Hintergrund ist, dass im Rahmen der Hartz IV-Leistungen auch die Kosten der Unterkunft übernommen werden, soweit diese angemessen sind. Der Kreis als Träger der Hartz IV-Leistungen für die Unterkunft muss nach den in mehreren Urteilen formulierten Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Ermittlung dieser angemessenen Kosten der Unterkunft ein schlüssiges Konzept vorlegen.
Die Grundlage hierfür wird ein „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ bilden. Für die Erstellung dieses Mietspiegels sind Erhebungen bei Mietern und Vermietern von Wohnraum durchzuführen. Die Angaben werden anonymisiert und auf mathematisch-wissenschaftlicher Basis ausgewertet. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist gewährleistet.
Die Beratungsgesellschaft Analyse&Konzepte hat bereits deutschlandweit für mehrere Kommunen und Kreise diese Recherchen durchgeführt und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Wohnungsmarktanalysen. Der Kreis bittet alle Beteiligten, diese Erhebung zu unterstützen und die übersandten Fragebögen ausgefüllt zurückzusenden. Den Unterlagen sind jeweils Freiumschläge beigefügt, Portokosten entstehen nicht.
Quelle: www.maerkischer-kreis.de