14. November 2012

Versicherung verliert vor Bundesgerichtshof


Lebensversicherte haben Anspruch
auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge

Der Bundesgerichtshof hat heute gegen den Versicherer ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Versicherer ERGO (damals Hamburg-Mannheimer) und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren. In ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin geführten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bereits am 25. Juli gegen den Deutschen Ring und am 17. Oktober gegen den Versicherer Generali im gleichen Sinne entschieden.

"Jetzt steht fest, dass es um die gesamte Versicherungsbranche geht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf 12 Milliarden Euro." Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

Besonders die Kunden der ERGO können nach Einschätzung der Verbraucherzentrale mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, weil viele von ihnen die Verträge meist nach wenigen Jahren gekündigt und häufig gar keinen Rückkaufwert erhalten haben. Für die Verbraucherzentrale ist dies ein Beleg dafür, dass ERGO viele Verträge an Kunden verkauft hat, bei denen von vornherein absehbar war, dass sie nicht auf Dauer die Beiträge aufbringen würden. “Versichern heißt Verstehen, dass die ERGO-Kunden jetzt ganz schnell und automatisch Erstattung des ihnen zustehenden Geldes erwarten“, so Hörmann.

Auf der Internetseite www.vzhh.de der Verbraucherzentrale Hamburg finden Betroffene ausführliche Informationen zum Thema, Tipps und einen Musterbrief, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.

Quelle: www.vzhh.de