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27. Oktober 2013

Gebrauchtwagenkauf: Auf alle Kfz-Dokumente achten

Egal, ob beim Händler oder privat: „Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte der Käufer darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Dazu gehört neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise dem Fahrzeugschein und -brief auch unbedingt der letzte Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Dieser muss dem Straßenverkehrsamt bei der Neuanmeldung vorgelegt werden. Hinzu kommt bei Pkws ab Baujahr 1997 das sogenannte COC-Papier (Certificate of Conformity). Diese Übereinstimmungserklärung besagt, dass das Auto ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Rechnungen für Gewährleistung wichtig

Das Serviceheft gibt Aufschluss über korrekt durchgeführte Wartungsarbeiten. Wichtig sind auch Reparaturrechnungen, denn dann besteht gegenüber der Werkstatt ein Gewährleistungsanspruch von zwölf Monaten. Indikatoren für eine hohe Laufleistung können ein abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Pedale, durchgesessene Sitze und starke Gebrauchsspuren am Lack sein. „Wer an den Angaben des Verkäufers zweifelt, sollte die Finger von dem Fahrzeug lassen“, empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Der Markt bietet jede Menge Alternativen.“

Gebrauchtwagencheck bei TÜV Rheinland

Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf bieten alle Prüfstellen von TÜV Rheinland. Bei der Bewertung inklusive Hauptuntersuchung nehmen die unabhängigen Sachverständigen den Wagen genau unter die Lupe, machen eine Probefahrt und kontrollieren alle technischen Funktionen. Außerdem spüren sie verdeckte Unfallschäden auf und erfassen die Sonderausstattung des Autos. In Kombination mit der HU kostet der Check 49 Euro zusätzlich. Eine gute Informationsquelle über die Schwachstellen und Stärken von 222 Modellen bietet auch der aktuelle TÜV Report von „Auto Bild“. Der Ratgeber enthält zudem einen Musterkaufvertrag und ist im Handel und an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen zum Preis von 4,50 Euro erhältlich. 

8. Januar 2013

Verträge mit Fitness-Studios

Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln wieder auf Vordermann gebracht, die Kondition trainiert und die Figur getrimmt – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben vielfach jedoch rechtlich keinen Bestand. Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW landesweit 20 Fitness-Studios wegen unzulässiger Bedingungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.


112 Klauseln darin wichen stark von den gesetzlichen Vorgaben ab: Am häufigsten versuchen Betreiber, ihre Schadenshaftung auszuschließen, etwa wenn Wertgegenstände abhanden kommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. „Es ist aber auch nicht berechtigt, die Verantwortung komplett auszuschließen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, wenn zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Beliebt ist auch die überzogene Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“ Die gescholtenen Studios gelobten Besserung. Damit sich Freizeitsportler nicht im Dickicht undurchsichtiger Vertragsklauseln verfangen, helfen folgende Tipps bei der Suche nach fairen Fitness-Konditionen:

  • Sorgfältiger Check vorher: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie ihn und  vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am ehesten in aller Ruhe zu Hause. Unklares am besten mit den Studiobetreibern abklären. Oftmals sind sie offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach  besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten oder Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

  • Vertragslaufzeit: Die meisten Fitness-Verträge werden zunächst für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof im Februar 2012 entschieden. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag. Streitigkeiten wegen längerer Zeiträume werden von Gerichten bislang sehr unterschiedlich entschieden. Eine Vertragsverlängerung von mehr als einem Jahr dürfte jedoch unzulässig sein.

  • Kündigung: Freizeitsportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung meist bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit durchhalten – egal ob sie trainieren oder pausieren. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder unzumutbarer Kündigungsfrist möglich. Letztere darf bis zu drei Monate betragen, oft genügt aber bereits eine Frist von nur einem Monat. Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten, ist nicht erlaubt. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, hat das Recht, den Vertrag – mit ärztlichem Attest – außerordentlich zu beenden. Der Arzt braucht nur die Sportunfähigkeit als solche zu attestieren. Über die konkrete Art der Erkrankung müssen keine Angaben gemacht werden. Kunden sollten in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen kündigen – entscheidend ist das Eingangsdatum beim Studio. Sinnvoll ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, oder man lässt sich auf dem Schreiben den Empfang direkt vom Studio bestätigen.

  • Weitere unwirksame Klausel: Freizeitsportlern darf auch nicht verboten werden, zum Training eigene Getränke mitzubringen. Anderes gilt nur, wenn das Fitness-Studio Getränke zu moderaten (handelsüblichen) Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen verbietet.

Mehr Informationen rund um Vertragsklauseln beim Gerätetraining gibt’s in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Oder telefonisch unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Mobilfunkpreise können variieren.

Stand: 02/2013

30. Dezember 2012

Am Neujahrstag das Auto besser stehen lassen!

Vielerorts wird der Jahreswechsel kräftig gefeiert und meist bleibt es nicht beim Glas Sekt um Mitternacht. Um sich selbst und anderen das neue Jahr nicht zu verderben, rät der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V., nach dem Genuss alkoholischer Getränke öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen und das eigene Auto stehen zu lassen. Fahren mit Alkohol ist nicht nur gefährlich und kann teuer werden, im Fall der Fälle ist möglicherweise der Führerschein weg.

Die 0,5 Promille-Grenze sollte alkoholisierten Autofahrern Warnung genug sein. Außerdem ist in Folge eines Unfalls bereits ab 0,3 Promille der Versicherungsschutz in Gefahr. Der Automobilclub rät davon ab, sich mit Hilfe eines Alkoholtesters oder dubiosen Faustformeln an den Wert "heranzutrinken".

Schon kleine Mengen können erhebliche Folgen haben, wie der ADAC aufgelistet hat:

  •  0,2 Promille beeinträchtigen bereits die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit des Fahrers, der seine Umwelt weniger gut wahrnehmen kann.   
  • 0,3 Promille verringern bereits das Sehvermögen, das Reaktionsvermögen und Handlungsfähigkeit lassen nach.   
  • 0,5 Promille führen zu ersten Falscheinschätzungen von Geschwindigkeiten, es beginnt die Rotlichtschwäche und die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen verlangsamt sich deutlich. Die Sehleistung nimmt um rund 15 Prozent ab.   
  • 0,8 Promille lassen eine deutliche Konzentrationsschwäche erkennen. Die Sehleistung reduziert sich um 25 Prozent, gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit um etwa 50 Prozent. Dazu lässt das räumliche Sehen stark nach.   
  • 1,0 Promille fördern die Selbstüberschätzung, der Fahrer neigt zu enthemmten Manövern bei einer starken Verengung des Blickfeldes (Tunnelblick).   
  • 1,3 Promille bewirken Sprach- und Gleichgewichtsstörungen. Der Fahrer hat enorme Orientierungsprobleme und nimmt keine Kritik mehr auf.   
  • 2,0 Promille sorgen für die doppelte Zeit der Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Die Selbstüberschätzung ist auf dem Höhepunkt, der Tunnelblick ausgeprägt.    
  • 3,0 Promille bedeuten eine schwere Alkoholvergiftung mit tiefer Bewusstlosigkeit und einem abrupten Gedächtnisverlust.   

Am Neujahrstag Bus und Bahn oder Taxi nutzen
Am Neujahrsmorgen ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab.

Deswegen: Auch am Neujahrstag immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Mit sogenannten "Promillekillern" sollte man vorsichtig sein. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Alkoholgenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.

Alkoholgenuss kann teuer werden  
Fahren mit Alkohol ist gefährlich und kann teuer werden. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot zur Verantwortung gezogen. Mit mehr als 1,1 Promille am Lenkrad gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Hohe Geldstrafen drohen, die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.

Silvester-Punsch

Silvester-Punsch. Foto: Wirths PR

Silvester-Punsch

(für 4 Personen)

8 Filterbeutel Schwarzer Tee
1 1/4 l kochendes Wasser
1 Zimtstange
1/4 l Rotwein
1/4 l Weinbrand
1/2 TL gemahlene Nelken
2-3 EL aktiver Manuka-Honig (MGO 100+)

Die Teebeutel in einen Topf geben, mit kochendem Wasser übergießen, eine Zimtstange zugeben und 5 Minuten ziehen lassen. Rotwein und Weinbrand zugeben. Mit dem Nelkenpulver abschmecken und mit Manuka-Honig süßen.


Tipp: Nehmen Sie zum Süßen Manuka-Honig
Der aus Neuseeland stammende Honig hat eine außergewöhnliche Eigenschaft: er wirkt antibakteriell. Das ist besonders dann nützlich, wenn Sie mit Punsch eine drohende Erkältung abwehren wollen. Im Vergleich zu normalem Honig enthält Manuka-Honig einen extrem hohen Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Dieser Wirkstoff ist für die starke antibakterielle „aktive“ Wirkung des Honigs verantwortlich. Das stellten Wissenschaftler der TU Dresden fest. Je höher der MGO-Gehalt, der auf der Packung angegeben wird, desto wirkungsvoller und teurer ist auch der Honig. Aktive Manuka-Honige gibt es unter www.neuseelandhaus.de und im Reformhaus.

18. Dezember 2012

Glühwein und Fruchtpunsch: Heißer Genuss für kalte Wintertage


In der kalten Jahreszeit sind würzige Heißgetränke wie Glühwein und Fruchtpunsch besonders beliebt. Ganz einfach lassen sich die winterlichen Köstlichkeiten selbst herstellen. Der Vorteil gegenüber trinkfertigen Produkten liegt auf der Hand: Sie können die Zutaten nach eigenem Geschmack bestimmen, und es sind keine künstlichen Aromen oder Konservierungsstoffe enthalten.

Für die Zubereitung von Glühwein eignen sich kräftige rote und weiße Weine. Mit Zimtstangen, ein paar Gewürznelken, Kardamon, Koriander und Sternanis wird der Wein im Topf lediglich erhitzt und nach Geschmack mit einem Schuss Zitronensaft, etwas Honig oder Kandis verfeinert. Agavensirup ist eine kalorienärmere Alternative zu Zucker, denn ein Becher Glühwein kann rund 260 Kilokalorien haben.

Verwenden Sie möglichst ganze Gewürze, damit das Getränk nicht trüb wird. Der Glühwein sollte außerdem nicht kochen und auch nicht zu lange warmgehalten werden, da ansonsten Schadstoffe entstehen können. Für einen einfachen Teepunsch wird Schwarzer Tee mit Weißwein, Orangenlikör und Orangenspalten vermischt und erhitzt. Eine Besonderheit ist der Schwedenpunsch, auch "Glögg" genannt: Rotwein wird mit etwas Rum, Zucker und einer Zimtstange, Kardamom, frischem Ingwer, Nelken und Rosinen erwärmt, bis sich der Zucker aufgelöst hat. Dann lässt man den "Glögg" über Nacht ziehen, gibt die Gewürze durch ein Sieb und serviert ihn heiß mit Mandelsplittern und Rosinen.

Auch ohne Alkohol lässt sich ein leckerer Wintertrunk zaubern. Für einen Fruchtpunsch eignen sich neben Apfel-, Trauben- und Kirschsaft auch exotischere Varianten wie Cranberry und Guave. Besonders fruchtig wird das Getränk mit frisch ausgepressten Früchten wie Orange und Zitrone. Eine köstliche Mischung ist heißer Traubensaft mit Rosinen und Mandeln - gewürzt mit Zimt, Nelken und Kardamom. Ein Kinderpunsch lässt sich aus Früchtetee und Apfelsaft im gleichen Verhältnis zubereiten. Die Mischung wird einfach erhitzt und mit etwas Zitronensaft und Honig abgeschmeckt. Das Wort "Punsch" kommt übrigens von Hindi "panch" und bedeutet "fünf": In Indien trank man bereits vor Jahrhunderten ein Gemisch aus fünf Zutaten, nämlich dem Branntwein Arrak, Zucker, Zitronensaft, Gewürzen und Wasser.

Heike Kreutz, www.aid.de

Wildfleisch: So bleibt das Fleisch zart und saftig


Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase und Kaninchen - Gerichte mit Wildfleisch sind nach wie vor etwas Besonderes und haben gerade in der kalten Jahreszeit Saison. Damit das Wild gut schmeckt, gibt es ein paar Dinge zu beachten. So sollten beispielsweise Reste der Außenhaut entfernt werden, da sie ausgesprochen sehnig ist. Besonders saftig gelingt das Fleisch, wenn es über Nacht an einem kühlen Ort in einer leicht gesalzenen Brühe aus Wildknochen eingelegt wird. Die oberen Zellschichten nehmen die Flüssigkeit auf und geben sie beim Braten wieder ab. Der eigene Fleischsaft bleibt dadurch weitestgehend im Wildbret erhalten.

Dass Spicken oder Bardieren das Fleisch saftiger macht, ist übrigens eine Mär. Beim Spicken wird das Fleisch mit Speckstreifen oder Gewürzen durchzogen, Bardieren ist das Umwickeln mit Speck. Das Fleisch nimmt generell kein Fett auf, es bleibt lediglich an der Oberfläche haften. Da der Speck zusammen mit dem Fleisch gegessen wird, entsteht jedoch der Eindruck, dass das Wildbret durch diese Methode saftiger schmeckt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Oberfläche des umwickelten Fleischstücks verschließt sich beim direkten Anbraten in Fett erst später und solange kann Saft austreten.

Durch das Spicken mit Gewürzen gelangen die Aromen ins Innere des Fleisches. Allerdings verwendet man hierfür besser nicht die Spicknadel, sondern schneidet das Loch vorsichtig mit einem Messer. So werden die Zellen geöffnet und die Gewürze nicht abgestreift.

Wildfleisch sollte mindestens für zwei Minuten auf eine Kerntemperatur von 70 Grad Celsius oder darüber erhitzt werden. Denn beim Erlegen des Tieres kann man ein Eindringen von Erregern in die Muskelzellen nicht ausschließen - auch trotz einer amtlichen Fleischuntersuchung. Wenn das Fleisch beim Eindrücken mit dem Finger nicht mehr nachgibt, ist das Stück durchgegart. Der austretende Saft sollte nicht mehr rosa sein. Wer auf Nummer Sicher gehen will, verwendet ein Bratthermometer.
Dr. Claudia Müller, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft "Wild und Wilderzeugnisse", Bestell-Nr. 61-1341, 2,50 EUR, http://www.aid-medienshop.de

Weitere Tipps zur Zubereitung und Lagerung von Wildfleisch auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik Lebensmittel von A-Z / Wildfleisch / Zubereitung und Lagerung.

17. Dezember 2012

Gutscheine - Auf Gültigkeit achten

Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wurde, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“ rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen in der Regel mindestens ein Jahr lang gültig sein.

Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:

·         Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Geburtstag mit einem Gutschein beschenkt wird, der im Oktober 2012 erworben wurde, muss diesen Gutschein bis spätestens zum 31. Dezember 2015 einlösen.
·         Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
·         Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets.


16. Dezember 2012

Die richtigen Öle für Fondue und Raclette

Neben dem Käsefondue ist das Fleischfondue besonders beliebt. Man nennt es auch Fondue bourguignonne oder Burgunder Fondue. Beim Fleischfondue werden kleine Fleischstücke auf lange Fonduegabeln gespießt und in heißem Öl gegart. Ganz gleich, ob das Fleisch von Rind, Kalb, Schwein oder Geflügel stammt, man wählt stets das Beste und greift zum Filet. Unsicherheit besteht jedoch, wenn es um die Wahl des richtigen Speiseöls geht.

Grundsätzlich sollten nur Fette und Öle verwendet werden, die besonders hitzestabil sind. In erster Linie sind das spezielle Plattenfette, Butterschmalz sowie Frittieröle. Sie sind neutral im Geschmack und können hoch erhitzt werden. Hitzestabil sind auch Erdnussöl und Traubenkernöl. Letzteres wird in Frankreich häufig für Fondues verwendet. Einige Raps- und Sonnenblumenöle sind ebenfalls sehr hitzestabil und daher für Fondue und Raclette geeignet.

Die richtigen Öle und Fette für Fondue und Raclette

Öl/Fett
Geschmack
Weitere Verwendung
Butterschmalz
Feines Butteraroma
Vielseitig verwendbar
Frittieröl
Neutral im Geschmack
Vielseitig verwendbar
Erdnussöl
Feines bis deutliches Nussaroma
Asiatische Gerichte und Saucen, zum Anbraten von Gemüse
Traubenkernöl
Aromatisch bis fein-nussig,
Rohkostsalate, Saucen, Mayonnaise, Fleischgerichte
Rapsöl
Geruchs- und geschmacksneutral
Vielseitig verwendbar, Fisch, Fleisch, Geflügel, Gemüse, Salate
Sonnenblumenöl
Neutral bis leicht nussig im Geschmack
Vielseitig verwendbar, Salate, Saucen, Gemüse, Fisch, Fleisch, Geflügel
Sesamöl
Nussig im Geschmack
Ideal für Wokgerichte.
verfeinert Gemüse, Fisch, Reis und Nudeln.


Quelle: Wirths PR

15. Dezember 2012

Selbstgemachte Geschenke

Selbstgemachte Geschenke erhalten die Freundschaft. Foto: www.weihnachtsmenue.de


Selbstgemachte Geschenke

…kommen immer großartig an. Überraschen Sie Ihre Freunde und Verwandten doch einmal mit leckeren Geschenkideen aus der eigenen Küche, beispielsweise mit würzigen Kräuterölen, herzhaft eingelegtem Käse oder  pikant eingelegtem Gemüse. Für unsere Geschenkideen brauchen Sie nur dekorative, wieder verschließbare Gefäße, erstklassiges Öl, einige Kräuter und Gewürze und etwas Phantasie. Alles schön verpacken – und fertig ist Ihr leckeres Geschenk!

13. Dezember 2012

Tipps für den sicheren Weihnachtseinkauf im Internet

Nach einer aktuellen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM kaufen in diesem Jahr rund 25 Millionen Bundesbürger Weihnachtsgeschenke im Internet. Das sind rund 1,3 Millionen mehr als im Vorjahr.

Tipps rund um den Karpfen

Heimische Karpfen - Ein Genuss! © Mikhail-Mandrygin-Fotolia.com

Karpfen – Fischgenuss ohne Reue 


Es muss nicht immer Seefisch sein. Denn gerade diese Fischarten sind teilweise vom Aussterben bedroht. Eine wunderbare Alternative ist hier der Karpfen aus heimischen Gewässern. Zu Unrecht meiden viele den Karpfen als Speisefisch.

Als zu fett ist der heimische Fisch lange Zeit in Verruf geraten. Karpfen an sich ist allerdings nicht fett. Vielmehr seine üppige Zubereitung, z. B. als Weihnachtskarpfen in viel Butter gebraten, haben aus dem Karpfen ein kalorienreiches Festessen gemacht. Mit leicht verdaulichem Eiweiß ist der Karpfen eine gesunde und bekömmliche Mahlzeit. Seine mehrfach ungesättigten Fettsäuren können die Blutgefäße schützen und sogar den Blutdruck günstig beeinflussen. „So schonen Sie mit dem Verzehr von heimischen Karpfen die Umwelt und leisten einen genussvollen Beitrag für Ihre Gesundheit“, so Claudia Steinert, Referentin für Ernährung und Verbraucher beim Bayerischen Bauernverband.

Tipps rund um den Karpfen
  • Achten Sie beim Einkauf auf Karpfen aus heimischen Gewässern. Diese sind gesund  und  schmackhaft und mussten nicht um die halbe Welt reisen.
  • Frische Karpfen erkennen Sie an klaren, prallen, glänzenden Augen. Frischer Fisch riecht angenehm und nicht fischig.
  • Versuchen Sie einmal einen geschröpften Karpfen. Dazu werden beim Karpfen auf beiden Seiten vom Kopf ab in Richtung Schwanz tiefe Einschnitte im Abstand von 3 bis 4 mm in das Filet geschnitten. Dadurch zersetzen sich beim Braten die großem Y-Gräten des Karpfens und er wird dadurch praktisch grätenfrei.
  •  Im Kühlschrank lässt sich frischer Karpfen maximal 2 - 3 Tage aufbewahren.
  • Tiefgekühlt ist Karpfen bis zu zwei Monate haltbar.    


Rezept: Karpfenfilet in Kartoffelkruste

Zutaten:
4 Portionen Karpfenfilet
Salz, Pfeffer, Muskat, Zitronensaft
4 Kartoffeln
Mehl
2 Eiweiß
Butterschmalz zum Backen
Karpfenfilets mit Salz, Pfeffer und Muskat würzen und mit Zitronensaft beträufeln. Die Kartoffeln fein raspeln und abtropfen lassen. Die gewürzten Karpfenfilets der Reihe nach in Mehl, Eiweiß und Kartoffeln wälzen und in einer Pfanne mit Butterschmalz ausbacken. Dazu passt Salat der Saison.


Karpfen – ein großer Fisch für Bayern
Der Fisch für das traditionelle Festtagsessen spielt gerade Franken und in der
Oberpfalz eine wichtige Rolle: Hier werden jedes Jahr rund die Hälfte aller deutschen Speisekarpfen erzeugt. Außerdem sind die Fischweiher für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wertvolles Zusatzeinkommen – und: die Gewässer zieren die schöne Kulturlandschaft Bayerns und sind Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. Erzeuger und Vermarkter heimischer Fische finden Sie unter www.teichgenossenschaft-oberpfalz.de, www.teichgenossenschaft-aischgrund.de, www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com.

10. Dezember 2012

Apfelsinen und Mandarinen: Kleine Warenkunde


Apfelsinen und Mandarinen stellen im Hinblick auf Sorten, Aussehen und Geschmack eine äußerst große und variable Gruppe dar. Während Apfelsinen in Navel-Orangen, gewöhnliche Orangen, Blutorangen und Zuckerorangen eingeteilt werden, gibt es bei den Mandarinen eine Vielzahl an Hybriden. Neben den herkömmlichen Sorten Mandarine, Satsuma und Tangerine unterscheidet man Kreuzungen zwischen Mandarine, Satsuma, Tangerine, Orangen und Grapefruits.

 Mandarinen sind insgesamt süßer und kleiner als Orangen. Die mittelgroßen Satsumas sind sehr saftig und überzeugen durch säurearmes, wohlschmeckendes Fruchtfleisch. Die Tangerine ist die wohl kleinste Mandarine und sehr kernarm. Das Aroma der saftigen, säurearmen Frucht ist im Vergleich zu anderen Sorten verhältnismäßig leicht. Clementinen, eine Kreuzung aus Mandarine und Pomeranze, sind deutlich zuckerhaltiger und säureärmer als Mandarinen und daher bei Kindern besonders beliebt. Das Fruchtfleisch ist zart, sehr saftig, meist dunkelorange gefärbt und überwiegend kernlos. Durch ein ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis schmecken sie angenehm süß und aromatisch. Bei den Orangen, der großen Schwester der Mandarine, unterscheidet man vier Sortengruppen. 

Die kernlosen, am frühesten reifen Navel-Orangen gehören zu den besten Essorangen und haben den größten Marktanteil. Ihr Kennzeichen ist die Ausbildung eines Nabels, unter dem sich zwischen den Segmenten eine mehr oder weniger große Zweitfrucht befindet. Die gewöhnlichen Orangen, früher auch Blondorangen genannt, sind eine sehr heterogene Gruppe, zu der sehr viele Saftorangen zählen. Blutorangen haben nur eine geringe Marktbedeutung. Das Fruchtfleisch und auch die Schale der Blutorange bilden bei niedrigen Temperaturen rote Farbstoffe aus, die ihr ein nahezu kirschähnliches Aroma verleihen. Zuckerorangen sind sehr säurearm. 

Der Säuregehalt von Zuckerorangen liegt mit nur etwa 0,1 Prozent deutlich unter dem anderer Orangen-Sorten (1 bis 1,5 Prozent). Sie sind hauptsächlich in Brasilien, Indien, Pakistan, Ägypten und der Türkei - vor allem bei Kindern - beliebt.

Ira Schneider, www.aid.de


Weitere Informationen: Mehr über Zitrusfrüchte und andere Obstsorten bieten auch das aid-Heft "Obst" (Bestellnummer 61-1002, 4,00 Euro) und das Nachschlagewerk "Obst, Exoten und Zitrusfrüchte" (CD-ROM, Bestellnummer 61-3798, 26,00 Euro), die über www.aid-medienshop.de bezogen werden können.

9. Dezember 2012

Schnee, Eis, Glätte - Ohne Versicherung drohen teure Folgen


Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen: Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch zu teuren Folgen führen. „Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch Hausbesitzer wie auch Verkehrsunternehmen haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zum vorsorglichen Umgang mit Eis und Schnee gibt sie folgende Hinweise:

8. Dezember 2012

Lebensversicherungen - Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie


Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.

7. Dezember 2012

Anti-Kater-Drinks mit Artischocke

2 pikante Anti-Kater-Drinks mit Artischocke. Foto: Wirths PR

2 pikante Anti-Kater-Drinks mit Artischocke
(Rezepte für 1 Person)


Katerkiller
0,2 l Tomatensaft
3 EL Schoenenberger Artischockensaft
Saft 1/2 Zitrone
weißer Pfeffer
Selleriesalz

Tomatensaft, Artischockensaft und Zitronensaft gut verquirlen, mit Pfeffer und Selleriesalz pikant abschmecken. Gut gekühlt servieren.

49 kcal (205 kJ), 2,0 g Eiweiß, 0,3 g Fett, 7,5 g Kohlenhydrate


Regenerator
0,1 l Gemüsesaft
0,1 l Möhrensaft
2 EL Artischockensaft (Reformhaus oder Apotheke)
weißer Pfeffer
1 Prise Selleriesalz
Petersilie

Die gekühlten Säfte gut verquirlen, mit Pfeffer und Selleriesalz kräftig würzen. In einem Glas mit Petersilienrand servieren.

39 kcal (163 kJ), 1,6 g Eiweiß, 0,1 g Fett, 7,9 g Kohlenhydrate


Katerkiller Artischocke
Wer kennt nicht den "Kater“, der sich nach feucht-fröhlichem Feiern häufig einstellt? Seine Folgen lassen sich am besten mit frischer Luft, Wechselduschen, Ruhe und strikter Abstinenz kurieren.
Wer vorbeugen will, kann zur Artischocke greifen. Denn bei reichlichem Essen und Trinken hilft sie als Katerkiller. Ihre Wirkstoffe regen den Gallenfluss an und unterstützen so die Entgiftungstätigkeit der Leber. Sie fördern zudem die Fettverdauung und verhindern Völlegefühl und Blähungen. Da Artischockensaft (gibt es in Apotheken und Reformhäusern) bitter schmeckt, am besten mit Wasser oder Tomatensaft verdünnen. 

4. Dezember 2012

Blätter des Weihnachtssterns nicht essbar

Eine im wahrsten Sinne des Wortes reizende Pflanze ist der besonders in der Adventszeit beliebte Weihnachtsstern: Der Milchsaft der in Mittelamerika wildwachsenden Pflanzen enthält stark reizende Giftstoffe (Diterpenester).

In den bei uns handelsüblichen Zierpflanzen konnten diese starken Reizstoffe nicht nachgewiesen werden. Trotzdem ist beim Umgang mit der wolfsmilchhaltigen Zierpflanze Vorsicht geboten: "Bei Hautkontakt mit dem Milchsaft können Reizungen oder allergische Reaktionen auftreten. Spritzer in die Augen führen möglicherweise zu Entzündungen", so die Amtsapothekerin des Kreises Unna, Birgit Habbes.

Der Verzehr der grünen Blätter, der farbigen Hochblätter oder der unscheinbaren Blüten durch Kinder verursacht schlimmstenfalls Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall. Nach dem Verschlucken von Milchsaft oder Pflanzenteilen sollte man reichlich trinken, z.B. Wasser, Tee oder Saft. Bei Hautkontakt den Milchsaft mit Wasser und Seife abwaschen. Spritzer in die Augen ausgiebig unter fließendem lauwarmem Wasser spülen.

Besondere Vorsicht sollten Besitzer von Haustieren walten lassen. "Für Katzen beispielsweise kann der Verzehr von Pflanzenteilen sogar tödlich sein", warnt Habbes.

Salmonellen - Wenn das Gebäck auf den Magen schlägt

Das Plätzchenbacken ist eine der festen Traditionen in der Vorweihnachtszeit. Gerade beim Umgang mit rohem Teig sollten aber wichtige Hygieneregeln beachtet werden, um Salmonelleninfektionen zu vermeiden, rät Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna.

Salmonellen sind Bakterien, die je nach Art nur eine einfache Lebensmittelvergiftung, aber durchaus auch ernste, mit Durchfall, häufig auch Fieber, Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen einhergehende Erkrankungen auslösen können. Die Keime gelangen durch mangelnde Hygiene auf Nahrungsmittel und in das Trinkwasser. Jährlich werden in Deutschland mehr als 50.000 Salmonelleninfektionen gemeldet.

30. November 2012

Weihnachten blüht es: Barbaratag

Blühende Zweige aus dem Garten zu Weihnachten? Das kann doch eigentlich nicht sein; oder vielleicht doch? Wie man auch in der tristen Jahreszeit heimische Bäume und Sträucher zum Blühen bringt, können Kinder leicht anhand der sogenannten Barbarazweige lernen. Benötigt werden Zweige von Forsythie, Apfel, Kirsche oder Birke, eine Rosen- oder Astschere und eine Vase. Und schon kann es losgehen.

Die Zweige werden geschnitten und in Wasser gestellt. Wer sich an die alte Bauernregel hält "Knospen an St. Barbara sind zum Christfest Blüten da", wird sich dann an Weihnachten an schönen Blüten erfreuen können. Barbaratag ist am 4. Dezember. Für Kinder in Schule und Kindergarten oder auch im Gartenverein eine schöne Aktion, die Vorweihnachtszeit zu gestalten. Diese und weitere Anregungen für die Winterzeit enthält der aid-Ordner "In den Garten - fertig - los!". Quelle: www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Ringordner "In den Garten - fertig-los! - Kinder- und Jugendarbeit im Verein", Bestell-Nr. 61-3977, Preis: 32,00 EUR, www.aid-medienshop.de. Dort gibt es einzelne Kapitel auch zum Download.


Auf keinen Fall ohne die richtigen Reifen fahren

Zum Wochenende steht der erste große Wintereinbruch bevor. Autofahrer müssen mit Nebel, überfrierender Nässe und Schnee auf den Straßen rechnen. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. rät: Wer keine Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen hat, sollte das Auto bei winterlichen Straßenbedingungen unbedingt stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Besonders gefährlich wird es an Tagen mit schwankenden Temperaturen um den Gefrierpunkt. Das wechselnde Tauen und Frieren verändert laufend die Fahrbahnbeschaffenheit und verwandelt die Straßen schnell in spiegelglatte Rutschbahnen.

Durch eine angepasste Geschwindigkeit und genügend Abstand  (mindestens halber Tacho) lassen sich Unfallgefahren deutlich minimieren. Auch sanftes Bremsen und ein behutsamer Umgang mit dem Gaspedal sind wichtig, damit ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens vermieden wird. Um ein Gefühl für die Straßenlage zu bekommen, empfiehlt der Club vor Fahrtantritt eine kurze Bremsprobe. Diese sollte allerdings nur auf einer freien Straße durchgeführt werden. Durch untertouriges Fahren bekommen Reifen einen besseren Griff.

Vor allem im Berufsverkehr sollten längere Fahrzeiten einkalkuliert werden und Autofahrer dementsprechend früher losfahren (Verkehrsfunk beachten). Bei längeren Reisen sollten ab sofort folgende Dinge im Auto nicht mehr fehlen: eine Wolldecke, etwas Sand oder eine zusätzliche Matte als Anfahrtshilfe, eine kleine Schaufel, ein Antibeschlagtuch, Handschuhe, warme Getränke und eine Tafel Schokolade, um die Nerven im Stau zu beruhigen.

Außerdem sollten Autofahrer immer frühzeitig nachtanken (spätestens bei halbleerem Tank), damit die Heizung auch bei längeren Standzeiten funktionieren kann.

Sollte man im Stau stehen, ist es wichtig die Rettungsgasse frei zu halten, nicht nur für die Rettungskräfte, sondern auch für die Räum- und Streufahrzeuge.



27. November 2012

Kinder in der Kita-Küche: Hygieneregeln vermitteln und einhalten

Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber Krankheitserregern, weil ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist. Lebensmittelbedingte Erkrankungen können daher bedrohlich für sie werden. Dennoch ist es nicht erforderlich, sie aus der Küche zu verbannen. Ganz im Gegenteil: Kinder, die bei der Essenzubereitung helfen dürfen, fühlen sich "groß", ernst genommen und entwickeln viel mehr Interesse am Essen, der Essenszubereitung und an neuen Speisen als Kindern, die nicht helfen dürfen. Bei der eigentlichen Speisenzubereitung dürfen sie aus rechtlichen und hygienischen Gründen allerdings nicht mitwirken. Wenn das zubereitete Essen aber nur für die eigene Gruppe bestimmt ist und grundlegende Hygieneregeln vermittelt und eingehalten werden, ist das Einbeziehen der Kinder eine sinnvolle Maßnahme.

Schon die Kleinsten lernen schnell, dass sie sich vor dem Essen und der Zubereitung von Lebensmitteln die Hände gründlich mit Seife waschen müssen. Das gilt auch nach dem Naseputzen. Kranke Kinder oder Kinder mit offenen und entzündeten Wunden an Händen und Unterarmen dürfen generell nicht mitmachen. Kleine Verletzungen können mit einem wasserdichten Pflaster abgedeckt werden. Auch sollte jedes Kind eine Schürze oder Vorbinder (Geschirrhandtuch) umbinden und die Haare wenn nötig zusammenbinden.

Unbedingt sollte auf die Einhaltung der Kühlkette von kühlbedürftigen oder gefrorenen Lebensmitteln und das gründliche Putzen von Obst und Gemüse geachtet werden. Die zubereiteten Speisen sollten unmittelbar verzehrt werden. Speisereste und Lebensmittelabfälle müssen ebenso wie auf den Boden gefallene Lebensmittel in die Tonne für Speiseabfälle entsorgt werden. Probieren ist selbstverständlich erlaubt, aber nur indem mit einem größeren Löffel die Speise zum Kosten auf den eigenen Löffel gegeben wird. Die Kinder dürfen niemals mit einem bereits benutzten Löffel in einer Speise rühren. An der Zubereitung und Verarbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder rohe Eier sollten Kinder nicht beteiligt werden. Aus hygienischen Gründen dürfen sie auch keinen rohen Teig probieren, der Eier enthält.

www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Broschüre "Essen lernen in Kita und Tagespflege - Ernährungsbildung für Kleinkinder", 56 Seiten, Bestell-Nr.: 61-3304, Preis: 5,00 EUR
http://www.aid-medienshop.de


Stand:  15/11/12