13. November 2012

Gutscheine - Was Sie wissen sollten

Ein unpassender Gutschein kann genauso ärgerlich sein wie ein scheußlicher Schlips. Was viele nicht wissen: auch Gutscheine kann man weiter verschenken oder verkaufen, denn dem Geschäft ist es egal, wer den Gutschein einlöst. Die Zeitschrift Finanztest hat rechtzeitig vor Weihnachten, wissenswerte Informationen rund um den Gutschein zusammengestellt. Ein wichtiges Thema sind dabei die Fristen.

Grundsätzlich gilt ein Gutschein drei Jahre. Aber es gibt Ausnahmen. Kleine Geschäfte können ihre Einlösefrist kürzer halten als ein großer Onlinehändler, und Theater können sie auf eine Spielzeit beschränken. Läuft ein solcher befristeter Gutschein ab, muss der Anbieter den Geldwert des Gutscheins erstatten, wenn die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist.

Dabei muss er allerdings nicht den vollen Wert auszahlen, sondern kann den Gewinn, den er bei rechtzeitiger Einlösung gemacht hätte, behalten. Da muss der Kunde mit 15 bis 25 Prozent Abzug rechnen. Schnäppchenjäger, die über Gutscheinportale im Internet wie Groupon und DailyDeal Rabattgutscheine kaufen, sollten gründlich vergleichen und prüfen, ob der versprochene Rabatt auch wirklich einer ist.

Und schließlich sagt Finanztest, was auf jedem Gutschein stehen sollte: Wer ihn ausgestellt hat, welches Produkt oder welche Leistung versprochen wird, der Wert und – sofern der Gutschein befristet ist – eine Einlösefrist.

Der ausführliche Artikel „Gutscheine“ ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/gutscheine veröffentlicht.



Quelle: www.test.de