Posts mit dem Label Hamburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Hamburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

1. März 2013

Kostenfalle Stromanbieterwechsel

Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich Preiserhöhungen oft ausgleichen. „Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, damit man nicht versehentlich in eine unvorhergesehene Kostenfalle tappt“, erklärt Jörg Huber, Energieexperte der Verbraucherzentrale Hamburg.
 
Der aktuelle Vergleich der Stiftung Warentest in der März-Ausgabe des Test-Heftes zeigt, dass keines der Stromvergleichs-Portale im Internet wirklich verbraucherfreundlich ist und dabei hilft, aus den durchschnittlich 95 möglichen Versorgern vor Ort, die richtige Auswahl zu treffen.

Viele Portale führen in unsichere Tarife oder locken mit unrealistischen Einsparpotenzialen, bestätigt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Beispielsweise berücksichtigen die Internet-Vergleichsportale beim Preisranking meist einmalige Bonus-Zahlungen und Rabatte für Neukunden. „Diese werden allerdings oft nur unter bestimmten Vorraussetzungen ge-zahlt, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind“ warnt Jörg Huber. So weisen nicht alle Vergleichsportale darauf hin, dass ein geplanter Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus würde hier nicht gewährt.
 
„Als Vergleichsmodell für die Preise ist die teure Grundversorgung voreingestellt, das suggeriert ein hohes Einsparpotential“, kritisiert der Energieberater. Auch Vorkasse und Kautionszahlungen sollten in der Suchoption deaktiviert werden.

Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hilft, bei den Anbietern die Spreu vom Weizen zu trennen und erklärt, wie der Wechsel funktioniert. Wer darüber hinaus eine Einschätzung seines Stromverbrauchs und Einsparpotenzials wünscht, kann dies im Rahmen eines Basis-Stromchecks prüfen lassen. Die Eigenbeteiligung für dieses Angebot beträgt dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium nur 10 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Weitere Informationen und Beratung: Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg: 040/248 32 250 (Ortstarif). Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden (Beratungsstellen auch in Bergedorf, Fuhlsbüttel und Harburg).

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.


Stand: 01/03/13

1. November 2012

Last-Minute-Tipps zur Heizsaison

Wenn sich die Heizung durch Blubbern oder Plätschern bemerkbar macht, ist dies ein deutliches Anzeichen für Luft im Heizkörper. Dadurch ver-schlechtert sich die Wärmeleistung. Mit einem einfachen Vierkantschlüssel lässt sich die Entlüftungsschraube öffnen und die Luft entweicht. Aber Vorsicht: Austretendes Heizungswasser ist häufig stark verschmutzt. „Handwerklich geschickte Personen können die Entlüftungsschraube durch einen automatischen Entlüfter ersetzen“, empfiehlt Norbert Fleige, Berater an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg.

Auch Verhaltensänderungen und ein bewusster Umgang bewirken viel. Je nach Raumnutzung sind unterschiedliche Temperaturen erforderlich. Allerdings sollten dann auch die Türen zwischen den Räumen möglichst geschlossen sein.

„Thermostatventile, die älter als 15 Jahre sind, sollten erneuert werden“, so der Energieexperte. „Ihre Regelgenauigkeit ist nicht mehr gegeben und sie arbeiten nach dieser Zeit meist nicht mehr zuverlässig“. Moderne Thermostatventile haben eine Regelgenauigkeit von 1 Grad. Besonders in ungedämmten Wohnungen sind programmierbare Thermostatventile vorteilhaft, da  genaue Heizzeiten und Temperaturen einstellbar sind.
Damit die Thermostate korrekt arbeiten können, dürfen sie nicht durch Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt sein.

Der zweite Blick sollte in den Heizungskeller gehen: Sind alle Heizungsrohre und Armaturen gedämmt? „Ein Meter ungedämmte Rohrleitung erhöht die jährlichen Heizkosten um acht bis zehn Euro“, warnt Norbert Fleige. Mit etwas Geschick kann eine Rohrdämmung selbst angebracht werden.

Wird die Zirkulationspumpe über eine Zeitschaltuhr geregelt? Wenn nicht, gibt es für wenige Euro entsprechende Geräte im Baumarkt. Die Pumpe muss nicht rund um die Uhr laufen.

Viele Heizkessel haben noch eine nicht angepasste Werkseinstellung, die nicht auf das jeweilige Gebäude eingestellt und deshalb ineffizient ist. Wer sich nicht in die Gebrauchsanweisung vertiefen möchte, sollte einen Handwerker in Anspruch nehmen. Am effektivsten ist ein hydraulischer Abgleich, bei dem der Handwerker die einzelnen Komponenten des Heizsystems aufeinander abstimmt.

Eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage gehört laut Energie-
einsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers und muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag kann das unkompliziert regeln. Muster-Wartungsverträge für Öl- und Gasheizungen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wer eine Brennwertheizung besitzt, kann zudem von den Experten der Verbraucherzentrale einen Check durchführen lassen, bei dem die richtige Einstellung und Effizienz des Gerätes geprüft wird. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt hierfür lediglich ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.

Fragen zum richtigen Heizen und zum Brennwert-Check beantwortet die anbieterunabhängige Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 040/248 32 250. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden (Beratungsstellen in St.Georg, Bergedorf, Fuhlsbüttel und Harburg).

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Quelle: www.vzhh.de


29. Oktober 2012

Gefahr durch Energy-Drinks

Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.

Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Ist der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien fehlen noch.

„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt. Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt  das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Getränke  als nicht sicher. Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentraten.

Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ stehen.

Quelle: www.vzhh.de
Stand:29/10/12