E.on Hanse hat gegen das Gaspreisurteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2013 Revision zum Bundesgerichtshof
eingelegt. Mit dem Urteil über die Sammelklage von 53 Gaskunden hatte
das Gericht in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. „E.on
spielt auf Zeit und will den Kunden ein weiteres Jahr ihre berechtigten
Ansprüche vorenthalten“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der
Verbraucherzentrale Hamburg.
Mit dem Hamburger Urteil war nach fast acht Jahren die erste
Sammel-klage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem vorläufigen
Ende gekommen. Das Urteil erklärt sämtliche Preiserhöhungen der letzten
sieben Jahre für unwirksam und führt für „KlassikGas“-Kunden der E.on
Hanse mit der für unwirksam erklärten Wärmemarktklausel“ im Vertrag zu
einem Erstattungsanspruch. Die Verbraucherzentrale schätzt die Zahl der
Anspruchsberechtigten auf mehr als 100.000 und den Anspruchsumfang auf
einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag.
Da die Rückzahlungsansprüche der Kunden aber innerhalb von drei Jahren
verjähren, würde E.on Hanse durch ein erst in 2014 ergehendes Urteil des
Bundesgerichtshofs ein weiteres Jahr gewinnen. „Der Bundesgerichtshof
hat bereits in einschlägigen Urteilen seine Linie vorgegeben. E.on Hanse
wird sehr wahrscheinlich auch in Karlsruhe verlieren, sucht aber ein
weiteres Jahr Schutz vor seinen Kunden“, so Hörmann. Dafür spricht auch,
dass mit der Revision sogleich eine Verlängerung der Frist zur
Begründung der Revision beantragt wurde, die vom Gericht daraufhin für
den 10. Juni festgesetzt wurde.
Das Urteil des Oberlandesgerichts, Hintergründe zum Prozess sowie ein Musterbrief für Erstattungsansprüche sind zu finden unter www.vzhh.de.