- Die meisten Wildunfälle lassen sich durch vorausschauende Fahrweise vermeiden. Gerade an beschilderten Wildwechseln und an Waldrändern gilt: Runter vom Gas und Augen auf. Besondere Vorsicht ist an Waldrändern und Lichtungen geboten.
- Nachts schreckt Fernlicht das Wild ab. Läuft doch mal ein Tier auf die Fahrbahn, gibt es nur eins: Bremsen, Fernlicht aus, hupen.
- Kommt es doch zu einem Wildunfall, muss nach einem Zusammenprall auf jeden Fall die Polizei verständigt werden. Das gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier "nur" verletzt wurde und weggelaufen ist. Die Polizei informiert dann den für das Gebiet zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Dieser entscheidet, was mit dem Tier weiter geschieht bzw. wie und wo eine Suche stattfindet.
- Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden.
Übrigens: Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall z.B. fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung.
Andere Regeln als bei Wild gelten für Haustiere. Verursacht ein Hund oder eine Katze einen Unfall, kommt der Halter für den Schaden auf. Allerdings muss auch hier die Polizei eingeschaltet werden. Schwierig wird es, wenn der Verkehrsteilnehmer einem Tier ausweicht und dadurch einen Schaden verursacht. Kann er nicht nachweisen, dass das Tier Schuld war, zahlt seine Kfz-Versicherung unter Umständen nicht.
Quelle: kreis-unna.de