Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur
schreibt für 2013 vier unterschiedliche Literaturstipendien aus. Ab sofort
können sich Autoren und Schriftsteller für ein Arbeits- oder Jahresstipendium,
ein Übersetzerstipendium und erstmals für ein neues Stipendium für Kinder- und
Jugendbuchautoren bewerben. Insgesamt werden alle vier Stipendien vom Land mit
rund 45.000 Euro gefördert. Vergeben werden jährlich ein Jahres-, bis zu drei
Arbeits-, ein Übersetzer- und ein Kinder- und Jugendbuchautorenstipendium auf
Empfehlung der Niedersächsischen Literaturkommission.
„Mit allen Literaturstipendien wollen wir gezielt das
literarische Schaffen in Niedersachsen stärken. Kinder- und Jugendbuchautoren
wecken mit ihren Werken die Neugierde aufs Lesen bereits in den ersten
Lebensjahren. Als Land wollen wir das unterstützen und freuen uns auf die
Bewerbungen für das neue Stipendium", so Niedersachsens Kulturministerin
Professor Dr. Johanna Wanka.
Kinder- und Jugendbuchstipendium
Das Stipendium für Kinder- Jugendliteraturautoren in Höhe
von bis zu 8.000 Euro soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in
die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt literarisch
tätig zu sein. Das Stipendium kann erhalten, wer ein Projekt mit
Niedersachsenbezug oder einen Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz oder Produktionsort in
Niedersachsen hat.
Jahres- und Arbeitsstipendium
Das Jahresstipendium soll freiberufliche Künstler mit
mindestens einer anerkannten Veröffentlichung finanziell in die Lage versetzen,
über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Wunsch einen Teil des
Förderzeitraums in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers") zu verbringen. Die
Förderung für ein Jahresstipendium beträgt bis zu 14.000 Euro, für ein
Arbeitsstipendium bis zu 5.000 Euro. Das Arbeitsstipendium soll dazu dienen,
ein schriftstellerisches Projekt zu realisieren. Antragsberechtigt für die
Jahres- und Arbeitsstipendien sind Autorinnen und Autoren, die in ihrem
Vorhaben einen Niedersachsenbezug oder die ihren Wohn- oder Arbeitsort in
Niedersachsen haben.
Übersetzerstipendium
Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke können
durch ein projektbezogenes Stipendium in Höhe von insgesamt 7.800 Euro
gefördert werden. Das Stipendium soll die Geförderte bzw. den Geförderten in
die Lage versetzen, in einem Zeitraum von 6 Monaten übersetzerisch tätig zu
sein.
Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.01.2013.
Alle weiteren Informationen und die Ausschreibungen finden
Sie unter www.mwk.niedersachsen.de (Themen/Kultur/Literatur/Stipendien).
Quelle: www.mwk.niedersachsen.de