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9. Dezember 2012

Schnee, Eis, Glätte - Ohne Versicherung drohen teure Folgen


Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen: Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch zu teuren Folgen führen. „Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch Hausbesitzer wie auch Verkehrsunternehmen haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zum vorsorglichen Umgang mit Eis und Schnee gibt sie folgende Hinweise:

8. Dezember 2012

Lebensversicherungen - Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie


Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.

4. Dezember 2012

Salmonellen - Wenn das Gebäck auf den Magen schlägt

Das Plätzchenbacken ist eine der festen Traditionen in der Vorweihnachtszeit. Gerade beim Umgang mit rohem Teig sollten aber wichtige Hygieneregeln beachtet werden, um Salmonelleninfektionen zu vermeiden, rät Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna.

Salmonellen sind Bakterien, die je nach Art nur eine einfache Lebensmittelvergiftung, aber durchaus auch ernste, mit Durchfall, häufig auch Fieber, Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen einhergehende Erkrankungen auslösen können. Die Keime gelangen durch mangelnde Hygiene auf Nahrungsmittel und in das Trinkwasser. Jährlich werden in Deutschland mehr als 50.000 Salmonelleninfektionen gemeldet.

11. November 2012

Führerschein für Sportboote jetzt erst ab 15 PS nötig


Freizeitkapitäne brauchen auf deutschen Gewässern für Sportboote nun erst einen Führerschein ab 15 PS. Bisher war das schon für kleinere Boote ab 5 PS Pflicht. Die Neuregelung gilt im Binnenbereich für Boote bis 15 Meter Länge, an der Küste ohne Längenbeschränkung. Ausnahme ist der Rhein, hier hat die 5 PS-Regelung weiterhin Gültigkeit. Der ADAC begrüßt das Inkrafttreten der neuen Regelung, und appelliert gleichzeitig an Neulinge und Skipper, nicht unvorbereitet mit dem Boot auf das zu Wasser gehen. Nach einem erfolgreichen Einstieg sollte es weiterhin das Ziel jedes Skippers bleiben die nötigen Kenntnisse zu vertiefen und so der Sicherheit auf dem Wasser oberste Priorität beizumessen.
In Zusammenhang mit der geplanten Überprüfung der Neuregelung in drei Jahren empfiehlt der ADAC die Einführung einer bundesweit einheitlichen Unfalldatenbank.
Um den Einstieg in den Wassersport weiter zu erleichtern und der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben, spricht sich der ADAC weiterhin dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
  •  Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Lehrplänen zu den einzelnen Sportbootführerscheinen.
  • Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
Der Club appelliert an die Branchenverbände sich jetzt zeitnah auf einheitlich festgelegte Einweisungen auf freiwilliger Basis zu einigen und damit den Impuls für die Branche aufzugreifen.  


Quelle: www.adac.de
Stand: 29/10/12


9. November 2012

Tipp: Fahren bei Nebel


Nebel oder plötzlich auftretende Nebelbänke können zu gefährlichen Situationen auf den Straßen führen. Im vergangenen Jahr kam es zu mehr als 700 nebelbedingten Unfällen. Vor allem auf Landstraßen sollten Autofahrer vorsichtig sein. Gerade die schlechten Sichtverhältnisse sowie nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für Unfälle im Nebel. Der ADAC gibt Tipps, wie man jetzt sicher durch den Herbst kommt.
  • Autofahrer sollten sich auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.
  • Ausreichend Abstand halten! Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Wer zu dicht auffährt, kann sein Auto nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
  • Immer am rechten Fahrbahnrand und den seitlichen Leitpfosten orientieren. Sie sind auf Autobahnen und Landstraßen in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
  • Geschwindigkeit reduzieren! Die StVO schreibt vor: Sieht man weniger als 50 Meter (Abstand zwischen den Pfosten am Fahrbahnrand), darf man nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch dichterem Nebel heißt es „Fuß vom Gas“, auch wenn damit nur noch Tempo 30 oder weniger gefahren werden kann.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Meter die Nebelschlussleuchte aktivieren. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, muss sie ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht unnötig zu blenden.
  • Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte eine Pause eingelegt werden. Besondere Vorsicht ist dabei auf Parkplätzen geboten, da Fußgänger erst im letzten Moment zu erkennen sind.
  • Während der Pausen falls notwendig Scheinwerfer und Leuchten abwischen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Auch bei der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten.

Bei Nebelfahrten ist laut ADAC höchste Aufmerksamkeit geboten. Alles, was den Fahrer ablenken kann, sollte man bei der Fahrt durch die graue Suppe unterlassen.

 Quelle: www.adac.de


Andere Länder, andere Regeln


Fast jedes Land in Europa hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen. Wer eine Reise plant, sollte sich laut ADAC daher vor Abfahrt genau informieren. Bei winterlichen Straßen müssen in Deutschland geeignete Reifen aufgezogen werden – also Winter oder Ganzjahresreifen.

In Österreich herrscht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind.
In der Schweiz gibt es auch keine generelle Winterreifenpflicht. Ist man aber mit Sommerreifen unterwegs und behindert den Verkehr oder verursacht gar einen Unfall drohen dem Fahrer hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.

Italien schreibt für viele Strecken von November bis April des Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig - ebenso wie in Frankreich („pneus neige“) – ausgesprochen werden

Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1.Oktober 2012 bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.

In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor.

In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC Autofahrern dringend Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. 


Quelle: www.adac.de



8. November 2012

Versicherungen: Auf die Leistung kommt es an


Zum Wechselgeschäft: Tipps für die Wahl der passenden Police

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die Leistungen genau vergleichen und sich nicht nur an den Prämien orientieren. So hat mehr als die Hälfte der Versicherer die neue Schadenfreiheitsstaffel eingeführt und damit den Rabattretter abgeschafft. Dieser schützte den Kunden vor einer Rückstufung, wenn er einen einzelnen Unfall verursacht hatte und bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse war. Wer noch einen Vertrag mit Rabattretter hat, sollte daher genau prüfen, ob sich die Kündigung lohnt. Der ADAC hat wichtige Tipps für die Wahl der passenden Police zusammengestellt:
 
  • Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen.
  • Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
  • Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
  • Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
  • Die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz. Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
  • Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge von 1. Januar bis 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.


Quelle: www.adac.de



7. November 2012

Geld ist nicht zum Verheizen da!

Zehn Energiespartipps: Die Heizungsperiode hat begonnen und es stellt sich wieder die Frage, wie heize ich richtig? Welche Temperatur ist optimal für die Gesundheit? Welche Temperatur ist für welche Räume geeignet? Und vor allem, wie kann ich Geld sparen und heize das Geld nicht zum „Fenster heraus“?

Der Leiter der Abteilung für Umwelt- und Klimaschatz des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich, gibt zehn Energiespartipps zum richtigen Heizen: „Wichtig ist, dass eine gute Isolierung, Heizungswartung, richtiges Lüften, und eine angemessene  Raumtemperatur Hand in Hand gehen. Es gibt nicht „die“ Lösung, sondern die „Mischung macht´s.“

1. Die Raumtemperatur sollte im Wohnzimmer zwischen 18 und 20°C liegen.
Die Temperatur der Küche sollte bei 18°C liegen, da Herdplatten beim Kochen und der Backofen beim Backen, sowie die Abwärme des Kühlschranks nicht zu unterschätzende Wärmelieferanten sind. Jedes Grad weniger Raumtemperatur in den Wintermonaten spart sechs Prozent der Heizkosten. Medizinisch gesehen ist eine Temperatur von 18°C optimal für die Atemwege; eine Temperatur über 25°C kann sogar die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken.

2. Nicht sinnlos Heizen! Wenn niemand zu Hause ist, braucht das Thermostat nicht über 16°C gedreht werden. Bei einer längeren Abwesenheit reicht eine Temperatur von ca. 12°C. An kühleren Tagen sollte die Temperatur nicht zu weit nach unten geregelt werden, damit Wände, Decken und auch die Fußböden nicht auskühlen, was die Heizkosten beim Wiederaufwärmen unnötig steigen lässt.

3. Stoßlüften, bis höchstens zehn Minuten, ist am effektivsten. In der Zeit sollte die Heizung heruntergedreht werden, da sonst die Wärme direkt nach draußen entweicht. Richtiges Lüften verhindert auch die Schimmelpilzbildung. Grundsätzlich gilt, je kälter die Temperatur desto eher bildet sich Schimmelpilz.

4. Eine qualitative Isolierung ist wichtig. Mit Abdichtbändern aus dem Supermarkt können Sie undichte Bereiche an Fenstern abdichten. Diese machen Sie am besten durch eine brennende Kerze sichtbar. Fängt die Kerze an zu flackern, ist das Fenster undicht. Nachts empfiehlt es sich, die Rollläden, Fensterläden und Vorhänge zu schließen um eine zusätzliche Isolationswirkung zu erreichen. Auch schlecht isolierte Rohrleitungen im Keller führen zu einem Energieverlust. Die Dicke der Dämmung sollte gleich dem Rohrdurchmesser sein, in der Regel jedoch mindestens 20 mm.

5. Heizkörper nicht „verstecken“! Auch wenn Heizkörper nicht immer als dekorative Wohnungseinrichtung geeignet sind, sollte der Blick auf sie nicht durch nahe stehende Möbel oder andere Dinge verdeckt sein. Diese nehmen einen nicht unerheblichen Teil der Wärme auf und verursachen somit höhere Heizkosten.

6. Heizkörper regelmäßig entlüften! Wenn die Heizung blubbert und gluckst bedeutet dies, dass Luft im Heizungskreislauf ist. Dies ist völlig normal, jedoch sollten Sie die Luft ablassen, um nicht die Heizleistung zu schmälern und die Heizkosten nach oben zu treiben. Zum Entlüften der Heizung benötigen Sie kaum handwerkliches Geschick: Nachdem das Thermostatventil geschlossen wurde, einfach mit Hilfe eines Entlüftungsschlüssels das Entlüftungsventil an der Seite der Heizung öffnen und es sofort wieder zudrehen, wenn das erste Wasser heraustritt. Sicherheitshalber sollten Sie Lappen und Eimer bereitstellen, falls doch mehr Wasser als erwartet herausfließt.

7. Heizkörpernischen sollten gedämmt werden. Sie verursachen einen großen Teil des Wärmeverlustes, da die dortigen Wände dünner sind. Heizkörperdämmplatten oder flexible Dämmfolien können je nach Abstand des Heizkörpers zur Wand Abhilfe schaffen und Ihnen bares Geld sparen. Zu beachten ist, dass der Dämmstoff so dick wie möglich gewählt wird, um optimal zu isolieren.

8. Verdunstungsgefäße oder Luftbefeuchter aufstellen! Ist die Luftfeuchtigkeit zu gering, die Luft also zu trocken, so wird die Temperatur aufgrund des subjektiven Wärmeempfindens als weniger warm empfunden. Eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 50 Prozent ist optimal.

9. Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage! Hausbesitzer sollten Ihre Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachmann reinigen und warten lassen, um so überflüssigen Energieverlust zu vermeiden.

10. Während der Heizperiode sollten die Heizkörper in ungenutzten Räumen herunter geregelt werden. Die Nachtabsenkung oder -abstellung sollte richtig eingestellt sein und die Warmwassertemperatur nicht mehr als 60°Celsius betragen. Die Vorlauftemperatur im Heizkessel sollte mit dem Sollwert übereinstimmen und der Druck im Heizungssystem den richtigen Wert haben.

Infos und Ratgeber rund ums Heizen und Energiespartipps gibt´s auf dem Klimaschutzportal des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de; hier die Rubriken Bürgerservice, Umwelt & Verbraucher, CO2-Ratgeber online oder Klimaschutzportal anklicken.




Cybermobbing - Jeder dritte Schüler bereits Opfer

Mehr als jeder dritte Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren war in Nordrhein-Westfalen bereits einmal Opfer einer Cybermobbing-Attacke. Dabei wurde laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) jeder fünfte betroffene Schüler im Internet oder per Handy direkt bedroht oder beleidigt. Jeder Sechste litt unter Verleumdungen und bei elf Prozent kam es zu einem Missbrauch der Internetidentität. Gemeinsam mit dem Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Bielefelder Polizei informierte die Kasse heute über Hilfen und Strategien im Umgang mit Cybermobbing.

"Schon früher haben Jugendliche auf dem Schulhof gestritten oder in der Clique gelästert. Aber heute gibt es einen fatalen Unterschied: Das Netz vergisst nichts und ist grenzenlos", erläutert Ulrich Adler, Leiter regionales Vertragswesen der TK in NRW, die neue Qualität des Mobbings. Deshalb ergänzte die TK ihr Aufklärungsportal "www.gewalt-gegen-kinder.de" um das Kapitel "Cybermobbing".

"Die Forsa-Studie bestätigt auch unsere Erfahrungen: Cybermobbing ist kein Randphänomen, sondern weitverbreitete Realität", sagt Monika Atorf, Kriminaloberkommissarin aus Bielefeld. Angesichts der Verbreitung des Internets sei dies keine Überraschung. "Schließlich ist für Jugendliche das Internet heutzutage selbstverständlicher Alltag", weiß die Expertin der Polizei.

Mobber im Internet begehen Straftaten. Jede Beleidigung, Bedrohung, das Ausspähen von Daten oder Nachstellung im Netz hat Konsequenzen. Das Strafgesetzbuch sieht für Fälle von Beleidigungen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Bei Erpressungen liegt das Strafmaß sogar bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Laut TK-Studie nutzen 99 Prozent der Befragten das weltweite Netz. Täglich surfen 69 Prozent der nordrhein-westfälischen Schüler länger als eine Stunde im Internet, 63 Prozent sind in sozialen Netzwerken aktiv, 36 Prozent in Chatrooms.

Die Opfer einer Cybermobbing-Attacke sind nicht nur wütend (70 Prozent), verzweifelt (24 Prozent) oder fühlen sich hilflos (22 Prozent), sondern leiden auch unter körperlichen Folgen. Von Schlafstörungen berichten 17 Prozent, Kopfschmerzen nennen 10 Prozent und Bauchschmerzen acht Prozent als Reaktion auf Cybermobbing. "Auf Grundlage der Forsa-Umfrage müssen wir davon ausgehen, dass rund 400.000 Schülern allein in NRW bisher Opfer von Cybermobbing geworden sind. Angesichts dieser Daten besteht dringender Handlungsbedarf. Als Krankenkasse wollen wir mit dem neuen Baustein Cybermobbing im Portal 'www.gewalt-gegen-kinder.de' helfen", unterstreicht Ulrich Adler.

Auch die Polizei Bielefeld ist der Ansicht, dass Aufklärung und Information über Cybermobbing verbessert werden müssen. Vor allem, um schon die Anfänge von Cybermobbing zu vermeiden. Bereits im Vorfeld können Schülerinnen und Schüler darauf achten, ihre Privatsphäre zu schützen. Denn ein leichtfertiger Umgang mit persönlichen Daten wie Wohnadresse, eMail-Adresse, private Fotos, Passwörter und Telefonnummer öffnet Cybermobbern Tür und Tor.


Für Opfer von Cybermobbing-Attacken gibt die Polizei folgende Tipps: 
  • bleibe ruhig und mobbe niemals zurück
  • hole dir Hilfe von erwachsenen Vertrauenspersonen (z.B. Eltern oder Lehrer) und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen
  • sichere Beweise (SMS, eMails, Bilder)
  • melde Belästigungen indem du oder deine Eltern Kontakt mit dem Anbieter der Plattform aufnehmen
  • sofern die Möglichkeit besteht, sperre Personen die dich belästigen

Hilfe finden Betroffene zudem bei Beratungsstellen vor Ort. Entsprechende Adressen gibt es beim Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Bielefelder Polizei, Tel.: 05 21 / 54 5-0.
  

Hintergrund:

Für die Forsa-Umfrage wurden im Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen 1.000 deutschsprachige Schüler zwischen 14-20 Jahren telefonisch interviewt. 

Quelle: www.tk.de
Stand: 30/10/12


3. November 2012

Fernreisen: Nicht zu sorglos in den Urlaub starten


Herbst und Winter sind klassische Jahreszeiten für Reisen in exotische Länder. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen 40 Prozent aller Fernreisenden völlig unvorbereitet in den Urlaub. Deshalb hat der ADAC die wichtigsten Informationen zur Gelbfieberimpfung und zur Malariavorsorge für die beliebtesten Urlaubsländer weltweit zusammengestellt. Wo zum Beispiel eine Gelbfieberpflichtimpfung besteht oder für welches Land eine Beratung zur Malariaprophylaxe notwendig ist, erfahren Reisende im ADAC Infogramm.

In vielen Ländern sind Kinder unter einem Jahr von der Gelbfieber-Impfpflicht befreit. Urlauber über 60 Jahre können sich vom Arzt von der Impfung befreien lassen, da bei ihnen mögliche Nebenwirkungen stark zunehmen.

Grundsätzlich sollten Reisende mit Vorerkrankungen, Kindern oder während der Schwangerschaft die persönliche Beratung durch einen Arzt oder ein Tropeninstitut wahrnehmen, wenn das Reiseziel in Ländern mit niedrigem hygienischen Standard liegt. Auch der aktuelle Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) sollte mindestens zwei Monate vor Reiseantritt überprüft werden.
Zahlreiche Erkrankungen werden allerdings auch durch Nahrungsmittel und Getränke übertragen. 

In vielen außereuropäischen Ländern gibt es Medikamente überhaupt nicht oder nur in anderer Zusammensetzung und Dosierung als in Deutschland. Der ADAC empfiehlt allen Fernreisenden deshalb, eine entsprechende individuelle Reiseapotheke zusammenzustellen.
Wer sich informieren möchte, erhält Tipps zu reisemedizinischen Themen und Adressen von Tropeninstituten unter www.adac.de/reisemedizin. Zudem können sich ADAC Mitglieder unter 089/76 76 77 individuell telefonisch beraten lassen.


2. November 2012

Wühlmäuse richtig bekämpfen


Der Herbst ist eine günstige Zeit, um Wühlmäuse im Garten zu bekämpfen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Schäden durch Wühlmausfraß entstehen vor allem an den Wurzeln von jungen Obstbäumen, Beerenobststräuchern und Ziergehölzen. Darüber hinaus werden von Wühlmäusen aber auch Blumenzwiebeln sowie Wurzel- und Knollengemüse angefressen. Der Gärtner erkennt das Problem aber nicht sofort, sondern erst im Frühjahr, denn im Herbst gepflanzte Sträucher oder Bäume treiben dann nicht aus, Tulpenzwiebeln entwickeln keine Blüte.

Wühlmäuse sind das ganze Jahr über aktiv. Bei der Suche nach Nahrung legen sie unterirdisch weitläufige Gangsysteme an. Oft besiedeln sie auch Gänge, die zuvor von Maulwürfen genutzt wurden. Um Obstbäume vor Wühlmausfraß zu schützen, ist es sinnvoll, diese bereits beim Anpflanzen in spezielle Drahtkörbe aus Maschendraht zu setzen. Zum Schutz von Blumenzwiebeln können auch Pflanzkörbe aus Kunststoff verwendet werden. Eine direkte Bekämpfung von Wühlmäusen lässt sich am besten im Spätherbst oder zeitigen Frühjahr durchführen, wenn die Tiere unter Nahrungsmangel leiden und Fallen oder Fraßköder besonders gut annehmen.

Vor einer Bekämpfungsmaßnahme ist es erforderlich, eine sogenannte Verwühlprobe durchzuführen, um Verwechslungen mit dem ebenfalls häufig auftretenden Maulwurf auszuschließen. Der Maulwurf steht unter Naturschutz und darf somit nicht bekämpft werden. Bei der Verwühlprobe wird der Boden neben dem Erdhügel auf kreisförmigen Bahnen mit einem Wühlmausstab abgetastet. Ist ein Gang getroffen, sinkt der Stab ein. An dieser Stelle wird der Gang mit dem Spaten auf einer Länge von 20 bis 30 Zentimeter freigelegt.

Von den verschiedenen Wühlmausbekämpfungsmethoden ist der Einsatz von Fallen am effektivsten. Eine Falle wird in den freigelegten Gang geschoben. Gespickt mit einem Stück Sellerie oder Möhre als Lockmittel gehen die Wühlmäuse besser in die Falle. Darüber hinaus lassen sich auch Fraßköder sowie Mittel zur Begasung einsetzen. Als nicht ausreichend wirksam haben sich verschiedene Maßnahmen zur Vertreibung erwiesen, wie beispielsweise die Anpflanzung von Feindpflanzen oder der Einsatz von Klappermühlen, Windrädern und Geräten mit Ultraschallerzeugung.



1. November 2012

Last-Minute-Tipps zur Heizsaison

Wenn sich die Heizung durch Blubbern oder Plätschern bemerkbar macht, ist dies ein deutliches Anzeichen für Luft im Heizkörper. Dadurch ver-schlechtert sich die Wärmeleistung. Mit einem einfachen Vierkantschlüssel lässt sich die Entlüftungsschraube öffnen und die Luft entweicht. Aber Vorsicht: Austretendes Heizungswasser ist häufig stark verschmutzt. „Handwerklich geschickte Personen können die Entlüftungsschraube durch einen automatischen Entlüfter ersetzen“, empfiehlt Norbert Fleige, Berater an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg.

Auch Verhaltensänderungen und ein bewusster Umgang bewirken viel. Je nach Raumnutzung sind unterschiedliche Temperaturen erforderlich. Allerdings sollten dann auch die Türen zwischen den Räumen möglichst geschlossen sein.

„Thermostatventile, die älter als 15 Jahre sind, sollten erneuert werden“, so der Energieexperte. „Ihre Regelgenauigkeit ist nicht mehr gegeben und sie arbeiten nach dieser Zeit meist nicht mehr zuverlässig“. Moderne Thermostatventile haben eine Regelgenauigkeit von 1 Grad. Besonders in ungedämmten Wohnungen sind programmierbare Thermostatventile vorteilhaft, da  genaue Heizzeiten und Temperaturen einstellbar sind.
Damit die Thermostate korrekt arbeiten können, dürfen sie nicht durch Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt sein.

Der zweite Blick sollte in den Heizungskeller gehen: Sind alle Heizungsrohre und Armaturen gedämmt? „Ein Meter ungedämmte Rohrleitung erhöht die jährlichen Heizkosten um acht bis zehn Euro“, warnt Norbert Fleige. Mit etwas Geschick kann eine Rohrdämmung selbst angebracht werden.

Wird die Zirkulationspumpe über eine Zeitschaltuhr geregelt? Wenn nicht, gibt es für wenige Euro entsprechende Geräte im Baumarkt. Die Pumpe muss nicht rund um die Uhr laufen.

Viele Heizkessel haben noch eine nicht angepasste Werkseinstellung, die nicht auf das jeweilige Gebäude eingestellt und deshalb ineffizient ist. Wer sich nicht in die Gebrauchsanweisung vertiefen möchte, sollte einen Handwerker in Anspruch nehmen. Am effektivsten ist ein hydraulischer Abgleich, bei dem der Handwerker die einzelnen Komponenten des Heizsystems aufeinander abstimmt.

Eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage gehört laut Energie-
einsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers und muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag kann das unkompliziert regeln. Muster-Wartungsverträge für Öl- und Gasheizungen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wer eine Brennwertheizung besitzt, kann zudem von den Experten der Verbraucherzentrale einen Check durchführen lassen, bei dem die richtige Einstellung und Effizienz des Gerätes geprüft wird. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt hierfür lediglich ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.

Fragen zum richtigen Heizen und zum Brennwert-Check beantwortet die anbieterunabhängige Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 040/248 32 250. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden (Beratungsstellen in St.Georg, Bergedorf, Fuhlsbüttel und Harburg).

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Quelle: www.vzhh.de


31. Oktober 2012

Was tun, wenn jemand stirbt

Wenn eine vertraute Person stirbt, gesellt sich zum Schmerz über den Verlust für die Hinterbliebenen die Last organisatorischer Aufgaben hinzu: Verwandte, Freunde und Bekannte müssen informiert, Formalitäten erledigt sowie Trauerfeier und Bestattung arrangiert werden. Viele Menschen fühlen sich in dieser seelischen Ausnahmesituation überfordert. Oft wissen Betroffene nicht, dass die meisten Aufgaben an ein Bestattungsunternehmen delegiert werden können.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt“ beantwortet die wichtigsten Fragen:

- Wer muss benachrichtigt werden?
- Welche Formen der Bestattung gibt es?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Was kosten Grabstelle und Bestattungsunternehmen?

Außerdem enthält das Buch Tipps, wie man sich vor unseriösen oder überteuerten Bestattungsunternehmen schützen kann. Eine umfassende Checkliste zu den erforderlichen Unterlagen im Todesfall und ein Adressverzeichnis wichtiger Einrichtungen und Organisationen runden die Publikation ab.

Den Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt“ gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10-18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de oder per Telefon 040-24832-104 bestellen.


Gefahr durch Wildwechsel

220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Herbst-Beginn ist auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für Autofahrer sind vor allem die Abend- und frühen Morgenstunden gefährlich. Insgesamt werden jährlich ca. 2 500 Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen verletzt.

Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur Futtersuche  queren Schwarz- und Rotwild sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen als ein Wildunfall.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.

Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden,  sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.


Quelle: www.adac.de


30. Oktober 2012

Tipps rund um die Karotten


Tipps rund um die Karotten:
  • Achten Sie beim Einkauf von Bundkarotten auf ein frisches Grün. Schlaffes, welkes Grün weist auf schon ältere, nährstoffärmere Karotten hin.
  • Zuhause das Grün entfernen, da es den Karotten auf Dauer das Wasser entzieht und sie schrumpeln lässt.
  • Die wichtigsten Nährstoffe der Karotte finden sich in der Nähe der Schale: Junge Karotten deshalb einfach mit Schale essen; ältere Exemplare mit dem Messer schaben oder mit einem Sparschäler vorsichtig schälen.
  • Eingeschlagen in ein feuchtes Tuch bleiben die Karotten im Gemüsefach des Kühlschrankes bis zu zwei Wochen knackig frisch.
  • Karotten eignen sich auch gut zum Einfrieren: Karotten dazu klein schneiden, 3 Minuten blanchieren und portionsweise einfrieren. Auf diese Weise sind Karotten 8-10 Monate haltbar.
  • Karotten können auch in so genannten Sandmieten im Keller bis zu fünf Monate gelagert werden: Dazu frische Karotten ohne Grün in einer Kiste mit feuchten Sand eingraben, ohne dass sich die Wurzeln gegenseitig berühren. Auf diese Weise bleiben die Karotten haltbar und schmecken selbst nach 5 Monaten frisch.  

Wärmedämmung - Vom Keller bis zum Dach

Wer beim Hausbau Energie sparen und die Umwelt schonen will, kommt um eine gute Wärmedämmung nicht herum. Hierbei stellt sich die Frage nach dem richtigen Dämmstoff. Der aktualisierte Ratgeber „Wärmedämmung“ der Verbraucherzentrale liefert zur Qual der Wahl alle wichtigen Informationen.

Auf 182 Seiten erfährt der Leser alles Erforderliche über Auswahlkriterien, Materialkennwerte wie Wärmeleitfähigkeit oder Feuchteverhalten, Normen sowie über die Details der Dämmstoffarten. Die Dämmstoffsteckbriefe bieten alle wichtigen Daten zu Herstellung, Gebrauch, Beseitigung, Druckfestigkeit, Temperaturzahl, Wärmespeicherzahl und Kosten zu den unterschiedlichen Dämmstoffen, seien es pflanzliche, mineralische, synthetische oder tierische wie Wolle. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem geeigneten Wärme-, Feuchte- und Brandschutz sowie der Luftdichtigkeit bei einzelnen Bauteilen – von der Bodenplatte bis zum Dach. Hierzu werden Beispiele gegeben und technische Daten und Preise genannt. Ein ausführliches Glossar im Anhang erläutert abschließend alle Fachbegriffe.

Den Ratgeber „Wärmedämmung“ gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.


Vorsicht Glatteis

Tipps zum richtigen Verhalten bei plötzlicher Straßenglätte: Norddeutschland hat in den vergangenen Nächten seinen ersten Frost erlebt. Ab sofort sollten Autofahrer am morgen Scheiben Freikratzen und Straßenglätte fest mit einplanen. Damit der Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen nicht zur Rutschpartie wird, empfehlen die Experten des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eine vorausschauende Fahrweise. Besonders gefährlich sind Temperaturen um den Gefrierpunkt. Die Straße ist glatter als bei strengem Frost, weil sich ein zusätzlicher Wasserfilm auf dem Asphalt bilden kann. Durch den Wechsel von Tauen und Gefrieren ändert sich außerdem die Fahrbahnbeschaffenheit ständig.  
  
Reifglätte  
Die gefürchtete Reifglätte entsteht, wenn Nebel oder feuchte Luft bei weniger als Null Grad Bodentemperatur über die kalte Fahrbahn zieht. Deshalb: Vorsicht bei hoher Luftfeuchtigkeit und niedrigen Fahrbahntemperaturen! Eine dunkle, feucht wirkende Fahrbahn kann bereits glatt sein.  
  
Blitzeis  
Eisregen, umgangssprachlich auch Blitzeis genannt, entsteht, wenn Regen unter Null Grad Celsius auf die deutlich kältere Fahrbahn trifft. Das Wasser gefriert sofort und bildet eine harte, glasige zusammenhängende Eisschicht. Deshalb: Vorsicht bei einsetzendem Regen.  
  
Eisglätte  
Überfrierende Nässe oder Eisglätte bildet sich, meist örtlich begrenzt, bei sinkender Temperatur durch das Gefrieren von Pfützen oder Schmelzwasser. Deshalb: Vorsicht bei Feuchtigkeit.  
  
Schneeglätte  
Schneeglätte entsteht durch das Festfahren von Schnee oder durch Gefrieren von Schneematsch. Deshalb: Vorsicht bei plötzlich weißer Fahrbahn.  
  
Allgemein gilt:   
Signale für Glätte sind leisere Abrollgeräusche der Reifen, eine unnatürlich weich werdende Lenkung und ein Durchdrehen der Antriebsräder. Besondere Vorsicht ist morgens und abends geboten, wenn der Winterdienst noch nicht oder nicht mehr im Einsatz ist. In der Nacht haben es Stellen mit hoher Luftfeuchtigkeit beispielsweise an Flüssen und Seen oder in Wäldern in sich. Brücken und Kuppen können dann gefährlich glatt sein. Große Aufmerksamkeit ist auch auf ungeräumten Nebenstraßen nötig sowie auf Straßenabschnitten vor und nach Landkreisgrenzen und Ortsschildern, weil hier andere Winterdienste zuständig sein könnten.  
  
Um bei Glätte heil anzukommen, sollten sich Autofahrer ein Zeitpolster schaffen und längere Fahrzeiten einplanen sowie Schleichwege meiden. Zur Sicherheit trägt auch ein besonders großer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei.  
  
In der kalten Jahreszeit müssen Fahrzeugführer besonders behutsam und sensibel mit dem Gaspedal umgehen. Denn wer plötzlich oder ruckartig Gas gibt oder wegnimmt, provoziert ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens. Empfehlenswert ist eine kurze Bremsprobe nach wenigen Metern Fahrtstrecke. Diese gibt ein Gefühl für die veränderten Straßenverhältnisse. Aber Achtung: Vorher unbedingt in den Rückspiegel schauen!


Quelle: www.adac.de


28. Oktober 2012

Reifenwechsel - Was richtig lagert, hält länger


Mit dem jetzt anstehenden Wechsel von Sommer- auf Winterreifen stellt sich die Frage nach der richtigen Einlagerung der Sommerpneus. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt: 
  • Vor dem Abmontieren sollten die Reifen mit Kreide gekennzeichnet werden („VR“ für „vorn rechts“, „HL“ für „hinten links“). Dieses Vorgehen erleichtert die Montage nach dem Winter. 
  • Reifen und Felgen auf Beschädigungen prüfen. Zeigen sich an der Reifenflanke Beulen oder tiefe Risse, deutet dies auf Beschädigungen der Karkasse hin. Der betreffende Reifen sollte dann sofort ausgetauscht werden. 
  • Den Reifendruck vor dem Einlagern um 0,5 bar erhöhen. Denn: Die Reifen verlieren den Winter über Luft. Werden sie im Frühling wieder „aktiviert“, haben sie ausreichend Druck, um bis zur Tankstelle zu kommen und den Reifendruck dann aktuell zu prüfen. 
  • Der Gesetzgeber fordert eine generelle Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter, empfohlen wird für Sommerreifen eine Profiltiefe von drei Millimetern. Das Herstellungsdatum verbirgt sich in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Spätestens im Alter von zehn Jahren sollte ein Reifen ersetzt werden. 
  • Reifen auf Felgen sollten übereinander liegend gestapelt oder einzeln an speziellen Wandhaken aufgehängt werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht, auf einem trockenen, nicht mit Öl oder Benzin verschmutzten Boden stehen. Außerdem sollten sie alle paar Wochen um ein Viertel des Umfangs gedreht werden. Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel. Keinesfalls sollte man die Reifen als Puffer an der Garagenrückwand „missbrauchen“.

Falls für das Auto neue Winterreifen nötig sind, gibt der ADAC Winterreifentest dem Verbraucher einen guten Überblick über aktuelle Reifenmodelle. Mehr Informationen dazu unter: www.adac.de

Wer seine Reifen nicht eigenständig wechseln möchte, der sollte sich an einen Fachbetrieb wenden. Dort können die Pneus den Winter über auch gegen eine Gebühr eingelagert werden.


Quelle: www.adac.de


27. Oktober 2012

Motorrad - Tipps für den Winterschlaf



Motorradfahrer müssen im kommenden Frühjahr mit unangenehmen Überraschungen rechnen, wenn sie ihr Bike nicht ordentlich überwintern lassen.

Rost, Frostschäden, platte Reifen und leere Batterien –  oft machen die Krafträder nach der kalten Jahreszeit keine gute Figur mehr. Nicht nur der Fahrspaß wird durch Standschäden gemindert, sondern auch der Wert des Fahrzeuges. Um Schäden vorzubeugen, hat der ADAC einige Tipps zusammengestellt, wie Motorräder jetzt richtig gepflegt und konserviert in den Winterschlaf geschickt werden können. Trotzdem sind vorrangig die Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung zu beachten.

Reinigung und Pflege: Vor einem längeren Abstellen sollte das Fahrzeug gründlich gereinigt werden. Dazu einen Schwamm oder Lappen benutzen, da Hochdruckreiniger empfindliche Teile, wie Steckverbindungen oder Lager beschädigen könnten. Damit auf den Oberflächen keine Rückstände von Reinigern nachwirken, mit klarem Wasser abspülen und gründlich abtrocknen. Spezielle für Rahmen und Verkleidung entwickelte Pflegemittel erhalten die Oberflächen optimal bis zum nächsten Frühjahr. Empfohlen wird, die Mittel sparsam und dünn aufzutragen. Blanke Stellen können mit einem ölgetränkten Lappen behandelt werden. (Bremsscheiben ausgenommen)

Batteriepflege: Wenn das Motorrad kühl und trocken abgestellt wird, reicht es, die eingebaute Batterie mit einem Erhaltungsladegerät zu überwintern. Dadurch bleiben alle Einstellungen des Bordcomputers erhalten. Andernfalls die ausgebaute Batterie trocken und frostsicher lagern und regelmäßig sowie vor dem Wiedereinbau komplett aufladen. Nur geeignete Ladegeräte verwenden.

Reifen: Druckstellen an Reifen verhindern einen reibungslosen Start im nächsten Jahr. Damit das nicht passiert, den Druck um 0,5 bar erhöhen, die Maschine oder zumindest die Räder so unterbauen, dass keine Standplatten an den Reifen entstehen können.

Volltanken: Um Korrosionsschäden im Tank zu vermeiden, ist es wichtig, dass dieser komplett mit E5-Kraftstoff befüllt ist, bevor das Motorrad eingemottet wird. So wird vermieden, dass Wasser im inneren kondensiert. Besitzer von Vergasermaschinen sollten den Benzinhahn auf der letzten Fahrt schließen, bevor der Motor abgestellt wird. So kann das Fahrzeug laufen, bis der Vergaser leer ist. Alternativ kann die Schwimmkammer mittels Ablassschraube entleert werden. Das Benzin muss bei diesem Vorgang aufgefangen und anschließend in den Tank zurückgegossen werden.


Quelle: www.adac.de



25. Oktober 2012

Erster Schnee: Sommerreifen ab sofort tabu


Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, kann gehörig ins Schlingern geraten. Denn: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, und die sind am Wochenende in einigen Regionen Deutschlands zu erwarten, muss die Bereifung den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wer sich nicht daran hält, gefährdet laut ADAC nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern muss im schlimmsten Fall auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Kommt es aufgrund der Sommerreifen zu einem Unfall, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Ohne Winterreifen erwischt zu werden, kostet 40 Euro und „bringt“ dem Autofahrer zusätzlich einen Punkt ein. Wird der Verkehr infolge falscher Bereifung behindert, sind 80 Euro sowie ein Punkt fällig. Sommerreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte verboten. Eine Beschränkung der „Winterreifenpflicht“ auf bestimmte Monate besteht in Deutschland allerdings nicht.

Sommerreifen verursachen laut ADAC im Winter einen längeren Bremsweg, verringern die Fahrstabilität in Kurven und gefährden so die Fahrsicherheit. Außerdem sind verschneite oder vereiste Steigungen für Autos mit Sommerreifen meist nicht mehr zu bewältigen. Wenn der Autofahrer von einem akuten Wintereinbruch überrascht wird und sein Fahrzeug noch nicht „auf Winter“ umgerüstet hat, sollte er sich gut überlegen, ob er das Auto nicht lieber stehen lässt.  Wird man auf längeren Fahrten vom Schnee überrascht, ist nach Möglichkeit die Autobahn zu nutzen. Dort ist der Winterdienst zuerst aktiv.

Für die Winterreifen gilt: Unbedingt das Profil prüfen! Zwar gilt wie für Sommerreifen auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Nach Ansicht des ADAC sind allerdings Winterreifen mit einer Profiltiefe von unter vier Millimeter nur sehr bedingt wintertauglich. Diese sollten dann durch neue Pneus ersetzt werden. Wer aus einem Top-Angebot auswählen möchte, sollte rechtzeitig zuschlagen. Denn die besten Produkte – zum Beispiel die empfehlenswerten Winterreifen aus dem großen ADAC Reifentest – sind meist sehr schnell vergriffen.

Quelle: www.adac.de