7. November 2012

Die Sicherungsverwahrung ist keineswegs überflüssig!


Heute diskutierten die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags in der aktuellen Stunde das Thema „Sicherheit für die Bevölkerung - Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher". Dazu sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (07.11.12) im Niedersächsischen Landtag: „Ausgehend von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 hat uns das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 4. Mai 2011 aufgegeben, die Sicherungsverwahrung neu auszurichten. Es gilt das Abstandsgebot zu erfüllen und damit eine ausreichende Besserstellung von Sicherungsverwahrten gegenüber Strafgefangenen zu gewährleisten. All dies stellt unser neues Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung sicher."

Aber die Bevölkerung habe einen Anspruch auf wirksamen staatlichen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter. „Die Verpflichtung des Staates zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang vor dem individuellen Freiheitsinteresse eines verurteilten Straftäters. Die Sicherungsverwahrung ist deshalb keineswegs überflüssig, denn es wird immer einige wenige Täter geben, die sie mit Therapien nicht von weiteren Taten abbringen können. Für diese Tätergruppe ist die Sicherungsverwahrung gedacht und unabdingbar", so der Minister weiter.

Derzeit gibt es in Niedersachsen 38 Sicherungsverwahrte. Der größte Teil sitzt in der Justizvollzugsanstalt Celle ein. Eine neue Einrichtung speziell für Sicherungsverwahrte entsteht momentan in Rosdorf bei Göttingen.

„Wir wollen die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Deshalb entsteht ein Neubau auf dem Gelände der modernsten und sichersten Vollzugseinrichtung in Niedersachsen", sagte Busemann abschließend.