15. März 2013

Revision gegen Gaspreisurteil verzögert Rückzahlungen an Kunden

E.on Hanse hat gegen das Gaspreisurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2013 Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Mit dem Urteil über die Sammelklage von 53 Gaskunden hatte das Gericht in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. „E.on spielt auf Zeit und will den Kunden ein weiteres Jahr ihre berechtigten Ansprüche vorenthalten“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Mit dem Hamburger Urteil war nach fast acht Jahren die erste Sammel-klage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem vorläufigen Ende gekommen. Das Urteil erklärt sämtliche Preiserhöhungen der letzten sieben Jahre für unwirksam und führt für „KlassikGas“-Kunden der E.on Hanse mit der für unwirksam erklärten Wärmemarktklausel“ im Vertrag zu einem Erstattungsanspruch. Die Verbraucherzentrale schätzt die Zahl der Anspruchsberechtigten auf mehr als 100.000 und den Anspruchsumfang auf einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag.

Da die Rückzahlungsansprüche der Kunden aber innerhalb von drei Jahren verjähren, würde E.on Hanse durch ein erst in 2014 ergehendes Urteil des Bundesgerichtshofs ein weiteres Jahr gewinnen. „Der Bundesgerichtshof hat bereits in einschlägigen Urteilen seine Linie vorgegeben. E.on Hanse wird sehr wahrscheinlich auch in Karlsruhe verlieren, sucht aber ein weiteres Jahr Schutz vor seinen Kunden“, so Hörmann. Dafür spricht auch, dass mit der Revision sogleich eine Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision beantragt wurde, die vom Gericht daraufhin für den 10. Juni festgesetzt wurde.

Das Urteil des Oberlandesgerichts, Hintergründe zum Prozess sowie ein Musterbrief für Erstattungsansprüche sind zu finden unter www.vzhh.de.