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7. November 2012

Cybermobbing - Jeder dritte Schüler bereits Opfer

Mehr als jeder dritte Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren war in Nordrhein-Westfalen bereits einmal Opfer einer Cybermobbing-Attacke. Dabei wurde laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) jeder fünfte betroffene Schüler im Internet oder per Handy direkt bedroht oder beleidigt. Jeder Sechste litt unter Verleumdungen und bei elf Prozent kam es zu einem Missbrauch der Internetidentität. Gemeinsam mit dem Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Bielefelder Polizei informierte die Kasse heute über Hilfen und Strategien im Umgang mit Cybermobbing.

"Schon früher haben Jugendliche auf dem Schulhof gestritten oder in der Clique gelästert. Aber heute gibt es einen fatalen Unterschied: Das Netz vergisst nichts und ist grenzenlos", erläutert Ulrich Adler, Leiter regionales Vertragswesen der TK in NRW, die neue Qualität des Mobbings. Deshalb ergänzte die TK ihr Aufklärungsportal "www.gewalt-gegen-kinder.de" um das Kapitel "Cybermobbing".

"Die Forsa-Studie bestätigt auch unsere Erfahrungen: Cybermobbing ist kein Randphänomen, sondern weitverbreitete Realität", sagt Monika Atorf, Kriminaloberkommissarin aus Bielefeld. Angesichts der Verbreitung des Internets sei dies keine Überraschung. "Schließlich ist für Jugendliche das Internet heutzutage selbstverständlicher Alltag", weiß die Expertin der Polizei.

Mobber im Internet begehen Straftaten. Jede Beleidigung, Bedrohung, das Ausspähen von Daten oder Nachstellung im Netz hat Konsequenzen. Das Strafgesetzbuch sieht für Fälle von Beleidigungen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Bei Erpressungen liegt das Strafmaß sogar bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Laut TK-Studie nutzen 99 Prozent der Befragten das weltweite Netz. Täglich surfen 69 Prozent der nordrhein-westfälischen Schüler länger als eine Stunde im Internet, 63 Prozent sind in sozialen Netzwerken aktiv, 36 Prozent in Chatrooms.

Die Opfer einer Cybermobbing-Attacke sind nicht nur wütend (70 Prozent), verzweifelt (24 Prozent) oder fühlen sich hilflos (22 Prozent), sondern leiden auch unter körperlichen Folgen. Von Schlafstörungen berichten 17 Prozent, Kopfschmerzen nennen 10 Prozent und Bauchschmerzen acht Prozent als Reaktion auf Cybermobbing. "Auf Grundlage der Forsa-Umfrage müssen wir davon ausgehen, dass rund 400.000 Schülern allein in NRW bisher Opfer von Cybermobbing geworden sind. Angesichts dieser Daten besteht dringender Handlungsbedarf. Als Krankenkasse wollen wir mit dem neuen Baustein Cybermobbing im Portal 'www.gewalt-gegen-kinder.de' helfen", unterstreicht Ulrich Adler.

Auch die Polizei Bielefeld ist der Ansicht, dass Aufklärung und Information über Cybermobbing verbessert werden müssen. Vor allem, um schon die Anfänge von Cybermobbing zu vermeiden. Bereits im Vorfeld können Schülerinnen und Schüler darauf achten, ihre Privatsphäre zu schützen. Denn ein leichtfertiger Umgang mit persönlichen Daten wie Wohnadresse, eMail-Adresse, private Fotos, Passwörter und Telefonnummer öffnet Cybermobbern Tür und Tor.


Für Opfer von Cybermobbing-Attacken gibt die Polizei folgende Tipps: 
  • bleibe ruhig und mobbe niemals zurück
  • hole dir Hilfe von erwachsenen Vertrauenspersonen (z.B. Eltern oder Lehrer) und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen
  • sichere Beweise (SMS, eMails, Bilder)
  • melde Belästigungen indem du oder deine Eltern Kontakt mit dem Anbieter der Plattform aufnehmen
  • sofern die Möglichkeit besteht, sperre Personen die dich belästigen

Hilfe finden Betroffene zudem bei Beratungsstellen vor Ort. Entsprechende Adressen gibt es beim Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Bielefelder Polizei, Tel.: 05 21 / 54 5-0.
  

Hintergrund:

Für die Forsa-Umfrage wurden im Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen 1.000 deutschsprachige Schüler zwischen 14-20 Jahren telefonisch interviewt. 

Quelle: www.tk.de
Stand: 30/10/12


Die Sicherungsverwahrung ist keineswegs überflüssig!


Heute diskutierten die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags in der aktuellen Stunde das Thema „Sicherheit für die Bevölkerung - Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher". Dazu sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (07.11.12) im Niedersächsischen Landtag: „Ausgehend von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 hat uns das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 4. Mai 2011 aufgegeben, die Sicherungsverwahrung neu auszurichten. Es gilt das Abstandsgebot zu erfüllen und damit eine ausreichende Besserstellung von Sicherungsverwahrten gegenüber Strafgefangenen zu gewährleisten. All dies stellt unser neues Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung sicher."

Aber die Bevölkerung habe einen Anspruch auf wirksamen staatlichen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter. „Die Verpflichtung des Staates zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang vor dem individuellen Freiheitsinteresse eines verurteilten Straftäters. Die Sicherungsverwahrung ist deshalb keineswegs überflüssig, denn es wird immer einige wenige Täter geben, die sie mit Therapien nicht von weiteren Taten abbringen können. Für diese Tätergruppe ist die Sicherungsverwahrung gedacht und unabdingbar", so der Minister weiter.

Derzeit gibt es in Niedersachsen 38 Sicherungsverwahrte. Der größte Teil sitzt in der Justizvollzugsanstalt Celle ein. Eine neue Einrichtung speziell für Sicherungsverwahrte entsteht momentan in Rosdorf bei Göttingen.

„Wir wollen die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Deshalb entsteht ein Neubau auf dem Gelände der modernsten und sichersten Vollzugseinrichtung in Niedersachsen", sagte Busemann abschließend.





Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, besondere Schuldschwere festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 48 Jahre alte Angeklagte am 30. Oktober 2000 den elfjährigen Tobias nahe des Dörschachweihers südlich von Weil im Schönbuch mit 38 Messerstichen. Der Angeklagte hatte dorthin eine Fahrradtour unternommen und bemerkte zufällig den ihm bis dahin unbekannten Jungen beim Angeln im Weiher. Er entschloss sich, sexuelle Handlungen an dem Jungen vorzunehmen und lockte diesen mit einem Vorwand hinter eine nahe gelegene Hütte.

Dort forderte der Angeklagte den Jungen unter Vorhalt eines Butterflymessers auf, seine Hose herunterzuziehen. Als der Junge indes laut und anhaltend zu schreien begann, befürchtete der Angeklagte, seine Tat würde nicht unentdeckt bleiben, und beschloss, den Jungen für immer zum Schweigen zu bringen und ihn zu erstechen. Mit dem mitgeführten Messer stach er sodann mehrfach wuchtig auf den Jungen ein, der innerhalb kürzester Zeit verstarb. Bei dem Angeklagten lag ausweislich der Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts seit vielen Jahren eine schwere Störung der Sexualpräferenz mit pädophiler und sadomasochistischer Triebfixierung vor, die jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei der Tat führte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Landgericht beanstandet, als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 483/12

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 16. Mai 2012, 1 Ks 114 Js 74190/11

Karlsruhe, den 7. November 2012




29. Oktober 2012

Kindern helfen – bevor sie auf die schiefe Bahn geraten


Kindern und Jugendlichen, die kriminell und auffällig geworden sind, soll frühzeitig geholfen werden.  Das Land Nordrhein-Westfalen hat dafür vor einem Jahr ein neuartiges, bundesweit einmaliges Projekt gestartet. In enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und dem Jugendamt bekommen gefährdete Kinder und Jugendliche eine individuelle Förderung, die verhindern soll, dass sie ganz auf die schiefe Bahn geraten und zu Intensivtätern werden. Jetzt kann die Initiative „Kurve kriegen“ mit der Kölner Kultband „Paveier“ auf die Mitwirkung prominenter Mitstreiter setzen.

Die „Paveier“ haben für das Projekt einen eigenen Song komponiert und auch bereits einen eindringlichen Video-Clip produziert. Bei der Vor­stellung von Song und Musikvideo zog NRW-Innenminister Ralf Jäger in Köln ein erstes positives Resümee der NRW-Initiative und begrüßte das außergewöhnliche Engagement der bekannten Musikgruppe. Die sechs Musiker aus Köln hatten sich nämlich angeboten, auch mit einzelnen Kindern und Jugendlichen aus dem Projekt „Kurve kriegen“ zu arbeiten.

Die „Paveier“ wollen mit ihrem persönlichen Einsatz dem Projekt einen zusätzlichen Schwung geben und für eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sorgen. Bandmitglied Klaus Lückerath fühlt sich als ehemaliger Lehrer besonders herausgefordert, etwas für die Jugend­lichen zu tun. Er sieht gleich mehrere Betätigungsfelder, wo gefährdete Kinder in der Band mit anpacken können und dabei lernen, Verant­wortung zu übernehmen: „Sie können uns beispielsweise vor unseren Auftritten beim Aufbau helfen und dabei ‚backstage‘ hautnah die Arbeit im Musikbusiness kennenlernen.“ Lückerath sieht im Einzelfall sogar eine berufliche Perspektive für die Jugendlichen.

Bandmitglied Sven Welter hat bereits den zwölfjährigen Philipp (Name geändert) aus dem Projekt  unter seine Fittiche genommen. Als passionierten Tischtennisspieler hat er ihn für den schnellen Sport be­geistert. „Ich bin mir sicher, dass er im Tischtennisverein dort bald auf andere Gedanken kommt und neue Freunde findet“, hofft Welter. Auch die anderen Bandmitglieder sind von dem Projekt begeistert und unter­stützen „Kurve kriegen“. Die „Paveier“ zählen zusammen mit den „Bläck Fööss“, den „Höhnern“ und „Brings“ zu den bekanntesten kölschen Gruppen.

Köln ist eine von acht Modellregionen, die vor über einem Jahr für die Umsetzung von „Kurve kriegen“ ausgewählt wurden. Aktuell werden von den beiden Sozialpädagogen, die bei der AWO für das Projekt zustän­dig sind, 26 Familien begleitet. 22 Jungen und vier Mädchen haben individuelle Angebote bekommen und werden intensiv betreut.

Neben Köln ist die Initiative „Kurve kriegen“ auch in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Wesel gestartet. Inzwischen nehmen in allen Modellregionen zusammen 178 Kinder und Jugendliche (158 Jungen und 20 Mädchen) an verschie­denen pädagogischen Maßnahmen teil. Die einzelnen Maßnahmen und Angebote reichen von Nachhilfe über Teilnahme am Musikschulunter­richt, Coolness- und Anti-Aggressionstrainings bis hin zur Ernährungs­beratung für übergewichtige Kinder.
In jeder der acht Regionen werden in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe individuelle Maßnahmen durchgeführt. Diese setzen bei den jeweiligen Interessen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen an.

Innenminister Jäger begründete noch einmal die Dringlichkeit eines solchen Projektes mit einigen Zahlen: Im Jahr 2011 lag die Zahl der mehrfachtatverdächtigen Kinder und Jugendlichen in NRW bei 3.700. Sie haben knapp 29.000 Straftaten begangen. Das heißt: Nur sechs Prozent der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen verüben ein Drittel aller Straftaten dieser Altersgruppe.

„Ein Blick auf die hohe Rückfallquote von rund 70 Prozent nach Jugend­strafmaßnahmen macht deutlich, dass Abwarten und Wegsperren keine Lösungen sind“, betonte Jäger. Ein weiterer Aspekt sind die zu erwar­tenden Ausgaben. Jeder einzelne Platz im Jugendstrafvollzug kostet in NRW jährlich über 41.000 Euro. Verbunden mit der oftmals mangelnden Schul- und Ausbildung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sind die anschließenden Folgekosten immens. „Jedes Kind, das noch die Kurve kriegt, ist ein Gewinn für die Gesellschaft", betonte Ralf Jäger.

Weitere Informationen des Projektes finden Sie im Internet unter www.kurvekriegen.nrw.de


Quelle: www.nrw.de



24. Oktober 2012

Der NSU und der Verfassungsschutz


Dr. Eva Högl, MdB, Sprecherin der SPD-Bundesfraktion im Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe NSU“ und Hans Leyendecker, Journalist der Süddeutschen Zeitung, referieren auf einem Diskussionsabend an der Universität zu Köln über die rechtsextreme-terroristische Vereinigung NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und ihre möglichen Verbindungen zum Verfassungsschutz.

Die Veranstaltung wird durch den KAV (Kölner Anwaltsverein) und den Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht ausgerichtet.

Die NSU wird verdächtigt, die Neonazi-Mordserie in den Jahren 2000 - 2006 an ausländischen Gewerbetreibenden, das Nagelbomben- Attentat in Köln im Jahre 2004 sowie den Polizistenmord in Heilbronn im Jahre 2007 begangen zu haben. Bei einem Polizeieinsatz im November 2011 kamen die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben. Ein weiteres NSU-Mitglied Beate Zschäpe stellte sich Tage später der Polizei. Das Terror-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe steht somit im Verdacht, mehr als zehn Jahre ungehindert durch die Bundesrepublik gezogen und zahlreiche Verbrechen ausgeübt zu haben.

Immer wieder berichten Medien, die Verfassungsschutzbehörden hätten in dieser Zeit zumindest über V-Spitzel Kontakt zu den NSU Mitgliedern gehabt. Was war bei der NSU die Rolle des Verfassungsschutzes? Wo liegen die rechtlichen Grenzen für V-Spitzel und für den Verfassungsschutz? Haben sich V-Spitzel und Verfassungsschutz strafbar gemacht? Hätten die NSU-Straftaten verhindert werden können?

Ort:            

Hörsaal B im Hörsaalgebäude,
Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln

Wann:        

31. Oktober 2012, 19.30 - 21.30 Uhr




16. Oktober 2012

Arbeitgeber lassen Mitarbeiter beim Thema IT-Sicherheit allein


Viele Arbeitgeber vernachlässigen den Schutz vor Computerkriminalität und lassen ihre Mitarbeiter mit dem Thema IT-Sicherheit allein. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter Erwerbstätigen ergeben. Danach sagt ein Fünftel (21 Prozent) der Beschäftigten, dass ihr Arbeitgeber keinerlei Vorgaben zur Verhinderung von Computerkriminalität macht. Das können zum Beispiel Regeln für die Benutzung von Passwörtern oder den Umgang mit externen Datenträgern wie USB-Sticks sein. 

Ein weiteres Fünftel (19 Prozent) gibt an, dass ihnen entsprechende Regeln nicht bekannt sind. „Vier von zehn Beschäftigten bekommen in Sachen IT-Sicherheit nicht die notwendige Unterstützung von ihren Arbeitgebern“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf zum Start der IT-Sicherheitsmesse it-sa in Nürnberg. „Vor allem viele kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen die Risiken durch Computer- und Internetkriminalität.“ Der richtige Umgang der Mitarbeiter mit Computern, mobilen Geräten und Internet sei eine zentrale Voraussetzung, um die Gefahren für die Unternehmen einzudämmen.

Laut der Umfrage sagt nur jeder zweite Erwerbstätige, dass es in seinem Betrieb Richtlinien für die Benutzung von Passwörtern gibt. 41 Prozent der Unternehmen verfügen über Vorgaben für den Umgang mit externen Datenträgern. Dazu zählen insbesondere USB-Sticks, die besonders gefährlich sein können. „USB-Sticks sind ein beliebtes Werbegeschenk und dienen häufig als Träger von Viren oder anderen Schadprogrammen“, sagte Kempf. Bei vier von zehn Erwerbstätigen gibt es Vorgaben zum Surfen im Internet inklusive der Nutzung sozialer Medien, ein Drittel (35 Prozent) hat Richtlinien zum Umgang mit Spam-E-Mails bekommen. Spam-Mails enthalten häufig infizierte Dateianhänge oder führen über Links zu Webseiten mit Schadsoftware. Nur ein Drittel (31 Prozent) der befragten Erwerbstätigen erhält von seinem Arbeitgeber Regeln für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Notebooks oder Tablet Computern. „Ein Großteil der sensiblen Daten befindet sich heute auf mobilen Geräten“, sagte Kempf. „Zum Schutz von mobilen Geräten ist eine eigene Sicherheitsstrategie notwendig.“

Das Thema mobile Sicherheit ist ein Schwerpunkt der IT-Sicherheitsmesse it-sa, die vom 16. bis 18. Oktober in Nürnberg stattfindet. Weitere Themen sind die Sicherheit industrieller Anlagen, mehr Sicherheit durch Cloud Computing und der Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Veranstalter erwarten rund 350 Aussteller und ca. 6.000 Fachbesucher.