Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder
herabfallende Äste entstehen, können laut ADAC gegebenenfalls über die Teilkaskoversicherung
abgewickelt werden. Doch Vorsicht: Viele Versicherer begleichen einen
Sturmschaden erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen bereits
umgestürzten Baum auffährt geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier
springt – sofern vorhanden – die Vollkaskoversicherung ein.