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10. Dezember 2012

Stromfresser auf Eis gelegt


Als Pilotmodell mit nachhaltiger Wirkung hat sich die Erstberatung bei Energieschulden bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal seit 2010 bewährt: Erstmals in NRW gibt es hier in Kooperation mit den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) wirtschaftliche und rechtliche Beratung und Unterstützung, wenn Energierechnungen nicht mehr bezahlt werden können oder gar Stromsperren drohen.

In nahezu drei Viertel der Fälle konnte eine nachhaltige Lösung der Probleme erreicht werden. Mit einem neuen Austauschprogramm für Kühlschrank-Oldies wollen die WSW nun erneut landesweit Vorreiter sein: Stromfresser in einkommensarmen Haushalten werden dabei auf Eis gelegt. Das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium wird das neue Angebot begleiten – und ausloten, wie das Kühlschrank-Austauschprogramm ein Modell auch für andere Kommunen oder Stadtwerke werden kann.

„Wir könnten gut 30 Prozent unserer Energie sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich einsparen, ohne unseren Lebensstandard zu gefährden. Jede gesparte Kilowattstunde trägt nicht nur zum Gelingen der Energiewende bei. Jede gesparte Kilowattstunde ist auch bares Geld für Verbraucherinnen und Verbraucher. Vielfach reicht rechtliche und wirtschaftliche Beratung jedoch nicht aus, um Problemlagen wegen hoher Energierechnungen abzuwenden. Minicontracting-Modelle für Kühlschränke sind daher ein wichtiger Baustein, um das Eis für die Energiewende in einkommensarmen Haushalten zu brechen", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Das Ministerium evaluiert das Wuppertaler Pilotprojekt und will weitere Stadtwerke damit zum Nachahmen anregen: „So will Nordrhein-Westfalen seine seit Jahren unbestrittene Vorreiterrolle bei der Gestaltung der Energieberatung fortschreiben."

Mehr als ein Drittel der Ratsuchenden in der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale in Wuppertal kämpfte regelmäßig mit Energieschulden. Das Forderungsmanagement der WSW sah sich mit wachsenden Anforderungen konfrontiert, um Außenstände einzutreiben. Immer häufiger musste das Jobcenter Wuppertal Darlehen für rückständige Energiekosten gewähren. So die Ausgangslage 2010, als das Pilotprojekt „Erstberatung für Energieschuldner" bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal an den Start ging. Zielsetzung: Schulden säumiger Energiezahler dauerhaft zu regulieren und zu vermeiden. Mit Zahlungsplänen unterschiedlicher Art wurden für rund drei Viertel der Ratsuchenden praktikable Lösungen zum Schuldenabbau und zur vorausschauenden Budgetplanung erreicht und bei Bedarf mit individuellen Energieeinsparmaßnahmen flankiert.

„Das erfolgreiche Wuppertaler Modell und der wachsende Problemdruck in vielen Haushalten angesichts der steigenden Energiepreise waren für das Verbraucherministerium NRW Anlass, im Oktober 2012 den Startschuss für das Projekt 'NRW bekämpft Energiearmut' zu geben. Verbraucherzentrale NRW und regionale Energieversorger bieten Rechts- und Budgetberatung nun – neben Wuppertal - auch in Aachen, Bielefeld, Köln und Krefeld an. Ab 1. Januar 2013 folgen Bochum, Dortmund und Mönchengladbach", erläutert Verbraucherminister Johannes Remmel. Das Verbraucherschutzministerium stellt für das bis 2015 befristete Projekt Finanzmittel in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die teilnehmenden Stadtwerke in den acht Modellkommunen beteiligen sich anteilig an den Kosten der jeweiligen Beratungsangebote.

"In einkommensarmen oder überschuldeten Haushalten, wo weder Rücklagen vorhanden sind noch nennenswerte Einkünfte über dem Pfändungsfreibetrag erreicht werden, wird das Inkasso von Außenständen bei Energiekosten zum Bumerang: Es fallen dann zusätzlich Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung an – die die Betroffenen angesichts ihrer Überschuldung ebenfalls nicht zahlen können", beschreibt Andreas Feicht, Vorstandsvorsitzender der WSW die Motivation des Unternehmens, Energieschulden von Haushalten durch gezielte zeitnahe Beratung und Betreuung durch die Verbraucherzentrale in Wuppertal dauerhaft zu regulieren und zu vermeiden.
Allerdings: Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass in die Jahre gekommene energiefressende Haushaltsgeräte gerade der Stromrechnung von Haushalten mit geringen Einkommen kräftig einheizen. 

Die Anschaffung eines sparsamen Modells können diese aus eigener Kraft jedoch nicht stemmen. Mit einem Austauschprogramm für Kühlschrank-Oldies wollen die WSW hier nun erneut Vorreiter sein: Ab sofort können Transferleistungsbezieher, Rentner, Studenten und sonstige Haushalte mit Niedrigeinkommen im Rahmen eines Mini-Contractingmodells ihrem Stromfresser die rote Karte zeigen und ein Modell der Energieeffizienzklasse A++ Einzug halten lassen. WSW-Kunden kostet die Investition in die stromsparende Gerätegeneration monatlich zehn Euro – zu zahlen über einen Zeitraum von 27 Monaten. WSW liefern das energiesparende Gerät ins Haus und gewähren eine dreijährige Garantie. Sollte der Kühlschrank während dieser Zeit streiken, wird er kostenfrei ersetzt. Natürlich sind Abholung und umweltgerechte Entsorgung des Oldies inklusive. Der auszutauschende Geräte-Methusalem muss mindestens zehn Jahre alt sein. 100 Kühlschränke stehen im Austauschprogramm auf Abruf.

„Würde das Gerät etwa im Internethandel erworben, wären dafür rund 340 Euro fällig. Das Angebot der WSW ist somit eine lohnende Option – die obendrein ab dem Austauschzeitpunkt eiskalt Stromkosten einspart", zeigt sich NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller überzeugt, in der Kombination von Rechts- und Budgetberatung und Austauschprogramm eine Win-win-Situation für alle Beteiligten aufzulegen: „Die Verbraucherzentrale in Wuppertal informiert Ratsuchende, die für die Teilnahme am Kühlschrank-Austauschprogramm in Frage kommen, über das WSW-Angebot und dessen Modalitäten. Darüber hinaus prüft sie, ob Betroffene die monatliche Verpflichtung auch schultern können. WSW und potentieller Kundenkreis können so zielgerichtet zusammenkommen. Und die künftigen Einsparungen beim Energieverbrauch entlasten das Portemonnaie der Verbraucher sowie das Klima. Aber auch den Versorger, der in Folge niedrigerer Stromrechnungen keine Außenstände in Haushalten mehr eintreiben muss, die diese wegen ihrer knappen Finanzen ohnehin nicht bedienen können."

Stand: 05/12/12



8. Dezember 2012

Lebensversicherungen - Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie


Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.

29. November 2012

Mineralöle in Lebensmitteln sind unerwünscht

Nach Untersuchungen von Stiftung Warentest wurden in Schokoladenfiguren, die in einigen der untersuchten Adventskalender enthalten sind, unterschiedliche Kohlenwasserstoffgemische (Mineralöl) nachgewiesen. Die Gehalte betrugen bis zu 7 Milligramm aromatische Kohlenwasserstoffe pro Kilogramm Schokolade. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Basis der von Stiftung Warentest übermittelten Daten eine vorläufige Einschätzung des gesundheitlichen Risikos dieser Kontamination vorgenommen.

14. November 2012

Versicherung verliert vor Bundesgerichtshof


Lebensversicherte haben Anspruch
auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge

Der Bundesgerichtshof hat heute gegen den Versicherer ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Versicherer ERGO (damals Hamburg-Mannheimer) und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren. In ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin geführten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bereits am 25. Juli gegen den Deutschen Ring und am 17. Oktober gegen den Versicherer Generali im gleichen Sinne entschieden.

"Jetzt steht fest, dass es um die gesamte Versicherungsbranche geht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf 12 Milliarden Euro." Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

Besonders die Kunden der ERGO können nach Einschätzung der Verbraucherzentrale mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, weil viele von ihnen die Verträge meist nach wenigen Jahren gekündigt und häufig gar keinen Rückkaufwert erhalten haben. Für die Verbraucherzentrale ist dies ein Beleg dafür, dass ERGO viele Verträge an Kunden verkauft hat, bei denen von vornherein absehbar war, dass sie nicht auf Dauer die Beiträge aufbringen würden. “Versichern heißt Verstehen, dass die ERGO-Kunden jetzt ganz schnell und automatisch Erstattung des ihnen zustehenden Geldes erwarten“, so Hörmann.

Auf der Internetseite www.vzhh.de der Verbraucherzentrale Hamburg finden Betroffene ausführliche Informationen zum Thema, Tipps und einen Musterbrief, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.

Quelle: www.vzhh.de


8. November 2012

Jeder vierte Lebensmittelbetrieb bei amtlichen Kontrollen beanstandet


Jeder vierte Lebensmittelbetrieb wird bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen beanstandet. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte dies am Montag in einer Presseerklärung vorhergesagt, heute bestätigte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Prognose mit der Veröffentlichung seines Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung 2011.

"Es fällt nicht schwer, die Beanstandungsquote vorherzusagen, weil sie Jahr für Jahr im selben, unnötig hohen Bereich liegt. Das ist genau des Pudels Kern: Die Behörden entdecken in großer Zahl Hygienemängel, die aber nicht abgestellt werden, solange die Kontrollergebnisse den Kunden vorenthalten bleiben", erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

foodwatch forderte jedes der 16 Bundesländer auf, sofort mit der Veröffentlichung aller Lebensmittelkontrollergebnisse zu beginnen. Rechtlich kann jede Landesregierung das dänische Smiley-System oder die in Deutschland diskutierte Hygiene-Ampel per Landesgesetz einführen. Dabei publizieren die Behörden nicht nur alle Kontrollergebnisse, sondern hängen sie bei Betrieben mit Kundenverkehr direkt vor Ort im Eingangsbereich aus – somit haben die Kunden die Möglichkeit, Schmuddelbetriebe zu erkennen. Ohne diese Transparenz gegenüber den Verbrauchern fehlt den Dauer-Sündern unter den Betrieben der Anreiz, sich an die gesetzlichen Vorgaben etwa bei  der Hygiene zu halten.

"Meine zweite Prognose lautet: Beginnen wir heute damit, wie in Dänemark alle Kontrollergebnisse direkt in den Betrieben auszuhängen, dann werden sich schon in wenigen Jahren die hygienischen Zustände verbessert haben und erheblich niedrigere Beanstandungsquoten in den Jahresstatistiken stehen", so Wolfschmidt. Dieser Effekt hatte sich in Dänemark schnell eingestellt: Seit Einführung des Smiley-Systems in Dänemark vor zehn Jahren sanken die Beanstandungsquoten kontinuierlich und signifikant.

Stand: 08/11/12


6. November 2012

Vattenfall - Werbung abgemahnt


Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Unter der Marke „Vattenfall“ erschienen im Oktober großformatige Tageszeitungsanzeigen und Plakate mit dem Slogan „Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit“. Aus den Anzeigen ging der Auftraggeber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH nicht eindeutig hervor. Da zudem zeitgleich Anzeigen der Vertriebsgesellschaft in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache erschienen, sieht die Verbraucherzentrale die Gefahr der Verwechslung zwischen Vertrieb und Netzbetrieb gegeben.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den Richtlinien der Bundesnetzagentur hat der Netzbetreiber aber in seiner Kommunikation die Verwechslung mit der zum gleichen Konzern gehörenden Vertriebsgesellschaft strikt zu verhindern. Diese Vorschriften sind Folge der mit der Liberalisierung des Energiemarktes eingeführten Entflechtung – englisch „Unbundling“. Die Verbraucherzent rale hat daher auch die Bundesnetzagentur von dem Vorgang und der Abmahnung in Kenntnis gesetzt.

Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die Verbraucher die angegriffene Werbung als auf den Vertrieb von Vattenfall-Produkten ausgerichtet wahrnehmen. Dadurch seien die Verbraucher über die Identität und die inhaltliche Zielrichtung des Werbenden getäuscht worden. Die irreführende Wirkung verstärke sich noch dadurch, dass die Werbung nicht nur optisch mit derjenigen des Vertriebs harmoniere. Auch in zeitlicher Hinsicht sei auffällig, dass die monierte Werbekampagne kurz vor der zu erwartenden Strompreiserhöhungswelle im November geschaltet wurde.

Die Preisanpassungsphasen seien für die Vattenfall-Vertriebsgesellschaft als Grundversorger in Hamburg hinsichtlich potentieller Kundenverluste naturgemäß besonders kritisch. Durch den gewählten Zeitpunkt dränge sich der Eindruck auf, dass Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt habe.

„Der Netzbetreiber Vattenfall gibt viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus und erhöht gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte. Das lassen wir nicht durchgehen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die Verbraucherzentrale der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH eine Frist bis 15. Novemner gesetzt und droht mit Klage für den Fall des Verstreichens der Frist.


Quelle: www.vzhh.de
Stand: 06/11/12



5. November 2012

NRW: Internetauftritt in neuem Outfit


Mehr als 4,8 Millionen Internetnutzer haben 2011 die Webseite www.vz-nrw.de als Favoriten bei der Suche nach Verbraucherthemen angeklickt. Im neu gestalteten Auftritt zeigt die Verbraucherzentrale NRW jetzt ganz neue Seiten.

Ab sofort bietet die unabhängige Anlaufstelle für Verbraucher ihre Informationen übersichtlicher und nutzerfreundlicher an. Hierzu wurden Design, Funktionalitäten und Farbgebung komplett umgestaltet – selbstverständlich barrierefrei.

Mit einer verschlankten Themenauswahl präsentiert die Startseite nun aktuelle Verbraucherinformationen kompakt: Ob die Warnung vor zu viel Salz im Brot oder ein irritierender Testsiegelfund bei der Bankenwerbung - bei der Verbraucherzentrale NRW sind Fakten und Hintergründe nur noch einen Mausklick entfernt.

Die Hauptrubriken Themen, Beratung, Shop, Presse und "Wir über uns" bieten eine erste Strukturierungshilfe bei der Informationssuche. Mit der Auswahl eines Themenbereichs wie zum Beispiel Finanzen, Markt und Recht, Energie, Gesundheit und Pflege hat der Nutzer direkten Zugang zum entsprechenden Inhaltsangebot. So findet sich unter Medien und Telefon Wissenswertes zu den Kategorien Datenschutz, Internet, Mobilfunk oder Festnetz. Fast zehntausend Seiten bieten dabei nun anbieterunabhängiges Verbraucherwissen.

Zum Surfvergnügen wird der Klick auf www.vz-nrw.de durch Links zu verwandten Themenbereichen und weiterführenden Informationen.

Weiterer Reiz des Verbraucherwissens in Bits und Bytes: Zu vielen Themen gibt’s Musterbriefe, die Hilfe zur Selbsthilfe bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten per Mausklick gleich frei Haus liefern.

Wer Beratung per E-Mail, Telefon oder persönlich sucht, wird im neu gestalteten Auftritt gleich auf die direkte Spur navigiert: Über eine NRW-Karte oder den Stadtnamen bauen sich für die persönliche Beratung Anschriften, Öffnungszeiten sowie das jeweilige örtliche Beratungsangebot der 57 Beratungsstellen im Land auf.

Per Formular kann hier gleich ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden. Und über den Button E-Mail-Beratung kann man die Anfrage zur Klärung des Verbraucherproblems alternativ online starten.

Im neuen Ratgebershop ist auch das bequeme Ordern der über 80 Titel nur einen Mausklick entfernt. Ein Presseportal mit Serviceangeboten für Journalisten sowie Fakten und Informationen zur Verbraucherzentrale NRW in "Wir über uns" runden den neuen Auftritt ab.

Zielgruppenorientiert werden Wissenschaftler und Fachleute aus Politik oder der Jurisprudenz jetzt in einem eigenen Bereich zu verbraucherpolitischen Positionen und Informationen der verschiedenen Themenbereiche gelotst. Und ein eigener Pfad führt Erzieher und Multiplikatoren zu Materialien und Wissenswertem rund um Verbraucherbildung und Schule.


Quelle: www.vz-nrw.de
Stand: 22.10.2012



Einstweilige Verfügung gegen Rückzahlungspraxis

Zum Teil sind beträchtliche Summen von mehreren hundert bis zu tausend Euro im Spiel: Hat sich bei Kunden eines Energieversorgers in der Jahresrechnung ein Guthaben angesammelt, muss ihnen dies unverzüglich in einer Summe erstattet werden. Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge, die dem Unternehmen ein einträgliches Darlehenspolster verschaffen, ist unzulässig.

Die Verwendung einer entsprechenden Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und analog dazu einen Hinweis auf der Firmenhomepage hat das Düsseldorfer Landgericht der ExtraEnergie GmbH auf Betreiben der Verbraucherzentrale NRW in einer einstweiligen Verfügung am 9. Oktober 2012 untersagt (AZ: 12 O 519/12). Demnach ist dem Energieversorger bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro vorerst untersagt, im Internet zu verkünden, dass Guthaben ihrer Kunden erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Das Unternehmen darf auch eine entsprechende Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis auf weiteres nicht mehr verwenden.

Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, dass ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss. Da die nächste Rate einen Monat nach der Jahresrechnung fällig wird, können Kunden binnen eines Monats auf Erstattung bestehen. Diese Regelung gilt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch für Verträge mit Sonderkunden, sodass abweichende Klauseln des Anbieters unwirksam sind.

Bereits im Juli 2012 hatte die Verbraucherzentrale NRW gegenüber der ExtraEnergie GmbH in einer Abmahnung beanstandet, dass in ihren Jahresrechnungen für die künftige Abrechungsperiode zu hohe Abschläge festgesetzt wurden. Bei Verbrauchern, die pro Jahr weniger Strom verbrauchten als ursprünglich angenommen, hielt das Unternehmen einfach an den ursprünglichen, viel zu hohen Abschlägen fest. ExtraEnergie setzte allerdings die Abschlagszahlungen solange aus, bis das Guthaben aus der letzten Jahresrechnung verbraucht war. Da das Unternehmen sich lediglich dazu bereit erklärte, in seinen Rechnungen nicht mehr auf die fehlerhafte Erstattung von Guthaben hinzuweisen, reichte die Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen beim Landgericht Düsseldorf ein (AZ: 12 O 474/12).

Inzwischen hat ExtraEnergie auch seine Geschäftsbedingungen seinem faktischen Verhalten angepasst: Während bisher Guthaben von Kunden mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden mussten, heißt es nun nur noch lapidar, dass die Verrechnung mit den nächsten Abschlägen erfolgt. Diesem uneinsichtigen Geschäftsgebaren wollen die Verbraucherschützer nun mit Hilfe der einstweiligen Verfügung einen wirksamen Riegel vorschieben.

Kunden von ExtraEnergie, denen in der Jahresrechnung ein Guthaben winkt, sollten das Unternehmen auffordern, den Gesamtbetrag innerhalb eines Monats zu erstatten. Künftige Abschläge sollten zudem geprüft und gegebenenfalls eine Korrektur verlangt werden. Den korrekten Monatsbetrag können Betroffene selbst berechnen, indem sie den nächsten Jahresbetrag durch den Faktor elf teilen. Ist das Unternehmen nicht zur Erstattung des Guthabens oder zur Korrektur der Abschläge bereit, können Kunden ihren Versorgungsvertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wegen vertragswidrigen Verhaltens ohne Einhaltung einer Frist kündigen.


Quelle: www.vz-nrw.de
Stand: 05/11/2012



29. Oktober 2012

Gefahr durch Energy-Drinks

Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.

Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Ist der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien fehlen noch.

„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt. Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt  das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Getränke  als nicht sicher. Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentraten.

Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ stehen.

Quelle: www.vzhh.de
Stand:29/10/12