20. November 2012

Küsterin tot - Haftbefehl gegen Vater und Sohn erlassen

In dem Ermittlungsverfahren der in Braunlage (Niedersachsen) verstorbenen Küsterin hat das Amtsgericht Braunschweig gestern Haftbefehl gegen den heranwachsenden Sohn des Opfers wegen Beihilfe zum Mord erlassen. Der Haftbefehl wurde dem 20-Jährigen durch das Amtsgericht München verkündet.

"Es liegen widersprüchliche Angaben zum Tathergang vor, weshalb auf den Inhalt der Einlassungen der beiden Beschuldigten aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher eingegangen werden kann", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig heute in einer Pressemitteilung mit.

Erste Auswertungsergebnisse der am Tatort aufgefundenen Spuren bestätigen den Verdacht, dass die 48-Jährige in den Räumlichkeiten der Kirche erschossen wurde. Der Tatzeitraum wird auf die Abendstunden des vergangenen Freitag begrenzt. Danach sind Vater und Sohn gemeinsam mit der 12-jährigen Tochter in das europäische Ausland geflüchtet, von wo aus sie am Sonntag zurückkehrten und sich freiwillig den Behörden in München stellten.

Gegen den 51-jährigen Ehemann der am Wochenende in Braunlage aufgefundenen Gemeinde-Küsterin wurde am heutigen Vormittag vom Amtsgericht Braunschweig Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Nach dem Ergebnis der Obduktion ist die 48-Jährige an den Folgen einer Schussverletzung verstorben. Nach Verkündung des Haftbefehls durch das Amtsgericht München wird derzeit die Überführung des Beschuldigten nach Braunschweig vorbereitet.