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11. November 2012

Führerschein für Sportboote jetzt erst ab 15 PS nötig


Freizeitkapitäne brauchen auf deutschen Gewässern für Sportboote nun erst einen Führerschein ab 15 PS. Bisher war das schon für kleinere Boote ab 5 PS Pflicht. Die Neuregelung gilt im Binnenbereich für Boote bis 15 Meter Länge, an der Küste ohne Längenbeschränkung. Ausnahme ist der Rhein, hier hat die 5 PS-Regelung weiterhin Gültigkeit. Der ADAC begrüßt das Inkrafttreten der neuen Regelung, und appelliert gleichzeitig an Neulinge und Skipper, nicht unvorbereitet mit dem Boot auf das zu Wasser gehen. Nach einem erfolgreichen Einstieg sollte es weiterhin das Ziel jedes Skippers bleiben die nötigen Kenntnisse zu vertiefen und so der Sicherheit auf dem Wasser oberste Priorität beizumessen.
In Zusammenhang mit der geplanten Überprüfung der Neuregelung in drei Jahren empfiehlt der ADAC die Einführung einer bundesweit einheitlichen Unfalldatenbank.
Um den Einstieg in den Wassersport weiter zu erleichtern und der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben, spricht sich der ADAC weiterhin dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
  •  Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Lehrplänen zu den einzelnen Sportbootführerscheinen.
  • Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
Der Club appelliert an die Branchenverbände sich jetzt zeitnah auf einheitlich festgelegte Einweisungen auf freiwilliger Basis zu einigen und damit den Impuls für die Branche aufzugreifen.  


Quelle: www.adac.de
Stand: 29/10/12


9. November 2012

Andere Länder, andere Regeln


Fast jedes Land in Europa hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen. Wer eine Reise plant, sollte sich laut ADAC daher vor Abfahrt genau informieren. Bei winterlichen Straßen müssen in Deutschland geeignete Reifen aufgezogen werden – also Winter oder Ganzjahresreifen.

In Österreich herrscht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind.
In der Schweiz gibt es auch keine generelle Winterreifenpflicht. Ist man aber mit Sommerreifen unterwegs und behindert den Verkehr oder verursacht gar einen Unfall drohen dem Fahrer hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.

Italien schreibt für viele Strecken von November bis April des Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig - ebenso wie in Frankreich („pneus neige“) – ausgesprochen werden

Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1.Oktober 2012 bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.

In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor.

In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC Autofahrern dringend Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. 


Quelle: www.adac.de



5. November 2012

Wandern: Tourentipps und Reiseangebote

Unvergessliche Wandererlebnisse vor einer malerischen Kulisse: Das gibts im Münsterland. Foto: EUREGIO e.V. Tourismus-Marketing.

Tipps und Reiseangebote im Münsterland

Weit, flach und sehr grün: Das ist das Münsterland. Was auf den ersten Blick nicht wie eine typische Wanderregion anmutet, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als reizvolle und äußerst abwechslungsreiche Naturlandschaft. 2.500 Kilometer Wanderwege sprechen hier für sich. Wer schon jetzt seinen Wanderurlaub für das kommende Jahr planen will, der findet die passende Inspiration im neuen Wanderkatalog des Münsterland e.V.

Vorgestellt werden darin neben bekannten Strecken wie Hermannsweg und Handelsweg auch die 24 Hauptwanderwege, die die Orte in der malerischen münsterländischen Parklandschaft und in den Höhen des Teutoburger Waldes miteinander verbinden. Oftmals führen die Wege durch wunderschöne Naturparks, die ebenfalls in der Broschüre porträtiert werden: Der Naturpark Hohe Mark - im südlichen Teil des Münsterlandes, im Übergang zu Ruhrgebiet und Niederrhein gelegen - zählt mit rund 1.000 Quadratkilometern zu den größten Naturparks in Nordrhein-Westfalen. Auch der Naturpark Terra.Vita bietet Wanderfans die ideale Abwechslung vom Alltag:

Der rund 1.500 Quadratkilometer große Natur- und Geopark im Teutoburger Wald, Wiehengebirge und Osnabrücker Land verspricht besonders abwechslungsreiche Landschaftsformen. Unvergessliche Wandererlebnisse hält auch das deutsch-niederländische Grenzgebiet zwischen Montferland in der Region Achterhoek und Emlichheim in der Grafschaft Bentheim bereit: Wo früher Schmuggler, Hausierer und andere Abenteurer unterwegs waren, erleben Wanderer heute eine Region voller Überraschungen - kulturell, kulinarisch und vor allem landschaftlich. Wer es einen Schritt schneller mag, der findet in acht münsterländischen Nordic-Walking-Parks die ideale Umgebung zum Durchatmen und Loslaufen.

Neben zahlreichen Informationen hat der Wanderkatalog auch in puncto Service einiges zu bieten: Tipps und Infos zum Selbstplanen werden durch attraktive Pauschalangebote ergänzt. Zudem ist die gesamte Borschüre zweisprachig erschienen, in Deutsch und Niederländisch.
Erhältlich ist der Wanderkatalog bei allen Tourist-Informationen im Münsterland. Blätter-Katalog und Download sowie weitere Informationen finden sich im Internet unter www.muensterland-tourismus.de. Kostenlos nach Hause bestellt werden kann der Katalog ebenfalls beim Münsterland e.V. über ein Online-Formular sowie über die gebührenfreie Service-Hotline 0800 / 93 92 919.

Quelle: www.muensterland-tourismus.de


3. November 2012

Fernreisen: Nicht zu sorglos in den Urlaub starten


Herbst und Winter sind klassische Jahreszeiten für Reisen in exotische Länder. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen 40 Prozent aller Fernreisenden völlig unvorbereitet in den Urlaub. Deshalb hat der ADAC die wichtigsten Informationen zur Gelbfieberimpfung und zur Malariavorsorge für die beliebtesten Urlaubsländer weltweit zusammengestellt. Wo zum Beispiel eine Gelbfieberpflichtimpfung besteht oder für welches Land eine Beratung zur Malariaprophylaxe notwendig ist, erfahren Reisende im ADAC Infogramm.

In vielen Ländern sind Kinder unter einem Jahr von der Gelbfieber-Impfpflicht befreit. Urlauber über 60 Jahre können sich vom Arzt von der Impfung befreien lassen, da bei ihnen mögliche Nebenwirkungen stark zunehmen.

Grundsätzlich sollten Reisende mit Vorerkrankungen, Kindern oder während der Schwangerschaft die persönliche Beratung durch einen Arzt oder ein Tropeninstitut wahrnehmen, wenn das Reiseziel in Ländern mit niedrigem hygienischen Standard liegt. Auch der aktuelle Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) sollte mindestens zwei Monate vor Reiseantritt überprüft werden.
Zahlreiche Erkrankungen werden allerdings auch durch Nahrungsmittel und Getränke übertragen. 

In vielen außereuropäischen Ländern gibt es Medikamente überhaupt nicht oder nur in anderer Zusammensetzung und Dosierung als in Deutschland. Der ADAC empfiehlt allen Fernreisenden deshalb, eine entsprechende individuelle Reiseapotheke zusammenzustellen.
Wer sich informieren möchte, erhält Tipps zu reisemedizinischen Themen und Adressen von Tropeninstituten unter www.adac.de/reisemedizin. Zudem können sich ADAC Mitglieder unter 089/76 76 77 individuell telefonisch beraten lassen.


30. Oktober 2012

Katastrophen-Tunnel Tauern jetzt Spitze


Sanierung lohnt sich – das zeigen die guten Ergebnisse des diesjährigen ADAC Tunneltests. In der aktuellen Untersuchung fällt keiner der zehn getesteten Tunnel durch, zwei Röhren schneiden mit „sehr gut“, sechs mit „gut“ und zwei mit „ausreichend“ ab.

Testsieger ist der bereits zum dritten Mal getestete Tauerntunnel in Österreich, international bekannt geworden durch den verheerenden Tunnelbrand im Jahr 1999 mit zwölf Toten und 42 Verletzten. Der Tunnel an der A10 von Salzburg nach Villach erreicht nach dem ADAC Urteil „bedenklich“ im Katastrophenjahr jetzt ein „sehr gut“. Wesentlicher Grund für die Top-Bewertung: die neue, erst im vergangenen Jahr eingeweihte zweite Röhre. Im Gegensatz zu früher fährt damit der Verkehr nur noch in jeweils eine Richtung, dazu kommt modernste Technik wie etwa eine lückenlose Verkehrsüberwachung. Außerdem verfügt der Tauerntunnel über geschultes Personal in der Leitzentrale, das im Notfall auf eine gut ausgestattete Feuerwehr zurückgreifen kann.

Der Testverlierer Isla Bella kommt aus der Schweiz und erhält die Note „ausreichend“. Der Tunnel an der A13 von St. Margrethen nach Bellinzona konnte sich damit nach dem ADAC Urteil „bedenklich“ im Jahr 2000 verbessern. Gravierende Mängel sind aber immer noch die fehlenden zusätzlichen Flucht- und Rettungswege, da der Verkehr nach wie vor nur durch eine Röhre geleitet wird. Der Bau eines separaten Fluchtstollens ist jedoch für 2018/19 geplant.

In Deutschland wurden zwei Tunnel getestet. Der Allacher Tunnel auf der A99 (Autobahnring München) erzielte die Note „gut“. Der Wattkopf Tunnel auf der L562 (Umgehung Ettlingen bei Karlsruhe) schnitt 2004 noch mit „mangelhaft“ ab. Jetzt wurden die meisten Mängel beseitigt, die Röhre erzielte ein „gut“.

Die häufigsten Mängel im ADAC Test gab es in den Kategorien Verkehr und Verkehrsüberwachung, Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutz. In jedem zweiten Tunnel fehlten Pannenbuchten oder Seitenstreifen sowie Lautsprecher an den Notausgängen und Portalen.

Die erfreuliche Tendenz beim diesjährigen Test bestätigt, dass Europas Röhren immer sicherer werden. Aber immer noch bedarf es hartnäckiger Anstrengungen, damit sich Autofahrer in ganz Europa im Tunnel sicher fühlen können. Deshalb fordert der ADAC weiter nachzurüsten, um bis zum Jahr 2014 alle wichtigen Tunnel Europas auf den einheitlichen Mindeststandard nach EU-Richtlinie zu bekommen.


Quelle: www.adac.de


19. Oktober 2012

Impfen: Was Erwachsene, Kinder und Reisende brauchen


Aus Sicht der Stiftung Warentest ist es wenig sinnvoll, ältere Menschen generell gegen Grippe, Pneumokokken und Gürtelrose zu impfen. Die Wirksamkeit der Grippeimpfung nimmt mit höherem Alter nachweislich ab. Und wie wirksam die Pneumokokken-Impfung sowie die – derzeit nicht verfügbare – Impfung gegen Gürtelrose ist, ist bei der Altersgruppe nicht gut belegt. Das berichtet die Stiftung Warentest in einem Themenpaket Impfen auf www.test.de
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Drei Impfungen sind nach Einschätzung der Stiftung Warentest dagegen für jeden Erwachsenen sinnvoll: gegen Tetanus und Diphtherie, zwei lebensbedrohliche Krankheiten, sowie gegen Keuchhusten. Letzterer tritt derzeit vermehrt bei Erwachsenen auf; frühere Erkrankungen und Impfungen schützen nicht dauerhaft. Manche Erwachsene brauchen außerdem Nachholimpfungen gegen Polio, Masern, Mumps und Röteln – wenn sie keinen vollständigen Schutz aus der Kindheit haben.

Viele Erwachsenen haben nicht alle Impfungen, die die zuständige Ständige Impfkommission offiziell empfiehlt und die Krankenkassen erstatten. So sind nur 72 Prozent der Erwachsenen ausreichend gegen Tetanus geschützt.

Für die Einschätzungen der Stiftung Warentest hat ein Expertenkreis Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen und den zugehörigen Krankheiten beurteilt. Das 36-seitige Themenpaket Impfen unter www.test.de/impfen enthält neben Tipps für Erwachsene Einschätzungen zu den wichtigsten Kinder- und Reiseimpfungen, einen Impfkalender für Kinder und Erwachsene, Antworten auf wichtige Leserfragen und die Ergebnisse einer Online-Umfrage mit mehr als 10 000 Teilnehmern.


Quelle: www.test.de


14. Oktober 2012

Der Geschmack der Provence

Die neuseeländische Fotografin Rachael McKenna ist in die Provence verliebt. Das beweist ihr neuestes Buchprojekt: in einer Mischung aus Kochbuch und Bildband.
   

5. September 2012

Fluggastrechte auf dem Smartphone


Tausende Fluggäste waren bereits vom Arbeitskampf der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo bei der Lufthansa betroffen, am Freitag sollen die Ausstände ausgeweitet werden. Wenn der Flieger in so einem Fall nicht startet, aber auch, wenn am Urlaubsort das Gepäck nicht ankommt oder die Fluggesellschaft den Rückflug um einen halben Tag verschiebt, stellt sich die Frage, ob der Reisende das Recht auf eine Entschädigung hat. In einem solchen Fall kann das Smartphone mit der App „Your Passenger Rights“ helfen. Die App wurde von der EU-Kommission herausgegeben und ist für iPhone, Android-Handys, Windows-Phone-Geräte sowie Blackberrys verfügbar. Einer ihrer Vorteile: Während Informationsbroschüren in der Regel nicht greifbar sind, wenn man sie dringend braucht, ist das Smartphone meist dabei.

Für Flug- und Bahnreisende werden in der App übersichtlich in Kategorien wie „Vor einer Reise“, „Service“ oder „Gepäck“ knapp und allgemeinverständlich die wichtigsten rechtlichen Fragen beantwortet. Dort erfährt man zum Beispiel, dass man sich binnen 21 Tagen schriftlich bei seiner Airline beschweren muss, wenn ein Koffer zu spät ankommt, und maximal 1.220 Euro Schadenersatz bekommt. Wenn ein Flug ausfällt, so wird je nach Flugentfernung eine Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro fällig – allerdings nicht, wenn der Grund „die Durchführung des Flugs beeinträchtigende Streiks“ sind. Die gestrandeten Lufthansa-Kunden gehen somit leer aus.

Apps sind Programme, die sich Smartphone- oder Tablet-Nutzer aus dem Internet auf ihr Gerät laden können und die sich in aller Regel sehr einfach bedienen lassen. Nach Berechnungen des BITKOM gibt es weltweit rund 1,3 Millionen verschiedener Apps für die unterschiedlichen Smartphone-Betriebssysteme. Der Markt für mobile Anwendungen erlebt derzeit einen regelrechten Boom: Der Umsatz mit Apps betrug 2011 in Deutschland rund 210 Millionen Euro. Das sind 123 Prozent mehr als noch ein Jahr davor. Die Aussichten für den noch jungen Markt sind dabei sehr gut, denn auch die Anzahl der kompatiblen Geräte wächst: Während 2010 noch 7,4 Millionen Smartphones in Deutschland verkauft wurden, waren es im vergangenen Jahr schon 11,8 Millionen. Zurzeit sind in Deutschland 23,6 Millionen Smartphones als Erstgerät im Einsatz.

Die App zum Download unter

Quelle: www.bitkom.org
Stand: 05/09/12