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4. Juni 2013

Internet statt Baumarkt

Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die Garten- und Heimwerkersaison. Anstatt Werkzeuge oder Gartengeräte im nächsten Baumarkt zu kaufen, bestellen immer mehr Menschen im Internet. Jeder fünfte Internetnutzer hat bereits Heimwerkerbedarf im Web gekauft. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Besonders beliebt sind die Online-Baumärkte bei den 50- bis 64-jährigen Onlinern. 28 Prozent von ihnen haben bereits Werkzeuge, Gartengeräte oder Material für die Renovierung online gekauft. „Im Internet werden nicht mehr nur Bücher und Kleidung gekauft“, sagt Tobias Arns, Experte für den Online-Handel beim BITKOM. „Ob Artikel des täglichen Bedarfs, Lebensmittel oder sogar Gartenhäuser: Immer mehr Produktkategorien werden erfolgreich im Web angeboten.“

Heimwerker- und Gartenbedarf im Web gibt es nicht nur bei großen Internet-Kaufhäusern. Auch viele Baumärkte haben eigene Online-Shops. Das Angebot reicht von Werkzeugen und Badewannen hin zu Balkonpflanzen und Rollrasen. Kleinere Waren verschicken die Online-Baumärkte als Paket, größere Bestellungen werden von einer Spedition geliefert. Die Lieferkosten betragen dann meist zwischen 30 und 35 Euro. Einige der Internet-Baumärkte bieten auch eine Mobil-Version ihres Online-Shops, die für Smartphones angepasst ist.

Heimwerker finden auf den Webseiten der Baumärkte zudem häufig Tipps und Anleitungen: Die Hilfestellungen reichen von der richtigen Benutzung von Werkzeugen, über das Verlegen von Laminat bis zum Einbau eines Fensters. Einige der Online-Baumärkte bieten sogar Video-Anleitungen zu unterschiedlichen Heimwerker-Projekten an, etwa dem Möbelbau oder dem Anlegen eines Gartenteichs. Auch Foren, in denen sich die Heimwerker und Hobby-Gärtner austauschen können, sind Teil einiger Online-Baumärkte.


Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.063 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Die Daten sind repräsentativ.

13. Dezember 2012

Tipps für den sicheren Weihnachtseinkauf im Internet

Nach einer aktuellen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM kaufen in diesem Jahr rund 25 Millionen Bundesbürger Weihnachtsgeschenke im Internet. Das sind rund 1,3 Millionen mehr als im Vorjahr.

30. November 2012

Weihnachtsgeschenke sicher online einkaufen

Weihnachtsgeschenke einkaufen ohne lästige Parkplatzsuche und ohne Schlange stehen? Online-Shopping erfreut sich vor allem in der Vorweihnachtszeit immer größerer Beliebtheit. Nach Informationen des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels geben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr als sieben Milliarden Euro für Weihnachtsgeschenke im Internet aus; das entspricht etwa einem Viertel des gesamten Jahresumsatzes im Onlinehandel.

Damit Verbraucher das Internet sorgenfrei nutzen können und beim Online-Shopping keine böse Bescherung erleben, setzt sich das Verbraucherministerium für mehr Sicherheit, mehr Transparenz und mehr Information im Netz ein. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es in puncto Sicherheit und Datenschutz beim Online-Shopping, vor allem wenn das Geschäft über Smartphones abgewickelt wird, noch bei vielen Angeboten hapert.

Hinweise zum Einkauf im Internet, zum Umgang mit Cookies sowie Tipps zu sicheren Passwörtern und dem Schutz persönlicher Daten bietet eine aktuelle Servicekarte des Ministeriums: Sie bringt auf den Punkt, was Verbraucher beachten sollten, wenn sie im Internet auf Einkaufstour gehen. Darüber hinaus schützt das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte Programm "Kosten-Finder" Verbraucher vor ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen: Das Programm markiert automatisch Begriffe auf einer Website, die vor allem bei vermeintlichen Gratis-Angeboten auf versteckte Kosten hinweisen.

Das Bundesverbraucherministerium hat den Schutz der Verbraucher im Netz Schritt für Schritt verstärkt. Die im August 2012 in Kraft getretene Button-Lösung ist ein wichtiger Meilenstein, um Nutzer wirkungsvoll vor Übervorteilung im Netz zu schützen: Seither müssen alle Internet-Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten informieren - klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.

13. November 2012

Gutscheine - Was Sie wissen sollten

Ein unpassender Gutschein kann genauso ärgerlich sein wie ein scheußlicher Schlips. Was viele nicht wissen: auch Gutscheine kann man weiter verschenken oder verkaufen, denn dem Geschäft ist es egal, wer den Gutschein einlöst. Die Zeitschrift Finanztest hat rechtzeitig vor Weihnachten, wissenswerte Informationen rund um den Gutschein zusammengestellt. Ein wichtiges Thema sind dabei die Fristen.

Grundsätzlich gilt ein Gutschein drei Jahre. Aber es gibt Ausnahmen. Kleine Geschäfte können ihre Einlösefrist kürzer halten als ein großer Onlinehändler, und Theater können sie auf eine Spielzeit beschränken. Läuft ein solcher befristeter Gutschein ab, muss der Anbieter den Geldwert des Gutscheins erstatten, wenn die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist.

Dabei muss er allerdings nicht den vollen Wert auszahlen, sondern kann den Gewinn, den er bei rechtzeitiger Einlösung gemacht hätte, behalten. Da muss der Kunde mit 15 bis 25 Prozent Abzug rechnen. Schnäppchenjäger, die über Gutscheinportale im Internet wie Groupon und DailyDeal Rabattgutscheine kaufen, sollten gründlich vergleichen und prüfen, ob der versprochene Rabatt auch wirklich einer ist.

Und schließlich sagt Finanztest, was auf jedem Gutschein stehen sollte: Wer ihn ausgestellt hat, welches Produkt oder welche Leistung versprochen wird, der Wert und – sofern der Gutschein befristet ist – eine Einlösefrist.

Der ausführliche Artikel „Gutscheine“ ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/gutscheine veröffentlicht.



Quelle: www.test.de


25. Oktober 2012

Warnung vor "Verbraucherschutz.de"


Ein Empfehlungssiegel samt "Vertrauensvorschuss" hat der Verein VBS Verbraucherschutz e.V. an bundesweit rund 150 Firmen gepappt. Das dubiose Treiben unter dem "Ehrenkodex" des VBS beschäftigt mittlerweile die Gerichte. Verbraucher und Unternehmen sollten gewarnt sein.

Ein Empfehlungssiegel samt "Vertrauensvorschuss" hat der Verein VBS Verbraucherschutz e.V. an bundesweit rund 150 Firmen gepappt. Die können für eine Gebühr von bis zu mehreren Tausend Euro mit dem "verbraucherschutz.de"-Siegel auf Kundenfang gehen: mit oftmals merkwürdigen Dienstleistungen. Das dubiose Treiben unter dem "Ehrenkodex" des VBS beschäftigt mittlerweile die Gerichte. Verbraucher und Unternehmen sollten gewarnt sein.

Die in Deutschland verbotene wöchentliche Beteiligung an Lotto und anderen Glücksspielen per Internet offerierte der VIP50-Club. Von unerlaubter Telefonakquise bis zu ignorierten Kündigungen reichen bisher die zahlreichen Vorwürfe von Verbrauchern.

Partnerinnen aus Brasilien will ein Internetportal teuer vermitteln: via Firmensitz in Rio de Janeiro und deutscher Telefonnummer, die - für Anrufer nicht erkennbar - nach Brasilien weitergeleitet wird.

Die Web-Seiten des Rabatt-Clubs "Deutsche Vorteilskarte" sind seit Monaten nicht erreichbar. "Die Bank in Gibraltar", so die Auskunft am Telefon, stehe nicht mehr hinter dem Kreditkarten-Projekt, bei dem "auch negative SCHUFA-Einträge kein Hindernis bei der Ausstellung" waren.

"Respekt", rief und ruft da der VBS Verbraucherschutz. Der gemeinnützige Verein aus Seevetal bei Hamburg meint das durchaus ernst; so ernst, dass er die Firmen mit einem Siegel ausgezeichnet hat: einem stempelartigen runden Empfehlungszeichen. Die Begründung dafür ist skurril: Das merkwürdige Trio stelle sich als "besonders vertrauenswürdig und verbraucherfreundlich dar".

Mit dem Stempel gehen bundesweit mittlerweile rund 150 Unternehmen auf Kundenfang. Allesamt "ehrbare Kaufleute", die der Verein überwiegend in eher problematischen Branchen entdeckt haben will. So ist jede dritte von VBS empfohlene Firma entweder als Schlüsseldienst, Finanzdienstleister oder Bestatter tätig.

Andere "glaubwürdige Dienstleister auf höchstem Niveau" verkaufen Hilfe, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW kein Haushalt braucht: darunter ein Schlüsseldienst, der für ein Service-Abo 2,95 Euro im Monat kassiert, ein Abmahn-Portal, ein Berater für Firmengründungen auf Malta oder ein Sicherheitsdienst.

Sie alle stehen laut VBS unter Kontrolle von nicht weniger als "100 Millionen Verbrauchern". Die Überwachung findet vornehmlich auf der vereinseigenen Internetseite statt. Die dokumentiert und kommentiert den Kunden-Ärger mit diversen Firmen. Rund 16.500 Mitglieder haben sich angeblich kostenlos registriert.

Die unter der Rubrik "Erfolge" ausgewiesene Bilanz ist bislang eher mager. 126 Erfolge in rund zwei Jahren führte die Seite im September auf, gerade mal drei davon in den letzten beiden Monaten. Darunter ist auch eine Anfrage nach "evtl. Nebenkosten bei einem Handyvertrag", die der Anbieter der Einfachheit wegen selbst - verneinend - beantwortet.

Verbraucherschutz a la VBS ähnelt häufig dem "Weiterleiten"-Button im E-Mail-Konto. Trudeln Beschwerden auf der Seite ein, gehen sie zu den beklagten Firmen. Deren Antworten - auch wenn sie oftmals nicht auf die Anfrage eingehen - werden dazugestellt.

Ein "Schlagzeilen"-Laufband vermeldete wochenlang "Großen Erfolg", weil eine "Terrorrufnummer" abgeschaltet worden sei, direkt gefolgt von der Warnung, dass die Nummer "trotz Abschaltung" weiter Kosten auf Telefonrechnungen produziere.

Noch verwirrender erscheint die Seevetaler Verbraucherschutz-Welt, wenn die "ehrbaren Kaufleute" im Feuer der Kritik stehen. Und das passiert oft. Immer wieder finden Kunden, "die Erteilung eines Verbraucherschutz-Siegels schon sehr erstaunlich" oder bitten dringlich darum, Firmen "einstweilen nicht weiter zu empfehlen". Wenig glaubhaft wirkt es dann, wenn VBS wie ein Mantra beteuert, "sehr wohl auf der Seite der Verbraucher" zu stehen - aber von den umstrittenen Firmen dennoch nicht lassen will.

Beim Karten-Vermittler Ticketbande brachten nicht einmal Dutzende Beschwerden binnen eines Jahres die Empfehlung ins Wanken. Schließlich gab’s auf jede Anfrage, die der Verein weiterleitete, eine Antwort.

Der VBS sei "vor allem daran interessiert, die Unternehmen zu schützen", schimpfte auch ein Nutzer via Youtube. Anlass der zweiminütigen Wutrede per Internetvideo: der Versuch, das empfohlene Unternehmen Fluege.de anzuprangern. Seine Beschwerden seien abgeändert worden, "so dass alles aussah, als sei die Sache zur Zufriedenheit geklärt".

Andere Ausgezeichnete sorgten gleich selbst für ihre heile Firmen-Welt. So finden sich zum Direktvertrieb von Trisana Naturprodukten, darunter umstrittene Nahrungsergänzungsmittel, gleich 25 Kommentare. Verfasser der hymnenartigen Ergüsse ("Danke Trisana!") sind zumeist Vertriebspartner und Mitarbeiter.

Vielleicht ist es diese Dauer-Lobhudelei, die den VBS darin bestärkt, goldrichtig mit seinem immensen "Vertrauensvorschuss" zu liegen. "Man darf ja nicht vergessen, dass es sich bei unserem Empfehlungszeichen nicht um eine einmalige Prüfung, wie z.B. bei Gütesiegeln handelt", sagt Sprecherin Gunda Lauckenmann, "sondern dass es hierbei um dauerhafte und permanente Qualität geht."

Wenig beeindruckt von der Qualität zeigte sich allerdings das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 14 U 167/12, rechtskräftig). Das untersagte der Unister GmbH auf ihren Internetportalen, wie etwa Fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de, mit dem "verbraucherschutz.de"-Siegel zu werben. Es entstehe der "irreführende Eindruck", die Empfehlungen beruhten auf einer objektiven Bewertungsmethode.

Das OLG-Urteil kommentierte der Verein gewohnt eigenwillig: "Fünf Richter an Landgerichten wurden vor den Kopf gestoßen. Es bleibt abzuwarten, ob sie diese Entscheidung auf sich sitzen lassen".

Nichtsdestoweniger sieht das Emblem neuerdings anders aus. Aus rund wurde eckig, aus "empfohlen" wurde "Empfehlung". Warum das aktuelle Zeichen jetzt "eine Verwechslung mit Gütesiegeln ganz klar" ausschließt, bleibt das Geheimnis des Vereins.

Genau wie die Finanzierung. Die Fragen der Verbraucherzentrale NRW dazu - sowie zu vielen anderen Merkwürdigkeiten - mochte Sprecherin Lauckenmann jedenfalls über Wochen partout nicht beantworten: "da wir ehrlich gesagt nicht genau wissen, wer uns die Fragen stellt".

Klar ist nur: An Euros kommt der Verein über eine ominöse "Verwaltungsgebühr", die Siegel-Träger berappen müssen. Präziser gegenüber der Verbraucherzentrale NRW ist da ein Ex-Schützling. "Circa 2000 Euro im Monat", sagt Nicole Neitzel vom bundesweit tätigen Matratzen-Outlet MFO, habe das Engagement gekostet: "für die "zwangsläufig entstehende Bearbeitung von Verbraucheranfragen".

Nur wenige Monate habe MFO gezahlt, dann habe die Matratzen-Kette das Siegel in den Filialen und im Internet abgehängt. Der Grund: "Mangelnde Seriosität". "Unser Unternehmen wurde nicht wirklich geprüft, sondern es wurde davon ausgegangen, dass wir alle Bedingungen erfüllen, die ein solches Siegel rechtfertigt", erinnert sich Neitzel.

Doch selbst zum abtrünnigen Matratzen-Outlet stehen die Seevetaler Siegel-Verkäufer bislang weiterhin in Treue fest: per Facebook und "Gefällt-mir"-Button.


Quelle: www.vz-nrw.de
Stand: 25.10.2012