6. November 2012

Vattenfall - Werbung abgemahnt


Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Unter der Marke „Vattenfall“ erschienen im Oktober großformatige Tageszeitungsanzeigen und Plakate mit dem Slogan „Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit“. Aus den Anzeigen ging der Auftraggeber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH nicht eindeutig hervor. Da zudem zeitgleich Anzeigen der Vertriebsgesellschaft in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache erschienen, sieht die Verbraucherzentrale die Gefahr der Verwechslung zwischen Vertrieb und Netzbetrieb gegeben.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den Richtlinien der Bundesnetzagentur hat der Netzbetreiber aber in seiner Kommunikation die Verwechslung mit der zum gleichen Konzern gehörenden Vertriebsgesellschaft strikt zu verhindern. Diese Vorschriften sind Folge der mit der Liberalisierung des Energiemarktes eingeführten Entflechtung – englisch „Unbundling“. Die Verbraucherzent rale hat daher auch die Bundesnetzagentur von dem Vorgang und der Abmahnung in Kenntnis gesetzt.

Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die Verbraucher die angegriffene Werbung als auf den Vertrieb von Vattenfall-Produkten ausgerichtet wahrnehmen. Dadurch seien die Verbraucher über die Identität und die inhaltliche Zielrichtung des Werbenden getäuscht worden. Die irreführende Wirkung verstärke sich noch dadurch, dass die Werbung nicht nur optisch mit derjenigen des Vertriebs harmoniere. Auch in zeitlicher Hinsicht sei auffällig, dass die monierte Werbekampagne kurz vor der zu erwartenden Strompreiserhöhungswelle im November geschaltet wurde.

Die Preisanpassungsphasen seien für die Vattenfall-Vertriebsgesellschaft als Grundversorger in Hamburg hinsichtlich potentieller Kundenverluste naturgemäß besonders kritisch. Durch den gewählten Zeitpunkt dränge sich der Eindruck auf, dass Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt habe.

„Der Netzbetreiber Vattenfall gibt viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus und erhöht gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte. Das lassen wir nicht durchgehen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die Verbraucherzentrale der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH eine Frist bis 15. Novemner gesetzt und droht mit Klage für den Fall des Verstreichens der Frist.


Quelle: www.vzhh.de
Stand: 06/11/12