Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen,
in den USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks
die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter
Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy
Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen Koffeingehalt – etwa
dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere Inhaltsstoffe wie Taurin, bei
denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Ist
der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung
verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen
zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige
Langzeitstudien fehlen noch.
„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da
in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale
Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte
in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu
trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und
Aroma unterdrückt. Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie
Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke sondern als
„Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für
Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80
Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300
Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter
enthalten. Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur
eine Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten
wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Getränke als nicht sicher. Die Verbraucherzentrale
fordert das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten
Energy-Konzentraten.
Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen
Maßnahmen zur Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für
Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der Angabe,
wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das gilt sowohl für
verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 wird mit der dann
EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein weiterer Warnhinweis
notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks
mit dem Wortlaut „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder
stillende Frauen nicht empfohlen“ stehen.
Quelle: www.vzhh.de
Stand:29/10/12