Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf zur
Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das
Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft
und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene
Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.
"Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem Auslaufen des Monopols Marktnischen für die Erzeugung von Agraralkohol", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Der Staatssekretär betonte ferner, dass die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens anerkenne. So sehe eine für die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wichtige Regelung im Gesetzentwurf das Fortbestehen des branntweinsteuerbegünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens auch nach 2017 vor.
Ferner gebe es durch den im Herbst 2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes künftig im Agraralkoholsektor erstmals die Möglichkeit zur Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen.