25. November 2012

Sturmschaden – Wer zahlt?


Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen, können laut ADAC  gegebenenfalls über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Doch Vorsicht: Viele Versicherer begleichen einen Sturmschaden erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen bereits umgestürzten Baum auffährt geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt – sofern vorhanden – die Vollkaskoversicherung ein.