Elektro-Schrott muss fachgerecht entsorgt werden. Darauf
weist der Abfallbetrieb des Kreises Viersen hin. Schrotthändler dürfen
Altgeräte wie Kühlschränke, Computer, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen nicht
mitnehmen. E-Schrott darf nur noch von den Kommunen eingesammelt oder über die
Hersteller und Händler der Geräte entsorgt werden.
Seit 2006 gibt es die
Pflicht, Altgeräte getrennt zu sammeln und nicht mehr zum Haus- oder Sperrmüll
zu geben. Diese Regelung hat der Gesetzgeber 2012 verschärft.
Hintergrund: Elektroschrott gelangt immer noch auf dubiosen
Wegen in Länder ohne reguläre Verwertungsanlagen. Dort nehmen Menschen, häufig
Kinder, die Geräte unter für Menschen und Umwelt äußerst problematischen
Umständen auseinander. "Giftstoffe gelangen in die Umwelt, und ein
Großteil der wertvollen Bestandteile geht verloren", sagt Reinhard
Wernitz, Betriebsleiter des Abfallbetriebes Kreis Viersen. Aber auch in
Deutschland entfernen nicht autorisierte Sammler illegal z. B. Kompressoren aus
alten Kühlschränken, ohne dass das FCKW aus dem Kühlkreislauf abgesogen wird.
Jedes Mal entsteht ein Schaden für die Umwelt: Rund 130 Gramm des
ozonschädigenden FCKWs gelangen in die Atmosphäre.
Seit 2006 holen die Kommunen Elektrogroßgeräte nach
Anmeldung vor Ort ab. Für Elektrokleingeräte gibt es in jeder Stadt oder
Gemeinde im Kreis Viersen Rückgabestellen. "Informationen über Anmeldung
und Rückgabestellen in der jeweiligen Kommune stehen im örtlichen
Müllkalender", so Wernitz. Zusätzlich können private Haushalte
ausrangierte Elektrogeräte an der Kleinanlieferstelle am Entsorgungsstandort in
Süchteln, Hindenburgstraße 160, abgeben. Im Gewerbegebiet Münchheide in Willich,
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1, sowie Am Selder 9 in Kempen bieten die
Wertstoffhöfe zusätzliche Abgabemöglichkeiten für Groß- und Kleingeräte für
ihre Bürger.
"Die Entsorgung von
E-Schrott ist für den Bürger kostenlos", sagt Wernitz. Für Haushalte und
Gewerbebetriebe gibt es Auskunft beim Abfallbetrieb des Kreises Viersen,
Telefon 02162/391212.