Führerschein für Sportboote jetzt erst ab 15 PS nötig
Freizeitkapitäne brauchen auf deutschen Gewässern
für Sportboote nun erst einen Führerschein ab 15 PS. Bisher war das
schon für kleinere Boote ab 5 PS Pflicht. Die Neuregelung gilt im
Binnenbereich für Boote bis 15 Meter Länge, an der Küste ohne
Längenbeschränkung. Ausnahme ist der Rhein, hier hat die 5 PS-Regelung
weiterhin Gültigkeit. Der ADAC begrüßt das Inkrafttreten der neuen
Regelung, und appelliert gleichzeitig an Neulinge und Skipper, nicht
unvorbereitet mit dem Boot auf das zu Wasser gehen. Nach einem
erfolgreichen Einstieg sollte es weiterhin das Ziel jedes Skippers
bleiben die nötigen Kenntnisse zu vertiefen und so der Sicherheit auf
dem Wasser oberste Priorität beizumessen.
In Zusammenhang mit der geplanten Überprüfung der
Neuregelung in drei Jahren empfiehlt der ADAC die Einführung einer
bundesweit einheitlichen Unfalldatenbank.
Um den Einstieg in den Wassersport weiter zu
erleichtern und der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben, spricht sich
der ADAC weiterhin dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
- Festlegung von Mindeststandards für
Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Lehrplänen zu den
einzelnen Sportbootführerscheinen.
- Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
Der Club appelliert an die Branchenverbände sich
jetzt zeitnah auf einheitlich festgelegte Einweisungen auf freiwilliger
Basis zu einigen und damit den Impuls für die Branche aufzugreifen.
Stand: 29/10/12