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14. November 2012

Neue Urteile bringen Steuervorteile


Soll es in diesem Jahr noch ein neuer Schreibtisch oder Tablet PC sein, müssen Arbeitnehmer eines beachten: Die Ausgaben für Arbeitsmittel sollten 487,90 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Nur dann lassen sich die Kosten sofort abschreiben. Finanztest hat in der Dezember-Ausgabe Steuertipps zusammengestellt und zeigt, wofür es sich noch lohnt, bis Silvester Geld auszugeben, um seine Steuerlast 2012 zu senken.

Manche Ausgaben sollten Steuerzahler aufs neue Jahr verschieben, zum Beispiel wenn sie den Höchstbetrag für Handwerkerarbeiten im Haushalt von 6 000 Euro schon ausgegeben haben. Denn dann ist keine Steuerersparnis mehr für 2012 drin. Für Eltern ist es wichtig, kurz vor Jahresende zu prüfen, ob sie im Jahr 2012 die Höchstgrenzen für ihre Kinderbetreuungskosten ausschöpfen. Für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr können sie bis zu 6 000 Euro für Babysitter, Kita oder Hort geltend machen. Zwei Drittel davon zählen als Sonderausgaben. Um den Höchstbetrag zu erreichen, können Eltern schon im Dezember Kosten für 2013 bezahlen.

Der ausführliche Artikel Steuertipps zum Jahresende ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/steuertipps veröffentlicht.

Quelle: www.test.de


13. November 2012

Geschlossene Immobilienfonds: 40 von 58 Fonds fallen durch


Von 58 aktuell angebotenen geschlossenen Immobilienfonds fallen 40 durch. Nur 8 sind „befriedigend“, kein einziger ist „sehr gut“ oder „gut“. Bei der Untersuchung der Stiftung Warentest fielen 36 Fonds schon durch die Vorprüfung, weil sie aufgrund ihrer Konstruktion für Anleger viel zu riskant sind. Von den restlichen 22 Fonds sind weitere 4 „mangelhaft“. „Das Ergebnis ist für die Branche kein Ruhmesblatt“, heißt es in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, in der die Untersuchung veröffentlicht ist.

Von den 58 Fonds im Test genügten zwei Drittel den Grundanforderungen an ein solides Finanzkonzept nicht, weil sie z. B. Anlegern mehr als 20 Prozent ihrer Anlagesumme für Kosten der Fondsgesellschaft abzogen. Der beste Fonds der Untersuchung ist der „befriedigende“ FHH Immobilien 12 Studieren & Wohnen, mit dem man ab 50.000 Euro in Studentenapartments in Hamburg und Frankfurt am Main investiert.

Allein im ersten Halbjahr 2012 investierten Anleger mehr als 733 Millionen Euro in langjährige geschlossene Fonds für Immobilienprojekte in Deutschland. Solche Fonds investieren in Büro- oder Wohnhäuser, Seniorenheime, Hotels oder Einkaufszentren. Anlegern, die sich mit Beträgen ab 10.000 Euro beteiligen, werden jährliche Ausschüttungen sowie ein attraktiver Schlussgewinn aus dem Verkauf der Immobilien zum Ende der Laufzeit in Aussicht gestellt. Doch eine Garantie dafür, dass die Anlage rentabel ist, gibt es nicht. Jeder geschlossene Fonds kann schiefgehen, wenn Mieteinnahmen geringer ausfallen oder Flächen leer stehen. Im schlimmsten Fall erhalten Anleger keine Gewinne, sondern müssen bis zur Höhe ihres eingesetzten Geldes für Verluste ihrer Anlagegesellschaft haften.

Die Stiftung Warentest rät, nur dann in geschlossene Immobilienfonds zu investieren, wenn man vermögend ist und notfalls auch den Verlust der Anlage verkraften kann.

Der ausführliche Test Geschlossene Immobilienfonds ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/geschlossene-immobilienfonds veröffentlicht.


Quelle: www.test.de



12. November 2012

Bundesgerichtshof kippt erneut Klauseln in Lebensversicherungen


Der Bundesgerichtshof hat am 19. Oktober gegen den Versicherer Generali entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 202/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Versicherer Generali und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren. Bereits am 25. Juli 2012 war als erster Versicherer der Deutsche Ring in gleicher Sache vom Bundesgerichtshof verurteilt worden (Az. IV ZR 201/10).

„Das Urteil setzt ein weiteres Signal für die gesamte Versicherungsbranche“, so Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro“. Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

Auf der Internetseite www.vzhh.de der Verbraucherzentrale Hamburg finden Betroffene ausführliche Informationen zum Thema, Handlungsempfehlungen und einen Musterbrief, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.

Quelle: www.vzhh.de
Stand: 17/10/12

7. November 2012

Altersvorsorgeverträge - Richter haben entschieden

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt.

Der klagende Verbraucherschutzverband verlangt von der beklagten Investmentgesellschaft Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Altersvorsorgeverträgen.

Die Beklagte bietet unter der Bezeichnung "DWS RiesterRente Premium" ein nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG) zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt an, bei dem die von Privatkunden geleisteten Beiträge in Investmentfondsanteile angelegt werden. Dabei verwendet sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Nr. 15.1 folgende Bestimmung enthalten:

"… Der Anleger zahlt die Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 5,5%, indem die DWS während der ersten fünf Laufzeitjahre der DWS RiesterRente Premium von seinen "regelmäßigen Beiträgen" anteilig einen gleichmäßigen Betrag einbehält und nicht in Fondsanteile anlegt. …"

Der Kläger meint, diese Klausel benachteilige die Anleger unangemessen i.S. von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie mit § 125 Investmentgesetz (InvG) unvereinbar sei, der zugunsten der Anleger die für die Kostendeckung einzubehaltenden Beträge im ersten Laufzeitjahr auf ein Drittel der regelmäßigen Beiträge begrenze und für die gesamte übrige Laufzeit des Anlageprodukts eine gleichmäßige Verteilung der Kosten anordne. Diese Kostenverteilung müsse auch bei der fondsgebundenen Altersvorsorge eingehalten werden. Die Beklagte ist der Ansicht, dass sie gemäß der für Altersvorsorgeprodukte vorrangigen Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen dürfe.

Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos gewesen. Der Senat hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Die beanstandete Bestimmung stellt keine unangemessene Benachteiligung der Anleger i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar; sie weicht nicht von wesentlichen Grundgedanken der maßgeblichen gesetzlichen Regelung ab.

Einschlägig für die in Rede stehenden zertifizierten Altersvorsorge-Fondssparpläne ist nicht § 125 InvG. Die Beklagte darf sich bei ihren Altersvorsorgeprodukten hinsichtlich der Kostenvorausbelastung an § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG orientieren. Dieses Gesetz regelt zwar nicht die materiellen Voraussetzungen bestimmter Anlagen zur Altersvorsorge, sondern die Bedingungen für die Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Gleichwohl ist ihm zu entnehmen, dass der Gesetzgeber diesen Mindestzeitraum für ausreichend gehalten hat, um eine angemessene Verteilung der Kosten zu gewährleisten und Altersvorsorge-Sparer vor übermäßiger Kostenbelastung zu schützen.

So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG, veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen) die Einfügung eines § 2a in das AltZertG vor, dessen letzter Satz lauten soll: "§ 125 des Investmentgesetzes ist für Altersvorsorgeverträge nicht anzuwenden." In der Begründung des Gesetzesentwurfs heißt es: "Außerdem wird klargestellt, dass bei Altersvorsorgeverträgen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG Spezialvorschrift gegenüber § 125 InvG ist."

Investmentgesetz


§ 125 Kostenvorausbelastung

Wurde die Abnahme von Anteilen für einen mehrjährigen Zeitraum vereinbart, so darf von jeder der für das erste Jahr vereinbarten Zahlungen höchstens ein Drittel für die Deckung von Kosten verwendet werden, die restlichen Kosten müssen auf alle späteren Zahlungen gleichmäßig verteilt werden.

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen  


Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz  

§ 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag

(1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person (Vertragspartner) eine Vereinbarung in deutscher Sprache geschlossen wird,



8. die vorsieht, dass die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden;



Urteil vom 7. November 2012 - IV ZR 292/10

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 16. Mai 2008 - 2-02 O 61/08

OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 8. April 2010 - 3 U 3/09

Karlsruhe, den 7. November 2012




4. November 2012

Riester-Renten­versicherung: Nur 5 von 29 sind „gut“


Eine Riester-Renten­versicherung lohnt sich, wenn die Angebote der Versicherer wirk­lich „gut“ sind. Doch die Qualität der Angebote fällt je nach Versicherung sehr unterschiedlich aus. Bei dem aktuellen Test von klassischen Riester-Renten­versicherungen hat die Stiftung Warentest nur 5 von 29 Angeboten mit „Gut“ bewertet. Die garan­tierte Mindest­rente fällt bei güns­tigen Angeboten knapp 17 Prozent besser aus, als bei ungüns­tigen. Erwirt­schaftete Über­schüsse der Versicherer können die garan­tierte Rente zwar noch steigern, doch die sind ungewiss. Kunden können sich nicht darauf verlassen.

So beträgt der Unterschied zwischen der höchsten und nied­rigsten Garan­tierente für einen 37-jährigen Modell­kunden über einen Zeitraum von 15 Jahren insgesamt 4.140 Euro. Und auf die garan­tierte Rente kommt es an, um die Alters­vorsorge über­haupt realistisch planen zu können. Von den 29 Angeboten für eine klassische Riester-Versicherung waren nur die Tarife der Huk24, Alte Leipziger, Debeka, Hanno­versche und Hanse Merkur „gut“, kein einziger „sehr gut“.

Versicherer, die hohe Abschluss- und Verwaltungs­kosten verlangen, können ihren Kunden bei Vertrags­abschluss keine ordentliche Mindest­rente zusagen. Im Test sind teure Verträge leicht zu erkennen, denn je besser das Urteil über die Renten­zusage ausfällt, umso geringer sind die Kosten. Deshalb ist die garan­tierte Rente, neben Anla­geerfolg, Trans­parenz und Flexibilität, für den Kunden ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl.

Der ausführ­liche Test Riester-Renten­versicherung ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riester-versicherung veröffent­licht.


Quelle: www.test.de



3. November 2012

Viele Versicherungen sind überflüssig

In Deutschland gibt es rund 450 Millionen Versicherungsverträge. Im Schnitt hat jeder Einwohner vom Baby bis zum Rentner sechs Policen. Doch nicht alle machen Sinn. Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich, die Produkte sind komplex, die Verträge kompliziert und wenig vergleichbar. Das Finanztest Spezial Versicherungen der Stiftung Warentest erklärt, worauf es ankommt, welche Versicherungen für wen wichtig sind und auf welche man verzichten kann.

Viele Menschen sind falsch und zu teuer versichert. Wer sich richtig informiert, kann oft mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Denn richtig versichern heißt Prioritäten setzen. Existenzielle Risiken müssen zuerst abgesichert werden. Ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz ist wichtiger als eine Unfallversicherung. Die wichtigste Versicherung ist die private Haftpflicht. Sie hilft, wenn der Versicherte einem anderen schadet, zum Beispiel wenn er als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht. Fast immer überflüssig sind hingegen Reparaturpolicen für Haushaltsgeräte, Krankenhaustagegeld-Versicherungen oder Insassenunfallversicherungen.

Außerdem erklären die Finanztest-Experten, welche Policen für Volljährige wichtig sind, was die neuen Unisex-Tarife bringen und welche Alternativen es zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.
Das Finanztest Spezial Versicherungen hat 130 Seiten und ist ab dem 3. November 2012 für 7,80 Euro am Kiosk erhältlich oder kann bestellt werden unter www.test.de/versicherungsheft.


2. November 2012

Ein gutes Riester-Angebot lohnt sich

Fondssparpläne, Banksparpläne, Rentenversicherung oder Baudarlehen: Kaum ein Produkt ist so vielfältig wie die Riester-Rente. Doch in jeder Produktkategorie gibt es gute und schlechte Angebote. Die Stiftung Warentest testet sie seit 2002 regelmäßig. Und deshalb lautet die Finanztest Empfehlung: ein gutes Riester-Angebot lohnt sich. Welches Produkt für wen am meisten Sinn macht, erklären die Finanztest Experten im Spezial Riester-Rente.

Je früher sich Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige mit zusätzlicher Altersvorsorge befassen, desto besser. Riester allein ist jedoch kein Qualitätsstempel. Es kommt darauf an, das passende Produkt und ein gutes Angebot auszuwählen. Altersvorsorge kann auch eine eigene Wohnung oder ein Haus sein. Wer später keine Miete zahlen muss, hat deutlich mehr von seiner gesetzlichen Rente. Deshalb kann man die Riester-Förderung auch für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie verwenden.
Riester-Banksparpläne bieten in jedem Alter einen günstigen Einstieg. Jüngere Sparer nehmen am besten Verträge mit steigenden Zinsaufschlägen. Welche die besten Angebote sind, die Kunden aus ganz Deutschland abschließen können, steht ebenfalls im Sonderheft.

Das Finanztest Spezial Riester-Rente hat 114 Seiten und ist ab dem 3. November 2012 für 7,80 Euro am Kiosk erhältlich oder kann bestellt werden unter www.test.de/riesterheft.


25. Oktober 2012

Rendite oder Sicherheit? - Tipps zur Geldanlage


Auf annähernd fünf Billionen Euro beläuft sich das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland. Nie zuvor waren die Deutschen so wohlhabend wie heute. Doch die Euro-Schuldenkrise verunsichert viele Bundesbürger. Zudem sind die Zinsen so niedrig, dass sich mancher fragt, ob Sparen überhaupt noch lohnt. Zehn Grundregeln können dafür sorgen, Geld gut und sicher anzulegen:

1. Ersparnisse und Vermögen grundsätzlich breit streuen. Niemals einseitig alles auf eine Karte setzen, auch wenn ein Angebot noch so attraktiv scheinen mag. Denn keiner kann die Zukunft sicher vorhersagen.

2. Bei anstehenden Anlageentscheidungen nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

3. Einen "Notgroschen" für unvorhersehbare, plötzliche Ausgaben schnell verfügbar anlegen, beispielsweise auf ein Tagesgeldkonto. Was darüber hinausgeht, kann - je nach persönlichen Anlagezielen - auch längerfristig angelegt werden.

4. Grundsätzlich gilt: Hoher Zins, hohes Risiko. Hohe Zinsangebote deshalb sorgfältig auf Risiken prüfen.

5. Bei Anlagen in fremden Währungen das Wechselkursrisiko nicht unterschätzen. Was nutzt ein hoher Zins in fremder Währung, wenn diese abwertet?

6. Bei Wertpapieren auf die Bonität des Emittenten (Zahlungsfähigkeit des Schuldners) achten. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die Wertpapiere emittieren, sondern auch für Staaten, wie die aktuelle Schuldenkrise in Europa deutlich zeigt.

7. Viele Aktien bieten derzeit attraktive Dividenden von über vier Prozent und langfristig die Chance auf Kurssteigerungen. Aktien sind Substanzwerte, aber auch Risikopapiere. Man sollte sie nur kaufen, wenn das investierte Geld langfristig angelegt werden kann. Zudem ist eine breite Streuung auf verschiedene Aktientitel wichtig.

8. Gold wird oft als Beimischung empfohlen. Edelmetalle sind aber keine zinsbringenden Anlagen. Profitieren lässt sich nur von weiter steigenden Preisen.

9. Kapitalanlagen nicht ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten auswählen.

10. Vor undurchsichtigen Finanzangeboten sollte man sich hüten. Anleger tun gut daran, die Produkte, für die sie sich entscheiden, auch grundsätzlich zu verstehen.




21. Oktober 2012

Riester-Banksparplan: Spitzenangebote kommen aus der Provinz

Die Spitzenangebote bei Riester-Banksparplänen kommen aus der Provinz. Kleine Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus Orten wie Radevormwald, Ennepetal und Wadersloh liegen auf den vorderen Plätzen im Test der Stiftung Warentest. Weder Groß- noch Privatbanken bieten das Produkt an. Der Grund: An Riester-Banksparplänen können Banken wenig verdienen, schreibt Finanztest in ihrer November-Ausgabe.

Genau das macht sie für Kunden so interessant: Riester-Banksparpläne haben keine hohen Provisionen und keine versteckten Kosten. Selbst beim Wechsel in ein anderes Riester-Produkt entstehen keine großen finanziellen Nachteile.

Zwar liegen die Zinsen bei Riester-Banksparplänen aufgrund des allgemeinen niedrigen Zinsniveaus derzeit oft unter 1 Prozent. Zusammen mit der staatlichen Förderung ist aber dennoch eine ordentliche Rendite sicher. Und von einer Zinswende in der Zukunft würden die Kunden unmittelbar profitieren. Mit einem Riester-Banksparplan können sie daher nichts falsch machen.

Auch bei den derzeit niedrigen Zinsen lohnt sich der Vergleich. Zwischen den besten und schlechtesten Banksparplänen im Test liegt ein Renditeabstand von mehr als 1,5 Prozentpunkten. Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro macht das nach 25 Jahren einen Unterschied von mehr als 11.000 Euro.

Der ausführliche Test Riester-Banksparplan ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riester-banksparplaene
 veröffentlicht.

Quelle: www.test.de


19. Oktober 2012

Riester-Bausparen: Wüstenrot ist Testsieger

Bei einem Test von Riester-Bausparverträgen ist Wüstenrot der klare Testsieger. Bei drei von vier Modellfällen liegt die Bausparkasse mit ihrem Tarif an der Spitze einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest. Wie die Zeitschrift in ihrer November-Ausgabe berichtet, schlagen Riester-Bausparverträge konventionelle Verträge, da die Top-Tarife im Test genauso gut sind wie ungeförderte Angebote, zusätzlich aber viele Tausend Euro Förderung bringen.

Den Siegertarif von Wüstenrot gibt es ab 50.000 Euro Bausparsumme. Die Aachener Bausparkasse und die Alte Leipziger bieten aber „gute“ Alternativen, die auch für kleine Sparbeiträge geeignet sind.

Je nach Tarif sichern sich Bausparer für ihre künftige Hausfinanzierung ein Darlehen zu einem Zinssatz von 2,75 bis 4,25 Prozent. Dieser Zinssatz ist ihnen garantiert, auch wenn sie ihr Darlehen erst in sieben oder zehn Jahren benötigen. Kein anderes Finanzprodukt bietet diese Sicherheit eines Bausparvertrages.

Die Stiftung Warentest hatte alle 21 Bausparkassen aufgefordert, für vier Modellfälle den jeweils günstigsten Riester-Tarif und die optimale Bausparsumme anzugeben. Neun Bausparkassen nahmen am Test teil. Drei hatten keinen Riester-Tarif im Angebot, die übrigen neun Bausparkassen verweigerten die Teilnahme an der Untersuchung.

Der ausführliche Test Riester-Bausparen ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riester-bausparen veröffentlicht.


Quelle: www.test.de



16. Oktober 2012

Dispozinsen: Banken sind teuer und intransparent


Bis zu 15,32 Prozent Zinsen berechnen Banken ihren Kunden, wenn diese ihr Girokonto überziehen und das, obwohl sie sich selbst für 0,75 Prozent Geld leihen können. Wie hoch der Zinssatz der eigenen Bank ist, erfahren die Kunden jedoch häufig nicht. Bei einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest über die Dispozinsen von 1.566 Banken und Sparkassen hatten nur 357 Institute ihre Konditionen freiwillig mitgeteilt.

Für 588 weitere Institute ermittelten die Tester mit zum Teil detektivischen Methoden den aktuellen Zinssatz. Trotz schriftlicher Anfragen, unzähliger Anrufe und Recherche im Internet blieben jedoch die Konditionen von mehr als einem Drittel der Banken (621) im Dunkeln. Eine transparente Darstellung ihrer Konditionen scheint bei den meisten Banken unerwünscht zu sein.

Fast ein Drittel der Deutschen nehmen den Überziehungskredit in Anspruch und zahlen zum Teil viel Geld dafür. So verlangt die Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich in NRW 14,25 Prozent fürs Kontoüberziehen. Einige Kunden trifft es bei der VR-Bank Aalen noch schlimmer. Von Kunden mit schlechter Bonität verlangt sie 15,32 Prozent Dispozinsen und ist damit die teuerste Bank im Test.

Obwohl der Dispozins gegenüber dem vergangenen Jahr im Durchschnitt leicht gesunken ist, verdienen die Banken daran mehr als zuvor. Denn sie können sich zu einem deutlich günstigeren Zinssatz als vor einem Jahr Geld leihen.

Bei einem Zinssatz von 14,25 Prozent zahlt ein Kunde, der ein halbes Jahr mit 2.000 Euro im Minus ist, 142,50 Euro. Bei einer günstigen Bank mit einem Zinssatz von 5,25 Prozent, wie der Deutschen Skatbank, sind es hingegen nur 52,50 Euro.

Der ausführliche Test Dispozinsen ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/dispo veröffentlicht.


Autoversicherung: Besser und billiger versichert


Ein Wechsel der Autoversicherung lohnt 2012 wieder für viele Autofahrer. Die Preise unterscheiden sich deutlich und auch die Leistungen der Kasko-Versicherung variieren. Für eine 19-jährige Fahrerin hat die Stiftung Warentest die größten Preisunterschiede ermittelt – über 2.500 Euro pro Jahr. Auch Vielfahrer, Familien oder Rentner können oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. In der November-Ausgabe von Finanztest sind die Ergebnisse des Vergleichs von 157 Tarifen und 74 Versicherern veröffentlicht.

Die Tabellen und Musterfälle zeigen, wo es viel Leistung für wenig Geld gibt. Sehr günstig sind oft Angebote von Versicherern mit schlanken Vertriebswegen, wie etwa AdmiralDirekt oder CosmosDirekt. Kunden verständigen sich mit diesen Anbietern vor allem über Telefon, Internet oder per Post. Nur vereinzelt erhalten Autofahrer bei einem Versicherer mit Filial- oder Vertreternetz wie etwa dem ADAC oder der Huk-Coburg ähnlich preiswerte Tarife. Beim Vergleich der Tarife sollten Kunden beachten, welche Leistungen die Tarife bieten.

Bis zum 30. November 2012 können die meisten Autofahrer bei ihrem Versicherer kündigen und zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen und besseren Leistungen wechseln. Wer bequem vergleichen will, nutzt die individuelle Versicherungsanalyse der Stiftung Warentest für 16 Euro unter www.test.de/analyse-kfz
.
Der ausführliche Test Autoversicherung ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/autoversicherung veröffentlicht.




6. September 2012

Geldmarktfonds - Deka kassiert Kunden ab

Die Fondsgesellschaft Deka kassiert die Kunden ihres milliardenschweren Geldmarktfonds Deka-LiquiditätsPlan mit einem unfairen Gebührenmodell ab. Die Deka setzt an jedem Monatsanfang ein Renditeziel fest, das der Fonds erreichen soll. Wird es mehr, wandert das zusätzliche Geld komplett als sogenannte erfolgsbezogene Vergütung in die Kasse der Deka. Der Fonds fiel den Testern der Stiftung Warentest bei ihrer Untersuchung von Riester-Produkten auf, die in den nächsten Finanztest-Ausgaben ausführlich bewertet werden.

Dass ein Management am Erfolg beteiligt wird, ist akzeptabel. Nicht aber, dass es den Mehrertrag voll und ganz selbst kassiert - vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich das Renditeziel selbst setzt. Wenn die Deka die Gebühr nicht ändert, sollten Anleger die Konsequenzen ziehen und den Fonds verkaufen.

Bislang hat die Fondsgesellschaft der Sparkassen ihre eigene Messlatte stets mindestens erreicht. Immer, wenn sie darüber lag, kassierte sie. Laut Jahresbericht vom 30. Juni 2011 zahlten Anleger der Deka eine erfolgsbezogene Vergütung von 24,4 Millionen Euro, ein Drittel der Gesamterträge des Geschäftsjahres 2010/2011 - für einen Erfolg, von dem sie selbst gar nichts hatten. Auch der Staat zahlt indirekt mit, denn die Deka nutzt den Fonds auch im Rahmen der Riester-Förderung.

Weitere Informationen sind online unter www.test.de/deka-geldmarktfonds veröffentlicht.


Quelle: www.test.de