In der Silvesternacht fürchten viele Autofahrer um ihr draußen
geparktes Fahrzeug. Werden die frei im Handel erhältlichen
Feuerwerkskörper richtig benutzt, besteht laut ADAC jedoch keine Gefahr.
Treffen ausgebrannte Raketen oder Böller die Motorhaube oder das Dach,
entstehen meist keine Schäden – dies gilt auch für Cabrios mit
Stoffverdeck.
Gefährlich ist es dagegen, wenn Raketen aus kurzer
Entfernung auf Autos abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem
Kontakt mit der Karosserie abbrennt. Die Folgen davon können neben
Brand- und Schmauchspuren auch berstende Scheiben sein. Dass ein
Fahrzeug wegen eines Feuerwerkskörper abbrennt, ist so gut wie
ausgeschlossen.
Entstehen Schäden durch Feuerwerkskörper haftet
der „Absender“ der Rakete. Bei bloßer Unachtsamkeit zahlt dessen
private Haftpflichtversicherung. Wer die nicht hat oder vorsätzlich
handelt, muss privat für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist kein
Verantwortlicher auffindbar, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-
und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben; für Vandalismusschaden
kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Auch wenn das
Schadensrisiko durch Böller sehr gering ist, rät der ADAC, das Auto über
Silvester in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abzustellen.
So ist es auch vor Streichen betrunkener Passanten geschützt.