16. Oktober 2012

Elektroschrott richtig entsorgen


Elektro-Schrott muss fachgerecht entsorgt werden. Darauf weist der Abfallbetrieb des Kreises Viersen hin. Schrotthändler dürfen Altgeräte wie Kühlschränke, Computer, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen nicht mitnehmen. E-Schrott darf nur noch von den Kommunen eingesammelt oder über die Hersteller und Händler der Geräte entsorgt werden. 

Seit 2006 gibt es die Pflicht, Altgeräte getrennt zu sammeln und nicht mehr zum Haus- oder Sperrmüll zu geben. Diese Regelung hat der Gesetzgeber 2012 verschärft.

Hintergrund: Elektroschrott gelangt immer noch auf dubiosen Wegen in Länder ohne reguläre Verwertungsanlagen. Dort nehmen Menschen, häufig Kinder, die Geräte unter für Menschen und Umwelt äußerst problematischen Umständen auseinander. "Giftstoffe gelangen in die Umwelt, und ein Großteil der wertvollen Bestandteile geht verloren", sagt Reinhard Wernitz, Betriebsleiter des Abfallbetriebes Kreis Viersen. Aber auch in Deutschland entfernen nicht autorisierte Sammler illegal z. B. Kompressoren aus alten Kühlschränken, ohne dass das FCKW aus dem Kühlkreislauf abgesogen wird. Jedes Mal entsteht ein Schaden für die Umwelt: Rund 130 Gramm des ozonschädigenden FCKWs gelangen in die Atmosphäre.

Seit 2006 holen die Kommunen Elektrogroßgeräte nach Anmeldung vor Ort ab. Für Elektrokleingeräte gibt es in jeder Stadt oder Gemeinde im Kreis Viersen Rückgabestellen. "Informationen über Anmeldung und Rückgabestellen in der jeweiligen Kommune stehen im örtlichen Müllkalender", so Wernitz. Zusätzlich können private Haushalte ausrangierte Elektrogeräte an der Kleinanlieferstelle am Entsorgungsstandort in Süchteln, Hindenburgstraße 160, abgeben. Im Gewerbegebiet Münchheide in Willich, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1, sowie Am Selder 9 in Kempen bieten die Wertstoffhöfe zusätzliche Abgabemöglichkeiten für Groß- und Kleingeräte für ihre Bürger.  

"Die Entsorgung von E-Schrott ist für den Bürger kostenlos", sagt Wernitz. Für Haushalte und Gewerbebetriebe gibt es Auskunft beim Abfallbetrieb des Kreises Viersen, Telefon 02162/391212.