Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die
Garten- und Heimwerkersaison. Anstatt Werkzeuge oder Gartengeräte im
nächsten Baumarkt zu kaufen, bestellen immer mehr Menschen im Internet.
Jeder fünfte Internetnutzer hat bereits Heimwerkerbedarf im Web gekauft.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des
Hightech-Verbands BITKOM. Besonders beliebt sind die Online-Baumärkte
bei den 50- bis 64-jährigen Onlinern. 28 Prozent von ihnen haben bereits
Werkzeuge, Gartengeräte oder Material für die Renovierung online
gekauft. „Im Internet werden nicht mehr nur Bücher und Kleidung
gekauft“, sagt Tobias Arns, Experte für den Online-Handel beim BITKOM.
„Ob Artikel des täglichen Bedarfs, Lebensmittel oder sogar Gartenhäuser:
Immer mehr Produktkategorien werden erfolgreich im Web angeboten.“
Heimwerker- und Gartenbedarf im Web gibt es nicht nur bei großen
Internet-Kaufhäusern. Auch viele Baumärkte haben eigene Online-Shops.
Das Angebot reicht von Werkzeugen und Badewannen hin zu Balkonpflanzen
und Rollrasen. Kleinere Waren verschicken die Online-Baumärkte als
Paket, größere Bestellungen werden von einer Spedition geliefert. Die
Lieferkosten betragen dann meist zwischen 30 und 35 Euro. Einige der
Internet-Baumärkte bieten auch eine Mobil-Version ihres Online-Shops,
die für Smartphones angepasst ist.
Heimwerker finden auf den Webseiten der Baumärkte zudem häufig Tipps
und Anleitungen: Die Hilfestellungen reichen von der richtigen Benutzung
von Werkzeugen, über das Verlegen von Laminat bis zum Einbau eines
Fensters. Einige der Online-Baumärkte bieten sogar Video-Anleitungen zu
unterschiedlichen Heimwerker-Projekten an, etwa dem Möbelbau oder dem
Anlegen eines Gartenteichs. Auch Foren, in denen sich die Heimwerker und
Hobby-Gärtner austauschen können, sind Teil einiger Online-Baumärkte.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut
Forsa 1.063 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Die
Daten sind repräsentativ.
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4. Juni 2013
9. Dezember 2012
Schnee, Eis, Glätte - Ohne Versicherung drohen teure Folgen
Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern
rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen:
Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann
der Wintereinbruch zu teuren Folgen führen. „Die richtige Versicherungspolice
kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch Hausbesitzer wie auch
Verkehrsunternehmen haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar
nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zum
vorsorglichen Umgang mit Eis und Schnee gibt sie folgende Hinweise:
1. Dezember 2012
Richtige Heizungseinstellung: Mehr Wärme bei minimalen Kosten
Eine halbe Milliarde Euro könnten
Nordrhein-Westfalens Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten sparen
– mit der richtigen Einstellung. Weil rund 90 Prozent aller Heizungen
jedoch nicht optimal eingestellt sind, geht wertvolle Energie ungenutzt
zum Schornstein raus.
21. November 2012
Kaum ein Bauvertrag ist ohne Mängel
Siebenundneunzig Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit
Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, haben Mängel. Zu diesem
Ergebnis kommt die Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit
privaten Bauherren in der Praxis", die am Dienstagabend (20. November) im Rahmen
eines Symposiums in den Räumen des Deutschen Bundestags präsentiert
wurde. Die Studie, herausgegeben vom Institut Privater Bauherren, belege
erhebliche Lücken im Bereich des Verbraucherschutzes, betonte Thomas
Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB), in seiner
Begrüßungsrede auf dem Symposium. Er sieht mit der Studie die seit Jahren vom VPB beobachteten Probleme beim privaten Bauen wissenschaftlich bestätigt.
Die Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, haben 117 Standardverträge untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2012 von Generalunternehmern und Bauträgern Kunden vorgelegt wurden. Ihr Ergebnis: Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: "Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich", erläutert Thomas Penningh. Oft genug seien wesentliche Dinge, wie etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse gar nicht Vertragsbestandteil.
Diese für ein bewohnbares Haus aber unverzichtbaren Leistungen müssten zusätzlich aufgebracht werden und belaufen sich schnell auf 50.000 Euro und mehr, so der VPB-Präsident. Eine Summe, die der Bauherr gleich zu Beginn aufbringen muss, und die er an anderer Stelle wieder einspart, nach Erfahrung des VPB oft im Bereich der Energieeffizienz.
Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungsumfang werden laut Studie durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und dem Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge galt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und konnte anschließend verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart waren, seien sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert worden, resümiert die Studie.
Neben dem beworbenen Festpreis ist der fixe Einzugstermin ein Argument, warum Bauherren sich für schlüsselfertige Objekte entscheiden. Auch hier bleibt die Werbung hinter der Realität zurück: Laut Studie vermieden es die Unternehmen oft, konkrete Fertigstellungstermine zu nennen. Lediglich in 17 Prozent aller Verträge waren sie vorgesehen. In 50 Prozent aller Fälle wurde die Bauzeit nur in Monaten und Wochen angegeben. Vertragsstrafen für verzögerte Fertigstellung sahen nur 26 Prozent der Verträge vor; die Strafen waren zudem sehr niedrig. Die Klauseln berauben den Bauherrn auch der Chance, weitere Schäden geltend zu machen. Die Studie belegt außerdem, wie Bauherren durch die Zahlungspläne in Generalunternehmer- Verträgen benachteiligt werden: Sie werden durch unangemessen hohe Zahlungen zur Vorkasse gedrängt.
Privater Hausbau, so erinnerte der VPB-Präsident, sei ein wesentlicher Motor der Konjunktur. "Die privaten Bauherren sind die wichtigsten Auftraggeber der mittelständischen Bauwirtschaft. Sie schreiben auch nicht europaweit aus, sondern vergeben ihre Aufträge regional. Und sie puffern mit ihren Aufträgen konjunkturelle Schwankungen ab. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Privatleute, die in der Regel mit einem Haus die größte Investition ihres Lebens planen, nicht durch ungenügenden Verbraucherschutz zur Aufgabe ihre Baupläne gezwungen werden." Der VPB-Präsident forderte die zuständigen Ministerien auf, aktiv zu werden. "Im Reiserecht haben wir heute einen hervorragenden Verbraucherschutz, im Bereich des privaten Bauens fehlt er noch - dabei ist das Risiko beim Bauen sicher deutlich existenzieller als bei einer Urlaubsreise."
Professor Jochen Glöckner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht und wissenschaftlicher Beirat des Instituts Privater Bauherren, sagt in seinem Vorwort zur Studie "Jedenfalls wird vor dem Hintergrund der erheblichen Zahl ausgewerteter Formularverträge und der aufgedeckten Mängel kaum noch angenommen werden dürfen, etwaige Probleme gingen allein auf vereinzelte "schwarze Schafe" in der Branche zurück."
Die Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, haben 117 Standardverträge untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2012 von Generalunternehmern und Bauträgern Kunden vorgelegt wurden. Ihr Ergebnis: Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: "Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich", erläutert Thomas Penningh. Oft genug seien wesentliche Dinge, wie etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse gar nicht Vertragsbestandteil.
Diese für ein bewohnbares Haus aber unverzichtbaren Leistungen müssten zusätzlich aufgebracht werden und belaufen sich schnell auf 50.000 Euro und mehr, so der VPB-Präsident. Eine Summe, die der Bauherr gleich zu Beginn aufbringen muss, und die er an anderer Stelle wieder einspart, nach Erfahrung des VPB oft im Bereich der Energieeffizienz.
Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungsumfang werden laut Studie durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und dem Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge galt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und konnte anschließend verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart waren, seien sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert worden, resümiert die Studie.
Neben dem beworbenen Festpreis ist der fixe Einzugstermin ein Argument, warum Bauherren sich für schlüsselfertige Objekte entscheiden. Auch hier bleibt die Werbung hinter der Realität zurück: Laut Studie vermieden es die Unternehmen oft, konkrete Fertigstellungstermine zu nennen. Lediglich in 17 Prozent aller Verträge waren sie vorgesehen. In 50 Prozent aller Fälle wurde die Bauzeit nur in Monaten und Wochen angegeben. Vertragsstrafen für verzögerte Fertigstellung sahen nur 26 Prozent der Verträge vor; die Strafen waren zudem sehr niedrig. Die Klauseln berauben den Bauherrn auch der Chance, weitere Schäden geltend zu machen. Die Studie belegt außerdem, wie Bauherren durch die Zahlungspläne in Generalunternehmer- Verträgen benachteiligt werden: Sie werden durch unangemessen hohe Zahlungen zur Vorkasse gedrängt.
Privater Hausbau, so erinnerte der VPB-Präsident, sei ein wesentlicher Motor der Konjunktur. "Die privaten Bauherren sind die wichtigsten Auftraggeber der mittelständischen Bauwirtschaft. Sie schreiben auch nicht europaweit aus, sondern vergeben ihre Aufträge regional. Und sie puffern mit ihren Aufträgen konjunkturelle Schwankungen ab. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Privatleute, die in der Regel mit einem Haus die größte Investition ihres Lebens planen, nicht durch ungenügenden Verbraucherschutz zur Aufgabe ihre Baupläne gezwungen werden." Der VPB-Präsident forderte die zuständigen Ministerien auf, aktiv zu werden. "Im Reiserecht haben wir heute einen hervorragenden Verbraucherschutz, im Bereich des privaten Bauens fehlt er noch - dabei ist das Risiko beim Bauen sicher deutlich existenzieller als bei einer Urlaubsreise."
Professor Jochen Glöckner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht und wissenschaftlicher Beirat des Instituts Privater Bauherren, sagt in seinem Vorwort zur Studie "Jedenfalls wird vor dem Hintergrund der erheblichen Zahl ausgewerteter Formularverträge und der aufgedeckten Mängel kaum noch angenommen werden dürfen, etwaige Probleme gingen allein auf vereinzelte "schwarze Schafe" in der Branche zurück."
13. November 2012
Wie gebrauchte Immobilie zum Traumhaus wird
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Hauses geht die Arbeit
meist erst richtig los: Persönliche Vorstellungen müssen mit zahlreichen
Vorgaben und Vorschriften in Einklang gebracht werden, Pläne hierzu müssen
erstellt, Bauanträge eingereicht und Handwerker engagiert werden. Und vor allem
darf der Umbau das Budget nicht sprengen.
Damit ein Umbau, Anbau oder Ausbau auf sicherem Fundament
steht, bietet der Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der
Verbraucherzentrale NRW Bauherren ein solides Planungsgerüst.
Damit ein Umbau, Anbau oder Ausbau auf sicherem Fundament
steht, bietet der Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der
Verbraucherzentrale NRW Bauherren ein solides Planungsgerüst.
Das Buch gibt
einen umfassenden Überblick über sämtliche Phasen einer Baumaßnahme – von der
ersten Planung und Kostenberechnung über die Finanzierungssicherung und den
Bauantrag bis zur Ausschreibung der Handwerkerleistung. Gründliche Planer
erfahren zudem, welche Probleme bei verschiedenen Umbauten von Keller, Fassade,
Fenster, Rollläden, Treppen, Elektroinstallationen oder Heizungsanlagen drohen
und wie sie sich dauerhaft beseitigen lassen. Auch für den Fall, dass ein
Architekt oder Fachingenieur den Umbau begleitet, hat der Ratgeber wertvolle
Tipps parat – etwa wie man den richtigen Fachmann für die Baustelle findet und
auf welche Details bei Vertrag sowie Abrechnung mit Architekten und Ingenieuren
geachtet werden sollte.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38
09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235.
Quelle: www.vz-nrw.de
6. November 2012
Tipps zu Handwerker und Kundendiensten
Rasche Hilfe im Notfall - reell und ohne Streit
Wenn der Schlüssel innen steckt, die Waschmaschine streikt oder ein
Wasserrohr geplatzt ist – ist ein Haushalt in Not. Hier muss meist ein
Experte ran, um den Schaden zu beheben. Erste Hilfe bei der Suche nach
einem fixen und reellen Fachmann bietet jetzt der neue Pocket-Ratgeber
„Handwerker und Kundendienste – meine Rechte und Ansprüche“ der
Verbraucherzentrale.
Das Buch bietet schnelle Antworten auf alle drängenden Fragen rund um eine Reparatur oder Wartung und zeigt, worauf von der Auftragsvergabe bis zur Abrechnung geachtet werden sollte. Kunden erfahren außerdem das Wichtigste über ihre Rechte, wenn der Handwerker gepfuscht hat: Er etwa mit der Reparatur in Verzug gerät oder seinen Kostenvoranschlag überschreitet. Damit Kunden nicht erst durch Schaden und Verfahren klug werden, wird in dem Ratgeber auch erklärt, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann oder welche Strategien helfen, falls doch ein Rechtsstreit ins Haus steht.
Den Ratgeber „Handwerker und Kundendienste“ gibt es für 8,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.
Quelle: www.vzhh.de
Stand: 23/10/12
Das Buch bietet schnelle Antworten auf alle drängenden Fragen rund um eine Reparatur oder Wartung und zeigt, worauf von der Auftragsvergabe bis zur Abrechnung geachtet werden sollte. Kunden erfahren außerdem das Wichtigste über ihre Rechte, wenn der Handwerker gepfuscht hat: Er etwa mit der Reparatur in Verzug gerät oder seinen Kostenvoranschlag überschreitet. Damit Kunden nicht erst durch Schaden und Verfahren klug werden, wird in dem Ratgeber auch erklärt, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann oder welche Strategien helfen, falls doch ein Rechtsstreit ins Haus steht.
Den Ratgeber „Handwerker und Kundendienste“ gibt es für 8,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.
Quelle: www.vzhh.de
Stand: 23/10/12
1. November 2012
Last-Minute-Tipps zur Heizsaison
Wenn sich die Heizung durch Blubbern oder Plätschern
bemerkbar macht, ist dies ein deutliches Anzeichen für Luft im Heizkörper.
Dadurch ver-schlechtert sich die Wärmeleistung. Mit einem einfachen
Vierkantschlüssel lässt sich die Entlüftungsschraube öffnen und die Luft
entweicht. Aber Vorsicht: Austretendes Heizungswasser ist häufig stark
verschmutzt. „Handwerklich geschickte Personen können die Entlüftungsschraube
durch einen automatischen Entlüfter ersetzen“, empfiehlt Norbert Fleige,
Berater an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg.
Auch Verhaltensänderungen und ein bewusster Umgang bewirken
viel. Je nach Raumnutzung sind unterschiedliche Temperaturen erforderlich.
Allerdings sollten dann auch die Türen zwischen den Räumen möglichst
geschlossen sein.
„Thermostatventile, die älter als 15 Jahre sind, sollten
erneuert werden“, so der Energieexperte. „Ihre Regelgenauigkeit ist nicht mehr
gegeben und sie arbeiten nach dieser Zeit meist nicht mehr zuverlässig“.
Moderne Thermostatventile haben eine Regelgenauigkeit von 1 Grad. Besonders in
ungedämmten Wohnungen sind programmierbare Thermostatventile vorteilhaft,
da genaue Heizzeiten und Temperaturen
einstellbar sind.
Damit die Thermostate korrekt arbeiten können, dürfen sie
nicht durch Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt sein.
Der zweite Blick sollte in den Heizungskeller gehen: Sind
alle Heizungsrohre und Armaturen gedämmt? „Ein Meter ungedämmte Rohrleitung
erhöht die jährlichen Heizkosten um acht bis zehn Euro“, warnt Norbert Fleige.
Mit etwas Geschick kann eine Rohrdämmung selbst angebracht werden.
Wird die Zirkulationspumpe über eine Zeitschaltuhr geregelt?
Wenn nicht, gibt es für wenige Euro entsprechende Geräte im Baumarkt. Die Pumpe
muss nicht rund um die Uhr laufen.
Viele Heizkessel haben noch eine nicht angepasste
Werkseinstellung, die nicht auf das jeweilige Gebäude eingestellt und deshalb
ineffizient ist. Wer sich nicht in die Gebrauchsanweisung vertiefen möchte,
sollte einen Handwerker in Anspruch nehmen. Am effektivsten ist ein
hydraulischer Abgleich, bei dem der Handwerker die einzelnen Komponenten des
Heizsystems aufeinander abstimmt.
Eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage gehört laut
Energie-
einsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers und
muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag kann das
unkompliziert regeln. Muster-Wartungsverträge für Öl- und Gasheizungen gibt es
bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wer eine Brennwertheizung besitzt, kann zudem von den
Experten der Verbraucherzentrale einen Check durchführen lassen, bei dem die
richtige Einstellung und Effizienz des Gerätes geprüft wird. Dank der Förderung
durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt hierfür lediglich ein
Kostenbeitrag von 30 Euro an.
Fragen zum richtigen Heizen und zum Brennwert-Check
beantwortet die anbieterunabhängige Energie- und Klimahotline der
Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 040/248 32 250. Die telefonische
Beratung ist kostenlos. Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin
vereinbart werden (Beratungsstellen in St.Georg, Bergedorf, Fuhlsbüttel und
Harburg).
Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde
für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom
Bundeswirtschaftsministerium gefördert.
Quelle: www.vzhh.de
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Wohnen
30. Oktober 2012
Wärmedämmung - Vom Keller bis zum Dach
Wer beim Hausbau Energie sparen und die Umwelt schonen will,
kommt um eine gute Wärmedämmung nicht herum. Hierbei stellt sich die Frage nach
dem richtigen Dämmstoff. Der aktualisierte Ratgeber „Wärmedämmung“ der
Verbraucherzentrale liefert zur Qual der Wahl alle wichtigen Informationen.
Auf 182 Seiten erfährt der Leser alles Erforderliche über
Auswahlkriterien, Materialkennwerte wie Wärmeleitfähigkeit oder Feuchteverhalten,
Normen sowie über die Details der Dämmstoffarten. Die Dämmstoffsteckbriefe
bieten alle wichtigen Daten zu Herstellung, Gebrauch, Beseitigung,
Druckfestigkeit, Temperaturzahl, Wärmespeicherzahl und Kosten zu den
unterschiedlichen Dämmstoffen, seien es pflanzliche, mineralische, synthetische
oder tierische wie Wolle. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem geeigneten
Wärme-, Feuchte- und Brandschutz sowie der Luftdichtigkeit bei einzelnen
Bauteilen – von der Bodenplatte bis zum Dach. Hierzu werden Beispiele gegeben
und technische Daten und Preise genannt. Ein ausführliches Glossar im Anhang
erläutert abschließend alle Fachbegriffe.
Den Ratgeber „Wärmedämmung“ gibt es für 9,90 Euro im
Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis
Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das
Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.
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19. Oktober 2012
Riester-Bausparen: Wüstenrot ist Testsieger
Bei einem Test von Riester-Bausparverträgen ist Wüstenrot
der klare Testsieger. Bei drei von vier Modellfällen liegt die Bausparkasse mit
ihrem Tarif an der Spitze einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest. Wie
die Zeitschrift in ihrer November-Ausgabe berichtet, schlagen
Riester-Bausparverträge konventionelle Verträge, da die Top-Tarife im Test
genauso gut sind wie ungeförderte Angebote, zusätzlich aber viele Tausend Euro
Förderung bringen.
Den Siegertarif von Wüstenrot gibt es ab 50.000 Euro
Bausparsumme. Die Aachener Bausparkasse und die Alte Leipziger bieten aber
„gute“ Alternativen, die auch für kleine Sparbeiträge geeignet sind.
Je nach Tarif sichern sich Bausparer für ihre künftige
Hausfinanzierung ein Darlehen zu einem Zinssatz von 2,75 bis 4,25 Prozent.
Dieser Zinssatz ist ihnen garantiert, auch wenn sie ihr Darlehen erst in sieben
oder zehn Jahren benötigen. Kein anderes Finanzprodukt bietet diese Sicherheit
eines Bausparvertrages.
Die Stiftung Warentest hatte alle 21 Bausparkassen
aufgefordert, für vier Modellfälle den jeweils günstigsten Riester-Tarif und
die optimale Bausparsumme anzugeben. Neun Bausparkassen nahmen am Test teil.
Drei hatten keinen Riester-Tarif im Angebot, die übrigen neun Bausparkassen
verweigerten die Teilnahme an der Untersuchung.
Der ausführliche Test Riester-Bausparen ist in der
November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riester-bausparen veröffentlicht.
Quelle: www.test.de
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