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21. Juni 2013

Hund mit Schnuller

Baby-Dog
© Foto: http://www.flickr.com/photos/lumitax16/

… und noch ein originelles Foto, das irgendwie gut zum Tag des Schlafes (21. Juni) passt.

20. März 2013

Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt.

Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten."

Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf hat die Klägerin den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB**. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde - in Widerspruch dazu - eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.



**§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.



Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12

AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11

LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11

Karlsruhe, den 20. März 2013

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Die süßesten Tierbabys der Welt – Video
http://newspol.de/die-suessesten-tierbabys-der-welt/


Gesichtsscanner statt Transponder: Neue Fütterungstechnik für Pferde


Die automatische Fütterung von Pferden über Fressstände und Transponder ist für viele Pferdehalter eine unschöne Vorstellung. Trotzdem soll jedes Pferd jeden Tag eine seinem Leistungsniveau entsprechende Futtermenge zugeteilt bekommen, auch wenn sich der Besitzer für eine pferdefreundliche Gruppenhaltung entschieden hat. Denn zunehmend geht der Trend dahin, dass nicht nur Freizeitreiter, sondern auch ambitionierte Dressur- oder Springreiter ihre Pferde in Laufställen halten wollen. Aber ein "Kuhtransponder"?

Nun kommt möglicher weise noch mehr "IT" in den Stall: denn mit Hilfe von Kameras und speziellen Computerprogrammen zur Gesichtserkennung könnten in Zukunft Pferde unterschieden werden, ohne dass sie dabei die elektronische Kuhglocke um den Hals tragen müssen. Wie die Fachzeitschrift "Pferdebetrieb" berichtet, sind derzeit Systeme in der Entwicklung, bei denen die Kamera dazu das herannahende Pferd aufnimmt und die Software so lange sucht, bis ein Pferdekopf im Bild erkennbar ist. Die Bilder werden nun mit zuvor hinterlegten Daten einer Datenbank verglichen und auf Ähnlichkeit bzw. Übereinstimmung geprüft. Was einfach klingt, beruht aber auf einer komplizierten Software, denn es ist nicht ganz einfach, die typischen Unterscheidungsmerkmale eines jeden Pferdegesichts zu erkennen.

Die Gesichter von Pferden fallen durch die Zeichnungen unterschiedlich kontrastreich aus, und die Augen liegen seitlich. Außerdem unterliegen die Gesichter häufigen Veränderungen, beispielsweise durch dichtes Winterfell, Schrammen oder verschiedene Halfter. Zwar kann es zu einem geringen Anteil von Falscherkennungen kommen, diese fallen jedoch wegen der geringen Futtermengen, die ausgegeben werden, nicht sonderlich ins Gewicht. Ein Prototyp eines solchen Kraftfutterautomaten soll im Frühjahr 2013 vorgestellt werden.

Friederike Heidenhof, www.aid.de

23. Dezember 2012

Eiererzeugung in der EU


Durch Umstrukturierungen in der Hennenhaltung war die Zahl der Legehennen in vielen Ländern der Europäischen Union deutlich gesunken. Nun haben sich die Bestände wieder erholt, meldet Marktinfo Eier und Geflügel. Die Marktforscher haben anhand der nationalen Brütereistatistiken den potenziellen Hennenbestand im ersten Quartal 2013 berechnet. Nach diesen Schätzungen werden in der EU bis Februar 2013 rund 340 Millionen Hennen gehalten - sieben Prozent mehr als im Jahr 2012 und nur ein Prozent weniger als 2011.

Für Deutschland wird im Vergleich zu 2012 eine Zunahme des Bestands um sieben Prozent erwartet. Dennoch ist der Markt weiterhin auf Importe angewiesen: Der Selbstversorgungsgrad liegt derzeit bei 68 Prozent. Das wichtigste Lieferland für Eier ist die Niederlande. Im Nachbarland werden im ersten Quartal 2013 vermutlich rund 35,5 Millionen Legehennen gehalten.

In den vergangenen Jahren hat sich die Hennenhaltung deutlich gewandelt. Seit dem 1. Januar 2012 ist die klassische Käfighaltung in der gesamten Europäischen Union verboten. Die Erzeuger haben auf ausgestaltete Käfige (Kleingruppenhaltung) oder alternative Haltungsformen wie Boden- und Freilandhaltung umgestellt. In der sogenannten Kleingruppenhaltung sind die Tiere in großen Käfigen eingestallt, die mit Sitzstangen, Scharrmöglichkeiten und abgedunkelten Nestern ausgestattet sind.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

www.marktinfo-eier-gefluegel.de
www.was-wir-essen.de, Lebensmittel von A-Z, Eier
aid-Heft "Eier", Bestell-Nr. 61-1069, Preis: 2,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de

22. Dezember 2012

Tierkrankheiten schnell erkennen

Wenn es um Tierseuchen geht, ist fast immer von Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Tollwut die Rede. Neben diesen hochansteckenden, anzeigepflichtigen Krankheiten gibt es auch eine Reihe von Erkrankungen, die ein geringeres Schadenspotenzial haben und deshalb keine staatlichen Maßnahmen erfordern. Dennoch sind Infektionen wie Listeriose, Toxoplasmose oder das Q-Fieber nicht zu unterschätzen, da sie über Lebensmittel oder durch Kontakt zu Haustieren auch auf den Menschen übertragbar sind.

Das Tierseuchengesetz sieht deshalb für diese Krankheiten eine Meldepflicht vor. Tierärzte und Leiter von Veterinäruntersuchungsämtern müssen auftretende Fälle umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. So behalten Behörden die Verbreitung der Krankheiten im Blick und können bei stärkerer Ausbreitung gegensteuern.

Das vollständig aktualisierte aid-Heft "Meldepflichtige Tierkrankheiten" stellt alle Erkrankungen vor, über deren Auftreten das zuständige Amt informiert werden muss. In der neuen Auflage ist auch die Schmallenberg-Virusinfektion aufgeführt, die 2012 als meldepflichtig eingestuft wurde. Zu jeder Krankheit gibt es ausführliche Informationen über Ursachen, Symptome, Infektionswege und Möglichkeiten der Bekämpfung.

Zahlreiche Fotos veranschaulichen wichtige Krankheitssymptome und erlauben dem Tierhalter eine erste Einschätzung bei Verdacht auf Erkrankung der Tiere. Die alphabetische Gliederung des Heftes hilft bei der Orientierung und der Suche nach bestimmten Krankheiten. Für Tierhalter und alle, die im Bereich der Veterinärmedizin tätig sind, ist das Heft ein hilfreicher Begleiter in der täglichen Praxis.

www.aid.de

aid-Heft "Meldepflichtige Tierkrankheiten", 80 Seiten
Bestell-Nr. 61-1564, ISBN 978-3-8308-1038-4
Preis: 3,50 Euro (Rabatte ab 10 Heften)
zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung

aid infodienst e. V., Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn
Telefon: 0180 3 849900*, Telefax: 0228 8499-200

*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können diese Kosten je nach Anbieter höher sein.

E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: http://www.aid-medienshop.de

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Die süßesten Tierbabys der Welt – Video
http://newspol.de/die-suessesten-tierbabys-der-welt/


20. Dezember 2012

Reiten ohne Sattel nicht rückenschonend

Pferdebesitzer und Reiter diskutieren immer wieder über schlecht passende Sättel und deren negativen Folgen für das Pferd. Nicht selten wird daher das Reiten ohne Sattel ("bareback") als das Mittel der Wahl empfohlen. Doch das ist nicht unbedingt die bessere Alternative, so die Schlussfolgerung einer Studie der Michigan State Universität.

Für die Studie wurden sieben Pferde mit und ohne Sattel geritten. Alle Sättel wurden vorab auf ihre Passgenauigkeit überprüft. Mit Sensoren ausgestattete Matten wurden unter dem Sattel platziert, um den auf den Pferderücken einwirkenden Druck zu ermitteln. Und auch bei den Pferden, die ohne Sattel geritten wurden, kamen diese Matten zum Einsatz.

Der gleiche Testreiter ritt sein Pferd jeweils mit und ohne Sattel im Schritt und im Trab. Dabei wurden Daten über die Krafteinwirkung (Gewicht) und die Druckempfindlichkeit (Konzentrationspunkte des Gewichts) über alle Ritte hinweg gesammelt und farbcodierte Scans von dem Rücken des jeweiligen Pferdes erstellt.

Die Scans der nur mit dem Reitergewicht belasteten Pferderücken zeigten kleine Bereiche mit so hoher Druckbelastung, dass man durchaus von einem Schmerzempfinden und Gewebeschäden in den Muskelfasern des Pferdes ausgehen kann. Das war besonders dann auffällig oft der Fall, wenn die Gesäßknochen des Reiters mit dem Rücken des Pferdes Kontakt hatten. Die Scans der mit Sattel gerittenen Pferde zeigten, dass sich der Einfluss von Kraft und Druck auf größere Areale des Rückens verteilte. Auf diese Weise waren die punktuellen Auswirkungen des Reitergewichts deutlich geringer und damit rückenschonender.

Doch die "Bareback-Enthusiasten" müssen diese Art des Reitens nun nicht komplett aufgeben. Die Leiterin der Studie, Hilary Clayton, Tierärztin und Expertin für Biomechanik, rät zu einem gemäßigten Reiten ohne Sattel. Sehr lange und sehr häufige Ritte ohne Sattel, vor allem über mehrere Tage, könnten problematisch sein. Schwere Reiter sollten allerdings auf das Reiten ohne Sattel zugunsten des Pferdes verzichten. Die Studie hat nicht den Einfluss sogenannter "Bareback Pads" untersucht, die sowohl Pferd als auch Reiter ein gewisses Maß an Dämpfung bieten.

Durch die sehr kleine Stichprobe von sieben Pferden können auch keine Aussagen gemacht werden über den Einfluss von Pferderassen, Konformation des Pferdekörpers, die Kondition von Pferd oder Reiter sowie die reitsportlichen Fähigkeiten des Reiters.

Anke Klabunde, www.aid.de

4. Dezember 2012

Blutige Weihnacht in Savanne und Regenwald

© Rosa Merk / WWF

Anlässlich des Wildlife Conservation Day 2012 warnen die Naturschutzorganisation WWF und die US-Botschaft in Deutschland vor einer weiteren Zuspitzung der Wildereikrise. In einer gemeinsamen Aktion wurde der Pariser Platz in Berlin zu einem „Tatort“ für das Abschlachten von Elefanten und Nashörnern. In Afrika steht derweil die alljährliche Hochsaison für Wilderer bevor. „In Savanne und Regenwald wird es blutige Weihnachten geben“, so Volker Homes, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland. Während der Weihnachtszeit seien Nationalparks weniger stark bewacht und weniger Touristen unterwegs.

24. November 2012

„Lonesome George“ bleibt ausgestorben

Die Umweltschutzorganisation WWF dämpfte anlässlich der Meldung, Forscher hätten auf den Galapagos-Inseln 17 mit „Lonesome George“ verwandte Riesenschildkröten entdeckt, die Hoffnungen, die Unterart Chelonoidis nigra ssp. abingdoni sei doch nicht ausgestorben.

20. November 2012

Wilderei: Kamerun bringt Militär in Stellung


Kamerun hat militärische Spezialeinheiten mobilisiert, um auf dem Anmarsch befindliche Sudanesische Wilderer von der Elefantenjagd abzuhalten. Nach WWF-Angaben soll es sich dabei um die gleiche Gruppe handeln, die im Frühjahr 2012 mehr als 300 Elefanten im Bouba N'Djida National Park im Norden Kameruns getötet hatten. In Zentralafrika hat die Jagd auf Elfenbein so stark zugenommen, dass die Tiere regional ausgerottet werden könnten. Der WWF begrüßt daher, dass Kamerun Wilderei und illegalem Artenhandel entschieden entgegen tritt. Verbrechen dieser Art haben längst das Potenzial die nationale Sicherheit der betroffenen Staates ernsthaft zu gefährden.

Beschlagnahmtes-Elfenbein.                          © James-Morgan/WWF
Die Zeit zwischen Dezember und März gilt in dieser Region als besonders geeignet für die Elefanten Wilderei. Die sudanesischen Schlächter waren das erste Mal im Frühjahr diesen Jahres mehr als 1.000 km aus dem nördlichen Sudan, der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad nach Sudan gekommen. Nun kehren sie deutlich früher als ursprünglich erwartet zurück, um unentdeckt ins Land zu schlüpfen und sich zugleich im derzeit hohen Gras der Steppe besser verstecken zu können. Militär-Angehörige kündigten an, eine Wiederholung des Massakers unbedingt verhindern zu wollen. Da die Wilderer zwar per Pferd kämen, aber schwer bewaffnet und sehr gut ausgebildet seien, sei ein militärisches Eingreifen die einzige Alternative, um den Wilderern wirksam entgegen zu treten.

In Zentralafrika ist das Überleben der Elefanten ernsthaft durch Wilderei bedroht. Zwischen 1995 und 2007 soll sich die Population der Tiere in der Region halbiert haben. Durch die große Nachfrage aus Ländern wie Thailand und China sind die Preise für Elfenbein auf dem internationalen Markt stark gestiegen. Durchlässige Grenzen und schwache Strafverfolgung sind weitere Zutaten in einem tödlichen Mix. Noch in den 1970 Jahren streiften durch die Nord-östlichen Teile der Zentral Afrikanischen Republik bis zu 35.000 Tiere, heute sollen es noch 50 sein. Im benachbarten Chad, im Zakouma Nationalpark, leben derzeit noch 450 Tiere, das sind 90 Prozent weniger als im Jahr 2006.

Im Rahmen einer internationalen Kampagne setzt sich der WWF gegen illegalen Wildtierhandel und Wilderei ein, insbesondere zum Schutz von Elefanten, Nashörnern und Tigern.


18. November 2012

Mehr Geld für den Schutz der biologischen Vielfalt


Die Industrienationen wollen künftig deutlich mehr Geld für den Artenschutz ausgeben. Darauf einigten sich die 193 Staaten auf der 11. UN-Biodiversitätskonferenz (Convention on Biological Diversity, CBD) im indischen Hyderabad. Umweltorganisationen sehen in diesem Beschluss einen wichtigen Schritt, um den Schwund der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen. 

Weltweit sterben jährlich etwa eintausendmal mehr Arten aus als es unter natürlichen Umständen der Fall wäre. Daher setzte sich die Weltgemeinschaft bereits 2002 das Ziel, den Biodiversitätsverlust bis 2010 deutlich zu reduzieren. Dieses Vorhaben konnte jedoch bei Weitem nicht erreicht werden. Also beschlossen die Teilnehmer der UN-Artenschutzkonferenz 2010 im japanischen Nagayo, das Ziel für die Dekade 2011 bis 2020 neu anzugehen. In Hyderabad ging es nun konkret um die Frage der Finanzierung. Nach zähen Verhandlungen einigten sich die teilnehmenden Staaten darauf, bis 2015 die Naturschutzhilfen für Entwicklungsländer auf rund 7,7 Milliarden Euro pro Jahr zu verdoppeln. Diese Hilfsgelder sollen für neue Nationalparks, Waldschutzgebiete und nachhaltige Landnutzungsprojekte ausgegeben werden. Die Entwicklungsländer verpflichteten sich im Gegenzug, die Mittel zukünftig besser zu verwenden und auch eigene Finanzierungsanstrengungen zu unternehmen.

Wie es mit der Finanzierung nach 2015 weitergeht, soll auf der nächsten UN-Konferenz 2014 in Südkorea geklärt werden. Die teilnehmenden Umweltverbände, darunter der World Wide Fund For Nature (WWF), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) werteten den in Indien erzielten Kompromiss als Erfolg. Laut NABU-Präsident Olaf Tschimpke sei damit die nötige Anschubfinanzierung gegeben, um die 2010 in Nagayo vereinbarten Naturschutzziele tatsächlich umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt wurden von den Naturschutzorganisationen auch die Ergebnisse, die beim Meeresschutz erzielt wurden. So wurden zahlreiche ökologisch und biologisch bedeutsame Meeresgebiete von den UN-Vertragsstaaten akzeptiert.

Informationen zu diesen Meeresgebieten sollen zukünftig über eine CBD-Datenbank der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In der Wald- und Klimapolitik konnten außerdem wichtige Beschlüsse zum Schutz und zur Wiederaufforstung von Wäldern gefasst werden.

Text/Quelle: Jörg Planer, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/biodiversitaet.php


15. November 2012

Zuflucht für Meeresschildkröten

Mosambik hat jetzt Afrikas größtes Küstenschutzgebiet ausgewiesen. Das so gennannte Primeiras e Segundas-Archipel umfasst zehn von Korallen umsäumte Inseln und erstreckt sich über eine Fläche von mehr als einer Million Hektar. „Die Einrichtung des Schutzgebietes krönt die Naturschutzbemühungen der vergangenen Jahre. Der WWF kämpft seit acht Jahren gegen Überfischung und unkontrollierten Tourismus in der Region. Höchste Zeit, dass die Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt werden“, freut sich Brit Reichelt-Zolho, Afrikareferentin des WWF Deutschland. Es sei ermutigend, dass sich sowohl die lokale Bevölkerung als auch die Zentralregierung für den Schutz des Gebietes eingesetzt haben.

In der sensiblen Ökoregion finden sich die letzten großen Seegraswiesen Afrikas sowie extensive Mangrovenwälder, die Nahrungsgrundlage für Dugongs (Seekühe) und die Kinderstube für zahlreiche auch ökonomisch wichtige Fische und Schalentiere. Die Inseln des Archipels sind Nistplätze geschützter Meeresschildkröten und seltener Vogelarten. Auch der Quastenflosser, ein Fisch, der schon lange vor den Dinosauriern die Meere des Planeten bevölkerte, ist hier noch immer zuhause. Jährlich ziehen Wale und Delphine auf ihrer Wanderroute durch das Archipel.

Das Primeiras e Segundas-Archipel schließt wertvolle Küstenlandschaften ein, die Teil des Ökosystems sind. Neben seinen Naturschätzen ist das Gebiet von großer wirtschaftlicher Bedeutung – insbesondere der Fischereisektor spielt eine wichtige Rolle. Zahlreiche Arten stehen aufgrund der Intensivierung der Fischerei inzwischen am Rand der Ausrottung. „Hier geht es darum, die Entwicklung der Region in nachhaltige Bahnen zu lenken“, zeichnet der WWF die bevorstehenden Aufgaben vor.

Quelle: www.wwf.de
Stand: 08/11/12

„Grüne Berufe haben Zukunft“


Beim sechsten Arbeitnehmertag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Rahmen der Fachmesse EuroTier hat Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am Donnerstag die Bedeutung der Landwirtschaft für den Arbeitsmarkt betont und für die grünen Berufen geworben. „Grüne Berufe haben Zukunft. 

 Die Agrarbranche richtet sich immer unternehmerischer aus und setzt auf gut ausgebildete Mitarbeiter und qualifiziertes Fachpersonal. Die Förderung von qualifiziertem Berufsnachwuchs ist eines der wichtigsten aber auch anspruchsvollsten Zukunftsthemen für jedes Unternehmen – und für die ganze Branche“, sagte Bleser. Er forderte die Betriebe auf, gute Vorraussetzungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung zu schaffen und für die 14 grünen Berufe zu werben, indem sie beispielsweise Praktika oder Ferienjobs anbieten und an Schulen offen auf die junge Generation zugehen. 

„Der Agrarbereich bietet mit seinen 14 grünen Berufen – von Gärtner über Landwirt und Tierwirt bis hin zum Forstwirt und Winzer – viele Möglichkeiten für Jugendliche, die sich ihre Zukunft in einer naturverbundenen Tätigkeit vorstellen können, die allerdings auch das Beherrschen vielfältiger Technik und ein hohes Maß an Eigenverantwortung fordert. Grüne Berufe sind Zukunftsberufe, die wenig mit den verbreiteten Klischees zu tun haben“, sagte Bleser. Ende 2011 wurden rund 36.700 Jugendliche in einem grünen Beruf ausgebildet, wobei die Berufe Gärtner (rund 15.300) und Landwirt (rund 8.500) am häufigsten gewählt werden.
Insgesamt waren im Jahr 2010 in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen haupt- oder nebenberuflich in der Landwirtschaft tätig. 

Die Unternehmer und ihre Familienangehörigen machen in der Landwirtschaft trotz eines rückläufigen Trends noch immer rund 52 Prozent der Arbeitskräfte aus. Wenn man die gesamte Lebensmittelkette betrachtet und damit neben der Urproduktion auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche einbezieht, beschäftigt die Branche rund 4,8 Millionen Menschen und stellt damit nahezu jeden achten Arbeitsplatz.

Der Schlüssel zum Erfolg für Betrieb und Arbeitnehmer ist für Bleser ein leistungsförderndes motivierendes Arbeitsklima, ein ausgewogenes Maß von Fördern und Fordern in den Ausbildungsbetrieben und die Tatsache, auch ausgebildeten Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fortbildung zu geben. „Lebenslanges Lernen eine Verantwortung, der sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stellen muss. Die zunehmend komplexeren Herausforderungen des Marktes und der Gesellschaft erfordern eine permanente Anpassung der Kompetenzen der Unternehmen aber auch jedes Einzelnen“, sagte Bleser. 

Quelle: www.bmelv.de



14. November 2012

Tiger-Highway nach China


Die russische Regierung hat auf Betreiben der Naturschutzorganisation WWF einen neuen Schutzkorridor für wandernde Tiger im Grenzgebiet zu China eingerichtet. Damit kommt Moskau seinen auf dem Tigergipfel 2010 eingegangenen Verpflichtungen nach. Der Sredneussuriisky-Schutzkorridor in der Provinz Primorje wird das russische Sikhote-Alin- Gebiet mit dem chinesischen Wandashan-Gebirge verbinden. In beiden Regionen gibt es Vorkommen des Amur-Tigers. „Tiger interessieren sich nicht für Nationalstaatsgrenzen. 

Der Mensch muss dafür sorgen, dass Wanderrouten erhalten bleiben und der genetische Austausch zwischen Vorkommen in unterschiedlichen Ländern möglich bleibt“, erklärt Markus Radday, WWF-Referent für den Russischen Fernen Osten. Die Wälder innerhalb des Schutzkorridors waren bis vor kurzem  durch Einschlagskonzessionen einer Holzfirma bedroht. Wäre der Wald abgeholzt worden, so die Befürchtung des WWF, hätte das die Isolation der Tigerbestände in Russland und China – und damit einhergehend eine zunehmende genetische Verarmung – weiter vorangetrieben.

„Der von staatlicher Seite offiziell bestätigte Schutzstatus für Sredneussuriisky ist ein großer Erfolg für die Tigerschutzbemühungen des WWF“, freut sich WWF-Mann Radday. „Die Maßnahme ist ein weiterer, wichtiger Schritt, um eine zukunftsfähige und genetisch vielfältige Population an Amur-Tigern zu erhalten.“ Derzeit gibt es in der Region nach WWF-Schätzungen rund 450 Exemplare.

Das „Sredneussuriisky Wildlife Refuge“ umfasst 72.700 Hektar. Es liegt vor allem innerhalb der Grenzen des Bikinsky-Bezirks in der Provinz Primorje. Die Ausweisung als Schutzkorridor kommt dabei nicht nur dem Tiger zugute. So dient etwa der südliche Teil des Gebiets den gefährdeten Orientalischen Weißstörchen als Brut- und Nistplatz.

Quelle: www.wwf.de
Stand: 09/11/12


13. November 2012

Unhaltbare Zustände in der Tierhaltung

Unhaltbare Zustände fanden die Veterinäre des Kreises Borken in den vergangenen Wochen bei einem Tierhalter aus Legden vor. Dieser war offenkundig nicht mehr in der Lage, die 29 auf seinem Hof untergebrachten Pferde zu versorgen. Außerdem konnte er eine angemessene Haltung der Tiere in den bevorstehenden Wintermonaten nicht sicherstellen.

Das war Grund genug für den Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung, dem Tierhalter mittels Ordnungsverfügung aufzugeben, den Großteil der Tiere zu verkaufen. Darauf reagierte dieser aber nicht, so dass die Kreisveterinäre heute (13.11.2012) alle Pferde aus dem Bestand nehmen ließen. Die Tiere sind nun vorläufig in zwei anderen Ställen untergebracht worden und sollen in Kürze veräußert werden.




6. November 2012

Schutz von Fledermäusen und Vögeln ist gewährleistet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Klage des BUND gegen den Lückenschluss auf der A33 abgewiesen. Damit ist der Weg frei, den seit Jahrzehnten stockenden Autobahnlückenschluss zwischen Halle und Borgholzhausen zügig voranzutreiben.

Verkehrsminister Michael Groschek sagte kurz nach dem Urteil: „Das ist ein guter Tag für die Menschen in Ostwestfalen-Lippe. Seit den 60er Jahren wird die insgesamt 100 Kilometer lange Autobahn schon geplant – nun ist endlich die Hürde für das letzte Teilstück genommen. Ich will gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer am 17. Dezember den ersten Spatenstich vornehmen.“

Nach Ansicht des BUND habe der Feststellungsbeschluss gegen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes verstoßen. Das Bundes­verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hält den Bau unter Berück­sichtigung der vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen für rechtmäßig. 30 Millionen Euro des 140-Millionen-Projekts werden für den Arten­schutz ausgegeben, beispielsweise für Grünbrücken. Insofern bestätigt das Urteil die gute und vor allem sorgfältige Arbeit des Landesbetriebs Straßenbau, der Bezirksregierung Detmold und aller beteiligten Behörden.

„Wir erwarten jetzt vom Bund, dass er sich an die Zusage hält und die Gesamtmaßnahme finanziell so absichert, dass wir die letzte noch verbleibende Lücke im Zuge der A33 zwischen Bielefeld und Osnabrück schnellstmöglich schließen können. Schließlich geht es darum, den Verkehr endlich raus aus den Ortschaften und auf die Autobahn zu bekommen“, erklärte Groschek weiter. „Zudem ist die Ortsdurchfahrt Halle in den vergangenen Jahren ein Unfallschwerpunkt mit vielen Schwerverletzten und Toten gewesen. Der Autobahnausbau macht die Region nicht nur verkehrssicherer, sondern senkt zudem die Schad­stoffbelastung für die Anwohner.“

Das letzte Teilstück hat eine Gesamtlänge von 12,6 Kilometern.

Quelle: www.nrw.de


Stacheliger Nützling: Naturnahe Gärten optimal für Igel

Auf dem Speiseplan von Igeln stehen Schnecken, junge Mäuse - auch Wühlmäuse - sowie Insektenlarven und -puppen. Wer den Nützling im Garten ansiedeln möchte, sollte ihm vielfältige Nahrungs- und Versteckangebote bieten.

In Deutschland ist der Braunbrustigel Erinaceus europaeus anzutreffen, auch Westeuropäischer Igel genannt. Er hat eine braune Brust, 6.000 bis 8.000 Stacheln und wird bis zu 30 cm lang. Als Einzelgänger finden die Tiere nur zur Paarung zusammen, meist einmal im Jahr zwischen März und Juli. Nach rund fünf Wochen bringen die Weibchen drei bis acht Junge mit weißen, weichen Stacheln zur Welt. Igel werden bis zu zehn Jahre alt.

Der dämmerungs- und nachtaktive Nützling versteckt sich tagsüber unter Sträuchern oder in Laubhaufen. In der Dunkelheit geht er auf Nahrungssuche. Dabei lässt sich der Kulturfolger vor allem von seinem ausgezeichneten Geruchssinn leiten und legt weite Strecken zurück. Vor dem Winterschlaf nehmen die Tiere vermehrt kohlenhydratreiche Nahrung auf, wie Samen, Nüsse, Beeren und Fallobst. Bei Temperaturen unter 10 °C beziehungsweise ab Ende Oktober/Mitte November beginnen die Igel mit dem Winterschlaf, der je nach Witterung bis März oder April dauert. Als Überwinterungsplatz suchen sie frostfreie und geschützte Orte auf, in denen sie ein Nest aus Moos, Laub oder Heu bauen. Naturnahe Gärten bieten meist gute Rückzugsmöglichkeiten. Wer die standorttreuen kleinen Stacheltiere in seinen Garten locken möchte, kann zum Beispiel Kompost-, Laub- oder Reisighaufen anlegen oder belassen. Auch Holzstapel oder im Handel erhältliche "Igelkuppeln" eignen sich gut.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Igel eine besonders geschützte Tierart. Der größte Feind ist der autofahrende Mensch. Daher ist Rücksicht beim nächtlichen Autofahren besonders wichtig. Wer in seinem Garten einen steil abfallenden Teich oder Schacht hat, sorgt mit einem schrägen, mit Maschendraht bespannten Brett dafür, dass ein hineingefallener Igel sich wieder befreien kann. Ganz wichtig: Während der Gartensaison kein Schneckenkorn verwenden; es ist für Igel gefährlich.

Übrigens: Igel sind Wildtiere. Nur verletzte, kranke oder kleine Igel, die im Spätherbst das Winterschlafgewicht von 400 bis 500 g noch nicht erreicht haben, brauchen Hilfe. Bei Fragen helfen der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) oder der Verein Pro Igel e. V. weiter.

Heike Stommel, www.aid.de


3. November 2012

Appell an Hundehalter

Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, der sollte sich vorher eine möglichst ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Darauf macht jetzt Kreisjagdberater Dietrich Junge aufmerksam.

In der Vergangenheit sind im Kreisgebiet immer wieder Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen worden. Die Ausgangslage ist eindeutig: "Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen", so Junge.

Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. "Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für unser freilebendes Wild", erläutert der Kreisjagdberater. Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen.


Quelle: kreis-unna.de


1. November 2012

Westfälischer Pferdetag


Um die Pensionspferdehaltung geht es beim Westfälischen Pferdetag, der am Samstag, 10. November, im Westfälischen Pferdezentrum in Münster-Handorf, Sudmühlenstraße 33, stattfindet. Die Tagung beginnt um 13.30 Uhr und endet um 17 Uhr. Veranstalter sind die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Pferdestammbuch und dem Pferdesportverband Westfalen.

Die Zucht und Haltung von Pferden in landwirtschaftlichen Betrieben diente früher häufig als Nebenerwerbsquelle. Heute ist die Pensionspferdehaltung durch die zahlreichen Freizeitreiter stärker in den Mittelpunkt gerückt und bietet vielen Landwirten einen interessanten Erwerbszweig. Auf den Höfen wird mit modernen Stallungen, Bewegungshallen und Reitplätzen den Bedürfnissen von Pferd und Reiter Rechnung getragen.

Pensionspferdehalter müssen sich nicht nur mit Fragen zur Betriebs- und Arbeitswirtschaft, sondern auch zur Verfahrensgestaltung sowie zum Stallbau auseinandersetzen. Insbesondere der artgerechten Haltung der Pferde, die Grundvoraussetzung für das Wohlergehen der Tiere ist, kommt eine immer größere Bedeutung zu.

Der Pferdetag greift Schwerpunkte aus diesen Themenkomplexen auf und bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Aspekte der Haltung sowie Anforderungen an die Haltungssysteme zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an Pferdehalter, Landwirte, Berater, Planer, Architekten, Studierende und Mitarbeiter von Behörden und Verbänden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de

 in der Rubrik Weiterbildung - Pferdehaltung oder bei Ute Bodin, Telefon: 0251 2376 284. Anmeldeschluss ist der 7. November. Die Tagungsgebühr beträgt 35 Euro.



31. Oktober 2012

Gefahr durch Wildwechsel

220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Herbst-Beginn ist auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für Autofahrer sind vor allem die Abend- und frühen Morgenstunden gefährlich. Insgesamt werden jährlich ca. 2 500 Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen verletzt.

Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur Futtersuche  queren Schwarz- und Rotwild sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen als ein Wildunfall.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.

Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden,  sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.


Quelle: www.adac.de


25. Oktober 2012

Buntbarsche sehen Infrarot

Buntbarschmännchen
beim Jagen eines Bachflohkrebses. (c) Foto: Denis Meuthen/Uni Bonn


Biologen der Universität Bonn haben entdeckt, dass Buntbarsche auch im nahen Infrarotbereich sehen können - bislang hielten Wissenschaftler dies für ausgeschlossen. Das Infrarotsehen hilft den Fischen offenbar, in flachen afrikanischen Flüssen zu jagen. Die Ergebnisse werden in der renommierten Zeitschrift „Naturwissenschaften“ veröffentlicht und sind bereits jetzt online abrufbar. Ein Forscherteam in der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. T. C. M. Bakker vom Institut für Evolutionsbiologie und Ökologie der Universität Bonn erforscht schon seit vielen Jahren die Biologie von Smaragdprachtbarschen (Pelvicachromis taeniatus).

Forscher führten ein Futterwahlexperiment durch


Die Sehfähigkeiten des Fisches im Infrarotbereich wurden von den Wissenschaftlern mit einem klassischen Futterwahlexperiment festgestellt. Die Buntbarsche ernähren sich auch von kleinen Krebsen wie Bachflohkrebsen. Diese Beutetiere reflektieren Strahlung im nahen Infrarotbereich. Diesen Umstand nutzten die Forscher, um die Infrarotwahrnehmung der Fische zu erkunden. In einem lichtdichten Raum wurde unter Infrarotlampen ein Wahlversuch aufgebaut. Vor einem Wasserbecken, in dem sich die Fische aufhielten, wurden den Buntbarschen in zwei getrennten Kammern Bachflohkrebse angeboten. Eine der Kammern mit der Beute war mit einer Filterfolie beklebt, die keine Infrarotstrahlung durchließ. Auf die andere Kammer war hingegen eine Folie aufgebracht, die ausschließlich von Infrarotlicht durchdrungen werden kann. Die Buntbarsche sahen deshalb nur in einer Kammer die Bachflohkrebse im nahen Infrarotbereich, erläutert Dr. Baldauf, einer der an der Studie beteiligten Forscher.

Physiologen hielten Sehen im nahen Infrarot für unwahrscheinlich


Im Experiment zeigte sich, dass sich die Buntbarsche viel häufiger und länger vor der Kammer mit den Bachflohkrebsen aufhielten, die die nahe Infrarotstrahlung durchließ. Die Fische erkennen die Beute also anhand der Infrarotstrahlung, berichtet der Biologe der Universität Bonn. Dieser überraschende Befund ist nun erstmals gelungen. Physiologen hielten bislang das Rauschen im nahen Infrarotbereich für zu groß, um mit den Augen der Tiere ein Bild zu erzeugen. Wie das Experiment zeigt, können die Buntbarsche Reize im Wellenlängenbereich oberhalb von 780 Nanometern wahrnehmen. Zwar ist bekannt, dass etwa auch Schlangen Infrarot wahrnehmen, jedoch im deutlich längeren Wellenlängenbereich von rund 2000 Nanometer. Dies geschieht allerdings nicht mit den Augen, sondern mit einem speziellen wärmeempfindlichen Grubenorgan, sagt Dr. Baldauf. Menschen können Infrarotstrahlung hingegen nicht mit ihren Sehzellen wahrnehmen.

Buntbarsche können mit ihren Augen Infrarotlicht wahrnehmen. 
(c) Foto: Denis Meuthen/Uni Bonn


Infrarotsehen ist im natürlichen Habitat sinnvoll


Der Vorteil des Infrarotsehens der Buntbarsche liegt auf der Hand, wenn man das natürliche Habitat betrachtet. Die flachen Flüsse Westafrikas weisen relativ viel Infrarotstrahlung auf. Gerade deshalb ist es naheliegend, dass dieser Sinn zur Beutesuche angewendet wird, erläutert der Biologe der Universität Bonn. Es ist ein klarer Selektionsvorteil, wenn man zusätzliche Signale wahrnehmen kann, die andere nicht sehen. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass auch andere Tiere die nahe Infrarotstrahlung nutzen, um zu jagen oder sich zu orientieren etwa Vögel. Die Forscher der Universität Bonn wollen nun genauer untersuchen, inwieweit die Infrarotstrahlung für die Buntbarsche auch in anderen Kontexten, wie beispielsweise der Kommunikation zwischen Artgenossen, von Nutzen ist.

Infrarotstrahlung in der Partnerwahl?


Bei Farbmessungen an den Buntbarschen stellten die Forscher fest, dass die Tiere an bestimmten Stellen ihres Körpers das Licht im nahen Infrarotbereich der Wärmestrahlung reflektierten. Wir registrierten, dass die Weibchen am Bauch und die Männchen an den Flossen Infrarotstrahlung reflektieren, sagt Dr. Baldauf. Die Bauchfärbung ist für die Fortpflanzung und die Flossen sind für das Imponierverhalten in Kampfsituationen dieser Fische wichtig. Daher könnte Infrarotstrahlung während der Partnerwahl eine wichtige Rolle spielen, meint der Biologe. Und das möchten wir in weiterführenden Experimenten untersuchen.


Publikation: Visual prey detection by near-infrared cues in a fish, Naturwissenschaften, DOI: 10.1007/s00114-012-0980-7