Wer eine Police einer Kapitallebens- oder
Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der
Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für
die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei
Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden
mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer
Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der
Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.
„Auch wenn das neue
Gesetz für viele Versicherte Nachteile bringt, sollte man auf keinen Fall in
Torschlusspanik verfallen und vorschnell aus dem Vertrag aussteigen“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW. Die folgende Checkliste hilft bei der
Entscheidungsfindung:
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Vorsicht
Kündigungsfrist: Auch wenn der Versicherungsvertrag noch vor dem 21. Dezember 2012
gekündigt wird, können die Fallstricke des neuen Gesetzes in den meisten Fällen
gar nicht umgangen werden. Denn aus Lebensversicherungen kann man oft nur zum
Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist aussteigen. Deshalb sollte
zunächst in den Vertragsbedingungen geprüft werden, welche Regelung für den
eigenen Vertrag gilt. In den meisten Fällen gibt es auch angesichts der neuen
gesetzlichen Regelung überhaupt keinen Handlungsbedarf, weil eine wirksame
Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 gar nicht möglich ist.
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Vor- und
Nachteile abwägen: Selbst für den Fall, dass eine Kündigung vor dem 21. Dezember 2012
wirksam werden könnte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch
wirtschaftlich sinnvoll ist. Zwar würden auf der einen Seite die
Bewertungsreserven nach altem Recht noch zu Buche schlagen, auf der anderen
Seite müssen zu erwartende finanzielle Nachteile eines vorzeitigen Ausstiegs
gegengerechnet werden. So geht dann zum Beispiel der Schlussüberschuss für die
ursprünglich vereinbarte Laufzeit verloren. Und bei Lebensversicherungsverträgen,
die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, wird das Steuerprivileg, dass
deren Auszahlung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei ist, bei einer
Kündigung aus der Hand gegeben.
Wer im Einzelfall Rat und Hilfe sucht, findet bei
der Versicherungsberatung des Verbrauchertelefons NRW anbieterunabhängige
Unterstützung donnerstags 10 Uhr – 12 Uhr unter 0900-1-89 79 67, 1,86
€/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.
Stand: 04/12/12