15. März 2013

Unbegrenztes Telefonieren und Surfen Fehlanzeige


Unbegrenztes Telefonieren und Surfen Fehlanzeige! Mit Etikettenschwindel gehen Telekommunikationsunternehmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bei ihren Flatrate-Offerten auf Kundenfang. 

"Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung", kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die irreführende Kundenwerbung. 

Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März macht die Verbraucherzentrale NRW den Kundenärger mit Telekommunikationsanbietern in ihren 58 Beratungsstellen zum Thema und prangert hierbei speziell deren Festpreis-Praktiken an. Müller fordert von den Unternehmen, "dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten." Erneut mahnten die Verbraucherschützer Unternehmen wegen irreführender Werbung ab – diesmal O2 und die Deutsche Telekom.

Flatrate-Tarife sind bequem und beliebt: Ein Großteil der Verbraucher vereinbart lieber eine Festpreisvariante als einen verbrauchsabhängigen Tarif. Ist die Flatrate gebucht, werden Sprechen, Simsen und Surfen wohl grenzenlos sein – davon sind immerhin acht von zehn Telefonkunden in Nordrhein-Westfalen überzeugt. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen, durchgeführt im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW, verstehen Nutzer unter einem "Flatrate-Tarif" einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten.

"Doch real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt", stellt NRW-Verbraucherzentralenchef Müller klar. Selbst bei Tarifbezeichnungen wie "SMS-Flat 1.000" erahnt nur jeder zweite Befragte, dass damit ein Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich. "Um Kunden eine bessere Orientierung zu geben und ihnen keine unnötigen Kosten abzuverlangen, muss eine Flatrate den Kundenerwartungen gerecht werden und darf nicht zur Mogelpackung geraten", fordert Müller von den Telekommunikationsunternehmen eine kundenfreundlichere und eindeutigere Tarifgestaltung.

Aktuell abgemahnt haben die Verbraucherschützer den Telefonriesen O2, der für eine SMS-Flatrate wirbt, die real aufs Versenden von 3.000 Kurznachrichten beschränkt wird. Gerügt wurde auch die Deutsche Telekom, die Telefonieren und Simsen "in der 3-fach-Flat" verheißt, dies aber – so steht’s dann im Kleingedruckten – nur innerhalb des hauseigenen Mobilfunknetzes erlaubt. "Nicht nur am Weltverbrauchertag, sondern immer und überall nehmen wir unsere Marktwächterfunktion für die Konsumenten ernst und wahr, um Missstände aufzudecken und mit unserem Instrumentarium rechtlich für Abhilfe zu sorgen", erklärt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Müller.