Die Europäische Kommission hat eine Liste von Aromastoffen
veröffentlicht, die in der EU in der Lebensmittelindustrie verwendet werden
dürfen. Ziel: mehr Klarheit und Transparenz für Verbraucher, Unternehmen und
Lebensmittelkontrollbehörden.
Aromastoffe werden in vielen Nahrungsmitteln wie
Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Kuchen und Jogurt verwendet. Seit dem Jahr
2003 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Sicherheitsbewertungen von rund 3.000 Aromastoffen durchgeführt und war
wesentlich an der Erarbeitung der Liste beteiligt.
Die Positivliste umfasst 2.100 zulässige Aromastoffe.
Weitere 400 bleiben vorläufig im Handel, bis die EFSA die Bewertung
abgeschlossen hat. Diese Stoffe wurden von anderen wissenschaftlichen
Einrichtungen bereits als sicher eingestuft. Die Verordnung, die die
Positivliste enthält, gilt ab dem 22. April 2013. Alle Aromastoffe, die nicht
aufgeführt werden, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten. Die
Liste soll jährlich aktualisiert werden.
Heike Kreutz, www.aid.de
Weitere Informationen:
Datenbank und Liste der in der EU zulässigen Aromastoffe:
aid-Heft "Die E-Nummern in Lebensmitteln - Kleines
Lexikon der Zusatzstoffe", Bestell-Nr. 61-1135, Preis: 3,00 Euro, http://www.aid-medienshop.de
Quelle: www.aid.de
Stand: 10/10/12
Stand: 10/10/12