Dr. Eva Högl, MdB, Sprecherin der SPD-Bundesfraktion im
Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe NSU“ und Hans Leyendecker, Journalist der
Süddeutschen Zeitung, referieren auf einem Diskussionsabend an der Universität
zu Köln über die rechtsextreme-terroristische Vereinigung NSU
(Nationalsozialistischer Untergrund) und ihre möglichen Verbindungen zum
Verfassungsschutz.
Die Veranstaltung wird durch den KAV (Kölner Anwaltsverein)
und den Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht
ausgerichtet.
Die NSU wird verdächtigt, die Neonazi-Mordserie in den
Jahren 2000 - 2006 an ausländischen Gewerbetreibenden, das Nagelbomben-
Attentat in Köln im Jahre 2004 sowie den Polizistenmord in Heilbronn im Jahre
2007 begangen zu haben. Bei einem Polizeieinsatz im November 2011 kamen die
NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben. Ein weiteres
NSU-Mitglied Beate Zschäpe stellte sich Tage später der Polizei. Das
Terror-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe steht somit im Verdacht, mehr als
zehn Jahre ungehindert durch die Bundesrepublik gezogen und zahlreiche
Verbrechen ausgeübt zu haben.
Immer wieder berichten Medien, die Verfassungsschutzbehörden
hätten in dieser Zeit zumindest über V-Spitzel Kontakt zu den NSU Mitgliedern
gehabt. Was war bei der NSU die Rolle des Verfassungsschutzes? Wo liegen die
rechtlichen Grenzen für V-Spitzel und für den Verfassungsschutz? Haben sich
V-Spitzel und Verfassungsschutz strafbar gemacht? Hätten die NSU-Straftaten
verhindert werden können?
Ort:
Hörsaal B im Hörsaalgebäude,
Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln
Wann:
31. Oktober 2012, 19.30 - 21.30 Uhr
Quelle: www.uni-koeln.de