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20. März 2013

Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt.

Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war - wie bei der Klägerin üblich - als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten."

Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf hat die Klägerin den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB**. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde - in Widerspruch dazu - eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.



**§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.



Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12

AG Gelsenkirchen-Buer - Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11

LG Essen - Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11

Karlsruhe, den 20. März 2013

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Die süßesten Tierbabys der Welt – Video
http://newspol.de/die-suessesten-tierbabys-der-welt/


9. Dezember 2012

Schnee, Eis, Glätte - Ohne Versicherung drohen teure Folgen


Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen: Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch zu teuren Folgen führen. „Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch Hausbesitzer wie auch Verkehrsunternehmen haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zum vorsorglichen Umgang mit Eis und Schnee gibt sie folgende Hinweise:

1. Dezember 2012

Richtige Heizungseinstellung: Mehr Wärme bei minimalen Kosten


Eine halbe Milliarde Euro könnten Nordrhein-Westfalens Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten sparen – mit der richtigen Einstellung. Weil rund 90 Prozent aller Heizungen jedoch nicht optimal eingestellt sind, geht wertvolle Energie ungenutzt zum Schornstein raus.

21. November 2012

Kaum ein Bauvertrag ist ohne Mängel

Siebenundneunzig Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, haben Mängel. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis", die am Dienstagabend (20. November) im Rahmen eines Symposiums in den Räumen des Deutschen Bundestags präsentiert wurde. Die Studie, herausgegeben vom Institut Privater Bauherren, belege erhebliche Lücken im Bereich des Verbraucherschutzes, betonte Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB), in seiner Begrüßungsrede auf dem Symposium. Er sieht mit der Studie die seit Jahren vom VPB beobachteten Probleme beim privaten Bauen wissenschaftlich bestätigt.

Die Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, haben 117 Standardverträge untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2012 von Generalunternehmern und Bauträgern Kunden vorgelegt wurden. Ihr Ergebnis: Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: "Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich", erläutert Thomas Penningh. Oft genug seien wesentliche Dinge, wie etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse gar nicht Vertragsbestandteil.

Diese für ein bewohnbares Haus aber unverzichtbaren Leistungen müssten zusätzlich aufgebracht werden und belaufen sich schnell auf 50.000 Euro und mehr, so der VPB-Präsident. Eine Summe, die der Bauherr gleich zu Beginn aufbringen muss, und die er an anderer Stelle wieder einspart, nach Erfahrung des VPB oft im Bereich der Energieeffizienz.

Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungsumfang werden laut Studie durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und dem Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge galt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und konnte anschließend verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart waren, seien sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert worden, resümiert die Studie.

Neben dem beworbenen Festpreis ist der fixe Einzugstermin ein Argument, warum Bauherren sich für schlüsselfertige Objekte entscheiden. Auch hier bleibt die Werbung hinter der Realität zurück: Laut Studie vermieden es die Unternehmen oft, konkrete Fertigstellungstermine zu nennen. Lediglich in 17 Prozent aller Verträge waren sie vorgesehen. In 50 Prozent aller Fälle wurde die Bauzeit nur in Monaten und Wochen angegeben. Vertragsstrafen für verzögerte Fertigstellung sahen nur 26 Prozent der Verträge vor; die Strafen waren zudem sehr niedrig. Die Klauseln berauben den Bauherrn auch der Chance, weitere Schäden geltend zu machen. Die Studie belegt außerdem, wie Bauherren durch die Zahlungspläne in Generalunternehmer- Verträgen benachteiligt werden: Sie werden durch unangemessen hohe Zahlungen zur Vorkasse gedrängt.

Privater Hausbau, so erinnerte der VPB-Präsident, sei ein wesentlicher Motor der Konjunktur. "Die privaten Bauherren sind die wichtigsten Auftraggeber der mittelständischen Bauwirtschaft. Sie schreiben auch nicht europaweit aus, sondern vergeben ihre Aufträge regional. Und sie puffern mit ihren Aufträgen konjunkturelle Schwankungen ab. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Privatleute, die in der Regel mit einem Haus die größte Investition ihres Lebens planen, nicht durch ungenügenden Verbraucherschutz zur Aufgabe ihre Baupläne gezwungen werden." Der VPB-Präsident forderte die zuständigen Ministerien auf, aktiv zu werden. "Im Reiserecht haben wir heute einen hervorragenden Verbraucherschutz, im Bereich des privaten Bauens fehlt er noch - dabei ist das Risiko beim Bauen sicher deutlich existenzieller als bei einer Urlaubsreise."

Professor Jochen Glöckner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht und wissenschaftlicher Beirat des Instituts Privater Bauherren, sagt in seinem Vorwort zur Studie "Jedenfalls wird vor dem Hintergrund der erheblichen Zahl ausgewerteter Formularverträge und der aufgedeckten Mängel kaum noch angenommen werden dürfen, etwaige Probleme gingen allein auf vereinzelte "schwarze Schafe" in der Branche zurück."


14. November 2012

Strom und Gas: Wechsel spart Hunderte Euro


Nicht ärgern, sondern wechseln: Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich die Preiserhöhungen locker wieder ausgleichen. Abhängig von Verbrauch und Wohnort können Kunden mit einem verbraucherfreundlichen Tarif beim Strom bis zu 331 Euro und beim Gas bis zu 656 Euro pro Jahr sparen. Das ergeben Modellrechnungen der Stiftung Warentest für die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Das größte Sparpotenzial haben Kunden, die noch immer im Grundtarif ihres örtlichen Versorgers sind. Dies sind beim Strom mehr als 40 Prozent der Haushalte, beim Gas mehr als 20 Prozent. Wer mit Gas heizt und deshalb einen hohen Verbrauch hat, kann besonders kräftig sparen.

Die größten Preisunterschiede beim Gas stellten die Tester in Hannover, Frankfurt am Main, Leipzig, Mainz und Schwerin fest. Häufig liegen in den untersuchten 20 Städten die Anbieter LogoEnergie und Xool vorne.

Empfehlenswert ist ein Blick in die Vergleichsrechner im Internet. Dabei sollten Kunden jedoch die Voreinstellungen der Suchmasken anpassen. Am wichtigsten ist, das Häkchen bei „Bonus berücksichtigen“ wegzuklicken. Sonst zahlen bequeme Kunden im zweiten Vertragsjahr oft drauf. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Untersuchung nur verbraucherfreundliche Tarife aufgeführt. Diese bieten unter anderem monatliche Zahlung statt Vorkasse, keine Pakettarife, mindestens zwölf Monate Preisgarantie, kurze Kündigungsfristen und kurze Anschlusslaufzeiten.

Die ausführliche Untersuchung von Strom- und Gastarifen für bequeme Kunden ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/stromundgas veröffentlicht.


Quelle: www.test.de



13. November 2012

Wie gebrauchte Immobilie zum Traumhaus wird

Nach dem Erwerb eines gebrauchten Hauses geht die Arbeit meist erst richtig los: Persönliche Vorstellungen müssen mit zahlreichen Vorgaben und Vorschriften in Einklang gebracht werden, Pläne hierzu müssen erstellt, Bauanträge eingereicht und Handwerker engagiert werden. Und vor allem darf der Umbau das Budget nicht sprengen.

Damit ein Umbau, Anbau oder Ausbau auf sicherem Fundament steht, bietet der Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der Verbraucherzentrale NRW Bauherren ein solides Planungsgerüst. 

Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über sämtliche Phasen einer Baumaßnahme – von der ersten Planung und Kostenberechnung über die Finanzierungssicherung und den Bauantrag bis zur Ausschreibung der Handwerkerleistung. Gründliche Planer erfahren zudem, welche Probleme bei verschiedenen Umbauten von Keller, Fassade, Fenster, Rollläden, Treppen, Elektroinstallationen oder Heizungsanlagen drohen und wie sie sich dauerhaft beseitigen lassen. Auch für den Fall, dass ein Architekt oder Fachingenieur den Umbau begleitet, hat der Ratgeber wertvolle Tipps parat – etwa wie man den richtigen Fachmann für die Baustelle findet und auf welche Details bei Vertrag sowie Abrechnung mit Architekten und Ingenieuren geachtet werden sollte.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Ver­sand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235.

Quelle: www.vz-nrw.de


8. November 2012

Matratzen: Nur eine ist bequem für alle


Nicht jede Matratze ist für alle Körperformen geeignet. Auf vielen Matratzen liegen schon normal gebaute Menschen nicht optimal. Doch ein Modell im Test überraschte mit „guten“ Liegeeigenschaften für alle geprüften Körpertypen. Die Stiftung Warentest untersuchte für die November-Ausgabe der Zeitschrift test 15 Kaltschaummatratzen zu Preisen von 69 bis 990 Euro. Insgesamt schnitten drei Matratzen mit „Gut“, sechs mit „Befriedigend“ und vier mit „Ausreichend“ ab.

Für vier statt bisher zwei Körperformen wählten die Tester Personen aus, die alle Matratzen testeten – in Rücken- und in Seitenlage. Nur eine passte für alle Körperformen. Dennoch findet jeder Vertreter der vier Typen mindestens eine Matratze im Test, auf der er gut liegen kann – auch wenn jemand schwer und schrankförmig oder klein und birnenförmig ist.

Für die Qualität einer Matratze sind nicht nur die Liegeeigenschaften, sondern auch die Haltbarkeit wichtig. Körperfeuchte und -wärme lassen eine Matratze schneller altern: Die Matratzen werden weicher – Liegekuhlen können sich bilden. Manchmal wird die Matratze im Mittelteil sogar dünner.
Alle Matratzen sollten wenigstens im Neuzustand die vom Anbieter angegebene Härte erreichen. Doch nur selten stimmten Herstellerangaben und Messwerte überein.

Der ausführliche Test Matratzen ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/matratzen veröffentlicht.


7. November 2012

Geld ist nicht zum Verheizen da!

Zehn Energiespartipps: Die Heizungsperiode hat begonnen und es stellt sich wieder die Frage, wie heize ich richtig? Welche Temperatur ist optimal für die Gesundheit? Welche Temperatur ist für welche Räume geeignet? Und vor allem, wie kann ich Geld sparen und heize das Geld nicht zum „Fenster heraus“?

Der Leiter der Abteilung für Umwelt- und Klimaschatz des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich, gibt zehn Energiespartipps zum richtigen Heizen: „Wichtig ist, dass eine gute Isolierung, Heizungswartung, richtiges Lüften, und eine angemessene  Raumtemperatur Hand in Hand gehen. Es gibt nicht „die“ Lösung, sondern die „Mischung macht´s.“

1. Die Raumtemperatur sollte im Wohnzimmer zwischen 18 und 20°C liegen.
Die Temperatur der Küche sollte bei 18°C liegen, da Herdplatten beim Kochen und der Backofen beim Backen, sowie die Abwärme des Kühlschranks nicht zu unterschätzende Wärmelieferanten sind. Jedes Grad weniger Raumtemperatur in den Wintermonaten spart sechs Prozent der Heizkosten. Medizinisch gesehen ist eine Temperatur von 18°C optimal für die Atemwege; eine Temperatur über 25°C kann sogar die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken.

2. Nicht sinnlos Heizen! Wenn niemand zu Hause ist, braucht das Thermostat nicht über 16°C gedreht werden. Bei einer längeren Abwesenheit reicht eine Temperatur von ca. 12°C. An kühleren Tagen sollte die Temperatur nicht zu weit nach unten geregelt werden, damit Wände, Decken und auch die Fußböden nicht auskühlen, was die Heizkosten beim Wiederaufwärmen unnötig steigen lässt.

3. Stoßlüften, bis höchstens zehn Minuten, ist am effektivsten. In der Zeit sollte die Heizung heruntergedreht werden, da sonst die Wärme direkt nach draußen entweicht. Richtiges Lüften verhindert auch die Schimmelpilzbildung. Grundsätzlich gilt, je kälter die Temperatur desto eher bildet sich Schimmelpilz.

4. Eine qualitative Isolierung ist wichtig. Mit Abdichtbändern aus dem Supermarkt können Sie undichte Bereiche an Fenstern abdichten. Diese machen Sie am besten durch eine brennende Kerze sichtbar. Fängt die Kerze an zu flackern, ist das Fenster undicht. Nachts empfiehlt es sich, die Rollläden, Fensterläden und Vorhänge zu schließen um eine zusätzliche Isolationswirkung zu erreichen. Auch schlecht isolierte Rohrleitungen im Keller führen zu einem Energieverlust. Die Dicke der Dämmung sollte gleich dem Rohrdurchmesser sein, in der Regel jedoch mindestens 20 mm.

5. Heizkörper nicht „verstecken“! Auch wenn Heizkörper nicht immer als dekorative Wohnungseinrichtung geeignet sind, sollte der Blick auf sie nicht durch nahe stehende Möbel oder andere Dinge verdeckt sein. Diese nehmen einen nicht unerheblichen Teil der Wärme auf und verursachen somit höhere Heizkosten.

6. Heizkörper regelmäßig entlüften! Wenn die Heizung blubbert und gluckst bedeutet dies, dass Luft im Heizungskreislauf ist. Dies ist völlig normal, jedoch sollten Sie die Luft ablassen, um nicht die Heizleistung zu schmälern und die Heizkosten nach oben zu treiben. Zum Entlüften der Heizung benötigen Sie kaum handwerkliches Geschick: Nachdem das Thermostatventil geschlossen wurde, einfach mit Hilfe eines Entlüftungsschlüssels das Entlüftungsventil an der Seite der Heizung öffnen und es sofort wieder zudrehen, wenn das erste Wasser heraustritt. Sicherheitshalber sollten Sie Lappen und Eimer bereitstellen, falls doch mehr Wasser als erwartet herausfließt.

7. Heizkörpernischen sollten gedämmt werden. Sie verursachen einen großen Teil des Wärmeverlustes, da die dortigen Wände dünner sind. Heizkörperdämmplatten oder flexible Dämmfolien können je nach Abstand des Heizkörpers zur Wand Abhilfe schaffen und Ihnen bares Geld sparen. Zu beachten ist, dass der Dämmstoff so dick wie möglich gewählt wird, um optimal zu isolieren.

8. Verdunstungsgefäße oder Luftbefeuchter aufstellen! Ist die Luftfeuchtigkeit zu gering, die Luft also zu trocken, so wird die Temperatur aufgrund des subjektiven Wärmeempfindens als weniger warm empfunden. Eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 50 Prozent ist optimal.

9. Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage! Hausbesitzer sollten Ihre Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachmann reinigen und warten lassen, um so überflüssigen Energieverlust zu vermeiden.

10. Während der Heizperiode sollten die Heizkörper in ungenutzten Räumen herunter geregelt werden. Die Nachtabsenkung oder -abstellung sollte richtig eingestellt sein und die Warmwassertemperatur nicht mehr als 60°Celsius betragen. Die Vorlauftemperatur im Heizkessel sollte mit dem Sollwert übereinstimmen und der Druck im Heizungssystem den richtigen Wert haben.

Infos und Ratgeber rund ums Heizen und Energiespartipps gibt´s auf dem Klimaschutzportal des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de; hier die Rubriken Bürgerservice, Umwelt & Verbraucher, CO2-Ratgeber online oder Klimaschutzportal anklicken.




6. November 2012

Tipps zu Handwerker und Kundendiensten

Rasche Hilfe im Notfall - reell und ohne Streit

Wenn der Schlüssel innen steckt, die Waschmaschine streikt oder ein Wasserrohr geplatzt ist – ist ein Haushalt in Not. Hier muss meist ein Experte ran, um den Schaden zu beheben. Erste Hilfe bei der Suche nach einem fixen und reellen Fachmann bietet jetzt der neue Pocket-Ratgeber „Handwerker und Kundendienste – meine Rechte und Ansprüche“ der Verbraucherzentrale.

Das Buch bietet schnelle Antworten auf alle drängenden Fragen rund um eine Reparatur oder Wartung und zeigt, worauf von der Auftragsvergabe bis zur Abrechnung geachtet werden sollte. Kunden erfahren außerdem das Wichtigste über ihre Rechte, wenn der Handwerker gepfuscht hat: Er etwa mit der Reparatur in Verzug gerät oder seinen Kostenvoranschlag überschreitet. Damit Kunden nicht erst durch Schaden und Verfahren klug werden, wird in dem Ratgeber auch erklärt, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann oder welche Strategien helfen, falls doch ein Rechtsstreit ins Haus steht.

Den Ratgeber „Handwerker und Kundendienste“ gibt es für 8,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.

Quelle: www.vzhh.de
Stand: 23/10/12




5. November 2012

Wohnungsmarkt – Entlastung für Studenten


Mit der steigenden Studiennachfrage wächst auch der Bedarf nach be­zahlbaren Wohnungen für Studierende. Knapp ein Drittel der Studieren­den in Nordrhein-Westfalen wohnen bei ihren Eltern, rund zehn Prozent wohnen in einem Studentenwohnheim. Die übrigen suchen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dieser wird in vielen Hochschulregionen in Nordrhein-Westfalen immer enger und oftmals auch teurer. Mit einem eigenen Programm in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich will die Landesregierung gegensteuern, was mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Fördervolumens bedeutet.

„Das Programm kommt rechtzeitig, damit die Studierenden in der Phase besonders hoher Studiennachfrage davon profitieren können. Es ist ein wichtiges Signal, um die Wohnraumsituation für Studierende zu entschärfen. Wir fördern gezielt preiswerten studentischen Wohnraum und sorgen zugleich für den absehbaren demografischen Wandel in unserer Gesellschaft vor“, erklärte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.

Bauminister Michael Groschek ergänzte: „Durch die Verdoppelung der bisherigen Förderangebote für studentisches Wohnen im Rahmen der Wohnraumförderung wird nicht nur die studentische Wohnungsnot ge­mildert, sondern werden auch neue Impulse für Stadtquartiere gesetzt. Aber wir müssen auch weit nach vorne schauen: In einigen Jahren wird die Nachfrage nach studentischem Wohnraum wieder rückläufig sein. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die Gebäude in Zukunft auch von anderen Zielgruppen genutzt werden können, also planen wir beispielsweise schon heute barrierefreie Studentenwohnungen für die Senioren von morgen.“

Für den studentischen Wohnungsbau wird die Landesregierung in den nächsten Jahren jährlich 50 Millionen Euro als zinsgünstige Förder­darlehen zur Verfügung stellen. Es steht sowohl den Studentenwerken als auch Wohnungsunternehmen und privaten Investoren offen. Rund 750 studentische Wohnheimplätze können damit pro Jahr neu gebaut werden. Das Wohnungsbauförderungsprogramm für studentisches Wohnen startet Anfang 2013.


Quelle: www.nrw.de



4. November 2012

Wasch­trockner - Die Platz­sparer


Wasch­trockner sind vor allem eins: platz­sparend. Denn die meisten kosten so viel wie zwei einzelne Geräte und verbrauchen sogar noch mehr Strom und Wasser als Wasch­maschine und Trockner zusammen. Die Stiftung Warentest hat sechs Geräte getestet. Vier Modelle schnitten mit „Gut“ ab, der Wasch­trockner von AEG bekam die Note „Befriedigend“ und für LG gab es nur ein „Ausreichend“. Die Ergeb­nisse erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeit­schrift test.

Mit Preisen zwischen 700 Euro bei Zanker und knappen 1.700 Euro bei Miele kosten die Kombinations­geräte ungefähr so viel wie zwei einzelne der gleichen Marke. Dafür bekommt der Kunde auch eine voll­wertige Wasch­maschine und einen voll­wertigen Trockner in einem. Im Test „gut“ abge­schnitten haben die Geräte von Bosch, Miele, Siemens und Zanker. Das AEG-Modell bekam wegen seines etwas höheren Strom- und Wasser­verbrauchs nur ein „Befriedigend“.

Nur „Ausreichend“ schnitt das Kombigerät von LG ab. Der Wasch­trockner ist laut und hat den Dauer­test nicht über­standen. Zwei von drei geprüften Maschinen fielen nach simulierten sechs Jahren Betrieb aus. Schrauben am Lüftungs­kanal hatten sich gelo­ckert. Die Halterung war kaputt und der Wasch­trockner somit nicht mehr zu gebrauchen.

Der ausführ­liche Test Wasch­trockner ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/waschmaschinen veröffent­licht.



Quelle: www.test.de



1. November 2012

Last-Minute-Tipps zur Heizsaison

Wenn sich die Heizung durch Blubbern oder Plätschern bemerkbar macht, ist dies ein deutliches Anzeichen für Luft im Heizkörper. Dadurch ver-schlechtert sich die Wärmeleistung. Mit einem einfachen Vierkantschlüssel lässt sich die Entlüftungsschraube öffnen und die Luft entweicht. Aber Vorsicht: Austretendes Heizungswasser ist häufig stark verschmutzt. „Handwerklich geschickte Personen können die Entlüftungsschraube durch einen automatischen Entlüfter ersetzen“, empfiehlt Norbert Fleige, Berater an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg.

Auch Verhaltensänderungen und ein bewusster Umgang bewirken viel. Je nach Raumnutzung sind unterschiedliche Temperaturen erforderlich. Allerdings sollten dann auch die Türen zwischen den Räumen möglichst geschlossen sein.

„Thermostatventile, die älter als 15 Jahre sind, sollten erneuert werden“, so der Energieexperte. „Ihre Regelgenauigkeit ist nicht mehr gegeben und sie arbeiten nach dieser Zeit meist nicht mehr zuverlässig“. Moderne Thermostatventile haben eine Regelgenauigkeit von 1 Grad. Besonders in ungedämmten Wohnungen sind programmierbare Thermostatventile vorteilhaft, da  genaue Heizzeiten und Temperaturen einstellbar sind.
Damit die Thermostate korrekt arbeiten können, dürfen sie nicht durch Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt sein.

Der zweite Blick sollte in den Heizungskeller gehen: Sind alle Heizungsrohre und Armaturen gedämmt? „Ein Meter ungedämmte Rohrleitung erhöht die jährlichen Heizkosten um acht bis zehn Euro“, warnt Norbert Fleige. Mit etwas Geschick kann eine Rohrdämmung selbst angebracht werden.

Wird die Zirkulationspumpe über eine Zeitschaltuhr geregelt? Wenn nicht, gibt es für wenige Euro entsprechende Geräte im Baumarkt. Die Pumpe muss nicht rund um die Uhr laufen.

Viele Heizkessel haben noch eine nicht angepasste Werkseinstellung, die nicht auf das jeweilige Gebäude eingestellt und deshalb ineffizient ist. Wer sich nicht in die Gebrauchsanweisung vertiefen möchte, sollte einen Handwerker in Anspruch nehmen. Am effektivsten ist ein hydraulischer Abgleich, bei dem der Handwerker die einzelnen Komponenten des Heizsystems aufeinander abstimmt.

Eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage gehört laut Energie-
einsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers und muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag kann das unkompliziert regeln. Muster-Wartungsverträge für Öl- und Gasheizungen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wer eine Brennwertheizung besitzt, kann zudem von den Experten der Verbraucherzentrale einen Check durchführen lassen, bei dem die richtige Einstellung und Effizienz des Gerätes geprüft wird. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt hierfür lediglich ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.

Fragen zum richtigen Heizen und zum Brennwert-Check beantwortet die anbieterunabhängige Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 040/248 32 250. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden (Beratungsstellen in St.Georg, Bergedorf, Fuhlsbüttel und Harburg).

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Quelle: www.vzhh.de


30. Oktober 2012

Wärmedämmung - Vom Keller bis zum Dach

Wer beim Hausbau Energie sparen und die Umwelt schonen will, kommt um eine gute Wärmedämmung nicht herum. Hierbei stellt sich die Frage nach dem richtigen Dämmstoff. Der aktualisierte Ratgeber „Wärmedämmung“ der Verbraucherzentrale liefert zur Qual der Wahl alle wichtigen Informationen.

Auf 182 Seiten erfährt der Leser alles Erforderliche über Auswahlkriterien, Materialkennwerte wie Wärmeleitfähigkeit oder Feuchteverhalten, Normen sowie über die Details der Dämmstoffarten. Die Dämmstoffsteckbriefe bieten alle wichtigen Daten zu Herstellung, Gebrauch, Beseitigung, Druckfestigkeit, Temperaturzahl, Wärmespeicherzahl und Kosten zu den unterschiedlichen Dämmstoffen, seien es pflanzliche, mineralische, synthetische oder tierische wie Wolle. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem geeigneten Wärme-, Feuchte- und Brandschutz sowie der Luftdichtigkeit bei einzelnen Bauteilen – von der Bodenplatte bis zum Dach. Hierzu werden Beispiele gegeben und technische Daten und Preise genannt. Ein ausführliches Glossar im Anhang erläutert abschließend alle Fachbegriffe.

Den Ratgeber „Wärmedämmung“ gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.


Wasser in Deutschland


Zahlen und Fakten

Deutschland lebt im Paradies - zumindest wenn es um das Wasserangebot geht. Rund 188 Milliarden Kubikmeter stehen den Bundesbürgern theoretisch pro Jahr zur Verfügung. Doch nur 17 Prozent davon werden tatsächlich benötigt und genutzt; der Rest ist Reserve.

Den mit Abstand größten Anteil davon, immerhin 84 Prozent, verbrauchen Industrie und Bergbau in Deutschland. Vor allem Kraftwerke benötigen riesige Mengen, die vor allem zur Kühlung bei der Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden. Dieses Wasser geht aber nicht verloren, da es fast ausschließlich aus Oberflächengewässern stammt und nach der Nutzung zu großen Teilen wieder eingeleitet wird.

Während die Landwirtschaft in vielen anderen Ländern zu den größten Wasserverbrauchern gehört, benötigen deutsche Betriebe nur knapp ein Prozent des Gesamtwasserverbrauchs. Das haben wir vor allem dem feuchten Klima zu verdanken. Die meisten anderen Staaten der Erde liegen dagegen in eher trockenen Gebieten, in denen häufig ohne Bewässerung kein Anbau möglich ist. Deshalb liegt z. B. europaweit der Anteil der Landwirtschaft am nationalen Wasserverbrauch bei durchschnittlich 35 Prozent, weltweit sogar bei 70 Prozent.

Auch der Bedarf der privaten Haushalte ist in Deutschland vergleichsweise gering. Nur 3 Prozent des genutzten Wassers geht an Verbraucher, zu denen man auch kommunale Einrichtungen und kleine Gewerbebetriebe zählt. Zudem sinkt der private Verbrauch kontinuierlich. Heute verbraucht jeder Bundesbürger ca. 122 Liter Wasser pro Tag, 17 Prozent weniger als 1990. Zum Vergleich: In den USA liegt der Pro-Kopf-Verbrauch bei über 250 Litern am Tag. 

In Deutschland wurde diese Entwicklung möglich durch wassersparende Armaturen und Haushaltsgeräte, aber auch durch einen umweltbewussteren Umgang mit Wasser. Zum Baden und Duschen werden im Schnitt 44 Liter pro Tag benötigt, die Toilettenspülung schlägt mit 33 Litern pro Tag zu Buche. Nur fünf Liter nutzen wir täglich fürs Essen und Trinken. Obwohl die deutschen Wasserpreise im globalen Vergleich zu den höchsten zählen, ist Trinkwasser bei uns mit weniger als zwei Euro pro Kubikmeter nach wie vor ein besonders günstiges Lebensmittel.

Jürgen Beckhoff, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Wasser - Trinkwasser, Natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser“, Bestell-Nr. 61-1598, 4,00 EUR, http://www.aid-medienshop.de

Quelle: www.aid.de


19. Oktober 2012

Riester-Bausparen: Wüstenrot ist Testsieger

Bei einem Test von Riester-Bausparverträgen ist Wüstenrot der klare Testsieger. Bei drei von vier Modellfällen liegt die Bausparkasse mit ihrem Tarif an der Spitze einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest. Wie die Zeitschrift in ihrer November-Ausgabe berichtet, schlagen Riester-Bausparverträge konventionelle Verträge, da die Top-Tarife im Test genauso gut sind wie ungeförderte Angebote, zusätzlich aber viele Tausend Euro Förderung bringen.

Den Siegertarif von Wüstenrot gibt es ab 50.000 Euro Bausparsumme. Die Aachener Bausparkasse und die Alte Leipziger bieten aber „gute“ Alternativen, die auch für kleine Sparbeiträge geeignet sind.

Je nach Tarif sichern sich Bausparer für ihre künftige Hausfinanzierung ein Darlehen zu einem Zinssatz von 2,75 bis 4,25 Prozent. Dieser Zinssatz ist ihnen garantiert, auch wenn sie ihr Darlehen erst in sieben oder zehn Jahren benötigen. Kein anderes Finanzprodukt bietet diese Sicherheit eines Bausparvertrages.

Die Stiftung Warentest hatte alle 21 Bausparkassen aufgefordert, für vier Modellfälle den jeweils günstigsten Riester-Tarif und die optimale Bausparsumme anzugeben. Neun Bausparkassen nahmen am Test teil. Drei hatten keinen Riester-Tarif im Angebot, die übrigen neun Bausparkassen verweigerten die Teilnahme an der Untersuchung.

Der ausführliche Test Riester-Bausparen ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riester-bausparen veröffentlicht.


Quelle: www.test.de