Gut drei Viertel (78 Prozent) aller Bundesbürger machen in dieser
Weihnachtssaison Geschenke rund um Handy, digitale Medien und Internet.
Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands
BITKOM ergeben. Das beliebteste Präsent aus diesem Bereich sind Guthaben
für Handys und Smartphones, die 28 Prozent aller Deutschen verschenken.
„Viele Eltern schenken ihren Kindern zu Weihnachten eine Extraportion
Handy-Kommunikation. Mit dem Guthaben können sie telefonieren, simsen
oder surfen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Laut
BITKOM besitzen 94 Prozent aller Teenager im Alter von 10 bis 18 Jahren
ein Handy. Die meisten von ihnen nutzen Prepaid-Karten, mit denen Eltern
die Kosten am einfachsten im Blick behalten können. An zweiter Stelle
des Rankings der beliebtesten Geschenke im Bereich der digitalen Medien
stehen Computer- und Videospiele, die 23 Prozent aller Bundesbürger
verschenken wollen.
Nach den Ergebnissen der Umfrage haben
Handy-Guthaben und Computerspiele die Musik-CD vom ersten Platz der
Rangliste verdrängt. 22 Prozent der Bundesbürger wollen in diesem Jahr
Musik-CDs verschenken, im vergangen Jahr waren es noch 26 Prozent. Das
sind in absoluten Zahlen rund 2,8 Millionen weniger. Ebenfalls 22
Prozent wollen DVDs oder Bluray-Discs mit Filmen, Serien oder
Dokumentationen verschenken. „Stark im Kommen sind Gutscheine bzw.
Guthaben für Online-Shops und Online-Dienste“, sagt Rohleder. Bereits 12
Prozent aller Bundesbürger wollen entsprechende Präsente machen. Im
Vorjahr waren es erst 10 Prozent. Mit den Gutscheinen können die
Beschenkten Waren bestellen oder digitale Medien wie Musik- oder
Filmdownloads sowie elektronische Bücher (E-Books) ordern. Eine weitere
Alternative sind Hörbücher auf CD, die 9 Prozent verschenken wollen.
Digitale Mediendateien mit E-Books, Musik oder Filmen können aus
urheberrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres verschenkt werden. Beim
Kauf, zum Beispiel eines E-Books, erwirbt der Käufer nicht das Eigentum
an der Datei, sondern ein Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist nicht
ohne weiteres übertragbar. Allerdings gibt es technische Lösungen, die
das Verschenken trotzdem ermöglichen. So wird bei bestimmten Diensten
der Empfänger eines digitalen Geschenks per E-Mail informiert. Über
einen Link kann er die bereits bezahlte Datei auf seinen Computer bzw.
sein Smartphone laden. Voraussetzung ist, dass der Empfänger beim
gleichen Dienst registriert ist. Der Verschenkende hat dabei keinen
Zugriff auf die Datei.
Die gängige Alternative für digitale Präsente ist das Verschenken
eines Gutscheins. Wer einen bestimmten Titel verschenken will, kann ihn
im Gutschein vermerken. Die Online-Händler verfügen dafür in der Regel
über eine Auswahl an Grußkarten, die zum Anlass passen. Praktisch:
Gutscheine können in der Regel direkt ausgedruckt werden und eignen sich
damit auch als Last-Minute-Geschenk.
Hinweis zur Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das
Marktforschungsinstitut ARIS 1.005 Personen ab 14 Jahre befragt. Die
Umfrage ist repräsentativ.