Polizei und Verbraucherzentrale NRW erhalten durch ihre vielen Bürgerkontakte im Rahmen von Anzeigenaufnahmen und geführten Beratungsgesprächen wertvolle Hinweise für eine gemeinsame Präventionsarbeit. "Die daraus resultierenden Erkenntnisse über neue Methoden von Betrügern und Abzockern sind allein schon Anlass genug, sich stetig auszutauschen", führte Wolfgang Gatzke aus, "wir arbeiten oft an den gleichen Themen und haben die gleichen Zielgruppe, deshalb schließen wir diese Kooperationsvereinbarung, stimmen uns zukünftig noch besser ab und bündeln unsere Aktivitäten."
Derzeit gehen beide mit vereinten Kräften gegen Veranstalter von betrügerischen Kaffeefahrten vor. Durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit versuchen Beamte der örtlichen Polizeidienststellen und der Verbraucherberatungsstellen solchen Veranstaltern und Verkäufern von meist minderwertigen Waren derzeit die teure Tour zu vermasseln. Das LKA NRW hat zudem in der letzten Novemberwoche eine gemeinsame Fachtagung für Polizei, Mitarbeiter der Gewerbe- und Ordnungsämter sowie Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen veranstaltet. Zahlreiche Experten informierten die Teilnehmer über aktuelle Möglichkeiten, unseriösen Kaffeefahrtanbietern das Handwerk zu legen.
"Bereits im letzten Jahr (2011) haben das LKA NRW und die Verbraucherzentrale NRW zum Weltverbrauchertag die Öffentlichkeit gemeinsam über das Thema ‚Lastschriftbetrug bei Gewinnspielverträgen’ informiert. Unter dem Motto ‚Abgefragt – Abgebucht – Abgezockt’ ziehen seitdem Verbraucherschützer und Fachleute der Polizei in punkto Aufklärung und Bekämpfung der Praktiken von aggressiven Telefonwerbern an einem Strang. Diese kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird nun durch die schriftliche Vereinbarung verankert und ausgeweitet", ergänzte Klaus Müller.
Ausführliche Präventionstipps für Bürgerinnen und Bürger zu Kaffeefahrten gibt’s kostenlos in den örtlichen Vorbeugungskommissariaten der NRW-Polizei sowie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW und können auch im Internet unter www.polizei.nrw.de beziehungsweise www.vz-nrw.de/praevention-kaffeefahrten abgerufen werden.
Stand: 06/12/12