Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern
rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen:
Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann
der Wintereinbruch zu teuren Folgen führen. „Die richtige Versicherungspolice
kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch Hausbesitzer wie auch
Verkehrsunternehmen haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar
nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zum
vorsorglichen Umgang mit Eis und Schnee gibt sie folgende Hinweise:
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9. Dezember 2012
Schnee, Eis, Glätte - Ohne Versicherung drohen teure Folgen
8. Dezember 2012
Lebensversicherungen - Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie
Wer eine Police einer Kapitallebens- oder
Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der
Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für
die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei
Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden
mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer
Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der
Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.
4. Dezember 2012
Versicherungen - Letzte Chance um zu sparen
Autofahrer können in vielen Fällen auch im Dezember noch ihre
Kfz-Versicherung wechseln – und dabei Geld sparen. Grund: In der
Kfz-Versicherungsbranche wurden auf breiter Front die Preise angehoben.
Und laut ADAC steht jedem Autofahrer eine außerordentliche Kündigung
nach dem 30. November zu, wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein
Schadenfall hierfür die Ursache ist.
14. November 2012
Versicherung verliert vor Bundesgerichtshof
Lebensversicherte haben Anspruch
auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge
Der Bundesgerichtshof hat heute gegen den Versicherer ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Versicherer ERGO (damals Hamburg-Mannheimer) und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren. In ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin geführten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bereits am 25. Juli gegen den Deutschen Ring und am 17. Oktober gegen den Versicherer Generali im gleichen Sinne entschieden.
"Jetzt steht fest, dass es um die gesamte Versicherungsbranche geht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf 12 Milliarden Euro." Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.
Besonders die Kunden der ERGO können nach Einschätzung der Verbraucherzentrale mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, weil viele von ihnen die Verträge meist nach wenigen Jahren gekündigt und häufig gar keinen Rückkaufwert erhalten haben. Für die Verbraucherzentrale ist dies ein Beleg dafür, dass ERGO viele Verträge an Kunden verkauft hat, bei denen von vornherein absehbar war, dass sie nicht auf Dauer die Beiträge aufbringen würden. “Versichern heißt Verstehen, dass die ERGO-Kunden jetzt ganz schnell und automatisch Erstattung des ihnen zustehenden Geldes erwarten“, so Hörmann.
Auf der Internetseite www.vzhh.de der Verbraucherzentrale Hamburg finden Betroffene ausführliche Informationen zum Thema, Tipps und einen Musterbrief, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.
Quelle: www.vzhh.de
24. Oktober 2012
Kfz-Versicherungen: Versicherungswechsel – Geld sparen
Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der
Kfz-Versicherung kräftig Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung
sichern. Erstmals im Angebot dabei sind spezielle Tarife für das
Wechselkennzeichen. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte
laut ADAC folgende Regeln beachten:
- Mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz.
- Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
- Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko nicht gibt.
- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
- Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung bis auf wenige Ausnahmen zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.
- Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
- Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
Quelle: www.adac.de
16. Oktober 2012
Autoversicherung: Besser und billiger versichert
Ein Wechsel der Autoversicherung lohnt 2012 wieder für viele
Autofahrer. Die Preise unterscheiden sich deutlich und auch die Leistungen der
Kasko-Versicherung variieren. Für eine 19-jährige Fahrerin hat die Stiftung
Warentest die größten Preisunterschiede ermittelt – über 2.500 Euro pro Jahr.
Auch Vielfahrer, Familien oder Rentner können oft mehrere Hundert Euro im Jahr
sparen. In der November-Ausgabe von Finanztest sind die Ergebnisse des
Vergleichs von 157 Tarifen und 74 Versicherern veröffentlicht.
Die Tabellen und Musterfälle zeigen, wo es viel Leistung für
wenig Geld gibt. Sehr günstig sind oft Angebote von Versicherern mit schlanken
Vertriebswegen, wie etwa AdmiralDirekt oder CosmosDirekt. Kunden verständigen
sich mit diesen Anbietern vor allem über Telefon, Internet oder per Post. Nur
vereinzelt erhalten Autofahrer bei einem Versicherer mit Filial- oder
Vertreternetz wie etwa dem ADAC oder der Huk-Coburg ähnlich preiswerte Tarife.
Beim Vergleich der Tarife sollten Kunden beachten, welche Leistungen die Tarife
bieten.
Bis zum 30. November 2012 können die meisten Autofahrer bei
ihrem Versicherer kündigen und zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen
und besseren Leistungen wechseln. Wer bequem vergleichen will, nutzt die
individuelle Versicherungsanalyse der Stiftung Warentest für 16 Euro unter www.test.de/analyse-kfz
.
Der ausführliche Test Autoversicherung ist in der
November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/autoversicherung veröffentlicht.
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