In Sachen infektiöser Blutarmut, mit der sich ein 17 Jahre alter Wallach
von einem Reiterhof in Amern infiziert hatte, liegen weitere
Untersuchungsergebnisse vor. Danach konnte auf dem betroffenen Reiterhof
sowie bei den übrigen Pferden im Sperrbezirk kein weiteres Pferd mit
infektiöser Anämie festgestellt werden. "106 Blutproben sind negativ.
Eine Blutprobe eines Pferdes im Sperrbezirk war nicht auswertbar. Das
betroffene Pferd muss nochmals untersucht werden", sagt Dr. Helmut
Theißen, Leiter des Kreis-Veterinäramtes Viersen. Das Veterinäramt hat
die Untersuchungsergebnisse den Pferdehöfen mitgeteilt.
"Aufgrund der
vorliegenden Ergebnisse, kann die strikte Aufstallpflicht im
Sperrbezirk gelockert werden", sagt Amtsveterinär Dr. Theißen. Hofnahe
Weiden und Trainingsplätze dürfen wieder genutzt werden. Ausnahme: Die
Lockerung gilt nicht für den Reiterhof, in dem das nachgeprobte Pferd
untergebracht ist. Alle Sperrmaßnahmen im Sperrbezirk können erst nach
einer weiteren Blutuntersuchung aufgehoben werden. Die zweite
Untersuchung erfolgt in drei Monaten. Hintergrund: Die Seuche infektiöse
Blutarmut hat eine lange Inkubationszeit.
Ein erster Fall der
"Infektiösen Blutarmut" bei Einhufern war im August in Willich-Anrath
aufgetreten, ausgelöst durch ein in einer Klinik im Rhein-Sieg-Kreis
gehaltenes Blutspende-Pferd. Die Behörden hatten entschieden, alle
Pferde untersuchen zu lassen, die im Zeitraum September 2009 bis Juni
2012 durch einen Aufenthalt in der Klinik möglicherweise Kontakt zum
Auslösepferd hatten. Insgesamt 2039 Pferde sind betroffen, fünf Pferde
stehen auf Reiterhöfen im Kreis Viersen. Die Untersuchung dieser Pferde
hat ergeben, dass ein Ergebnis positiv ist und drei Ergebnisse negativ
sind. Ein Ergebnis steht noch aus.
Quelle; www.kreis-viersen.de