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8. November 2012

Ein halbes Jahr rauchfrei leben – und gewinnen

Zum 16. Mal sind Schulklassen der sechsten bis achten Stufen eingeladen, beim bundesweiten Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ mitzumachen. Die Herausforderung für die Schülerinnen und Schüler: Vom 12. November 2012 bis zum 26. April 2013 müssen sie rauchfrei bleiben. Schulklassen, die das schaffen, können attraktive Preise gewinnen – der Hauptgewinn ist eine Klassenfahrt im Wert von 5.000 Euro. Eine Anmeldung ist noch bis zum 10. November 2012 möglich – unter www.besmart.info, beim Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) unter der Telefonnummer 04 31/ 5 70 29 70 oder per E-Mail an besmart@ift-nord.de. Hier gibt es auch umfangreiche Informationen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.

Der Wettbewerb “Be Smart – Don´t Start“ hat das Ziel, das Thema Nicht-rauchen in einer für Jugendlichen attraktiven Form in die Schulen zu bringen und den Einstieg in das Rauchen so lange wie möglich zu verzögern oder ganz zu verhindern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine Teilnahme bei den Schülerinnen und Schülern zu geringeren Raucherquoten führt. 

Die Anmeldung zu „Be Smart – Don’t Start“ ist kostenfrei und eignet sich in jeder Schulform insbesondere für sechste bis achte Klassen. Auf der Webseite www.besmart.info und in einer Info-Mappe für Lehrkräfte finden sich viele Tipps für die Umsetzung des Wettbewerbs. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt die wiederholte Teilnahme am Wettbewerb mit Sonderpreisen, da die Erfolge auf diesem Wege gefestigt werden können. Auch kreative Aktivitäten zum Thema Nichtrauchen werden gesondert ausgezeichnet.

„Be Smart – Don’t Start“ wird vom Institut für Therapie- und Gesundheits-forschung in Kiel angeboten und von der Deutschen Krebshilfe e.V., der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Deutschen Herzstiftung e.V., der Deutschen Lungenstiftung, dem AOK-Bundesverband sowie von weiteren öffentlichen und privaten Institutionen gefördert. Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern betreuen den Wettbewerb vor Ort.

In den letzten 15 Jahren haben über 120.000 Schulklassen mit mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schülern an „Be Smart – Don’t Start“ teil-genommen. Im Schuljahr 2011/2012 machten rund 10.000 Klassen bei dem Wettbewerb mit – zwei Drittel davon gelang es, über ein halbes Jahr lang rauchfrei zu bleiben.

Hintergrund-Informationen: Der Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“


Der Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ ist ein Programm zum Nichtrau-chen für Schüler im Alter von elf bis vierzehn Jahren. Viele Jugendliche beginnen in diesem Alter mit dem Rauchen zu experimentieren. Die Regeln des Wettbewerbs sind einfach: Mindestens 90 Prozent der Schüler einer Klasse entscheiden sich dafür, am Wettbewerb teilzunehmen. Damit verpflichten sie sich, ein  halbes Jahr lang nicht zu rauchen. Wenn mehr als zehn Prozent der Schüler rauchen, scheidet die Klasse aus dem Wettbewerb aus. Die Schulklassen, die ein halbes Jahr lang rauchfrei waren, nehmen an einer Lotterie teil, bei der Geld- und Sachpreise verlost werden. Viele beteiligte Klassen führen zudem begleitende kreative Aktionen zum Thema „Nichtrauchen“ und zur Gesundheitsförderung durch, für die gesonderte Auszeichnungen vergeben werden. 



29. Oktober 2012

Gefahr durch Energy-Drinks

Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.

Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Ist der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien fehlen noch.

„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt. Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt  das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Getränke  als nicht sicher. Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentraten.

Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ stehen.

Quelle: www.vzhh.de
Stand:29/10/12