Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das geplante
E-Government-Gesetz. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Gesetzesvorlage des
zuständigen Bundesinnenministeriums verabschiedet. Damit soll der Rahmen für
elektronische Behördendienste neu geregelt werden. Das war im Koalitionsvertrag
2009 vereinbart worden. „Vom geplanten E-Government-Gesetz profitieren Bürger
und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt
werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Laut einer Studie der
EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von
E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder.
Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online
getätigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert.
Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre
ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben.
Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse ist die
Schriftform. Bislang mussten viele Behörden-Formulare per Hand unterschrieben
werden. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500
Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. Eine
elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten
elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte
sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.
Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische
Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen
Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem
neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.
Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden
in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu
sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden
geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert,
ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Mit dem
E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale
Gesellschaft.“
2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites
öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder
per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern
sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich
rund 60 Prozent.