Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die
Garten- und Heimwerkersaison. Anstatt Werkzeuge oder Gartengeräte im
nächsten Baumarkt zu kaufen, bestellen immer mehr Menschen im Internet.
Jeder fünfte Internetnutzer hat bereits Heimwerkerbedarf im Web gekauft.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des
Hightech-Verbands BITKOM. Besonders beliebt sind die Online-Baumärkte
bei den 50- bis 64-jährigen Onlinern. 28 Prozent von ihnen haben bereits
Werkzeuge, Gartengeräte oder Material für die Renovierung online
gekauft. „Im Internet werden nicht mehr nur Bücher und Kleidung
gekauft“, sagt Tobias Arns, Experte für den Online-Handel beim BITKOM.
„Ob Artikel des täglichen Bedarfs, Lebensmittel oder sogar Gartenhäuser:
Immer mehr Produktkategorien werden erfolgreich im Web angeboten.“
Heimwerker- und Gartenbedarf im Web gibt es nicht nur bei großen
Internet-Kaufhäusern. Auch viele Baumärkte haben eigene Online-Shops.
Das Angebot reicht von Werkzeugen und Badewannen hin zu Balkonpflanzen
und Rollrasen. Kleinere Waren verschicken die Online-Baumärkte als
Paket, größere Bestellungen werden von einer Spedition geliefert. Die
Lieferkosten betragen dann meist zwischen 30 und 35 Euro. Einige der
Internet-Baumärkte bieten auch eine Mobil-Version ihres Online-Shops,
die für Smartphones angepasst ist.
Heimwerker finden auf den Webseiten der Baumärkte zudem häufig Tipps
und Anleitungen: Die Hilfestellungen reichen von der richtigen Benutzung
von Werkzeugen, über das Verlegen von Laminat bis zum Einbau eines
Fensters. Einige der Online-Baumärkte bieten sogar Video-Anleitungen zu
unterschiedlichen Heimwerker-Projekten an, etwa dem Möbelbau oder dem
Anlegen eines Gartenteichs. Auch Foren, in denen sich die Heimwerker und
Hobby-Gärtner austauschen können, sind Teil einiger Online-Baumärkte.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut
Forsa 1.063 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Die
Daten sind repräsentativ.
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4. Juni 2013
13. Dezember 2012
Tipps für den sicheren Weihnachtseinkauf im Internet
Nach einer aktuellen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM kaufen in
diesem Jahr rund 25 Millionen Bundesbürger Weihnachtsgeschenke im
Internet. Das sind rund 1,3 Millionen mehr als im Vorjahr.
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Weihnachten
30. November 2012
Weihnachtsgeschenke sicher online einkaufen
Weihnachtsgeschenke einkaufen ohne lästige Parkplatzsuche und ohne
Schlange stehen? Online-Shopping erfreut sich vor allem in der
Vorweihnachtszeit immer größerer Beliebtheit. Nach Informationen des
Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels geben Verbraucherinnen und
Verbraucher mehr als sieben Milliarden Euro für Weihnachtsgeschenke im
Internet aus; das entspricht etwa einem Viertel des gesamten
Jahresumsatzes im Onlinehandel.
Damit Verbraucher das Internet sorgenfrei nutzen können und beim Online-Shopping keine böse Bescherung erleben, setzt sich das Verbraucherministerium für mehr Sicherheit, mehr Transparenz und mehr Information im Netz ein. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es in puncto Sicherheit und Datenschutz beim Online-Shopping, vor allem wenn das Geschäft über Smartphones abgewickelt wird, noch bei vielen Angeboten hapert.
Hinweise zum Einkauf im Internet, zum Umgang mit Cookies sowie Tipps zu sicheren Passwörtern und dem Schutz persönlicher Daten bietet eine aktuelle Servicekarte des Ministeriums: Sie bringt auf den Punkt, was Verbraucher beachten sollten, wenn sie im Internet auf Einkaufstour gehen. Darüber hinaus schützt das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte Programm "Kosten-Finder" Verbraucher vor ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen: Das Programm markiert automatisch Begriffe auf einer Website, die vor allem bei vermeintlichen Gratis-Angeboten auf versteckte Kosten hinweisen.
Das Bundesverbraucherministerium hat den Schutz der Verbraucher im Netz Schritt für Schritt verstärkt. Die im August 2012 in Kraft getretene Button-Lösung ist ein wichtiger Meilenstein, um Nutzer wirkungsvoll vor Übervorteilung im Netz zu schützen: Seither müssen alle Internet-Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten informieren - klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.
Damit Verbraucher das Internet sorgenfrei nutzen können und beim Online-Shopping keine böse Bescherung erleben, setzt sich das Verbraucherministerium für mehr Sicherheit, mehr Transparenz und mehr Information im Netz ein. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass es in puncto Sicherheit und Datenschutz beim Online-Shopping, vor allem wenn das Geschäft über Smartphones abgewickelt wird, noch bei vielen Angeboten hapert.
Hinweise zum Einkauf im Internet, zum Umgang mit Cookies sowie Tipps zu sicheren Passwörtern und dem Schutz persönlicher Daten bietet eine aktuelle Servicekarte des Ministeriums: Sie bringt auf den Punkt, was Verbraucher beachten sollten, wenn sie im Internet auf Einkaufstour gehen. Darüber hinaus schützt das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte Programm "Kosten-Finder" Verbraucher vor ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen: Das Programm markiert automatisch Begriffe auf einer Website, die vor allem bei vermeintlichen Gratis-Angeboten auf versteckte Kosten hinweisen.
Das Bundesverbraucherministerium hat den Schutz der Verbraucher im Netz Schritt für Schritt verstärkt. Die im August 2012 in Kraft getretene Button-Lösung ist ein wichtiger Meilenstein, um Nutzer wirkungsvoll vor Übervorteilung im Netz zu schützen: Seither müssen alle Internet-Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten informieren - klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.
Weitere Informationen
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Weihnachten
13. November 2012
Gutscheine - Was Sie wissen sollten
Ein unpassender Gutschein kann genauso ärgerlich sein
wie ein scheußlicher Schlips. Was viele nicht wissen: auch Gutscheine
kann man weiter verschenken oder verkaufen, denn dem Geschäft ist es
egal, wer den Gutschein einlöst. Die Zeitschrift Finanztest hat
rechtzeitig vor Weihnachten, wissenswerte Informationen rund um den
Gutschein zusammengestellt. Ein wichtiges Thema sind dabei die Fristen.
Grundsätzlich gilt ein Gutschein drei Jahre. Aber es gibt Ausnahmen. Kleine Geschäfte können ihre Einlösefrist kürzer halten als ein großer Onlinehändler, und Theater können sie auf eine Spielzeit beschränken. Läuft ein solcher befristeter Gutschein ab, muss der Anbieter den Geldwert des Gutscheins erstatten, wenn die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist.
Dabei muss er allerdings nicht den vollen Wert auszahlen, sondern kann den Gewinn, den er bei rechtzeitiger Einlösung gemacht hätte, behalten. Da muss der Kunde mit 15 bis 25 Prozent Abzug rechnen. Schnäppchenjäger, die über Gutscheinportale im Internet wie Groupon und DailyDeal Rabattgutscheine kaufen, sollten gründlich vergleichen und prüfen, ob der versprochene Rabatt auch wirklich einer ist.
Und schließlich sagt Finanztest, was auf jedem Gutschein stehen sollte: Wer ihn ausgestellt hat, welches Produkt oder welche Leistung versprochen wird, der Wert und – sofern der Gutschein befristet ist – eine Einlösefrist.
Der ausführliche Artikel „Gutscheine“ ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/gutscheine veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt ein Gutschein drei Jahre. Aber es gibt Ausnahmen. Kleine Geschäfte können ihre Einlösefrist kürzer halten als ein großer Onlinehändler, und Theater können sie auf eine Spielzeit beschränken. Läuft ein solcher befristeter Gutschein ab, muss der Anbieter den Geldwert des Gutscheins erstatten, wenn die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist.
Dabei muss er allerdings nicht den vollen Wert auszahlen, sondern kann den Gewinn, den er bei rechtzeitiger Einlösung gemacht hätte, behalten. Da muss der Kunde mit 15 bis 25 Prozent Abzug rechnen. Schnäppchenjäger, die über Gutscheinportale im Internet wie Groupon und DailyDeal Rabattgutscheine kaufen, sollten gründlich vergleichen und prüfen, ob der versprochene Rabatt auch wirklich einer ist.
Und schließlich sagt Finanztest, was auf jedem Gutschein stehen sollte: Wer ihn ausgestellt hat, welches Produkt oder welche Leistung versprochen wird, der Wert und – sofern der Gutschein befristet ist – eine Einlösefrist.
Der ausführliche Artikel „Gutscheine“ ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/gutscheine veröffentlicht.
Quelle: www.test.de
25. Oktober 2012
Warnung vor "Verbraucherschutz.de"
Ein Empfehlungssiegel samt "Vertrauensvorschuss"
hat der Verein VBS Verbraucherschutz e.V. an bundesweit rund 150 Firmen
gepappt. Das dubiose Treiben unter dem "Ehrenkodex" des VBS
beschäftigt mittlerweile die Gerichte. Verbraucher und Unternehmen sollten
gewarnt sein.
Ein Empfehlungssiegel samt "Vertrauensvorschuss"
hat der Verein VBS Verbraucherschutz e.V. an bundesweit rund 150 Firmen
gepappt. Die können für eine Gebühr von bis zu mehreren Tausend Euro mit dem
"verbraucherschutz.de"-Siegel auf Kundenfang gehen: mit oftmals
merkwürdigen Dienstleistungen. Das dubiose Treiben unter dem "Ehrenkodex"
des VBS beschäftigt mittlerweile die Gerichte. Verbraucher und Unternehmen
sollten gewarnt sein.
Die in Deutschland verbotene wöchentliche Beteiligung an
Lotto und anderen Glücksspielen per Internet offerierte der VIP50-Club. Von
unerlaubter Telefonakquise bis zu ignorierten Kündigungen reichen bisher die
zahlreichen Vorwürfe von Verbrauchern.
Partnerinnen aus Brasilien will ein Internetportal teuer
vermitteln: via Firmensitz in Rio de Janeiro und deutscher Telefonnummer, die -
für Anrufer nicht erkennbar - nach Brasilien weitergeleitet wird.
Die Web-Seiten des Rabatt-Clubs "Deutsche Vorteilskarte"
sind seit Monaten nicht erreichbar. "Die Bank in Gibraltar", so die
Auskunft am Telefon, stehe nicht mehr hinter dem Kreditkarten-Projekt, bei dem
"auch negative SCHUFA-Einträge kein Hindernis bei der Ausstellung"
waren.
"Respekt", rief und ruft da der VBS
Verbraucherschutz. Der gemeinnützige Verein aus Seevetal bei Hamburg meint das
durchaus ernst; so ernst, dass er die Firmen mit einem Siegel ausgezeichnet
hat: einem stempelartigen runden Empfehlungszeichen. Die Begründung dafür ist
skurril: Das merkwürdige Trio stelle sich als "besonders vertrauenswürdig
und verbraucherfreundlich dar".
Mit dem Stempel gehen bundesweit mittlerweile rund 150
Unternehmen auf Kundenfang. Allesamt "ehrbare Kaufleute", die der
Verein überwiegend in eher problematischen Branchen entdeckt haben will. So ist
jede dritte von VBS empfohlene Firma entweder als Schlüsseldienst,
Finanzdienstleister oder Bestatter tätig.
Andere "glaubwürdige Dienstleister auf höchstem
Niveau" verkaufen Hilfe, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW kein
Haushalt braucht: darunter ein Schlüsseldienst, der für ein Service-Abo 2,95
Euro im Monat kassiert, ein Abmahn-Portal, ein Berater für Firmengründungen auf
Malta oder ein Sicherheitsdienst.
Sie alle stehen laut VBS unter Kontrolle von nicht weniger
als "100 Millionen Verbrauchern". Die Überwachung findet vornehmlich
auf der vereinseigenen Internetseite statt. Die dokumentiert und kommentiert
den Kunden-Ärger mit diversen Firmen. Rund 16.500 Mitglieder haben sich
angeblich kostenlos registriert.
Die unter der Rubrik "Erfolge" ausgewiesene Bilanz
ist bislang eher mager. 126 Erfolge in rund zwei Jahren führte die Seite im
September auf, gerade mal drei davon in den letzten beiden Monaten. Darunter
ist auch eine Anfrage nach "evtl. Nebenkosten bei einem
Handyvertrag", die der Anbieter der Einfachheit wegen selbst - verneinend
- beantwortet.
Verbraucherschutz a la VBS ähnelt häufig dem
"Weiterleiten"-Button im E-Mail-Konto. Trudeln Beschwerden auf der
Seite ein, gehen sie zu den beklagten Firmen. Deren Antworten - auch wenn sie
oftmals nicht auf die Anfrage eingehen - werden dazugestellt.
Ein "Schlagzeilen"-Laufband vermeldete wochenlang
"Großen Erfolg", weil eine "Terrorrufnummer" abgeschaltet
worden sei, direkt gefolgt von der Warnung, dass die Nummer "trotz
Abschaltung" weiter Kosten auf Telefonrechnungen produziere.
Noch verwirrender erscheint die Seevetaler
Verbraucherschutz-Welt, wenn die "ehrbaren Kaufleute" im Feuer der
Kritik stehen. Und das passiert oft. Immer wieder finden Kunden, "die Erteilung
eines Verbraucherschutz-Siegels schon sehr erstaunlich" oder bitten
dringlich darum, Firmen "einstweilen nicht weiter zu empfehlen".
Wenig glaubhaft wirkt es dann, wenn VBS wie ein Mantra beteuert, "sehr
wohl auf der Seite der Verbraucher" zu stehen - aber von den umstrittenen
Firmen dennoch nicht lassen will.
Beim Karten-Vermittler Ticketbande brachten nicht einmal
Dutzende Beschwerden binnen eines Jahres die Empfehlung ins Wanken. Schließlich
gab’s auf jede Anfrage, die der Verein weiterleitete, eine Antwort.
Der VBS sei "vor allem daran interessiert, die
Unternehmen zu schützen", schimpfte auch ein Nutzer via Youtube. Anlass
der zweiminütigen Wutrede per Internetvideo: der Versuch, das empfohlene
Unternehmen Fluege.de anzuprangern. Seine Beschwerden seien abgeändert worden,
"so dass alles aussah, als sei die Sache zur Zufriedenheit geklärt".
Andere Ausgezeichnete sorgten gleich selbst für ihre heile
Firmen-Welt. So finden sich zum Direktvertrieb von Trisana Naturprodukten,
darunter umstrittene Nahrungsergänzungsmittel, gleich 25 Kommentare. Verfasser
der hymnenartigen Ergüsse ("Danke Trisana!") sind zumeist
Vertriebspartner und Mitarbeiter.
Vielleicht ist es diese Dauer-Lobhudelei, die den VBS darin
bestärkt, goldrichtig mit seinem immensen "Vertrauensvorschuss" zu
liegen. "Man darf ja nicht vergessen, dass es sich bei unserem
Empfehlungszeichen nicht um eine einmalige Prüfung, wie z.B. bei Gütesiegeln
handelt", sagt Sprecherin Gunda Lauckenmann, "sondern dass es hierbei
um dauerhafte und permanente Qualität geht."
Wenig beeindruckt von der Qualität zeigte sich allerdings
das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 14 U 167/12, rechtskräftig). Das
untersagte der Unister GmbH auf ihren Internetportalen, wie etwa Fluege.de und
Ab-in-den-Urlaub.de, mit dem "verbraucherschutz.de"-Siegel zu werben.
Es entstehe der "irreführende Eindruck", die Empfehlungen beruhten
auf einer objektiven Bewertungsmethode.
Das OLG-Urteil kommentierte der Verein gewohnt eigenwillig:
"Fünf Richter an Landgerichten wurden vor den Kopf gestoßen. Es bleibt
abzuwarten, ob sie diese Entscheidung auf sich sitzen lassen".
Nichtsdestoweniger sieht das Emblem neuerdings anders aus.
Aus rund wurde eckig, aus "empfohlen" wurde "Empfehlung".
Warum das aktuelle Zeichen jetzt "eine Verwechslung mit Gütesiegeln ganz
klar" ausschließt, bleibt das Geheimnis des Vereins.
Genau wie die Finanzierung. Die Fragen der
Verbraucherzentrale NRW dazu - sowie zu vielen anderen Merkwürdigkeiten -
mochte Sprecherin Lauckenmann jedenfalls über Wochen partout nicht beantworten:
"da wir ehrlich gesagt nicht genau wissen, wer uns die Fragen
stellt".
Klar ist nur: An Euros kommt der Verein über eine ominöse
"Verwaltungsgebühr", die Siegel-Träger berappen müssen. Präziser
gegenüber der Verbraucherzentrale NRW ist da ein Ex-Schützling. "Circa
2000 Euro im Monat", sagt Nicole Neitzel vom bundesweit tätigen
Matratzen-Outlet MFO, habe das Engagement gekostet: "für die
"zwangsläufig entstehende Bearbeitung von Verbraucheranfragen".
Nur wenige Monate habe MFO gezahlt, dann habe die Matratzen-Kette
das Siegel in den Filialen und im Internet abgehängt. Der Grund:
"Mangelnde Seriosität". "Unser Unternehmen wurde nicht wirklich
geprüft, sondern es wurde davon ausgegangen, dass wir alle Bedingungen
erfüllen, die ein solches Siegel rechtfertigt", erinnert sich Neitzel.
Doch selbst zum abtrünnigen Matratzen-Outlet stehen die
Seevetaler Siegel-Verkäufer bislang weiterhin in Treue fest: per Facebook und
"Gefällt-mir"-Button.
Quelle: www.vz-nrw.de
Stand: 25.10.2012
Stand: 25.10.2012
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