Rüben-Transporte wieder unterwegs
Die Rübenernte hat begonnen! Lastwagen und Treckergespanne
fahren mit ihrer "süßen Fracht" erneut über das Land. Daher müssen
Autofahrer besonders auf Land- und Kreisstraßen mit Behinderungen und vor allem
mit Fahrbahnverschmutzungen rechnen, warnt der ADAC
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.
Gerade im Bereich der Zuckerfabriken ist Vorsicht geboten.
Dazu gibt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Tipps für Autofahrer, die auf
"Rübenstrecken" unterwegs sind:
- Erhöhen Sie die Wachsamkeit! Rüben und Ackerschmutz können
überall auf der Fahrbahn liegen oder direkt vom Lkw fallen. Unbe-dingt Abstand
halten, um rechtzeitig reagieren und ausweichen zu können.
- Bei Regen und zusätzlichem Rübendreck wird die Straße
schmierig! 10-20 km/h weniger Geschwindigkeit können bei einer Voll-bremsung
entscheidend sein.
- Besonders bei Dunkelheit und Nebel vorausschauend fahren
und stets bremsbereit sein. Rübentransporter fahren auch nachts!
- Mehr Fahrzeit einplanen und die Nerven schonen, auch die
Rübenernte hat ein Ende.
- Nur absolut sichere Überholvorgänge wagen! Keinesfalls von
Dränglern provozieren lassen. Nur als erstes Fahrzeug hinter den Transportern
überholen. Wer vom Ende der Schlange ansetzt, gefährdet nicht nur sich selbst,
sondern auch das Leben Unbeteiligter. Auch in der Gegenrichtung können zeitgleich
Rübenfahrzeuge überholt werden, dann könnte die Überholstrecke plötzlich nicht
mehr ausreichen.
Aber nicht nur die Autofahrer sind aufgefordert, sich auf
die landwirtschaftlichen Fahrzeuge einzustellen, auch die Fahrer der
Rübentransporter stehen in der Verantwortung. Nach § 5, Absatz 6 der StVO gilt:
"Der Führer eines langsameren Fahrzeuges muss seine Geschwindigkeit an
geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar
folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."
Praktisch sind die Rübentransporter sogar verpflichtet,
rechts heran zu fahren, wenn sich hinter ihnen bei dichtem Verkehr eine lange
Schlange gebildet hat. Doch hilft es nicht, als Führer eines schnelleren
Fahrzeuges auf sein Recht zu pochen, partnerschaftliches Verhalten von beiden
Seiten ist gefragt.
Quelle: www.adac.de