Bis zum 4. Mai 2014 können Deutsche im Ausland sowie Unionsbürgerinnen
und -bürger in Deutschland, die hier wählen wollen, ihre Eintragung in
das Wählerverzeichnis beantragen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt,
erhalten außerdem bis zu diesem Tag alle Wahlberechtigten für die
Europawahl ihre Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal
angegeben ist, in dem sie am 25. Mai 2014 ihre Stimme abgeben können.
Wer bei der Europawahl 2014 in Deutschland wählen will, muss
grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im
Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks
zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 20. April 2014 - dem 35.
Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung
gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland wählen wollen, müssen
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde
stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet
waren. Der Antrag muss bis zum 4. Mai 2014 bei der Gemeinde eingehen.
Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der Europawahl 2009 auf Antrag
in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Europawahl 2014
erneut einen Antrag auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und das
Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei allen
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im
Internetangebot des Bundeswahlleiters unter:
www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2014 --> "Wahlrecht für Deutsche im Ausland"
In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten, die bereits bei den Europawahlen 1999, 2004 oder
2009 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden waren und seitdem nicht
auf Antrag oder wegen eines Fortzugs aus Deutschland aus dem
Wählerverzeichnis gestrichen wurden, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis eingetragen. Alle anderen, die bei der Europawahl 2014
die deutschen Abgeordneten wählen wollen, müssen bei der
Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis stellen, der dort bis zum 4. Mai 2014 eingehen
muss.
Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Unionsbürgerinnen
und -bürger in Deutschland bei der Gemeindebehörde ihres Wohnorts oder
im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter:
www.bundeswahlleiter.de -> Europawahl 2014 --> "Service für Unionsbürgerinnen und -bürger"
Vom 5. bis einschließlich 9. Mai 2014 können die Wahlberechtigten ihre
Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten bei den
Gemeindebehörden einsehen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 4. Mai
2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind,
dennoch wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt am Ort
ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen
kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html