29. März 2016

Pferde einäschern künftig möglich?

Ausnahmeregelung auf Equiden erweitert

Irgendwann kommt der Tag, vor dem es vermutlich jedem Pferdebesitzer graut: Das Tier verstirbt oder soll eingeschläfert werden. Bisher mussten Pferde, die nicht als Schlachttier der Lebensmittelgewinnung zugeführt wurden, anschließend vom Abdecker abgeholt und beseitigt werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“ weitet die bereits bestehende Ausnahmemöglichkeit zur Einäscherung von Heimtieren nun auch auf Pferde aus.

Anfang März 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf des genannten Gesetzes beschlossen. Der neu gefasste Paragraph 4 Absatz 2 regelt die Ausnahmemöglichkeiten für Equiden, wie Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen. Danach dürfen alle pferdeartigen Säugetiere in Deutschland künftig in einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde diese genehmigt hat.

Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Anke Klabunde, www.aid.de