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10. Dezember 2012

Onlinespiele: Wie die Lebensmittelindustrie Kinder ködert

Onlinespiele für Kinder auf Webseiten der Lebensmittelindustrie sind häufig Werbung für stark zucker- und fetthaltige Produkte. Zudem werden persönliche Daten der Kinder erfasst. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg von zehn Onlinespielen zehn verschiedener Anbieter.

Die untersuchten Onlinespiele sind zu finden unter www.vzhh.de. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung:

  • Höchstes Kinderfängerpotential wurde beim Kinder-Überraschungsei von Ferrero, bei Pom-Bär von funny und Leibniz Zoo von Bahlsen festgestellt. Mit Fragen nach persönlichen Daten und/oder hohen Zuckergehalten in den Produkten vereinten sie die meisten Minuspunkte auf sich. 
  • Direkte Verkaufsförderung: Das Spielen mit den beworbenen Produkten oder deren Symbole, fand  bei allen untersuchten Spielen statt, etwa bei Paula-Pudding von Dr. Oetker oder Choco-Krispies von Kellogg`s. Bei Capri Sonne gab es sogar die direkte Aufforderung „Hol Dir den Beutel aus Gold“. 
  • Rote Nährwertampel: Fast alle beworbenen Produkte beinhalten eine  „Extra Portion Zucker und Fett“ statt kalorienärmerer Zutaten. So mussten bei acht von zehn Produkten mindestens eine rote Ampel für Zucker oder Fett vergeben werden. 
  • Mit Gewinnspielen wurden die Kids noch zusätzlich auf zwei Verpackungen geködert, und  viermal gab es auch Spielzeugbeigaben.
  • Datensicherheit: Bei sechs von zehn der untersuchten Spieleseiten werden persönliche Daten wie Name und Alter oder eine Registrierung verlangt.
  • Auch Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie schützen die Kinder meistens nicht. Denn Hersteller verstoßen gegen ihre eigenen Grundsätze. Einige schaffen sich individuelle Bewertungskriterien, etwa Kellogg`s in Form von unrealistisch kleinen Portionsgrößen. Noch schlimmer: Bei 40 Prozent der untersuchten Spiele hatten sich die Unternehmen noch nicht einmal derartigen Selbstverpflichtungen angeschlossen.

Auch die Verhaltensgrundsätze des Deutschen Werberates werden von der Verbraucherzentrale als zu unkonkret eingeschätzt. „Der Gesetzgeber muss endlich verbindliche Regelungen schaffen, denn die Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft greift nicht“, so Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Nur klare Vorgaben und wirkungsvolle Sanktionen können die Werbeattacken gegen Kinder stoppen.“

Weitere Informationen:
www.vzhh.de: Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
www.ampelcheck.de: Ampelcheck für viele Lebensmittel
www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kinderlebensmittel-Dossier-vzbv-Januar-2012.pdf: Dossier Kinderlebensmittel des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
www.vzbv.de/10674.htm Pressemitteilung „Kinderspielseiten im Internet – kein rechtsfreier Raum“, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Stand: 10/12/12

5. Dezember 2012

Wo bleibt mein Geld?

Wer hat das nicht schon mal erlebt: Das Geld neigt sich dem Ende, aber das Ende des Monats ist noch nicht in Sicht. Erstaunt stellt man fest, dass im Portemonnaie schon wieder gähnende Leere herrscht, obwohl man doch eben erst bei der Bank gewesen ist. Ein Blick auf den Kassenzettel des Wocheneinkaufs lässt einen fragen, was man denn bitte gekauft hat, dass eine solche Summe zu Stande kommt.

30. November 2012

Weihnachtsgeschenke sicher online einkaufen

Weihnachtsgeschenke einkaufen ohne lästige Parkplatzsuche und ohne Schlange stehen? Online-Shopping erfreut sich vor allem in der Vorweihnachtszeit immer größerer Beliebtheit. Nach Informationen des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels geben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr als sieben Milliarden Euro für Weihnachtsgeschenke im Internet aus; das entspricht etwa einem Viertel des gesamten Jahresumsatzes im Onlinehandel.

Damit Verbraucher das Internet sorgenfrei nutzen können und beim Online-Shopping keine böse Bescherung erleben, setzt sich das Verbraucherministerium für mehr Sicherheit, mehr Transparenz und mehr Information im Netz ein. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es in puncto Sicherheit und Datenschutz beim Online-Shopping, vor allem wenn das Geschäft über Smartphones abgewickelt wird, noch bei vielen Angeboten hapert.

Hinweise zum Einkauf im Internet, zum Umgang mit Cookies sowie Tipps zu sicheren Passwörtern und dem Schutz persönlicher Daten bietet eine aktuelle Servicekarte des Ministeriums: Sie bringt auf den Punkt, was Verbraucher beachten sollten, wenn sie im Internet auf Einkaufstour gehen. Darüber hinaus schützt das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte Programm "Kosten-Finder" Verbraucher vor ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen: Das Programm markiert automatisch Begriffe auf einer Website, die vor allem bei vermeintlichen Gratis-Angeboten auf versteckte Kosten hinweisen.

Das Bundesverbraucherministerium hat den Schutz der Verbraucher im Netz Schritt für Schritt verstärkt. Die im August 2012 in Kraft getretene Button-Lösung ist ein wichtiger Meilenstein, um Nutzer wirkungsvoll vor Übervorteilung im Netz zu schützen: Seither müssen alle Internet-Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten informieren - klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.

6. November 2012

Kindergärten - Bundesstatistik ist überholt

Als „bereits überholtes Zahlenwerk“ hat NRW-Familienministerin Ute Schäfer die Bundesstatistik zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bezeichnet, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde. „Wir sind bereits erheblich weiter, als in den Zahlen der Bundesstatistik zum Ausdruck kommt. Diese beziehen sich nämlich auf den 1. März 2012 und damit auf das Kindergartenjahr 2011/2012. Wir kennen jedoch bereits die Zahlen, die uns die Landesjugendämter für das laufende Kindergartenjahr für unter Dreijährige gemeldet haben: rund 117.000 Betreuungsplätze, davon rund 84.500 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und rund 32.600 Plätze in der Kindertages­pflege. Das ergibt eine Quote von rund 26 Prozent“, erklärte Schäfer.

Dass Nordrhein-Westfalen bei den U3-Plätzen des vergangenen Kindergartenjahres, das am 1. August 2011 begonnen hat, den letzten Platz im Bundesländervergleich belege, könne nicht verwundern. „Erst nach dem Regierungswechsel im Sommer 2010 wurden eigene zusätz­liche Landesmittel in den U3-Ausbau in Höhe von mittlerweile 440 Mil­lionen Euro im Rahmen eines Landesinvestitionsprogramms investiert. Innerhalb von zwölf Monaten den Rückstand zu den anderen Bundes­ländern aufzuholen, der eindeutig aus der mangelnden Investitions­bereitschaft der Vorgängerregierung resultiert, war für die Kommunen schlicht und ergreifend unmöglich. Mittlerweile haben wir allerdings mit einer Quote von 26 Prozent eine Trendwende erreicht“, sagte Schäfer.

Den Kommunen sprach die Ministerin ihre Anerkennung aus. „Sie haben mit Hilfe unserer Landesmittel und der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel in den vergangenen zwei Jahren bereits riesige Anstrengungen unternommen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder 2013 erfüllen zu können“, so Schäfer. Das mache auch die hohe Inanspruchnahme der Bundesmittel deutlich. „Mehr als 95 Prozent der Bundesmittel sind inzwischen von den nordrhein-westfälischen Jugendämtern beantragt worden“, sagte die Ministerin. Mit mehr als 16.000 neuen U3-Plätzen in diesem Kindergartenjahr sei in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den vergangenen Jahren der mit Abstand stärkste Zuwachs an neuen Plätzen für unter Dreijährige Kinder gelungen.

„Nordrhein-Westfalen hat beim U3-Ausbau eine enorme Aufholjagd gestartet, die erste Erfolge zeigt, aber noch nicht zu Ende ist. Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen“, sagte Schäfer. Um eine Betreuungs­quote von rund 32 Prozent erreichen zu können, müssten insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stehen und somit noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.

„Dabei können die Kommunen und Träger sich sicher sein, dass wir sie unterstützen. Das haben wir bereits mit unserem rund 440 Millionen Euro starkem Landesinvestitionsprogramm bewiesen. Darüber hinaus werden wir bis 2018 Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 1,4 Milliar­den Euro an die Kommunen leisten. Dies zeigt: Seit dem Regierungs­wechsel 2010 steht das Land den Kommunen und Trägern bei der Schaffung von U3-Plätzen als verlässlicher Partner zu Seite“, erklärte die Ministerin.


Quelle: www.nrw.de



Hohe Dynamik beim Krippenausbau


Der Niedersächsische Kultusminister Dr. Bernd Althusmann kommentiert die heute in Berlin veröffentlichten Zahlen zum Ausbaustand bei der Kinderbetreuung für unter Dreijährige:

„Die Zahlen vom 1. März 2012 sind bereits heute veraltet, auch wenn sie zeigen, dass Niedersachsen im Ländervergleich weiter aufgeholt hat. Im November 2012 stehen wir schon bei 52.049 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in Niedersachsen. Das entspricht einer Betreuungsquote von rund 28 Prozent. Für die Altersgruppe der ein- bis unter dreijährigen Kinder liegen wir sogar bei einer Betreuungsquote von über 38 Prozent. Um unser Ausbauziel zu erreichen, müssen wir bis 1. August 2013 gemeinsam mit den Kommunen noch rund 9.900 zusätzliche Plätze schaffen. Dieses Ziel werden wir aufgrund der Ausbaudynamik der letzten acht Monate auf jeden Fall erreichen. Seit Beginn des Ausbauprogramms wurde in Niedersachsen die Einrichtung von rund 30.000 neuen Plätzen durch Landes- und Bundesmittel gefördert.

Wir haben den Ausbau in den vergangenen Monaten mit erheblicher Dynamik vorangetrieben. Allein seit März 2012 haben wir rund 10.000 neue Plätze bewilligen können. Dazu haben ergänzend zum bisherigen Förderprogramm die 53,2 Mio. Euro zusätzlichen Landesmittel beigetragen, die seit März 2012 zur Verfügung stehen. Aus dem Fiskalpakt rechnen wir noch einmal mit zusätzlich 54,7 Mio. Euro, die wir ebenfalls in enger Abstimmung mit den niedersächsischen Kommunen zielgerichtet und kurzfristig für die Schaffung neuer Plätze in Krippen und in der Kindertagespflege einsetzen werden. Im Übrigen haben wir uns heute im Landeskabinett für eine unbürokratische und schnelle Lösung zur Bereitstellung der Fiskalpaktmittel ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Die nunmehr bevorstehende Einigung zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiges Signal für den weiteren Krippenausbau in Deutschland wie in Niedersachsen.

Insgesamt stehen damit in Niedersachsen rund 330 Mio. Euro Fördermittel für Investitionen in neue Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung. Die Kommunen werden von uns außerdem stufenweise weiter bei den Betriebskosten entlastet. Das Land wird seinen Anteil an den Personalkosten für Krippen von derzeit 43 Prozent stufenweise auf 52 Prozent steigern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in dieser Woche in den Landtag ein.

Im Mittelpunkt steht für uns nicht das Erreichen einer bestimmten Quote, die bekanntlich nur ein landes- und bundesweiter Durchschnittswert ist. Wir müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern in den verschiedenen Regionen unseres Landes berücksichtigen. Uns geht es darum, dass die Eltern in den einzelnen Kommunen einen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind erhalten, wenn sie dies wünschen. Insbesondere in den städtischen Ballungsräumen liegt die Betreuungsquote heute bereits bei deutlich über 35 Prozent. Mittelfristig streben wir an, den Ausbau entsprechend des tatsächlichen Bedarfs in den Kommunen fortzusetzen in Richtung einer Quote von 40 Prozent für Niedersachsen."





Etwa jeder zehnte Grundschüler wird von einem Mann unterrichtet

Knapp ein Drittel (30,4 Prozent) der über 155 000 hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein‑Westfalen (ohne zweiten Bildungsweg) sind Männer. Wie Information und Technik Nordrhein‑Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltmännertags (3.11.2012) mitteilt, lag der Männeranteil damit um 0,4 Prozentpunkte unter dem im Schuljahr 2010/11 und 2,5 Prozentpunkte unter dem im Schuljahr 2005/06.

Wie die Grafik zeigt, hat an allen Regelschulformen die Männerquote beim Lehrpersonal zwischen 2005/06 und 2011/12 abgenommen. Bei der Unterrichtung der jüngsten Schülerinnen und Schüler sind Männer deutlich unterrepräsentiert: Der Lehreranteil an Grundschulen ist zwischen 2005 (10,9 Prozent) und 2011 (9,4 Prozent) stetig gesunken.

Männeranteile am Lehrpersonal in Nordrhein‑Westfalen

Die höchste Männerquote verzeichneten mit 45,3 Prozent die Gymnasiallehrkräfte; im Schuljahr 2005/06 lag der Wert noch über der 50-Prozent-Marke (51,8 Prozent). Der Männeranteil beim Lehrpersonal an Gesamtschulen lag 2011 bei 40,9 Prozent, an Hauptschulen bei 35,8 Prozent und an Freien Waldorfschulen bei 34,6 Prozent. An den Realschulen betrug der Lehreranteil 32,5 Prozent und an Förderschulen 25,1 Prozent.

Quelle: www.it.nrw.de

5. November 2012

Kinder und Eltern in schwierigen Lebenslagen

Frühe Hilfen - damit will der Bund Kindern und Eltern in schwierigen Lebenslagen helfen. Denn nach Schätzung von Experten sind etwa zehn bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland von schwierigen familiären Verhältnissen betroffen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird deshalb heute (Montag) gemeinsam mit den Ländern die Bundesinitiative Frühe Hilfen starten.

"Wir müssen Eltern und ihren kleinen Kindern rechtzeitig und umgehend helfen, wenn sie Unterstützung benötigen", sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, bei der Auftaktveranstaltung der Bundesinitiative in Berlin. "Unser Ziel ist deshalb, dass wir die schon vorhandenen Frühen Hilfen weiter etablieren und ausbauen. Mit der Bundesinitiative schaffen wir jetzt die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass die Unterstützungsangebote bald flächendeckend in allen Kommunen vorhanden sind."

"Viele Länder und Kommunen haben bereits den Aufbau von Frühen Hilfen vorangetrieben. Deshalb stehen auch wir Länder hinter der Bundesinitiative Frühe Hilfen", sagte Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. "Ich bin überzeugt, dass die Bundesinitiative ein Erfolg wird, weil die Erfahrungen der Länder und Kommunen in die nun vorliegenden Förderkonzepte eingeflossen sind. Die Bundesinitiative knüpft nahtlos an die Strukturen eines jeden Landes an."

In einer Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder gemeinsam die Fördergrundsätze für die Bundesinitiative zugrunde gelegt. Darin werden die Voraussetzungen für die Vergabe der Mittel an die Kommunen geregelt, um den Ausbau der bereits vorhandenen Angebote vor Ort zu erreichen.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) begleitet die Bundesinitiative als Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle des Bundes. Hier sind Wissen und Erfahrung aus dem Gesundheitswesen und aus der Kinder- und Jugendhilfe vereint: Denn Träger des NZFH sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI).

BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott betonte: "Belastete Familien müssen frühzeitig von den Angeboten erreicht werden, damit so viel wie möglich präventiv - also vorbeugend - getan werden kann. Wichtig ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Netzwerke einzubinden, Sie erkennen oft sehr früh, welche Familien Unterstützung benötigen. Sie können dann über die Netzwerke eine Verbindung zu passgenauen Angeboten, beispielsweise zu Familienhebammen, herstellen."

Die Bundesinitiative fördert den Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen in Kommunen. Dazu gehört zum einen der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung. Sie sollen dafür sorgen, dass die vielen guten Angebote - etwa der Schwangerenberatung, des Gesundheitsbereichs und der Jugendhilfe - besser untereinander abgestimmt werden. Zum zweiten wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert. Sie übernehmen die Lotsenfunktion von der Familie zu den Netzwerken. Zum dritten werden Projekte gefördert, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Familien bei der Alltagsbewältigung unterstützen. Informationen zu Angeboten Früher Hilfen gibt es in der Regel beim Jugend- bzw. Gesundheitsamt.

Das Bundesfamilienministerium stellt den Ländern und Kommunen für die Frühen Hilfen in den nächsten drei Jahren 177 Millionen Euro zur Verfügung. Nach 2015 wird die Arbeit dauerhaft durch einen Fonds unterstützt, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt. Das NZFH wird in den nächsten drei Jahren den Fachaustausch und die Forschung koordinieren. Ein Zwischenbericht mit ersten konkreten Empfehlungen für die weitere Umsetzung Früher Hilfen soll dem Bundestag am 30. Juni 2014 vorgelegt werden.

Zum heutigen Start der Bundesinitiative diskutieren 300 Fachkräfte aus Bund, Ländern und Kommunen über ihre Erfahrungen mit den Frühen Hilfen und erarbeiten gemeinsam Grundlagen für das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fruehehilfen.de und http://www.bmfsfj.de.


Quelle: www.bzga.de


31. Oktober 2012

Was tun, wenn jemand stirbt

Wenn eine vertraute Person stirbt, gesellt sich zum Schmerz über den Verlust für die Hinterbliebenen die Last organisatorischer Aufgaben hinzu: Verwandte, Freunde und Bekannte müssen informiert, Formalitäten erledigt sowie Trauerfeier und Bestattung arrangiert werden. Viele Menschen fühlen sich in dieser seelischen Ausnahmesituation überfordert. Oft wissen Betroffene nicht, dass die meisten Aufgaben an ein Bestattungsunternehmen delegiert werden können.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt“ beantwortet die wichtigsten Fragen:

- Wer muss benachrichtigt werden?
- Welche Formen der Bestattung gibt es?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Was kosten Grabstelle und Bestattungsunternehmen?

Außerdem enthält das Buch Tipps, wie man sich vor unseriösen oder überteuerten Bestattungsunternehmen schützen kann. Eine umfassende Checkliste zu den erforderlichen Unterlagen im Todesfall und ein Adressverzeichnis wichtiger Einrichtungen und Organisationen runden die Publikation ab.

Den Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt“ gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10-18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de oder per Telefon 040-24832-104 bestellen.


29. Oktober 2012

Traditionelle Chinesische Medizin

Ernährung soll die Mitte stärken

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist eine jahrtausendealte Heilkunst. Sie beruht auf fünf Säulen: Akupunktur, manueller Therapie, pflanzlicher Arzneitherapie, der Bewegungsform Qigong und der Ernährung nach den fünf Elementen. Alle Therapiesäulen verfolgen das Ziel, das Qi im Körper - gemeint ist die Lebensenergie - in einen ausgeglichenen Zustand zu bringen. Gesteuert wird das Qi durch die fünf Elemente Holz, Feuer, Erde, Metall und Wasser.

Die Ernährung nach den fünf Elementen strebt eine starke Mitte an. Gemeint sind starke Verdauungsorgane, denn sie gewinnen Lebensenergie aus der Nahrung. Jedes Element steht mit bestimmten Organen in Beziehung. Und auch Farben und Geschmacksrichtungen haben einen Bezug zu den Organen. Ein Leitsatz des TCM lautet deshalb: "Das Saure reist zur Leber, das Bittere zum Herzen, das Süße zu Milz und Magen, das Scharfe zur Lunge und das Salzige zur Niere." In jeder Mahlzeit sollen mindestens drei der fünf Geschmacksrichtungen enthalten sein. Gewürze spielen deshalb eine große Rolle.

Zu berücksichtigen ist auch die thermische Wirkung von Lebensmitteln. Damit ist nicht die Verzehrtemperatur gemeint, sondern die Wirkung eines Lebensmittels auf die Verdauungsorgane. Morgens, wenn die Lebenskraft gestärkt werden soll, gelten warme Suppen oder gekochte Getreidegerichte als ideal. Für die Abendmahlzeit, die beruhigend wirken und für einen guten Schlaf sorgen soll, werden vegetarische Gerichte mit gedünstetem Gemüse empfohlen. Der pflanzlich betonte Speiseplan enthält vor allem gegartes Gemüse, Hülsenfrüchte und Vollkorngetreide, aber auch Fleisch und Fisch.

Die Ernährung nach der TCM ist als Dauerkost geeignet, wenn sie abwechslungsreich ist und regelmäßig Milchprodukte, frisches Obst und Rohkost enthält. Positiv ist der hohe Anteil an Gemüse und Hülsenfrüchten und die häufige Verwendung von Kräutern und Gewürzen.

Dr. Maike Groeneveld, www.aid.de

Weitere Informationen:


Quelle: www.aid.de


21. Oktober 2012

Was kostet uns der Strom?


Die Deutschen entwickeln zunehmend ein Kostenbewusstsein für Strom. Inzwischen wissen 40 Prozent, wie viel ihr Haushalt für Strom ausgibt. Bei einer Umfrage im Januar 2010 wusste nur jeder Siebte (14 Prozent), wie hoch die Stromrechnung seines Haushaltes ausfällt. Das ergeben Umfragen im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Die Strompreiserhöhungen der jüngsten Zeit und die heftigen Diskussionen um die Energiewende haben offenbar das Kostenbewusstsein der Verbraucher erhöht“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder die Umfrageergebnisse. 

Am besten sind Senioren ab 65 Jahre informiert: Bei ihnen liegt der Anteil bei 47 Prozent. Bei den Jüngeren unter 30 Jahren sind es nur 27 Prozent. Auch wenn nur eine Minderheit der Einwohner ihre Stromkosten kennt: Laut aktueller Umfrage versuchen fast alle, ihren Strombedarf zu verringern. So geben 95 Prozent an, sie schalten nicht mehr Elektro-Geräte ein als nötig.

Heute haben die Betreiber der Übertragungsnetze offiziell bekannt gegeben, dass die Ökostrom-Umlage für das kommende Jahr auf fast 5,3 Cent pro Kilowattstunde steigen wird. Gleichzeitig sinkt jedoch der Strompreis an der Strombörse. „Die Energiewende kann nur mit intelligenten Netzen gelingen: Moderne Mess- und Regeltechnik ermöglicht die effiziente Energienutzung, sorgt für Preistransparenz, verringert den Ausbaubedarf an Stromleitungen und senkt damit die Kosten“, so Rohleder.

Deutschland habe die Chance, dank der Energiewende zum Technologie- und Marktführer bei erneuerbaren Energien und Smart-Grid-Technologien zu werden. Zusätzlich zu intelligenter Erzeugung und Verteilung spielt eine innovative Verbrauchssteuerung eine wichtige Rolle: Wenn der Stromverbrauch an die schwankende Erzeugung angepasst wird, kann der Strom aus erneuerbaren Quellen effizienter genutzt werden. Bei der Verringerung des Strombedarfs können intelligente Stromzähler helfen, die den Verbrauch messen und ineffiziente Geräte identifizieren. Sie ermöglichen zudem einen guten Überblick über die eigenen Stromkosten. Rohleder: „Derzeit wird leider fast ausschließlich über die Risiken der Energiewende gesprochen, die Vorteile und Chancen werden vernachlässigt.“

Zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer Erhebung des Instituts Aris im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden 500 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Die Daten sind repräsentativ.



19. Oktober 2012

Impfen: Was Erwachsene, Kinder und Reisende brauchen


Aus Sicht der Stiftung Warentest ist es wenig sinnvoll, ältere Menschen generell gegen Grippe, Pneumokokken und Gürtelrose zu impfen. Die Wirksamkeit der Grippeimpfung nimmt mit höherem Alter nachweislich ab. Und wie wirksam die Pneumokokken-Impfung sowie die – derzeit nicht verfügbare – Impfung gegen Gürtelrose ist, ist bei der Altersgruppe nicht gut belegt. Das berichtet die Stiftung Warentest in einem Themenpaket Impfen auf www.test.de
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Drei Impfungen sind nach Einschätzung der Stiftung Warentest dagegen für jeden Erwachsenen sinnvoll: gegen Tetanus und Diphtherie, zwei lebensbedrohliche Krankheiten, sowie gegen Keuchhusten. Letzterer tritt derzeit vermehrt bei Erwachsenen auf; frühere Erkrankungen und Impfungen schützen nicht dauerhaft. Manche Erwachsene brauchen außerdem Nachholimpfungen gegen Polio, Masern, Mumps und Röteln – wenn sie keinen vollständigen Schutz aus der Kindheit haben.

Viele Erwachsenen haben nicht alle Impfungen, die die zuständige Ständige Impfkommission offiziell empfiehlt und die Krankenkassen erstatten. So sind nur 72 Prozent der Erwachsenen ausreichend gegen Tetanus geschützt.

Für die Einschätzungen der Stiftung Warentest hat ein Expertenkreis Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen und den zugehörigen Krankheiten beurteilt. Das 36-seitige Themenpaket Impfen unter www.test.de/impfen enthält neben Tipps für Erwachsene Einschätzungen zu den wichtigsten Kinder- und Reiseimpfungen, einen Impfkalender für Kinder und Erwachsene, Antworten auf wichtige Leserfragen und die Ergebnisse einer Online-Umfrage mit mehr als 10 000 Teilnehmern.


Quelle: www.test.de


17. Oktober 2012

Übergewichtige Kinder - Prävention statt Reduktion


Maßnahmen zur Gewichtsreduktion übergewichtiger Kinder bringen meist nur kurzfristige Erfolge. Das ist das Resultat einer Langzeitstudie im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). "Umso wichtiger ist es, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, sodass Übergewicht im Kindesalter gar nicht erst entsteht", erklärt BZgA-Direktorin Dr. Elisabeth Pott. Das ist zwar keine neue Erkenntnis, aber im Rahmen einer so groß angelegten Studie in Deutschland doch ein weiterer Beweis für dringenden Handlungsbedarf.

An der Untersuchung nahmen über 1.900 übergewichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren teil, die entweder rund ein Jahr ambulant oder sechs Wochen stationär behandelt wurden. Knapp 50 Einrichtungen in ganz Deutschland waren beteiligt. Mehr als jeder zweite junge Patient konnte das Übergewicht während der Behandlungszeit reduzieren. Doch nur bei 14 Prozent der Heranwachsenden war die Gewichtsabnahme auch noch ein bis zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahmen festzustellen. Weitere Ziele wie mehr Bewegung im Alltag, eine gesündere Ernährung und weniger Zeit vor dem Fernseher oder dem Computer wurden langfristig nur bei 10 bis 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen erreicht.

Ernährungsgewohnheiten werden vor allem im Kleinkindalter geprägt. Wenn Kinder von klein auf gesund und abwechslungsreich essen und trinken, greifen sie auch als Erwachsene eher auf ein großes Sortiment an Lebensmitteln zu. "Dabei sind die Eltern als Vorbilder gefragt", erklärt Harald Seitz, Ernährungswissenschaftler vom aid infodienst. "Wer mit seinem Kind Lebensmittel einkauft, gemeinsam kocht und zusammen am Tisch sitzt, vermittelt Spaß am Essen. Dann lassen sich günstige Ernährungsgewohnheiten leichter erlernen und beibehalten, und auch Gewichtsprobleme sind seltener", so Seitz.

Heike Kreutz, www.aid.de


Weitere Informationen:


 aid-Heft "Das beste Essen für Kinder", Bestell-Nr. 61-1447, Preis: 2,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de


Quelle: www.aid.de
Stand: 10/10/12


14. Oktober 2012

Warnung: Üble Abzocke am Telefon


Scheinbare Verbraucherschützer traktieren derzeit wieder verstärkt ahnungslose Bürger mit unerlaubten Anrufen und versuchen mit dem guten Image der Verbraucherzentralen Kasse zu machen. Um Vertrauen zu erwecken und die Leute an der Strippe zu halten, stellen sie sich am Telefon unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“ vor. Die Maschen, um bei Überrumpelten am Telefon einen schnellen Euro zu kassieren, sind vielfältig: Die windigen Anrufer bieten etwa an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den Lauschenden ein Zeitungsabo auf. 

Als Krönung wird auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren angedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des Täuschungsmanövers meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt. „Doch wir rufen niemanden unaufgefordert an und führen keine Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder Gewinnspieldiensten schützen. Wir unterbreiten auch keine Angebote am Telefon“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor der gängigen Gaunerei.

Rufen Unbekannte zu Werbezwecken an, ist der Telefonanruf unzulässig. Angerufene sollten bei solchen Attacken von Fremden niemals persönliche Daten und vor allem nicht ihre Kontonummer angeben. „Darüber hinaus können sie sich auch Namen und Masche merken und uns über den unerbetenen Anruf informieren“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Bei sich häufenden Beschwerden geht sie – wenn möglich – rechtlich gegen die dreisten Tricks am Telefon vor. Im Internet gibt es unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung hierzu ein Beschwerdeformular.

Persönlichen Rat und Hilfe bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen. Einen kurzen Draht gegen Abzocke hat auch das Verbrauchertelefon NRW, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0900-1-89 79 69, 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.

Quelle: www.vz-nrw.de
Stand; 12/10/12