Die deutsche Finanzaufsicht wird künftig gestärkt und soll
nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte achten, sondern künftig auch
Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Gestern Abend hat der Deutsche
Bundestag das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen.
„Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Verbraucherschutz stärker in
den Fokus der Finanzaufsicht rückt. Ein gesetzliches Beschwerdeverfahren und
der neue Verbraucherbeirat sind wichtige Instrumente, um Defiziten aus Verbrauchersicht
besser nachgehen zu können. Schritt für Schritt stärkt die Koalition damit den
Verbraucherschutz bei den Finanzdienstleistungen“, sagte
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin.
Mit dem Gesetz wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für
Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von
Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die
Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Darüber
hinaus erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Neben
Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem
Gremium auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz und eine Stimme haben.
Außerdem wird das Verbraucherministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der
BaFin vertreten sein.
Mit der Reform der Finanzaufsicht wird klargestellt, dass
die BaFin auch im sogenannten „kollektiven Verbraucherinteresse“ tätig wird.
Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen gegen verbraucherschützende
Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner
Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht. Die Verfolgung individueller
rechtlicher Interessen bleibt hingegen weiterhin Aufgabe der Zivilgerichte.
Bundesverbraucherministerin Aigner: „Mit dieser Reform
werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden. Sie ist ein
weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Finanzmärkte und ergänzt die
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte
beim Verbraucherschutz erzielt hat.“ Dazu gehören insbesondere die Einführung
der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die Einführung des
Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes und die
Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich
jährlich 1,5 Millionen Euro.
Quelle: www.bmelv.de