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...aus aller Welt
8. April 2016
4. April 2016
Augen auf beim Software-Kauf
Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen.
Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere
Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der
Trend im Online-Handel. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin
eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und
eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer:
„Software-Produkte, die früher zur dauerhaften Nutzung überlassen
wurden, werden heute nur noch auf Zeit verkauft. Viele Online-Portale
wie Streaming-Dienste oder App-Anbieter versprechen Kunden große
Vielfalt und Aktualität. Doch was scheinbar wenig Geld kostet, kann für
die Kunden am Ende sehr teuer werden. Die Kosten für die Nutzung des
Dienstes fallen bei Software-Abos nicht einmalig, sondern immer wieder
an. Eine Verlängerung des Software-Vertrags tritt meist automatisch ein.
Selbst den Preis für den Verlängerungszeitraum wollen die Anbieter
festlegen - ohne Vorankündigung versteht sich. Gekündigt werden darf oft
erst im Nachhinein.“
Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: „Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind. Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten. So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen.“
Gesetzliche Regelungen, die ein Ungleichgewicht im Online-Handel auffangen könnten, gibt es nicht. Minister Kutschaty will deshalb verbraucherfreundlichere Regelungen auf den Weg bringen: „Wir sehen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um den Gerichten klare Vorgaben an die Hand zu geben, was zulässig ist, und wo in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bogen zu Lasten der Verbraucher überspannt wird.“
Das Verbraucherschutzministerium NRW wird das Thema Online-Handel auch auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in den Fokus stellen. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht hier großen Handlungsbedarf: „Die rechtlichen Grundlagen eines ambitionierten Verbraucherschutzes sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen - hier müssen wir dringend nachbessern.“ Besonders problematisch sind Preise, die verstärkt auf individuellen Daten basieren. „Wenn der Wohnort oder das Tablet-Modell darüber entscheidet, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss oder ein Produkt gar nicht erst erhalten, dann ist das eine diskriminierende Preispolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgrund der mangelnden Transparenz gegenüber den Anbietern klar im Nachteil.“
Eine Arbeitsgruppe mehrerer Länder unter der Federführung Nordrhein-Westfalens prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob die Folgen der Digitalisierung eine Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer zivilrechtlicher Vorschriften erforderlich machen. Auch der Deutsche Juristentag wird sich im kommenden September in Essen mit der Frage nach einer Reform des Zivilrechts beschäftigen, die in weiten Teilen noch aus der Kaiserzeit stammt.
Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: „Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind. Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten. So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen.“
Gesetzliche Regelungen, die ein Ungleichgewicht im Online-Handel auffangen könnten, gibt es nicht. Minister Kutschaty will deshalb verbraucherfreundlichere Regelungen auf den Weg bringen: „Wir sehen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um den Gerichten klare Vorgaben an die Hand zu geben, was zulässig ist, und wo in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bogen zu Lasten der Verbraucher überspannt wird.“
Das Verbraucherschutzministerium NRW wird das Thema Online-Handel auch auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in den Fokus stellen. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht hier großen Handlungsbedarf: „Die rechtlichen Grundlagen eines ambitionierten Verbraucherschutzes sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen - hier müssen wir dringend nachbessern.“ Besonders problematisch sind Preise, die verstärkt auf individuellen Daten basieren. „Wenn der Wohnort oder das Tablet-Modell darüber entscheidet, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss oder ein Produkt gar nicht erst erhalten, dann ist das eine diskriminierende Preispolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgrund der mangelnden Transparenz gegenüber den Anbietern klar im Nachteil.“
Eine Arbeitsgruppe mehrerer Länder unter der Federführung Nordrhein-Westfalens prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob die Folgen der Digitalisierung eine Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer zivilrechtlicher Vorschriften erforderlich machen. Auch der Deutsche Juristentag wird sich im kommenden September in Essen mit der Frage nach einer Reform des Zivilrechts beschäftigen, die in weiten Teilen noch aus der Kaiserzeit stammt.
30. März 2016
Hirse statt Mais und Bohnen
Klimawandel zwingt Afrika zum Umsteuern
(aid) – Die
Uhr tickt – vor allem in Afrika. Es bleibt mancherorten nicht mehr viel
Zeit, um die landwirtschaftliche Praxis an die veränderten
Klimabedingungen anzupassen, um Nahrungsmittelengpässe zu vermeiden.
Wissenschaftler der Universität Bonn haben den Handlungsbedarf im Rahmen
einer Studie nun konkretisiert.
Länder wie Niger, Senegal oder Gambia, die nahe und südlich der Sahara liegen, müssten demnach mit der Umstellung ihres Nahrungsmittelanbaus sofort beginnen. Länder, die etwas weiter vom Sahara-Gürtel entfernt liegen, wie Tansania, Namibia und Botswana hätten nach den Berechnungen der Wissenschaftler etwa zehn Jahre Zeit, um den Mais-betonten Anbau umzustellen. Das Problem: In vielen dieser Länder wird traditionell viel Mais verzehrt und demnach auch angebaut. Es wird also eine gewisse Zeit dauern, die Bevölkerung und die Bauern zu einer Umstellung auf weniger Wasser-intensiveren Hirse- bzw. Sorghum-Anbau und dessen Verzehr zu bewegen. Angola, Süd-Afrika und Uganda hätten bis Mitte des Jahrhunderts Zeit, um von den bisher beliebten Bohnen auf andere, trockentolerante Feldfrüchte umzustellen.
Es ist also Zeit, sich nicht nur um die Verlangsamung des Klimawandels zu kümmern, sondern ganz konkrete Anpassungsstrategien zu entwickeln, wenn nicht ganze Regionen ihre Lebensgrundlage einbüßen sollen. Bis zum Ende des Jahrhunderts werde das Anbaupotenzial von drei wichtigen Grundnahrungsmitteln stark sinken: Bis zu 30 Prozent der Anbaugebiete von Mais und Bananen sowie bis zu 60 Prozent der Bohnenanbaugebiete seien davon betroffen, so die Wissenschaftler. Ein Problem dürfte sein, dass dieser Prozess sehr schleichend voranschreitet. Ein zweites, ist die schwierig umzusetzende landwirtschaftliche Beratung aufgrund weit verbreiteter kleinbäuerlicher Strukturen.
Friederike Heidenhof, www.aid.de
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