Strohwein ist eine besondere
Weinspezialität, die aus rosinierten Trauben gekeltert wird. Für den
Süßwein werden die Trauben nach der Lese auf Stroh, Schilfmatten oder
auch auf Holzgestellen für einige Monate luftgetrocknet. Die vollreifen
Trauben verlieren durch das Trocknen an Flüssigkeit und werden
schrumpelig wie Rosinen. Dabei steigt der prozentuale Zuckergehalt. Erst
nach diesem Vorgang werden die Trauben sanft gepresst und vergoren. Es
entsteht ein schwerer Wein mit einem Alkoholgehalt von rund 14
Volumenprozent, der sehr lange gelagert werden kann. Für einen Liter
Wein braucht man rund zehn Kilogramm getrocknete Trauben.
Bereits in der Antike wurden Weine nach diesem Prinzip gekeltert. In
Deutschland war die Herstellung von Strohweinen von 1971 bis 2009
verboten. Das Risiko, dass vom Stroh gesundheitsschädliche Bakterien auf
die Weintrauben übertragen werden konnten, wurde unter damaligen
Bedingungen als zu groß angesehen. Erst seit dem Inkrafttreten der
EU-Weinmarktordnung 2009 ist die Produktion von Strohwein wieder
erlaubt. Allerdings ist die Bezeichnung "Strohwein" durch die Länder
Österreich und Italien geschützt. Hierzulande kommt die edelsüße
Spezialität deshalb mit der mosel-fränkischen Bezeichnung "Striehween"
in den Handel. Strohwein wird überwiegend in Italien erzeugt, wo er
"Vino passito" genannt wird. So ist das Valpolicella-Gebiet bekannt für
diese Spezialität.
Heike Kreutz, www.aid.de
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aid-Heft "Das Weinrecht 2012", Bestell-Nr. 61-1116, Preis: 2,50 Euro,
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