Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der
Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und neun Jahre alten Töchtern
unternommen hatte, tötete er die mit einem Schlafmittel betäubten, auf
der Rückbank seines Autos schlafenden Kinder, indem er das Fahrzeug auf
einem Waldweg in der Nähe der Stadt Kremmen (Brandenburg) in Brand
setzte. Er hatte die Tat längerfristig geplant; durch sie wollte er
verhindern, dass die Mädchen, die nach seiner Scheidung von deren Mutter
zunächst bei ihm wohnten, künftig bei ihr leben würden.
Der 5.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, der
vom Landgericht Potsdam wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus
niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden
war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist
damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. November 2012 – 5 StR 559/12
LG Potsdam – 21 Ks 1/12 – Urteil vom 31. Mai 2012
Karlsruhe, den 12. Dezember 2012