Gerade auf Autobahnen oder Landstraßen ist es wichtig, die
Unfallstelle sofort abzusichern: Warnblinkanlage einschalten und das
Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Liegt die
Unfallstelle hinter einer Kurve, muss das Warndreieck unbedingt vor der Kurve
aufgestellt werden. Danach sind Polizei oder Rettungsdienst zu verständigen.
Gibt es Verletze, so müssen diese, wenn es gefahrlos möglich ist, unbedingt
versorgt werden. Wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich unter Umständen sogar
strafbar machen. Bei einem Unfall, aber auch bei einer Panne müssen alle
Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanke. Wenn vorhanden, sollten reflektierende
Warnwesten angelegt werden. Wer im Auto sitzenbleibt, gefährdet seine Sicherheit.
Bei einem Auffahrunfall beispielsweise im Stadtverkehr ist
es, nach der Absicherung der Unfallstelle, besonders wichtig Kennzeichen, Name
und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren
Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu notieren. Fotos des Schaden
und der Unfallsituation zu machen, kann später für die Regulierung des Schadens
wichtig sein. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und
Anschrift festhalten. Ein Unfallbericht, den es auch für das europäische
Ausland gibt, erleichtert die Aufnahme der Daten. Dann gilt es die Straße
schnellstmöglich zu räumen um den Verkehr nicht weiter zu behindern.
Wenn es beim Parken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC
nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer
wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die
Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen
Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.
Quelle: www.adac.de