Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da
abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur
Futtersuche queren Schwarz- und Rotwild
sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung
oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle
Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und
vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem
Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf
keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein
Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen
als ein Wildunfall.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker
einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die
Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das
getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung
für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.
Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall
berührt werden, sie könnten auskeilen
oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird
als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs
geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist
die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes
der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.
Quelle: www.adac.de