Die UV-Strahlung in Solarien ist laut
Weltgesundheitsorganisation potentiell ebenso krebserregend wie Asbest. Das
Risiko, am besonders aggressiven „schwarzen“ Hautkrebs zu erkranken, verdoppelt
sich, wenn Solarien bis zu einem Alter von 35 Jahren regelmäßig genutzt werden.
„Die Deutsche Krebshilfe rät daher grundsätzlich davon ab, Solarien zu nutzen“,
erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.
„Menschen, die dennoch nicht auf künstliche Bräune verzichten wollen, bietet
der neue Ratgeber eine Checkliste der gesetzlichen Mindestanforderungen, die in
Solarien erfüllt sein müssen.“ Die Broschüre „Ins rechte Licht gerückt.
Krebsrisikofaktor Solarium“ ist kostenlos bei der Deutschen Krebshilfe
erhältlich und steht im Volltext unter www.krebshilfe.de
.
Der Präventionsratgeber informiert ausführlich über die Vor-
und Nachteile natürlicher und künstlicher UV-Strahlen, er gibt Tipps, den
eigenen Hauttyp zu bestimmen und bietet denjenigen, die nicht auf künstliche
Bräune verzichten wollen, einen Solariencheck an. Dieser listet
Mindestanforderungen an das Sonnenstudio, das Personal und das Bräunungsgerät
auf, die unbedingt erfüllt sein sollten. Die Checkliste basiert auf der seit
Anfang 2012 geltenden Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen
künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV).
Den Präventionsratgeber „Ins rechte Licht gerückt. Krebsrisikofaktor
Solarium“ gibt es kostenfrei bei: Deutsche Krebshilfe, Postfach 1467, 53004
Bonn, Telefonnummer 02 28/ 7 29 90-0. Außerdem kann die Broschüre im Internet
unter www.krebshilfe.de bestellt und hier
heruntergeladen werden.