16. Oktober 2012

Literaturstipendien neu aufgestellt


Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur schreibt für 2013 vier unterschiedliche Literaturstipendien aus. Ab sofort können sich Autoren und Schriftsteller für ein Arbeits- oder Jahresstipendium, ein Übersetzerstipendium und erstmals für ein neues Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren bewerben. Insgesamt werden alle vier Stipendien vom Land mit rund 45.000 Euro gefördert. Vergeben werden jährlich ein Jahres-, bis zu drei Arbeits-, ein Übersetzer- und ein Kinder- und Jugendbuchautorenstipendium auf Empfehlung der Niedersächsischen Literaturkommission.

„Mit allen Literaturstipendien wollen wir gezielt das literarische Schaffen in Niedersachsen stärken. Kinder- und Jugendbuchautoren wecken mit ihren Werken die Neugierde aufs Lesen bereits in den ersten Lebensjahren. Als Land wollen wir das unterstützen und freuen uns auf die Bewerbungen für das neue Stipendium", so Niedersachsens Kulturministerin Professor Dr. Johanna Wanka.

Kinder- und Jugendbuchstipendium

Das Stipendium für Kinder- Jugendliteraturautoren in Höhe von bis zu 8.000 Euro soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt literarisch tätig zu sein. Das Stipendium kann erhalten, wer ein Projekt mit Niedersachsenbezug oder einen Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz oder Produktionsort in Niedersachsen hat.

Jahres- und Arbeitsstipendium

Das Jahresstipendium soll freiberufliche Künstler mit mindestens einer anerkannten Veröffentlichung finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraums in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers") zu verbringen. Die Förderung für ein Jahresstipendium beträgt bis zu 14.000 Euro, für ein Arbeitsstipendium bis zu 5.000 Euro. Das Arbeitsstipendium soll dazu dienen, ein schriftstellerisches Projekt zu realisieren. Antragsberechtigt für die Jahres- und Arbeitsstipendien sind Autorinnen und Autoren, die in ihrem Vorhaben einen Niedersachsenbezug oder die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.

Übersetzerstipendium

Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke können durch ein projektbezogenes Stipendium in Höhe von insgesamt 7.800 Euro gefördert werden. Das Stipendium soll die Geförderte bzw. den Geförderten in die Lage versetzen, in einem Zeitraum von 6 Monaten übersetzerisch tätig zu sein.

Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.01.2013.

Alle weiteren Informationen und die Ausschreibungen finden Sie unter www.mwk.niedersachsen.de (Themen/Kultur/Literatur/Stipendien).