In dem Ermittlungsverfahren der in Braunlage (Niedersachsen) verstorbenen Küsterin
hat das Amtsgericht Braunschweig gestern Haftbefehl gegen den heranwachsenden Sohn des Opfers wegen Beihilfe zum
Mord erlassen. Der Haftbefehl wurde dem 20-Jährigen durch das
Amtsgericht München verkündet.
"Es liegen widersprüchliche Angaben zum Tathergang vor, weshalb auf
den Inhalt der Einlassungen der beiden Beschuldigten aus
ermittlungstaktischen Gründen nicht näher eingegangen werden kann", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig heute in einer Pressemitteilung mit.
Erste Auswertungsergebnisse der am Tatort aufgefundenen Spuren
bestätigen den Verdacht, dass die 48-Jährige in den Räumlichkeiten der
Kirche erschossen wurde. Der Tatzeitraum wird auf die Abendstunden des
vergangenen Freitag begrenzt. Danach sind Vater und Sohn gemeinsam mit
der 12-jährigen Tochter in das europäische Ausland geflüchtet, von wo
aus sie am Sonntag zurückkehrten und sich freiwillig den Behörden in
München stellten.
Gegen den 51-jährigen Ehemann der am Wochenende in Braunlage
aufgefundenen Gemeinde-Küsterin wurde am heutigen Vormittag vom
Amtsgericht Braunschweig Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Nach
dem Ergebnis der Obduktion ist die 48-Jährige an den Folgen einer
Schussverletzung verstorben. Nach Verkündung des Haftbefehls durch das
Amtsgericht München wird derzeit die Überführung des Beschuldigten nach
Braunschweig vorbereitet.