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21. Juni 2013
Hund mit Schnuller
20. März 2013
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage
befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam
ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung
generell untersagt.
Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten."
Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf hat die Klägerin den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB**. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde - in Widerspruch dazu - eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.
Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.
*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
…
**§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
…
Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12
AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11
LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11
Karlsruhe, den 20. März 2013
Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten."
Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf hat die Klägerin den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB**. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde - in Widerspruch dazu - eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.
Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.
*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
…
**§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
…
Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12
AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11
LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11
Karlsruhe, den 20. März 2013
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Die süßesten Tierbabys der Welt –
Video
http://newspol.de/die-suessesten-tierbabys-der-welt/
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Gesichtsscanner statt Transponder: Neue Fütterungstechnik für Pferde
Die automatische Fütterung von Pferden über Fressstände und Transponder ist für viele Pferdehalter eine unschöne Vorstellung. Trotzdem soll jedes Pferd jeden Tag eine seinem Leistungsniveau entsprechende Futtermenge zugeteilt bekommen, auch wenn sich der Besitzer für eine pferdefreundliche Gruppenhaltung entschieden hat. Denn zunehmend geht der Trend dahin, dass nicht nur Freizeitreiter, sondern auch ambitionierte Dressur- oder Springreiter ihre Pferde in Laufställen halten wollen. Aber ein "Kuhtransponder"?
Nun kommt möglicher weise noch mehr "IT" in den Stall: denn mit Hilfe von Kameras und speziellen Computerprogrammen zur Gesichtserkennung könnten in Zukunft Pferde unterschieden werden, ohne dass sie dabei die elektronische Kuhglocke um den Hals tragen müssen. Wie die Fachzeitschrift "Pferdebetrieb" berichtet, sind derzeit Systeme in der Entwicklung, bei denen die Kamera dazu das herannahende Pferd aufnimmt und die Software so lange sucht, bis ein Pferdekopf im Bild erkennbar ist. Die Bilder werden nun mit zuvor hinterlegten Daten einer Datenbank verglichen und auf Ähnlichkeit bzw. Übereinstimmung geprüft. Was einfach klingt, beruht aber auf einer komplizierten Software, denn es ist nicht ganz einfach, die typischen Unterscheidungsmerkmale eines jeden Pferdegesichts zu erkennen.
Die Gesichter von Pferden fallen durch die Zeichnungen unterschiedlich kontrastreich aus, und die Augen liegen seitlich. Außerdem unterliegen die Gesichter häufigen Veränderungen, beispielsweise durch dichtes Winterfell, Schrammen oder verschiedene Halfter. Zwar kann es zu einem geringen Anteil von Falscherkennungen kommen, diese fallen jedoch wegen der geringen Futtermengen, die ausgegeben werden, nicht sonderlich ins Gewicht. Ein Prototyp eines solchen Kraftfutterautomaten soll im Frühjahr 2013 vorgestellt werden.
Friederike Heidenhof, www.aid.de
23. Dezember 2012
Eiererzeugung in der EU
Weitere Informationen:
www.marktinfo-eier-gefluegel.de
www.was-wir-essen.de, Lebensmittel von A-Z, Eier
aid-Heft "Eier", Bestell-Nr. 61-1069, Preis: 2,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de
22. Dezember 2012
Tierkrankheiten schnell erkennen
Wenn es um Tierseuchen geht, ist fast
immer von Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Tollwut die Rede.
Neben diesen hochansteckenden, anzeigepflichtigen Krankheiten gibt es auch eine Reihe
von Erkrankungen, die ein geringeres Schadenspotenzial haben und deshalb
keine staatlichen Maßnahmen erfordern. Dennoch sind Infektionen wie
Listeriose, Toxoplasmose oder das Q-Fieber nicht zu unterschätzen, da
sie über Lebensmittel oder durch Kontakt zu Haustieren auch auf den
Menschen übertragbar sind.
aid-Heft "Meldepflichtige Tierkrankheiten", 80 Seiten
Bestell-Nr. 61-1564, ISBN 978-3-8308-1038-4
Preis: 3,50 Euro (Rabatte ab 10 Heften)
zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung
aid infodienst e. V., Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn
Telefon: 0180 3 849900*, Telefax: 0228 8499-200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können diese Kosten je nach Anbieter höher sein.
E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: http://www.aid-medienshop.de
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20. Dezember 2012
Reiten ohne Sattel nicht rückenschonend
Pferdebesitzer und Reiter diskutieren immer wieder über schlecht
passende Sättel und deren negativen Folgen für das Pferd. Nicht selten
wird daher das Reiten ohne Sattel ("bareback") als das Mittel der Wahl
empfohlen. Doch das ist nicht unbedingt die bessere Alternative, so die
Schlussfolgerung einer Studie der Michigan State Universität.
Für die Studie wurden sieben Pferde mit und ohne Sattel geritten. Alle Sättel wurden vorab auf ihre Passgenauigkeit überprüft. Mit Sensoren ausgestattete Matten wurden unter dem Sattel platziert, um den auf den Pferderücken einwirkenden Druck zu ermitteln. Und auch bei den Pferden, die ohne Sattel geritten wurden, kamen diese Matten zum Einsatz.
Der gleiche Testreiter ritt sein Pferd jeweils mit und ohne Sattel im Schritt und im Trab. Dabei wurden Daten über die Krafteinwirkung (Gewicht) und die Druckempfindlichkeit (Konzentrationspunkte des Gewichts) über alle Ritte hinweg gesammelt und farbcodierte Scans von dem Rücken des jeweiligen Pferdes erstellt.
Die Scans der nur mit dem Reitergewicht belasteten Pferderücken zeigten kleine Bereiche mit so hoher Druckbelastung, dass man durchaus von einem Schmerzempfinden und Gewebeschäden in den Muskelfasern des Pferdes ausgehen kann. Das war besonders dann auffällig oft der Fall, wenn die Gesäßknochen des Reiters mit dem Rücken des Pferdes Kontakt hatten. Die Scans der mit Sattel gerittenen Pferde zeigten, dass sich der Einfluss von Kraft und Druck auf größere Areale des Rückens verteilte. Auf diese Weise waren die punktuellen Auswirkungen des Reitergewichts deutlich geringer und damit rückenschonender.
Doch die "Bareback-Enthusiasten" müssen diese Art des Reitens nun nicht komplett aufgeben. Die Leiterin der Studie, Hilary Clayton, Tierärztin und Expertin für Biomechanik, rät zu einem gemäßigten Reiten ohne Sattel. Sehr lange und sehr häufige Ritte ohne Sattel, vor allem über mehrere Tage, könnten problematisch sein. Schwere Reiter sollten allerdings auf das Reiten ohne Sattel zugunsten des Pferdes verzichten. Die Studie hat nicht den Einfluss sogenannter "Bareback Pads" untersucht, die sowohl Pferd als auch Reiter ein gewisses Maß an Dämpfung bieten.
Durch die sehr kleine Stichprobe von sieben Pferden können auch keine Aussagen gemacht werden über den Einfluss von Pferderassen, Konformation des Pferdekörpers, die Kondition von Pferd oder Reiter sowie die reitsportlichen Fähigkeiten des Reiters.
Anke Klabunde, www.aid.de
Für die Studie wurden sieben Pferde mit und ohne Sattel geritten. Alle Sättel wurden vorab auf ihre Passgenauigkeit überprüft. Mit Sensoren ausgestattete Matten wurden unter dem Sattel platziert, um den auf den Pferderücken einwirkenden Druck zu ermitteln. Und auch bei den Pferden, die ohne Sattel geritten wurden, kamen diese Matten zum Einsatz.
Der gleiche Testreiter ritt sein Pferd jeweils mit und ohne Sattel im Schritt und im Trab. Dabei wurden Daten über die Krafteinwirkung (Gewicht) und die Druckempfindlichkeit (Konzentrationspunkte des Gewichts) über alle Ritte hinweg gesammelt und farbcodierte Scans von dem Rücken des jeweiligen Pferdes erstellt.
Die Scans der nur mit dem Reitergewicht belasteten Pferderücken zeigten kleine Bereiche mit so hoher Druckbelastung, dass man durchaus von einem Schmerzempfinden und Gewebeschäden in den Muskelfasern des Pferdes ausgehen kann. Das war besonders dann auffällig oft der Fall, wenn die Gesäßknochen des Reiters mit dem Rücken des Pferdes Kontakt hatten. Die Scans der mit Sattel gerittenen Pferde zeigten, dass sich der Einfluss von Kraft und Druck auf größere Areale des Rückens verteilte. Auf diese Weise waren die punktuellen Auswirkungen des Reitergewichts deutlich geringer und damit rückenschonender.
Doch die "Bareback-Enthusiasten" müssen diese Art des Reitens nun nicht komplett aufgeben. Die Leiterin der Studie, Hilary Clayton, Tierärztin und Expertin für Biomechanik, rät zu einem gemäßigten Reiten ohne Sattel. Sehr lange und sehr häufige Ritte ohne Sattel, vor allem über mehrere Tage, könnten problematisch sein. Schwere Reiter sollten allerdings auf das Reiten ohne Sattel zugunsten des Pferdes verzichten. Die Studie hat nicht den Einfluss sogenannter "Bareback Pads" untersucht, die sowohl Pferd als auch Reiter ein gewisses Maß an Dämpfung bieten.
Durch die sehr kleine Stichprobe von sieben Pferden können auch keine Aussagen gemacht werden über den Einfluss von Pferderassen, Konformation des Pferdekörpers, die Kondition von Pferd oder Reiter sowie die reitsportlichen Fähigkeiten des Reiters.
Anke Klabunde, www.aid.de
4. Dezember 2012
Blutige Weihnacht in Savanne und Regenwald
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| © Rosa Merk / WWF |
Anlässlich des
Wildlife Conservation Day 2012 warnen die Naturschutzorganisation WWF
und die US-Botschaft in Deutschland vor einer weiteren Zuspitzung der
Wildereikrise. In einer gemeinsamen Aktion wurde der Pariser Platz in
Berlin zu einem „Tatort“ für das Abschlachten von Elefanten und
Nashörnern. In Afrika steht derweil die alljährliche Hochsaison für
Wilderer bevor. „In Savanne und Regenwald wird es blutige Weihnachten
geben“, so Volker Homes, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland.
Während der Weihnachtszeit seien Nationalparks weniger stark bewacht und
weniger Touristen unterwegs.
24. November 2012
„Lonesome George“ bleibt ausgestorben
Die
Umweltschutzorganisation WWF dämpfte anlässlich der Meldung, Forscher
hätten auf den Galapagos-Inseln 17 mit „Lonesome George“ verwandte
Riesenschildkröten entdeckt, die Hoffnungen, die Unterart Chelonoidis
nigra ssp. abingdoni sei doch nicht ausgestorben.
20. November 2012
Wilderei: Kamerun bringt Militär in Stellung
Kamerun hat
militärische Spezialeinheiten mobilisiert, um auf dem Anmarsch
befindliche Sudanesische Wilderer von der Elefantenjagd abzuhalten. Nach
WWF-Angaben soll es sich dabei um die gleiche Gruppe handeln, die im
Frühjahr 2012 mehr als 300 Elefanten im Bouba N'Djida National Park im
Norden Kameruns getötet hatten. In Zentralafrika hat die Jagd auf
Elfenbein so stark zugenommen, dass die Tiere regional ausgerottet
werden könnten. Der WWF begrüßt daher, dass Kamerun Wilderei und
illegalem Artenhandel entschieden entgegen tritt. Verbrechen dieser Art
haben längst das Potenzial die nationale Sicherheit der betroffenen
Staates ernsthaft zu gefährden.
![]() |
Beschlagnahmtes-Elfenbein. © James-Morgan/WWF
|
Die
Zeit zwischen Dezember und März gilt in dieser Region als besonders
geeignet für die Elefanten Wilderei. Die sudanesischen Schlächter waren
das erste Mal im Frühjahr diesen Jahres mehr als 1.000 km aus dem
nördlichen Sudan, der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad nach
Sudan gekommen. Nun kehren sie deutlich früher als ursprünglich erwartet
zurück, um unentdeckt ins Land zu schlüpfen und sich zugleich im
derzeit hohen Gras der Steppe besser verstecken zu können.
Militär-Angehörige kündigten an, eine Wiederholung des Massakers
unbedingt verhindern zu wollen. Da die Wilderer zwar per Pferd kämen,
aber schwer bewaffnet und sehr gut ausgebildet seien, sei ein
militärisches Eingreifen die einzige Alternative, um den Wilderern
wirksam entgegen zu treten.
In
Zentralafrika ist das Überleben der Elefanten ernsthaft durch Wilderei
bedroht. Zwischen 1995 und 2007 soll sich die Population der Tiere in
der Region halbiert haben. Durch die große Nachfrage aus Ländern wie
Thailand und China sind die Preise für Elfenbein auf dem internationalen
Markt stark gestiegen. Durchlässige Grenzen und schwache
Strafverfolgung sind weitere Zutaten in einem tödlichen Mix. Noch in den
1970 Jahren streiften durch die Nord-östlichen Teile der Zentral
Afrikanischen Republik bis zu 35.000 Tiere, heute sollen es noch 50
sein. Im benachbarten Chad, im Zakouma Nationalpark, leben derzeit noch
450 Tiere, das sind 90 Prozent weniger als im Jahr 2006.
Im
Rahmen einer internationalen Kampagne setzt sich der WWF gegen
illegalen Wildtierhandel und Wilderei ein, insbesondere zum Schutz von
Elefanten, Nashörnern und Tigern.
18. November 2012
Mehr Geld für den Schutz der biologischen Vielfalt
15. November 2012
Zuflucht für Meeresschildkröten
Mosambik hat jetzt Afrikas größtes
Küstenschutzgebiet ausgewiesen. Das so gennannte Primeiras e
Segundas-Archipel umfasst zehn von Korallen umsäumte Inseln und
erstreckt sich über eine Fläche von mehr als einer Million Hektar. „Die
Einrichtung des Schutzgebietes krönt die Naturschutzbemühungen der
vergangenen Jahre. Der WWF kämpft seit acht Jahren gegen Überfischung
und unkontrollierten Tourismus in der Region. Höchste Zeit, dass die
Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt werden“, freut sich Brit
Reichelt-Zolho, Afrikareferentin des WWF Deutschland. Es sei ermutigend,
dass sich sowohl die lokale Bevölkerung als auch die Zentralregierung
für den Schutz des Gebietes eingesetzt haben.
In
der sensiblen Ökoregion finden sich die letzten großen Seegraswiesen
Afrikas sowie extensive Mangrovenwälder, die Nahrungsgrundlage für
Dugongs (Seekühe) und die Kinderstube für zahlreiche auch ökonomisch
wichtige Fische und Schalentiere. Die Inseln des Archipels sind
Nistplätze geschützter Meeresschildkröten und seltener Vogelarten. Auch
der Quastenflosser, ein Fisch, der schon lange vor den Dinosauriern die
Meere des Planeten bevölkerte, ist hier noch immer zuhause. Jährlich
ziehen Wale und Delphine auf ihrer Wanderroute durch das Archipel.
Das
Primeiras e Segundas-Archipel schließt wertvolle Küstenlandschaften
ein, die Teil des Ökosystems sind. Neben seinen Naturschätzen ist das
Gebiet von großer wirtschaftlicher Bedeutung – insbesondere der
Fischereisektor spielt eine wichtige Rolle. Zahlreiche Arten stehen
aufgrund der Intensivierung der Fischerei inzwischen am Rand der
Ausrottung. „Hier geht es darum, die Entwicklung der Region in
nachhaltige Bahnen zu lenken“, zeichnet der WWF die bevorstehenden
Aufgaben vor.
„Grüne Berufe haben Zukunft“
Beim sechsten Arbeitnehmertag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Rahmen der Fachmesse EuroTier hat Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
am Donnerstag die Bedeutung der Landwirtschaft für den Arbeitsmarkt
betont und für die grünen Berufen geworben. „Grüne Berufe haben Zukunft.
Die Agrarbranche richtet sich immer unternehmerischer aus und setzt auf
gut ausgebildete Mitarbeiter und qualifiziertes Fachpersonal. Die
Förderung von qualifiziertem Berufsnachwuchs ist eines der wichtigsten
aber auch anspruchsvollsten Zukunftsthemen für jedes Unternehmen – und
für die ganze Branche“, sagte Bleser. Er forderte die Betriebe auf, gute
Vorraussetzungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung zu schaffen und für
die 14 grünen Berufe zu werben, indem sie beispielsweise Praktika oder
Ferienjobs anbieten und an Schulen offen auf die junge Generation
zugehen.
„Der Agrarbereich bietet mit seinen 14 grünen Berufen – von
Gärtner über Landwirt und Tierwirt bis hin zum Forstwirt und Winzer –
viele Möglichkeiten für Jugendliche, die sich ihre Zukunft in einer
naturverbundenen Tätigkeit vorstellen können, die allerdings auch das
Beherrschen vielfältiger Technik und ein hohes Maß an Eigenverantwortung
fordert. Grüne Berufe sind Zukunftsberufe, die wenig mit den
verbreiteten Klischees zu tun haben“, sagte Bleser. Ende 2011 wurden
rund 36.700 Jugendliche in einem grünen Beruf ausgebildet, wobei die
Berufe Gärtner (rund 15.300) und Landwirt (rund 8.500) am häufigsten
gewählt werden.
Insgesamt waren im Jahr
2010 in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen haupt- oder
nebenberuflich in der Landwirtschaft tätig.
Die Unternehmer und ihre
Familienangehörigen machen in der Landwirtschaft trotz eines
rückläufigen Trends noch immer rund 52 Prozent der Arbeitskräfte aus.
Wenn man die gesamte Lebensmittelkette betrachtet und damit neben der
Urproduktion auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche
einbezieht, beschäftigt die Branche rund 4,8 Millionen Menschen und
stellt damit nahezu jeden achten Arbeitsplatz.
Der Schlüssel zum Erfolg
für Betrieb und Arbeitnehmer ist für Bleser ein leistungsförderndes
motivierendes Arbeitsklima, ein ausgewogenes Maß von Fördern und Fordern
in den Ausbildungsbetrieben und die Tatsache, auch ausgebildeten
Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fortbildung zu
geben. „Lebenslanges Lernen eine Verantwortung, der sich sowohl der
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stellen muss. Die zunehmend
komplexeren Herausforderungen des Marktes und der Gesellschaft erfordern
eine permanente Anpassung der Kompetenzen der Unternehmen aber auch
jedes Einzelnen“, sagte Bleser.
Quelle: www.bmelv.de
14. November 2012
Tiger-Highway nach China
Die russische Regierung hat auf Betreiben der
Naturschutzorganisation WWF einen neuen Schutzkorridor für wandernde
Tiger im Grenzgebiet zu China eingerichtet. Damit kommt Moskau seinen
auf dem Tigergipfel 2010 eingegangenen Verpflichtungen nach. Der
Sredneussuriisky-Schutzkorridor in der Provinz Primorje wird das
russische Sikhote-Alin- Gebiet mit dem chinesischen Wandashan-Gebirge
verbinden. In beiden Regionen gibt es Vorkommen des Amur-Tigers. „Tiger
interessieren sich nicht für Nationalstaatsgrenzen.
Der Mensch muss
dafür sorgen, dass Wanderrouten erhalten bleiben und der genetische
Austausch zwischen Vorkommen in unterschiedlichen Ländern möglich
bleibt“, erklärt Markus Radday, WWF-Referent für den Russischen Fernen
Osten. Die Wälder innerhalb des Schutzkorridors waren bis vor kurzem
durch Einschlagskonzessionen einer Holzfirma bedroht. Wäre der Wald
abgeholzt worden, so die Befürchtung des WWF, hätte das die Isolation
der Tigerbestände in Russland und China – und damit einhergehend eine
zunehmende genetische Verarmung – weiter vorangetrieben.
„Der
von staatlicher Seite offiziell bestätigte Schutzstatus für
Sredneussuriisky ist ein großer Erfolg für die Tigerschutzbemühungen des
WWF“, freut sich WWF-Mann Radday. „Die Maßnahme ist ein weiterer,
wichtiger Schritt, um eine zukunftsfähige und genetisch vielfältige
Population an Amur-Tigern zu erhalten.“ Derzeit gibt es in der Region
nach WWF-Schätzungen rund 450 Exemplare.
Das
„Sredneussuriisky Wildlife Refuge“ umfasst 72.700 Hektar. Es liegt vor
allem innerhalb der Grenzen des Bikinsky-Bezirks in der Provinz
Primorje. Die Ausweisung als Schutzkorridor kommt dabei nicht nur dem
Tiger zugute. So dient etwa der südliche Teil des Gebiets den
gefährdeten Orientalischen Weißstörchen als Brut- und Nistplatz.
13. November 2012
Unhaltbare Zustände in der Tierhaltung
Unhaltbare Zustände fanden die Veterinäre des Kreises Borken in den
vergangenen Wochen bei einem Tierhalter aus Legden vor. Dieser war
offenkundig nicht mehr in der Lage, die 29 auf seinem Hof
untergebrachten Pferde zu versorgen. Außerdem konnte er eine angemessene
Haltung der Tiere in den bevorstehenden Wintermonaten nicht
sicherstellen.
Das war Grund genug für den Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung, dem Tierhalter mittels Ordnungsverfügung aufzugeben, den Großteil der Tiere zu verkaufen. Darauf reagierte dieser aber nicht, so dass die Kreisveterinäre heute (13.11.2012) alle Pferde aus dem Bestand nehmen ließen. Die Tiere sind nun vorläufig in zwei anderen Ställen untergebracht worden und sollen in Kürze veräußert werden.
Das war Grund genug für den Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung, dem Tierhalter mittels Ordnungsverfügung aufzugeben, den Großteil der Tiere zu verkaufen. Darauf reagierte dieser aber nicht, so dass die Kreisveterinäre heute (13.11.2012) alle Pferde aus dem Bestand nehmen ließen. Die Tiere sind nun vorläufig in zwei anderen Ställen untergebracht worden und sollen in Kürze veräußert werden.
Quelle: www.kreis-borken.de
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6. November 2012
Schutz von Fledermäusen und Vögeln ist gewährleistet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Klage des
BUND gegen den Lückenschluss auf der A33 abgewiesen. Damit ist der Weg
frei, den seit Jahrzehnten stockenden Autobahnlückenschluss zwischen
Halle und Borgholzhausen zügig voranzutreiben.
Verkehrsminister Michael Groschek sagte kurz nach dem Urteil: „Das ist ein guter Tag für die Menschen in Ostwestfalen-Lippe. Seit den 60er Jahren wird die insgesamt 100 Kilometer lange Autobahn schon geplant – nun ist endlich die Hürde für das letzte Teilstück genommen. Ich will gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer am 17. Dezember den ersten Spatenstich vornehmen.“
Nach Ansicht des BUND habe der Feststellungsbeschluss gegen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hält den Bau unter Berücksichtigung der vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen für rechtmäßig. 30 Millionen Euro des 140-Millionen-Projekts werden für den Artenschutz ausgegeben, beispielsweise für Grünbrücken. Insofern bestätigt das Urteil die gute und vor allem sorgfältige Arbeit des Landesbetriebs Straßenbau, der Bezirksregierung Detmold und aller beteiligten Behörden.
„Wir erwarten jetzt vom Bund, dass er sich an die Zusage hält und die Gesamtmaßnahme finanziell so absichert, dass wir die letzte noch verbleibende Lücke im Zuge der A33 zwischen Bielefeld und Osnabrück schnellstmöglich schließen können. Schließlich geht es darum, den Verkehr endlich raus aus den Ortschaften und auf die Autobahn zu bekommen“, erklärte Groschek weiter. „Zudem ist die Ortsdurchfahrt Halle in den vergangenen Jahren ein Unfallschwerpunkt mit vielen Schwerverletzten und Toten gewesen. Der Autobahnausbau macht die Region nicht nur verkehrssicherer, sondern senkt zudem die Schadstoffbelastung für die Anwohner.“
Das letzte Teilstück hat eine Gesamtlänge von 12,6 Kilometern.
Quelle: www.nrw.de
Verkehrsminister Michael Groschek sagte kurz nach dem Urteil: „Das ist ein guter Tag für die Menschen in Ostwestfalen-Lippe. Seit den 60er Jahren wird die insgesamt 100 Kilometer lange Autobahn schon geplant – nun ist endlich die Hürde für das letzte Teilstück genommen. Ich will gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer am 17. Dezember den ersten Spatenstich vornehmen.“
Nach Ansicht des BUND habe der Feststellungsbeschluss gegen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hält den Bau unter Berücksichtigung der vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen für rechtmäßig. 30 Millionen Euro des 140-Millionen-Projekts werden für den Artenschutz ausgegeben, beispielsweise für Grünbrücken. Insofern bestätigt das Urteil die gute und vor allem sorgfältige Arbeit des Landesbetriebs Straßenbau, der Bezirksregierung Detmold und aller beteiligten Behörden.
„Wir erwarten jetzt vom Bund, dass er sich an die Zusage hält und die Gesamtmaßnahme finanziell so absichert, dass wir die letzte noch verbleibende Lücke im Zuge der A33 zwischen Bielefeld und Osnabrück schnellstmöglich schließen können. Schließlich geht es darum, den Verkehr endlich raus aus den Ortschaften und auf die Autobahn zu bekommen“, erklärte Groschek weiter. „Zudem ist die Ortsdurchfahrt Halle in den vergangenen Jahren ein Unfallschwerpunkt mit vielen Schwerverletzten und Toten gewesen. Der Autobahnausbau macht die Region nicht nur verkehrssicherer, sondern senkt zudem die Schadstoffbelastung für die Anwohner.“
Das letzte Teilstück hat eine Gesamtlänge von 12,6 Kilometern.
Quelle: www.nrw.de
Stacheliger Nützling: Naturnahe Gärten optimal für Igel
Auf dem Speiseplan von Igeln stehen Schnecken, junge Mäuse - auch
Wühlmäuse - sowie Insektenlarven und -puppen. Wer den Nützling im Garten
ansiedeln möchte, sollte ihm vielfältige Nahrungs- und Versteckangebote
bieten.
In Deutschland ist der Braunbrustigel Erinaceus europaeus anzutreffen, auch Westeuropäischer Igel genannt. Er hat eine braune Brust, 6.000 bis 8.000 Stacheln und wird bis zu 30 cm lang. Als Einzelgänger finden die Tiere nur zur Paarung zusammen, meist einmal im Jahr zwischen März und Juli. Nach rund fünf Wochen bringen die Weibchen drei bis acht Junge mit weißen, weichen Stacheln zur Welt. Igel werden bis zu zehn Jahre alt.
Der dämmerungs- und nachtaktive Nützling versteckt sich tagsüber unter Sträuchern oder in Laubhaufen. In der Dunkelheit geht er auf Nahrungssuche. Dabei lässt sich der Kulturfolger vor allem von seinem ausgezeichneten Geruchssinn leiten und legt weite Strecken zurück. Vor dem Winterschlaf nehmen die Tiere vermehrt kohlenhydratreiche Nahrung auf, wie Samen, Nüsse, Beeren und Fallobst. Bei Temperaturen unter 10 °C beziehungsweise ab Ende Oktober/Mitte November beginnen die Igel mit dem Winterschlaf, der je nach Witterung bis März oder April dauert. Als Überwinterungsplatz suchen sie frostfreie und geschützte Orte auf, in denen sie ein Nest aus Moos, Laub oder Heu bauen. Naturnahe Gärten bieten meist gute Rückzugsmöglichkeiten. Wer die standorttreuen kleinen Stacheltiere in seinen Garten locken möchte, kann zum Beispiel Kompost-, Laub- oder Reisighaufen anlegen oder belassen. Auch Holzstapel oder im Handel erhältliche "Igelkuppeln" eignen sich gut.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Igel eine besonders geschützte Tierart. Der größte Feind ist der autofahrende Mensch. Daher ist Rücksicht beim nächtlichen Autofahren besonders wichtig. Wer in seinem Garten einen steil abfallenden Teich oder Schacht hat, sorgt mit einem schrägen, mit Maschendraht bespannten Brett dafür, dass ein hineingefallener Igel sich wieder befreien kann. Ganz wichtig: Während der Gartensaison kein Schneckenkorn verwenden; es ist für Igel gefährlich.
Übrigens: Igel sind Wildtiere. Nur verletzte, kranke oder kleine Igel, die im Spätherbst das Winterschlafgewicht von 400 bis 500 g noch nicht erreicht haben, brauchen Hilfe. Bei Fragen helfen der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) oder der Verein Pro Igel e. V. weiter.
Heike Stommel, www.aid.de
In Deutschland ist der Braunbrustigel Erinaceus europaeus anzutreffen, auch Westeuropäischer Igel genannt. Er hat eine braune Brust, 6.000 bis 8.000 Stacheln und wird bis zu 30 cm lang. Als Einzelgänger finden die Tiere nur zur Paarung zusammen, meist einmal im Jahr zwischen März und Juli. Nach rund fünf Wochen bringen die Weibchen drei bis acht Junge mit weißen, weichen Stacheln zur Welt. Igel werden bis zu zehn Jahre alt.
Der dämmerungs- und nachtaktive Nützling versteckt sich tagsüber unter Sträuchern oder in Laubhaufen. In der Dunkelheit geht er auf Nahrungssuche. Dabei lässt sich der Kulturfolger vor allem von seinem ausgezeichneten Geruchssinn leiten und legt weite Strecken zurück. Vor dem Winterschlaf nehmen die Tiere vermehrt kohlenhydratreiche Nahrung auf, wie Samen, Nüsse, Beeren und Fallobst. Bei Temperaturen unter 10 °C beziehungsweise ab Ende Oktober/Mitte November beginnen die Igel mit dem Winterschlaf, der je nach Witterung bis März oder April dauert. Als Überwinterungsplatz suchen sie frostfreie und geschützte Orte auf, in denen sie ein Nest aus Moos, Laub oder Heu bauen. Naturnahe Gärten bieten meist gute Rückzugsmöglichkeiten. Wer die standorttreuen kleinen Stacheltiere in seinen Garten locken möchte, kann zum Beispiel Kompost-, Laub- oder Reisighaufen anlegen oder belassen. Auch Holzstapel oder im Handel erhältliche "Igelkuppeln" eignen sich gut.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Igel eine besonders geschützte Tierart. Der größte Feind ist der autofahrende Mensch. Daher ist Rücksicht beim nächtlichen Autofahren besonders wichtig. Wer in seinem Garten einen steil abfallenden Teich oder Schacht hat, sorgt mit einem schrägen, mit Maschendraht bespannten Brett dafür, dass ein hineingefallener Igel sich wieder befreien kann. Ganz wichtig: Während der Gartensaison kein Schneckenkorn verwenden; es ist für Igel gefährlich.
Übrigens: Igel sind Wildtiere. Nur verletzte, kranke oder kleine Igel, die im Spätherbst das Winterschlafgewicht von 400 bis 500 g noch nicht erreicht haben, brauchen Hilfe. Bei Fragen helfen der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) oder der Verein Pro Igel e. V. weiter.
Heike Stommel, www.aid.de
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3. November 2012
Appell an Hundehalter
Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, der sollte sich
vorher eine möglichst ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein
Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Darauf macht jetzt
Kreisjagdberater Dietrich Junge aufmerksam.
In der Vergangenheit sind im Kreisgebiet immer wieder Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen worden. Die Ausgangslage ist eindeutig: "Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen", so Junge.
Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. "Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für unser freilebendes Wild", erläutert der Kreisjagdberater. Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen.
In der Vergangenheit sind im Kreisgebiet immer wieder Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen worden. Die Ausgangslage ist eindeutig: "Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen", so Junge.
Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. "Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für unser freilebendes Wild", erläutert der Kreisjagdberater. Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen.
Quelle: kreis-unna.de
1. November 2012
Westfälischer Pferdetag
Um die Pensionspferdehaltung geht es beim Westfälischen
Pferdetag, der am Samstag, 10. November, im Westfälischen Pferdezentrum in
Münster-Handorf, Sudmühlenstraße 33, stattfindet. Die Tagung beginnt um 13.30
Uhr und endet um 17 Uhr. Veranstalter sind die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
und die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) in Zusammenarbeit mit dem
Westfälischen Pferdestammbuch und dem Pferdesportverband Westfalen.
Die Zucht und Haltung von Pferden in landwirtschaftlichen
Betrieben diente früher häufig als Nebenerwerbsquelle. Heute ist die
Pensionspferdehaltung durch die zahlreichen Freizeitreiter stärker in den
Mittelpunkt gerückt und bietet vielen Landwirten einen interessanten
Erwerbszweig. Auf den Höfen wird mit modernen Stallungen, Bewegungshallen und
Reitplätzen den Bedürfnissen von Pferd und Reiter Rechnung getragen.
Pensionspferdehalter müssen sich nicht nur mit Fragen zur
Betriebs- und Arbeitswirtschaft, sondern auch zur Verfahrensgestaltung sowie
zum Stallbau auseinandersetzen. Insbesondere der artgerechten Haltung der
Pferde, die Grundvoraussetzung für das Wohlergehen der Tiere ist, kommt eine
immer größere Bedeutung zu.
Der Pferdetag greift Schwerpunkte aus diesen Themenkomplexen
auf und bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Aspekte der Haltung sowie
Anforderungen an die Haltungssysteme zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet
sich an Pferdehalter, Landwirte, Berater, Planer, Architekten, Studierende und
Mitarbeiter von Behörden und Verbänden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de
in der Rubrik
Weiterbildung - Pferdehaltung oder bei Ute Bodin, Telefon: 0251 2376 284.
Anmeldeschluss ist der 7. November. Die Tagungsgebühr beträgt 35 Euro.
31. Oktober 2012
Gefahr durch Wildwechsel
220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000
Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Herbst-Beginn ist
auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für
Autofahrer sind vor allem die Abend- und frühen Morgenstunden gefährlich.
Insgesamt werden jährlich ca. 2 500 Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen
verletzt.
Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da
abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur
Futtersuche queren Schwarz- und Rotwild
sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung
oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle
Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und
vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem
Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf
keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein
Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen
als ein Wildunfall.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker
einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die
Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das
getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung
für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.
Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall
berührt werden, sie könnten auskeilen
oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird
als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs
geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist
die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes
der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.
Quelle: www.adac.de
25. Oktober 2012
Buntbarsche sehen Infrarot
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Buntbarschmännchen
beim Jagen eines Bachflohkrebses. (c) Foto: Denis Meuthen/Uni Bonn
|
Biologen der Universität Bonn haben entdeckt, dass Buntbarsche auch im nahen Infrarotbereich sehen können - bislang hielten Wissenschaftler dies für ausgeschlossen. Das Infrarotsehen hilft den Fischen offenbar, in flachen afrikanischen Flüssen zu jagen. Die Ergebnisse werden in der renommierten Zeitschrift Naturwissenschaften veröffentlicht und sind bereits jetzt online abrufbar. Ein Forscherteam in der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. T. C. M. Bakker vom Institut für Evolutionsbiologie und Ökologie der Universität Bonn erforscht schon seit vielen Jahren die Biologie von Smaragdprachtbarschen (Pelvicachromis taeniatus).
Forscher führten ein Futterwahlexperiment durch
Die Sehfähigkeiten des Fisches im Infrarotbereich wurden von
den Wissenschaftlern mit einem klassischen Futterwahlexperiment festgestellt.
Die Buntbarsche ernähren sich auch von kleinen Krebsen wie Bachflohkrebsen.
Diese Beutetiere reflektieren Strahlung im nahen Infrarotbereich. Diesen
Umstand nutzten die Forscher, um die Infrarotwahrnehmung der Fische zu
erkunden. In einem lichtdichten Raum wurde unter Infrarotlampen ein Wahlversuch
aufgebaut. Vor einem Wasserbecken, in dem sich die Fische aufhielten, wurden
den Buntbarschen in zwei getrennten Kammern Bachflohkrebse angeboten. Eine der
Kammern mit der Beute war mit einer Filterfolie beklebt, die keine
Infrarotstrahlung durchließ. Auf die andere Kammer war hingegen eine Folie
aufgebracht, die ausschließlich von Infrarotlicht durchdrungen werden kann. Die Buntbarsche sahen deshalb nur in einer Kammer die
Bachflohkrebse im nahen Infrarotbereich, erläutert Dr. Baldauf, einer der an der Studie beteiligten Forscher.
Physiologen hielten Sehen im nahen Infrarot für unwahrscheinlich
Im Experiment zeigte sich, dass sich die Buntbarsche viel
häufiger und länger vor der Kammer mit den Bachflohkrebsen aufhielten, die die
nahe Infrarotstrahlung durchließ. Die Fische
erkennen die Beute also anhand der Infrarotstrahlung,
berichtet der Biologe der Universität Bonn. Dieser
überraschende Befund ist nun erstmals
gelungen. Physiologen hielten bislang das Rauschen im nahen Infrarotbereich für zu groß, um mit den Augen der Tiere ein
Bild zu erzeugen. Wie das Experiment zeigt, können die Buntbarsche Reize im Wellenlängenbereich oberhalb von
780 Nanometern wahrnehmen. Zwar ist bekannt, dass etwa auch Schlangen Infrarot
wahrnehmen, jedoch im deutlich längeren Wellenlängenbereich von rund 2000
Nanometer. Dies geschieht allerdings nicht
mit den Augen, sondern mit einem speziellen wärmeempfindlichen Grubenorgan, sagt Dr. Baldauf. Menschen können
Infrarotstrahlung hingegen nicht mit ihren Sehzellen wahrnehmen.
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Buntbarsche können mit ihren Augen Infrarotlicht wahrnehmen.
(c) Foto: Denis Meuthen/Uni Bonn
|
Infrarotsehen ist im natürlichen Habitat sinnvoll
Der Vorteil des Infrarotsehens der Buntbarsche liegt auf der
Hand, wenn man das natürliche Habitat betrachtet. Die flachen Flüsse
Westafrikas weisen relativ viel Infrarotstrahlung auf. Gerade
deshalb ist es naheliegend, dass dieser Sinn zur Beutesuche angewendet wird, erläutert der Biologe der Universität
Bonn. Es ist ein klarer Selektionsvorteil, wenn
man zusätzliche Signale wahrnehmen kann, die
andere nicht sehen. Es sei nicht unwahrscheinlich,
dass auch andere Tiere die nahe Infrarotstrahlung nutzen, um zu jagen oder sich
zu orientieren etwa Vögel.
Die Forscher der Universität Bonn
wollen nun genauer untersuchen, inwieweit die Infrarotstrahlung für die Buntbarsche auch in anderen Kontexten, wie
beispielsweise der Kommunikation zwischen Artgenossen, von Nutzen ist.
Infrarotstrahlung in der Partnerwahl?
Bei Farbmessungen an den Buntbarschen stellten die Forscher
fest, dass die Tiere an bestimmten Stellen ihres Körpers das Licht im nahen
Infrarotbereich der Wärmestrahlung
reflektierten. Wir
registrierten, dass die Weibchen am Bauch und die Männchen an den Flossen
Infrarotstrahlung reflektieren, sagt Dr.
Baldauf. Die Bauchfärbung ist für die Fortpflanzung und die Flossen sind für das Imponierverhalten in Kampfsituationen dieser Fische
wichtig. Daher könnte
Infrarotstrahlung während der Partnerwahl eine
wichtige Rolle spielen, meint der Biologe. Und das möchten wir
in weiterführenden Experimenten untersuchen.
Publikation:
Visual prey detection by near-infrared cues in a fish, Naturwissenschaften, DOI:
10.1007/s00114-012-0980-7
Quelle: www.uni-bonn.de
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