15. November 2012

Wenn die Fledermäuse kreisen – Tipps zum Artenschutz

© Alexandra Königsmark (vom Bonner Arbeitskreis Fledermausschutz)/Rhein-Sieg-Kreis

Fledermäuse stehen unter strengem Artenschutz

Als Symbol für die Halloween-Nacht prangt die Fledermaus häufig auf Dekoartikeln, Lebensmittelverpackungen u.v.m. Abseits kommerzieller Angebote, in der freien Natur, ist sie inzwischen deutlich seltener vertreten – die Fledermaus gehört zu den etwa 76.000 Tier- und Pflanzenarten in Deutschland, von denen die Hälfte in ihrem Bestand gefährdet ist.

Fledermäuse stehen unter strengem Artenschutz, das gilt auch für die 15 Fledermausarten, die im Rhein-Sieg-Kreis leben. Der Rückgang ihrer einzigen Nahrung, der Insekten, macht den Flugkünstlern zu schaffen. Auf die Jagd gehen sie nachts. Dann schlagen die zierlichen Flieger ordentlich zu – ein Tier kann pro Nacht bis zur Hälfte seines Körpergewichts an Insekten vertilgen.

Bekannte Populationen melden

Auch die Zerstörung ihres Lebensraumes gefährdet die Fledermäuse, die abgesehen von ihren nächtlichen Jagdaktivitäten versteckt leben. Anhand der bevorzugten Sommerquartiere unterscheidet man zwischen Baum- und Hausfledermäusen. Die Baumfledermäuse wie die Wasserfledermaus oder das „Braune Langohr“ leben in verlassenen Spechthöhlen sowie hinter losen Rinden oder anderen Hohlräumen in Bäumen. Die Hausfledermäuse wie das „Große Mausohr“ oder die Zwergfledermaus bevorzugen Speicher, Fassadenverkleidungen, Mauerspalten oder –hohlräume in Siedlungsgebieten.


© Alexandra Königsmark (vom Bonner Arbeitskreis Fledermausschutz)/Rhein-Sieg-Kreis
Wer zum Schutz der heimischen Fledermäuse beitragen möchte, kann der Kreisverwaltung bekannte Populationen melden.

Die aktuelle Jahreszeit ist übrigens ideal, wenn man beim anstehenden Umbau eines Dachstuhls die Störung der Fledermäuse auf ein Minimum reduzieren will, denn diese haben in der Regel jetzt bereits ihre Winterquartiere bezogen, den Dachstuhl also verlassen. Es empfiehlt sich im Sinne der Fledermäuse außerdem, das Dach mit speziellen siebfreien Lüftungsziegeln zu öffnen und Fledermaushilfen anzubringen. Der Handel bietet darüber hinaus Fledermaussteine an, die in die Dämmung eingebaut werden können.

Störung im Winterquartier hat fatale Folgen

In ihren Winterquartieren dürfen die flotten Flieger allerdings nicht gestört werden. Das Bundesnaturschutzgesetz hat sie unter strengen Schutz gestellt, daher ist es verboten, Erdkeller, Höhlen, Stollen und ähnliche Räume, die den kleinen Säugetieren als Winterquartiere dienen, in der Zeit von 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. Eine Störung im Winterquartier hat nämlich fatale Folgen: Einmal gestört, braucht der Stoffwechsel bis zu einer halben Stunde, bis die Fledermaus wach ist! Und bis sie wieder schläft hat sie viel Energie verbraucht - Energie, die zum Ende des Winterschlafes vielleicht fehlt.

Nähere Auskünfte rund um das Thema Fledermäuse erteilen gerne die Fachleute am Umwelttelefon  des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer: 02241/13-22 00.

Weitere Tipps zum Artenschutz finden Interessierte auch unter www.rhein-sieg-kreis.de/artenschutztipps.