Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verabschiedet. Mit dieser
Änderung ist der Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ von
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner weitgehend abgearbeitet. Die
Gesetzesänderung regelt die Haftung von Futtermittelunternehmen:
Futtermittelunternehmer, die in bestimmten Mengen Mischfuttermittel für Nutztiere
herstellen, werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden
abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten
Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen
nicht entspricht.
Ende 2010 hatte ein norddeutscher Futtermittelhersteller mit
Dioxinen verunreinigte Fette zur Futtermittelherstellung ausgeliefert,
woraufhin eine Vielzahl von Futtermittel- und Nutztierbetrieben gesperrt werden
musste. Bundesverbraucherministerin Aigner hatte in der Folge den zehn Punkte
umfassenden Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ auf den
Weg gebracht. Er enthält präzise Regelungen zu Zulassungs- und Meldepflichten,
die teilweise auf Initiative Deutschlands von der EU übernommen wurden und in
allen Mitgliedstaaten gelten. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir
den Aktionsplan fast vollständig abgearbeitet und sind beim Schutz von
Verbrauchern und Tieren vor Dioxinen in Futter- und Lebensmitteln einen
bedeutenden Schritt weiter“, sagte Aigner am Rande der Kabinettssitzung. Dass
das umfassende Paket nach nicht einmal zwei Jahren nahezu vollständig umgesetzt
ist, ist keine Selbstverständlichkeit: Einigungen auf EU-Ebene nehmen in
vergleichbaren Fällen deutlich mehr Zeit in Anspruch.
Einzig verbliebener offener Punkt: Der Forderung der
Bundesregierung nach einer EU-weiten verbindlichen Positivliste für
Futtermittel ist die EU-Kommission bisher nicht nachgekommen. Sie hat sich aber
auf deutsche Initiative hin bereit erklärt, den EU-Katalog der
Einzelfuttermittel, der mehr als 600 Einzelfuttermittel listet und beschreibt,
um "kritische Stoffe“ zu ergänzen und auch die Beschreibungen bestimmter
Einzelfuttermittel zu präzisieren. Als ersten Schritt haben die Mitgliedstaaten
im Juli 2012 den Entwurf eines neuen EU-Katalogs der Einzelfuttermittel
gebilligt. Er enthält solche Ergänzungen und Präzisierungen insbesondere im
Bereich der Fette und Öle. Die entsprechende EU-Verordnung wird voraussichtlich
Ende dieses Jahres in Kraft treten. Deutschland begrüßt die vorgenommen
Änderungen im EU-Katalog, hält aber weiter an seiner Forderung nach einer
EU-weiten verbindlichen Positivliste für Futtermittel fest.
In Deutschland gibt es eine Positivliste für Futtermittel
bereits, auch Österreich beteiligt sich daran. Geschaffen wurde die Liste vom
Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft; die Futtermittelbranche hat sich
im Rahmen des Qualitätssicherungssystems zur Anwendung verpflichtet. Dazu
gehört nicht nur, dass ausschließlich Einzelfuttermittel verwendet werden
dürfen, die auf der Liste stehen, sondern auch, dass diese richtig
gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen die Hersteller ihren Abnehmern so
genannte „Sicherheitsdatenblätter“ mit konkreten Angaben zum
Herstellungsprozess, zu möglichen Risiken und zu den Eigenkontrollen zur
Verfügung stellen.
Die heute verabschiedete Änderung des LFGB betrifft weitere
Regelungen im Bereich Lebensmittelsicherheit: So wird die
Informationsübermittlung zwischen den Behörden der Lebensmittelüberwachung und
dem Gesundheitswesen verbessert. Behörden der Lebensmittelüberwachung werden
künftig dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen, die bei
ihren Kontrollen auftreten, an die Gesundheitsbehörden zu melden. Umgekehrt ist
auch im Infektionsschutzgesetz – für das das Bundesministerium für Gesundheit
die Federführung hat – vorgesehen, dass
Gesundheitsbehörden ihrerseits Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen an
die Lebensmittelüberwachung melden. Diese Regelung ist eine von vielen
Konsequenzen, die die zuständigen Behörden aus der EHEC-Epidemie im vergangenen
Jahr gezogen haben.
Hintergrundinformation:
Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“
Bundesministerin Aigner hatte den Aktionsplan im Januar 2011
auf den Weg gebracht. Er enthält die folgenden Punkte:
Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben
sich darauf geeinigt, eine Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelbetriebe
rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung gilt seit dem 16.
September 2012.
Trennung der Produktionsströme
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben
sich darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme rechtlich zu
verankern. Die entsprechende EU-Verordnung gilt seit dem 16. September 2012.
Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die
Futtermittelkontrolle
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben
sich auf strengere rechtliche Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die
entsprechende EU-Verordnung gilt seit dem 16. September 2012.
Meldepflicht für private Laboratorien
Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bereits am 4. August 2011 in
Deutschland in Kraft getreten.
Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland
Zustimmung signalisiert für eine sachgerechte Ergänzung des EU-Katalogs für
Einzelfuttermittel. Ein erster Schritt dazu ist der neue EU-Katalog der Einzelfuttermittel,
der aller Voraussicht nach Ende dieses Jahres in Kraft treten wird.
Absicherung des Haftungsrisikos
Zur Absicherung von Haftungsrisiken der
Futtermittelunternehmen hat das Bundeskabinett am 14. November 2012 eine
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbucheses verabschiedet.
Überprüfung des Strafrahmens
Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel
in den Handel bringt, die für den Verzehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.
a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt,
kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Eine
entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie
anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getreten.
Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
Mit einer Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung vom 4. August 2011
Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in
Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit
der die Art und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt seit dem 1. Mai
2012.
Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes
haben sich auf ihrer Konferenz im September 2012 darauf verständigt, die
Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung durch Weiterentwicklung der
Qualitätsmanagementsysteme und durch unabhängige Prüfungen von Auditverfahren
weiter zu verbessern. Bis zur nächsten Konferenz sollen die Länder Eckpunkte
zur Umsetzung eines länderübergreifenden Vergleichs der Effizienz der amtlichen
Kontrollen erarbeiten.
Transparenz für die Verbraucher
Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die
Verankerung einer zwingenden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so
genannten Grenzwertverstößen bzw. nicht unerheblichen Hygiene- und
Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sind seit dem
1. September 2012 in Kraft.
Quelle: www.bmelv.de